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252387-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU-Änderungsantrag: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6914-1 „Akazienweg“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Heiderhof Antrag zur Vorlage 252387

Nummer
252387-04 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
07.07.2025
Letzte Änderung
31.10.2026
  • Akazienweg Straße· Heiderhof, Bad Godesberg Hauptort
  • Heiderhof Ortsteil· Bad Godesberg
  • Lannesdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.08.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 252387 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6914-1 „Akazienweg“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Heiderhof

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
252387-04 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
CDU-Änderungsantrag: Frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6914-1
„Akazienweg“ im Stadtbezirk Bad Godesberg,
Ortsteil Heiderhof
Antrag zur Vorlage 252387
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.08.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zum Änderungsantrag DS Nr. 252387-02 AA:
zu 1.) Die Verwaltung wird gebeten, entsprechend dem Beschluss des Rates
vom 16.09.2021 zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. 6914-1 für die entfallenden 22 Bäume auch mindestens 22
Ersatzpflanzungen in unmittelbarer Nähe des Plangebiets vorzunehmen. Alle
Außenanlagen, die keine besonderen Funktionen wie Parkplätze haben,
werden begrünt. Wo technisch möglich, sind alle geeigneten Dach- und
Fassadenflächen zu begrünen.
Unter Bezugnahme auf die Stellungnahme 252387-03 ST zu dem
Änderungsantrag 252387-01 AA ist darauf hinzuweisen, dass die
Grundstücksfläche bereits durch die Neuplanung ausgenutzt ist und wenig
Gestaltungsspielraum vorhanden ist. Ob weitere Ersatzpflanzungen möglich
sind, ist im weiteren Verfahren zu prüfen.
Für den Neubau sowie die Aufstockung des Bestandsgebäudes sind
Flachdächer mit Dachbegrünung in Kombination mit Photovoltaikanlagen
vorgesehen. Fassadenbegrünung von fensterlosen Fassadenbereichen ist
ebenfalls geplant. Im weiteren Verfahren wird geprüft, welche Fassadenflächen
sich dafür eignen.
zu 2.) Es sollen alle Möglichkeiten für eine optimale Regenwasserversickerung
untersucht werden. Die Verwaltung wird beauftragt, konkrete Maßnahmen zurSeite 1 von 3
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dezentralen Regenwasserbewirtschaftung nach dem Prinzip der
Schwammstadt in den B-Planaufzunehmen (z.￿B. Retentionsflächen,
Baumrigolen, Zisternen).
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahren werden derzeit die Möglichkeit einer
Versickerung des Niederschlagswassers sowie im Sinne des Schwammstadt-
Prinzips effektive Maßnahmen zur lokalen Speicherung und Nutzung von
Regenwasser im Plangebiet geprüft.
zu 3.) Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Anlage einer ebenerdigen
Aufenthaltsfläche außerhalb der Wegebeziehungen und den vorgesehenen
größeren Fahrradabstellplätzen eingerichtet werden kann.
Durch die Verschiebung des Neubaukörpers Richtung Osten konnte eine
attraktive Eingangssituation geschaffen werden, sodass neben den
Zuwegungen zu den Wohnungseingängen auch eine Grünfläche geplant ist.
Weitere Aufenthaltsbereiche sind aufgrund der hohen Nutzungsdichte nicht
vorgesehen.
zu 4.) Die geplante Zahl von 87 Stellplätzen reicht nicht aus. Erforderlich sind
insgesamt mindestens 100 Pkw-Stellplätze, um der künftigen Nutzung gerecht
zu werden, da durch den Neubau wieder etliche Parkplätze wegfallen. Die
bestehende Gesamtzahl an Pkw-Stellplätzen für Anwohnende, Besucher*innen
und Gewerbetreibende ist mindestens konstant zu halten, besser
auszubauen. Für die geplanten 36 Wohneinheiten sind mindestens 36 Pkw-
Stellplätze bereitzustellen (nicht nur 18 wie bislang vorgesehen). Für die
gewerblichen Nutzungen ist eine bedarfsgerechte Anzahl an Stellplätzen
nachzuweisen. Es sollen insgesamt mindestens 100 Pkw-Stellplätze angelegt
werden, um der künftig höheren Nutzungsintensität gerecht zu werden.
Die geplante Anzahl der 18 Pkw-Stellplätze für die 36 Wohneinheiten orientiert
sich an den Vorgaben der Stellplatzsatzung der Stadt Bonn.
Die derzeit geplanten 87 Pkw-Stellplätze stellen die Mindestanzahl unter
Berücksichtigung der Stellplatzsatzung dar und bezieht die Neuberechnung des
Bestands (Heiderhof-Center 1) sowie die Einteilung der vorhandenen
Ladenflächen als kleine Verkaufsflächen ein. Die Erhöhung der Anzahl der
Pkw-Stellplätze auf circa 100 hätte den Wegfall der attraktiven
Eingangssituation, einen höheren Anteil an versiegelter Fläche sowie ein
Heranrücken des Neubaukörpers an die westlich angrenzende öffentliche
Parkanlage zur Folge. Im Ergebnis wären Baumpflanzungen im westlichen
Grundstücksbereich nicht mehr möglich.
In diesem Zusammenhang wird auf die im Zielbeschluss des Rates am
16.09.2021 (DS-Nr. 210216) formulierten Maßgaben zum Baumerhalt im
westlichen Grundstückbereich sowie zur Reduktion der oberirdischen
Parkplatzflächen auf das Notwendigste hingewiesen.Seite 2 von 3
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zu 5.) Für die Bauzeit sollen Lärm- bzw. Schallschutzmaßnahmen
berücksichtigt werden. Während der Bauphase sindkonkrete Lärm- und
Staubschutzmaßnahmen vorzusehen (z.￿B. lärmarme Baulogistik,
Arbeitszeiten, Schallschutzwände).
Der Vorhabenträger ist darüber informiert. Regelungen zum Bauablauf werden
im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens getroffen.
zu 6.) Die Planung muss ausreichende Flächen für einen konkurrenzfähigen
Lebensmittelmarkt vorsehen (vgl. vergleichbare Märkte wie EDEKA Mohrin
Lannesdorf). Die im Ursprungsbeschluss vorgesehene Ansiedlung eines
Drogeriemarkts im bisherigen EDEKA-Gebäude ist ausdrücklich zu sichern.
Die Verkaufsfläche des Vollsortimenters wird vom Vorhabenträger geplant und
entspricht einer aus seiner betriebswirtschaftlichen Sicht ausreichenden Fläche.
Seitens der Verwaltung wird geprüft, ob sich die Planung innerhalb allgemeiner
bundes- und landesplanungsrechtlicher Vorgaben bewegt und Zielsetzungen
der Bundesstadt Bonn aus dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept
eingehalten werden.
Über die Sicherung eines Drogeriemarktes wird die Verwaltung im weiteren
Verfahren mit dem Vorhabenträger verhandeln.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 01:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de