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252387-02 AA · Änderungsantrag

CDU-Änderungsantrag: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6914-1 „Akazienweg“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Heiderhof Antrag zur Vorlage 252387

Nummer
252387-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
23.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Akazienweg Straße· Heiderhof, Bad Godesberg Hauptort
  • Heiderhof Ortsteil· Bad Godesberg
  • Lannesdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.08.2025 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 252387 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6914-1 „Akazienweg“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Heiderhof

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Änderungsantrag
öffentlich
252387-02 AA
Antragsteller/in:
Elke Melzer
Inge Stauder
CDU Bezirksfraktion Bad Godesberg
23.06.2025, gez. Wenzel
CDU-Änderungsantrag: Frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6914-1
„Akazienweg“ im Stadtbezirk Bad Godesberg,
Ortsteil Heiderhof
Antrag zur Vorlage 252387
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.06.2025 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Die Verwaltung wird gebeten, entsprechend dem Beschluss des Rates vom
16.09.2021 zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.
6914-1 für die entfallenden 22 Bäume auch mindestens 22 Ersatzpflanzungen
in unmittelbarer Nähe des Plangebiets vorzunehmen. Alle Außenanlagen, die
keine besonderen Funktionen wie Parkplätze haben, werden begrünt. Wo
technisch möglich, sind alle geeigneten Dach- und Fassadenflächen zu
begrünen.
2. Es sollen alle Möglichkeiten für eine optimale Regenwasserversickerung
untersucht werden. Die Verwaltung wird beauftragt, konkrete Maßnahmen zur
dezentralen Regenwasserbewirtschaftungnach dem Prinzipder Schwammstadt
in den B-Planaufzunehmen (z.￿B. Retentionsflächen, Baumrigolen, Zisternen).
3. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Anlage einer ebenerdigen
Aufenthaltsfläche außerhalb der Wegebeziehungen und den vorgesehenen
größeren Fahrradabstellplätzen eingerichtet werden kann.
4. Die geplante Zahl von 87 Stellplätzen reicht nicht aus. Erforderlich sind
insgesamt mindestens 100 Pkw-Stellplätze, um der künftigen Nutzung gerecht
zu werden, da durch den Neubau wieder etliche Parkplätze wegfallen.
Die bestehende Gesamtzahl an Pkw-Stellplätzen für Anwohnende,
Besucher*innen und Gewerbetreibende ist mindestens konstant zu halten,
besser auszubauen.
Für die geplanten 36 Wohneinheiten sind mindestens 36 Pkw-
Stellplätzebereitzustellen (nicht nur 18 wie bislang vorgesehen).
Für die gewerblichen Nutzungen ist eine bedarfsgerechte Anzahl anSeite 1 von 3
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Stellplätzen nachzuweisen. Es sollen insgesamt mindestens 100 Pkw-
Stellplätze angelegt werden, um der künftig höheren Nutzungsintensität gerecht
zu werden.
5. Für die Bauzeit sollen Lärm- bzw. Schallschutzmaßnahmen berücksichtigt
werden. Während der Bauphase sindkonkrete Lärm- und
Staubschutzmaßnahmen vorzusehen (z.￿B. lärmarme Baulogistik,
Arbeitszeiten, Schallschutzwände).
6. Die Planung muss ausreichende Flächen für einen konkurrenzfähigen
Lebensmittelmarkt vorsehen (vgl. vergleichbare Märkte wie EDEKA Mohrin
Lannesdorf).
Die im Ursprungsbeschluss vorgesehene Ansiedlung eines Drogeriemarkts im
bisherigen EDEKA-Gebäude ist ausdrücklich zu sichern.
Begründung
Das Heiderhof-Center hat als zentrale Nahversorgungs-, Begegnungs- und
Infrastrukturfläche eine herausgehobene Bedeutung für den Stadtteil. Die CDU
begrüßt die geplante Sanierung und Weiterentwicklung ausdrücklich – diese
muss jedoch dauerhaft tragfähig, klimaangepasst und sozial wie funktional
zukunftsfähig ausgestaltet sein. Das Vorhaben braucht klare Zielvorgaben –
etwa bei Stellplätzen, Nahversorgung und Begrünung.
Die CDU-Bezirksfraktion begrüßt grundsätzlich eine bessere Nahversorgung
auf dem Heiderhof sowie die Schaffung von weiterem Wohnraum.
Wir sehen durchaus noch Potenzial, die Rahmenbedingungen für einen
erhöhten Grünflächenanteil zu erhöhen. Beim Bebauungsplan wird bereits
darauf hingewiesen, dass die Außenanlagen, die nicht durch Wege oder
Parkplätze belegt sind, auf kleinen Teilflächen begrünt werden sollen.
Für die neuen Bewohner*innen stehen insgesamt nur 18 Parkplätze bei 36
Wohneinheiten zur Verfügung. Außerdem sollte auch für alle Nutzenden des
zukünftigen Versorgungszentrums eine ausreichende Anzahl an Pkw-Plätzen
bereitgestellt werden.
Zur Starkregenvorsorge sind alle Risikofaktoren zu untersuchen, um größere
Schäden bei Überflutungen zu vermeiden.
Wünschenswert ist auch die Anlage einer Aufenthaltsfläche in ebenerdiger
Position für die neuen Bewohner*innen, da bei der Aufstellung des B-Plans nur
ein Dachgarten für die neuen Bewohner*innen als Aufenthaltsfläche
vorgesehen ist.
Während der Bauzeit sollten Lärm- und Schallschutzmaßnahmen
vorgenommen werden.Seite 2 von 3
Seite 3
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de