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252383-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Siemensstraße Baubeginn

Nummer
252383-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
07.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Siemensstraße Straße· Dransdorf, Bonn Hauptort
  • Kolpingstraße Straße· Endenich, Bonn
  • Am Propsthof Straße· Endenich, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 11.03.2025 Kenntnisnahme
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  1. 252383 Siemensstraße Baubeginn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
252383-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Siemensstraße Baubeginn
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 11.03.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Wann ist der Baubeginn für die Herrichtung der Siemensstraße zwischen
Kolpingstraße und Am Propsthof aktuell nun vorgesehen/eingeplant und wann
soll die Fertigstellung erfolgt sein?
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen im Zusammenhang von
Klageverfahren gegen Maßnahmen der Stadt Bonn im öffentlichen
Verkehrsraum, insbesondere im Zusammenhang mit der Planung von
Radverkehrsinfrastruktur, hat die Verwaltung eine ergänzende Verkehrszählung
beauftragt, um auf deren Grundlage das bisherige Planungskonzept mit
beidseitigen Radfahrstreifen anhand aktueller Verkehrsdaten nochmals valide
zu untermauern.
Bei Verkehrserhebungen soll möglichst eine für den Alltagsverkehr
repräsentative Verkehrsbelastung ermittelt werden. Ein wesentlicher Punkt bei
der Vorbereitung ist daher die Wahl der Erhebungszeiten zur Sicherung von
Belastbarkeit und Verlässlichkeit der erhobenen Verkehrsdaten.
Verkehrsbelastungen fallen im Winterhalbjahr witterungsbedingt oftmals
abweichend vom Durchschnitt aus.
Die Empfehlungen für Verkehrserhebungen (EVE) der Forschungsgesellschaft
für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), die für die Fachverwaltung
maßgebend sind, grenzen den Erhebungszeitraum daher grundsätzlich auch
auf das Sommerhalbjahr (März bis Oktober, außerhalb der Ferien) ein. Insofern
kann die o.g. Verkehrszählung frühestens ab Mitte März erfolgen.
Neben dem durch die städtebaulichen Entwicklungen im näheren Umfeld
erwarteten Verkehrsaufkommen kann auf Grundlage der ergänzenden
Verkehrszählung final geprüft werden, ob die bisher angestrebte
Vorzugsvariante, welche eine Angebotsplanung für die Zukunft darstellt,
weiterverfolgt werden kann. Sobald diese Entscheidung feststeht, kann ein
abschließender Ausbaubeschluss durch die Bezirksvertretung Bonn eingeleitet
werden. Die Verwaltung strebt an, die Sitzung der Bezirksvertretung am
17.06.2025 zu erreichen. Voraussetzung dafür ist, dass die beauftragte
Verkehrszählung rechtzeitig vorliegt. Im Falle einer Umplanung ist eine
Beratung in der Sitzung am 02.09.2025 realistischer.
Im Nachgang zu einem Ausbaubeschluss wäre ein Zeitraum von ca. 3-4
Monaten für die Erstellung des Leistungsverzeichnisses inkl. AusschreibungSeite 1 von 2
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erforderlich. Unter Annahme dieses Zeitablaufes könnte ein Baubeginn im 1.
Quartal 2026 erfolgen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 07:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de