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252378-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Beleuchtung Rampe Dransdorfer Berg

Nummer
252378-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.01.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Dransdorf Ortsteil· Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 04.02.2025 Kenntnisnahme
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  1. 252378 Beleuchtung Rampe Dransdorfer Berg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
252378-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Beleuchtung Rampe Dransdorfer Berg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 04.02.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die 130 m lange Zufahrtsstraße zu den Häusern am Dransdorfer Berg ist seit
jeher unbeleuchtet, bzw. wird nur teilweise durch die oberhalb stehenden
Laternen mitbeleuchtet. Gleiches gilt hinsichtlich der Beleuchtung für die zweite
Zufahrtsrampe aus westlicher Richtung.
Die Straße ist sehr übersichtlich, weshalb hinsichtlich der
Verkehrssicherungspflicht nicht zwangsläufig eine Beleuchtung erforderlich
erscheint.
Für die Errichtung einer Beleuchtung für die 130m lange Strecke der östlichen
Zufahrtsstraße wären vier Laternen erforderlich. Die Investitionskosten
betragen 30.000,-€. Es würden jährlich zusätzliche Kosten in Höhe von 4 x
237€ = 948€ entstehen.
Die fehlenden Investitionsmittel stehen nicht zur Verfügung und müssten
zunächst bereitgestellt werden.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 12:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de