252370-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU-Antrag: Entsiegelung Thomas-Mann-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 252370-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 06.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Thomas-Mann-Straße Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 252370-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III CDU-Antrag: Entsiegelung Thomas-Mann-Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung begrüßt grundsätzlich wo immer möglich die Entsiegelung und Begrünung von Flächen als wichtige Bausteine zur Klimaanpassung und Klimavorsorge. Eine Entsiegelung in der Thomas-Mann-Straße würde zwar grundsätzlich die Situation für Bäume verbessern, jedoch ist aufgrund der übrigen Standortbedingungen nicht mit einer Vitalitätsverbesserung der Bäume zu rechnen. Um einen Zugewinn zu erhalten, müsste die entsiegelte Fläche zudem eine Begrünung erhalten. An diesem Standort ist eine solche Begrünung ausschließlich durch eine Einsaat herzustellen. Missbräuchliches Parken würde durch die Begrünung grundsätzlich nicht verhindert. Aus verkehrsplanerischer Sicht würde die Entsiegelung und Begrünung der in Rede stehenden Flächen eine Reduzierung der Barrierefreiheit bedeuten. Die entsiegelten Flächen würden die Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr deutlich einschränken. Dies wird in dieser Geschäftsstraße aus fachlicher Sicht kritisch gesehen. Weiterhin dienen die gepflasterten oder asphaltierten Bereiche zwischen den Baumscheiben als Ausweichflächen für den Fußverkehr, die aufgrund der geringen Gehwegbreite gerade im Begegnungsfall (mobilitätseingeschränkte Personen, Kinderwagen etc.) notwendig sein können. Der Einbau eines begehbaren, wasserdurchlässigen Bodenbelags, wie beispielsweise versickerungsfähiges Pflaster, wäre zwar grundsätzlich in Gehwegbereichen umsetzbar. Aber im unmittelbaren Kronenbereich, dort wo sich auch die Wurzeln befinden, wird der Einbau eines solchen Belages voraussichtlich nicht möglich sein. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de