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252370-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU-Antrag: Entsiegelung Thomas-Mann-Straße

Nummer
252370-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
06.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Thomas-Mann-Straße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Kenntnisnahme
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  1. 252370 CDU-Antrag: Entsiegelung Thomas-Mann-Straße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
252370-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
CDU-Antrag: Entsiegelung Thomas-Mann-Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung begrüßt grundsätzlich wo immer möglich die Entsiegelung und
Begrünung von Flächen als wichtige Bausteine zur Klimaanpassung und
Klimavorsorge.
Eine Entsiegelung in der Thomas-Mann-Straße würde zwar grundsätzlich die
Situation für Bäume verbessern, jedoch ist aufgrund der übrigen
Standortbedingungen nicht mit einer Vitalitätsverbesserung der Bäume zu
rechnen. Um einen Zugewinn zu erhalten, müsste die entsiegelte Fläche
zudem eine Begrünung erhalten. An diesem Standort ist eine solche
Begrünung ausschließlich durch eine Einsaat herzustellen. Missbräuchliches
Parken würde durch die Begrünung grundsätzlich nicht verhindert.
Aus verkehrsplanerischer Sicht würde die Entsiegelung und Begrünung der in
Rede stehenden Flächen eine Reduzierung der Barrierefreiheit bedeuten. Die
entsiegelten Flächen würden die Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr
deutlich einschränken. Dies wird in dieser Geschäftsstraße aus fachlicher Sicht
kritisch gesehen. Weiterhin dienen die gepflasterten oder asphaltierten
Bereiche zwischen den Baumscheiben als Ausweichflächen für den
Fußverkehr, die aufgrund der geringen Gehwegbreite gerade im
Begegnungsfall (mobilitätseingeschränkte Personen, Kinderwagen etc.)
notwendig sein können.
Der Einbau eines begehbaren, wasserdurchlässigen Bodenbelags, wie
beispielsweise versickerungsfähiges Pflaster, wäre zwar grundsätzlich in
Gehwegbereichen umsetzbar. Aber im unmittelbaren Kronenbereich, dort wo
sich auch die Wurzeln befinden, wird der Einbau eines solchen Belages
voraussichtlich nicht möglich sein.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 00:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de