252383-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Siemensstraße Baubeginn
Kerndaten
- Nummer
- 252383-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 07.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Siemensstraße Hauptort
- Kolpingstraße
- Am Propsthof
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 252383-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Siemensstraße Baubeginn Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 11.03.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Wann ist der Baubeginn für die Herrichtung der Siemensstraße zwischen Kolpingstraße und Am Propsthof aktuell nun vorgesehen/eingeplant und wann soll die Fertigstellung erfolgt sein? Aufgrund der bisherigen Erfahrungen im Zusammenhang von Klageverfahren gegen Maßnahmen der Stadt Bonn im öffentlichen Verkehrsraum, insbesondere im Zusammenhang mit der Planung von Radverkehrsinfrastruktur, hat die Verwaltung eine ergänzende Verkehrszählung beauftragt, um auf deren Grundlage das bisherige Planungskonzept mit beidseitigen Radfahrstreifen anhand aktueller Verkehrsdaten nochmals valide zu untermauern. Bei Verkehrserhebungen soll möglichst eine für den Alltagsverkehr repräsentative Verkehrsbelastung ermittelt werden. Ein wesentlicher Punkt bei der Vorbereitung ist daher die Wahl der Erhebungszeiten zur Sicherung von Belastbarkeit und Verlässlichkeit der erhobenen Verkehrsdaten. Verkehrsbelastungen fallen im Winterhalbjahr witterungsbedingt oftmals abweichend vom Durchschnitt aus. Die Empfehlungen für Verkehrserhebungen (EVE) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), die für die Fachverwaltung maßgebend sind, grenzen den Erhebungszeitraum daher grundsätzlich auch auf das Sommerhalbjahr (März bis Oktober, außerhalb der Ferien) ein. Insofern kann die o.g. Verkehrszählung frühestens ab Mitte März erfolgen. Neben dem durch die städtebaulichen Entwicklungen im näheren Umfeld erwarteten Verkehrsaufkommen kann auf Grundlage der ergänzenden Verkehrszählung final geprüft werden, ob die bisher angestrebte Vorzugsvariante, welche eine Angebotsplanung für die Zukunft darstellt, weiterverfolgt werden kann. Sobald diese Entscheidung feststeht, kann ein abschließender Ausbaubeschluss durch die Bezirksvertretung Bonn eingeleitet werden. Die Verwaltung strebt an, die Sitzung der Bezirksvertretung am 17.06.2025 zu erreichen. Voraussetzung dafür ist, dass die beauftragte Verkehrszählung rechtzeitig vorliegt. Im Falle einer Umplanung ist eine Beratung in der Sitzung am 02.09.2025 realistischer. Im Nachgang zu einem Ausbaubeschluss wäre ein Zeitraum von ca. 3-4 Monaten für die Erstellung des Leistungsverzeichnisses inkl. AusschreibungSeite 1 von 2 Seite 2 erforderlich. Unter Annahme dieses Zeitablaufes könnte ein Baubeginn im 1. Quartal 2026 erfolgen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de