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252366 · Beschlussvorlage

Zuschuss an die Evangelische Johanniskirchengemeinde

Nummer
252366
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
13.01.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Duisdorf Ortsteil· Hardtberg Hauptort
  • Hardtberg Stadtbezirk
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 20.02.2025 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Integrationsrates 25.02.2025 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
252366
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
05 Amt für Integration und Vielfalt
Dezernat:
Dez. OB
Zuschuss an die Evangelische
Johanniskirchengemeinde
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
20.02.2025 Entscheidung
Integrationsrat 25.02.2025 Anhörung
Beschlussvorschlag
(vorbehaltlich der Anhörung im Integrationsrat)
Die Evangelische Johanniskirchengemeinde erhält für die Koordination,
Begleitung und Unterstützung der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe für das 1.
Halbjahr 2025 einen Zuschuss von bis zu 5.280,00 € zu den Personalkosten.
Begründung
In der Ökumenischen Flüchtlingshilfe Hardtberg (OeFH) haben sich seit 2015
mehrere Kirchengemeinden zusammengeschlossen, engagieren sich für
Geflüchtete und bilden ein Netzwerk im Stadtbezirk. Zur Ökumenischen
Flüchtlingshilfe Hardtberg gehören die Kath. Pfarrgemeinde St. Rochus und
Augustinus, die Ev. Kirchengemeinde Hardtberg, die Ev.
Johanniskirchengemeinde Bonn-Duisdorf sowie die Evangelisch-
Methodistische Kirche. Die Stelle der Ehrenamtskoordination und -begleitung
ist bei der Ev. Johanniskirchengemeinde angesiedelt. Aufgrund der zahlreichen
Kooperationspartner*innen im Netzwerk der OeFH gibt es viele Angebote für
Geflüchtete sowie Möglichkeiten des Engagements für Ehrenamtliche. Die
Koordinatorin nimmt Bedarfe auf, informiert die Ehrenamtlichen über aktuelle
Entwicklungen und organisiert die Treffen der Steuerungsrunde der OeFH.
Zudem begleitet sie die Ehrenamtlichen und vertritt die OeFH bei
Vernetzungsrunden. Auch vernetzt sie die Ökumenische Flüchtlingshilfe
Hardtberg mit Akteur*innen im Stadtbezirk. Ein wichtiges Anliegen ist der OeFH
die Aktivierung und Partizipation der Geflüchteten selbst.
Die Verwaltung befürwortet die weitere Förderung des Projektes. Die hierfür
erforderlichen Haushaltsmittel sind im Budget des Amtes für Integration und
Vielfalt enthalten.
Die Auszahlung des Zuschusses entspricht den Regelungen des § 82 GO
NRW. Während der vorläufigen Haushaltsführung wird der Zuschuss nur bis zuSeite 1 von 2
Seite 2
maximal 80% des Jahreszuschusses ausgezahlt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01.04 Integration und Vielfalt 1.01.04.01 Integration und Vielfalt
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
5.280,00 190000104/
73.1000
2025
Einzahlungen /
Erträge
0,00
Haushaltsbelastung
jährlich
5.280,00
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 19:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de