252366 · Beschlussvorlage
Zuschuss an die Evangelische Johanniskirchengemeinde
Kerndaten
- Nummer
- 252366
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 13.01.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Duisdorf Hauptort
- Hardtberg
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
- Sitzung des Integrationsrates Anhörung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 252366 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 05 Amt für Integration und Vielfalt Dezernat: Dez. OB Zuschuss an die Evangelische Johanniskirchengemeinde Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 20.02.2025 Entscheidung Integrationsrat 25.02.2025 Anhörung Beschlussvorschlag (vorbehaltlich der Anhörung im Integrationsrat) Die Evangelische Johanniskirchengemeinde erhält für die Koordination, Begleitung und Unterstützung der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe für das 1. Halbjahr 2025 einen Zuschuss von bis zu 5.280,00 € zu den Personalkosten. Begründung In der Ökumenischen Flüchtlingshilfe Hardtberg (OeFH) haben sich seit 2015 mehrere Kirchengemeinden zusammengeschlossen, engagieren sich für Geflüchtete und bilden ein Netzwerk im Stadtbezirk. Zur Ökumenischen Flüchtlingshilfe Hardtberg gehören die Kath. Pfarrgemeinde St. Rochus und Augustinus, die Ev. Kirchengemeinde Hardtberg, die Ev. Johanniskirchengemeinde Bonn-Duisdorf sowie die Evangelisch- Methodistische Kirche. Die Stelle der Ehrenamtskoordination und -begleitung ist bei der Ev. Johanniskirchengemeinde angesiedelt. Aufgrund der zahlreichen Kooperationspartner*innen im Netzwerk der OeFH gibt es viele Angebote für Geflüchtete sowie Möglichkeiten des Engagements für Ehrenamtliche. Die Koordinatorin nimmt Bedarfe auf, informiert die Ehrenamtlichen über aktuelle Entwicklungen und organisiert die Treffen der Steuerungsrunde der OeFH. Zudem begleitet sie die Ehrenamtlichen und vertritt die OeFH bei Vernetzungsrunden. Auch vernetzt sie die Ökumenische Flüchtlingshilfe Hardtberg mit Akteur*innen im Stadtbezirk. Ein wichtiges Anliegen ist der OeFH die Aktivierung und Partizipation der Geflüchteten selbst. Die Verwaltung befürwortet die weitere Förderung des Projektes. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel sind im Budget des Amtes für Integration und Vielfalt enthalten. Die Auszahlung des Zuschusses entspricht den Regelungen des § 82 GO NRW. Während der vorläufigen Haushaltsführung wird der Zuschuss nur bis zuSeite 1 von 2 Seite 2 maximal 80% des Jahreszuschusses ausgezahlt. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01.04 Integration und Vielfalt 1.01.04.01 Integration und Vielfalt Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 5.280,00 190000104/ 73.1000 2025 Einzahlungen / Erträge 0,00 Haushaltsbelastung jährlich 5.280,00 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de