252387-02 AA · Änderungsantrag
CDU-Änderungsantrag: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6914-1 „Akazienweg“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Heiderhof Antrag zur Vorlage 252387
Kerndaten
- Nummer
- 252387-02 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 23.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Akazienweg Hauptort
- Heiderhof
- Lannesdorf
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Empfehlung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 252387-02 AA Antragsteller/in: Elke Melzer Inge Stauder CDU Bezirksfraktion Bad Godesberg 23.06.2025, gez. Wenzel CDU-Änderungsantrag: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6914-1 „Akazienweg“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Heiderhof Antrag zur Vorlage 252387 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.06.2025 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags 1. Die Verwaltung wird gebeten, entsprechend dem Beschluss des Rates vom 16.09.2021 zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6914-1 für die entfallenden 22 Bäume auch mindestens 22 Ersatzpflanzungen in unmittelbarer Nähe des Plangebiets vorzunehmen. Alle Außenanlagen, die keine besonderen Funktionen wie Parkplätze haben, werden begrünt. Wo technisch möglich, sind alle geeigneten Dach- und Fassadenflächen zu begrünen. 2. Es sollen alle Möglichkeiten für eine optimale Regenwasserversickerung untersucht werden. Die Verwaltung wird beauftragt, konkrete Maßnahmen zur dezentralen Regenwasserbewirtschaftungnach dem Prinzipder Schwammstadt in den B-Planaufzunehmen (z.B. Retentionsflächen, Baumrigolen, Zisternen). 3. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Anlage einer ebenerdigen Aufenthaltsfläche außerhalb der Wegebeziehungen und den vorgesehenen größeren Fahrradabstellplätzen eingerichtet werden kann. 4. Die geplante Zahl von 87 Stellplätzen reicht nicht aus. Erforderlich sind insgesamt mindestens 100 Pkw-Stellplätze, um der künftigen Nutzung gerecht zu werden, da durch den Neubau wieder etliche Parkplätze wegfallen. Die bestehende Gesamtzahl an Pkw-Stellplätzen für Anwohnende, Besucher*innen und Gewerbetreibende ist mindestens konstant zu halten, besser auszubauen. Für die geplanten 36 Wohneinheiten sind mindestens 36 Pkw- Stellplätzebereitzustellen (nicht nur 18 wie bislang vorgesehen). Für die gewerblichen Nutzungen ist eine bedarfsgerechte Anzahl anSeite 1 von 3 Seite 2 Stellplätzen nachzuweisen. Es sollen insgesamt mindestens 100 Pkw- Stellplätze angelegt werden, um der künftig höheren Nutzungsintensität gerecht zu werden. 5. Für die Bauzeit sollen Lärm- bzw. Schallschutzmaßnahmen berücksichtigt werden. Während der Bauphase sindkonkrete Lärm- und Staubschutzmaßnahmen vorzusehen (z.B. lärmarme Baulogistik, Arbeitszeiten, Schallschutzwände). 6. Die Planung muss ausreichende Flächen für einen konkurrenzfähigen Lebensmittelmarkt vorsehen (vgl. vergleichbare Märkte wie EDEKA Mohrin Lannesdorf). Die im Ursprungsbeschluss vorgesehene Ansiedlung eines Drogeriemarkts im bisherigen EDEKA-Gebäude ist ausdrücklich zu sichern. Begründung Das Heiderhof-Center hat als zentrale Nahversorgungs-, Begegnungs- und Infrastrukturfläche eine herausgehobene Bedeutung für den Stadtteil. Die CDU begrüßt die geplante Sanierung und Weiterentwicklung ausdrücklich – diese muss jedoch dauerhaft tragfähig, klimaangepasst und sozial wie funktional zukunftsfähig ausgestaltet sein. Das Vorhaben braucht klare Zielvorgaben – etwa bei Stellplätzen, Nahversorgung und Begrünung. Die CDU-Bezirksfraktion begrüßt grundsätzlich eine bessere Nahversorgung auf dem Heiderhof sowie die Schaffung von weiterem Wohnraum. Wir sehen durchaus noch Potenzial, die Rahmenbedingungen für einen erhöhten Grünflächenanteil zu erhöhen. Beim Bebauungsplan wird bereits darauf hingewiesen, dass die Außenanlagen, die nicht durch Wege oder Parkplätze belegt sind, auf kleinen Teilflächen begrünt werden sollen. Für die neuen Bewohner*innen stehen insgesamt nur 18 Parkplätze bei 36 Wohneinheiten zur Verfügung. Außerdem sollte auch für alle Nutzenden des zukünftigen Versorgungszentrums eine ausreichende Anzahl an Pkw-Plätzen bereitgestellt werden. Zur Starkregenvorsorge sind alle Risikofaktoren zu untersuchen, um größere Schäden bei Überflutungen zu vermeiden. Wünschenswert ist auch die Anlage einer Aufenthaltsfläche in ebenerdiger Position für die neuen Bewohner*innen, da bei der Aufstellung des B-Plans nur ein Dachgarten für die neuen Bewohner*innen als Aufenthaltsfläche vorgesehen ist. Während der Bauzeit sollten Lärm- und Schallschutzmaßnahmen vorgenommen werden.Seite 2 von 3 Seite 3 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de