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252387-06 AA · Änderungsantrag

Änderungsantrag der Koalition - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6914-1 „Akazienweg“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Heiderhof Antrag zur Vorlage 252387

Nummer
252387-06 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
08.07.2025
Letzte Änderung
31.10.2026
  • Akazienweg Straße· Heiderhof, Bad Godesberg Hauptort
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Heiderhof Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 252387 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6914-1 „Akazienweg“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Heiderhof

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Änderungsantrag
öffentlich
252387-06 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Paul Brückner
Rainer Grotegut
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Gabriel Kunze
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Holger Schmidt
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Frank Fremerey
Änderungsantrag der Koalition - Frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 6914-1 „Akazienweg“ im Stadtbezirk Bad
Godesberg, Ortsteil Heiderhof
Antrag zur Vorlage 252387
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Dem vorliegenden Beschluss wird unter folgender Bedingung zugestimmt:
Der Baukörper des neuen Heiderhof Centers 2 ist so zu verschieben oder
umzuplanen,
dass die nördlich gelegene Baumgruppe, die sich oberhalb des jetzt
bestehenden westlichen Parkplatzes bzw. südlich der 9-geschossigen
Wohnbebauung befindet, erhalten werden kann.
Begründung
Im Ratsbeschluss vom 16.09.2021 zum Zielbeschluss, der aus dem zuvor im
Ausschuss Wohnen-Planung und Bauen vom 02.09.2021 getroffenen
Beschluss resultiert, wurde lediglich mit folgender zusätzlichen Maßgabe
zugestimmt :
"1. Der Erhalt des Baumbestands insbesondere im Umfeld der westlichen
kleineren Parkplatzfläche soll gewährleistet werden."Seite 1 von 2
Seite 2
Diese Maßgabe wird mit der vorgelegten Planung komplett ignoriert.
Die Grenze des im Übersichtsplans für den Geltungsbereich des B-Plans wurde
deutlich nach Norden verschoben. Eigentlich war davon ausgegangen worden,
dass der Abstand eines möglichen Baukörpers zur nördlichen Wohnbebauung
deutlich größer ist, so dass eine Gefährdung der Baumgruppe ausgeschlossen
gewesen wäre.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 08:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de