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252391-02 AA · Änderungsantrag

Änderungsantrag der Koalition - Aufstellungsbeschluss sowie Beschluss zur Veröffentlichung des Bebauungsplans Nr. 6422-2 „Innovationsdreieck“, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Weststadt Antrag zur Vorlage 252391

Nummer
252391-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
06.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Guido-Westerwelle-Brücke Straße· Weststadt, Bonn Hauptort
  • Am Propsthof Straße· Endenich, Bonn
  • Karlstraße Straße· Weststadt, Bonn
  • Gerhard-Domagk-Straße Straße· Endenich, Bonn
  • Immenburgstraße Straße· Weststadt, Bonn
  • Hein-Moeller-Straße Straße· Weststadt, Bonn
  • Viktoriaunterführung Straße· Weststadt, Bonn
  • Weststadt Ortsteil· Bonn
  • Endenich Ortsteil· Bonn
  • Nordstadt Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 20.03.2025 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 06.03.2025 Empfehlung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 11.03.2025 Anhörung
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Übergeordnet

  1. 252391 Aufstellungsbeschluss sowie Beschluss zur Veröffentlichung des Bebauungsplans Nr. 6422-2 „Innovationsdreieck“, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Weststadt

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Änderungsantrag
öffentlich
252391-02 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Friederike Dietsch
Rolf Beu
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Gabi Mayer
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Patrick Tollasz
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Karin Langer
06.03.2025
Änderungsantrag der Koalition -
Aufstellungsbeschluss sowie Beschluss zur
Veröffentlichung des Bebauungsplans Nr. 6422-2
„Innovationsdreieck“, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil
Weststadt
Antrag zur Vorlage 252391
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 06.03.2025 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 11.03.2025 Anhörung
Rat 20.03.2025 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Ziffer 2. des Beschlussvorschlags wird um folgenden zweiten Satz ergänzt:
Außerdem ist der Bebauungsplan mit seiner Begründung in einer Bürger:innen-
Informationsveranstaltung in der Aula der Schule am Hügel, Am Propsthof 102,
vorzustellen.
Des Weiteren ist folgende Ziffer 3. aufzunehmen:
3. Bis zu einem Satzungsbeschluss schafft die Verwaltung möglichst die
planerischen Voraussetzungen für die Optimierung der verkehrlichen
Erschließung des Plangebietes. Diese umfassen erstens für den MIV- und
Schwerverkehr eine auch in der Länge ausreichend dimensionierte
Linksabbiegemöglichkeit aus Richtung des sogenannten Endenicher Ei
(A565/B56) in die Karlstraße, zweitens den Bau des Kreisverkehrsplatzes am
nördlichen Knotenpunkt Am Propsthof/Gerhard-Domagk-Straße/Luise-Straus-
Ernst-Allee und drittens die prioritäre durchgehende Fuß-/Radverbindung von
der Immenburgstraße über die Hein-Moeller-Straße, unterhalb der Guido-
Westerwelle-Brücke bis zur Viktoriaunterführung mit Anschluss an Nord- und
Innenstadt. Darüber hinaus ist viertens die Planung der durchgehende Fuß-
/Radverbindung von Endenich/Uni-Campus in die Nordstadt/HP Bonn-West, mit
den Brücken über die Autobahn und die Bahnstrecken zu intensivieren. Die
ÖPNV-Anbindung sollte fünftens in dem zu erstellenden NahverkehrsplanSeite 1 von 2
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untersucht werden.
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 03:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de