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252361 · Beschlussvorlage

Bestellung von Mitgliedern des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Bundesstadt Bonn

Nummer
252361
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
13.01.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 13.02.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
252361
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
62 Amt für Bodenmanagement und Geoinformation
Dezernat:
Dez. III
Bestellung von Mitgliedern des
Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der
Bundesstadt Bonn
Beratungsfolge
Rat 13.02.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Gegen die von der Bezirksregierung Köln mit Verfügung vom 07.01.2025, Az.
31.2/9216/BN, beabsichtigte Bestellung nachfolgend aufgeführter Personen zu
Mitgliedern des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der
Bundesstadt Bonn bestehen keine Bedenken.
Erneute Bestellung zur Vorsitzenden:
Dipl.-Ing. Annette Lombard Vermessungsdirektorin, Bonn
Erneute Bestellung zum stellvertretenden Vorsitzenden:
Dipl.-Ing. Christof Linnemann Obervermessungsrat, Bonn
Dipl.-Ing. Dieter Hagemann Liegenschaftsdirektor, Köln
Dipl.-Ing. Oliver Tatz Obervermessungsrat, Köln
Dipl.-Ing. Martin Kütt Vermessungsdirektor, Siegburg
Erneute Bestellung zu weiteren Mitgliedern:
Dipl.-Ing. Wolfgang Beyß Architekt, BonnSeite 1 von 4
Seite 2
Dipl.-Ing. Gabriele Fischer Sachverständige, Rheinbach
Dipl.-Ing. Sonja Herden Architektin, Bonn
Gabriel Hrabowski Immobilienmakler
Bettina Hucko Immobilienmaklerin
Kai Landau Bausachverständiger
Dipl.-Ing. Eva Langendonk Öffentlich bestellte
Vermessungsingenieurin
Dipl. Immobilienwirt Franz Lanzendörfer Immobilienmakler, Bonn
Dipl.-Ing. Malte Lehrke Ingenieur für Bauwesen, Statiker
Dipl.-Sachverst. (DIA) Wieland Münch Immobilienmakler, Bonn
M.Sc. Dipl.-Ing. Tobias Neuparth, Öbuv Sachverständiger
Dipl.-Ing. Frank Piotrowski Architekt, Bonn
Dipl.-Ing. Thorsten J. Schräder Sachverständiger, Bonn
Dipl.-Ing. Pascal Schroeder Architekt, Bonn
Dipl.-Ing. Thomas Werth Sachverständiger
Erstmalige Bestellung zum stellvertr. Vorsitzenden:
M.Eng. André Dornbusch-Schwickerath Ltd. Vermessungsdirektor Bonn
Erstmalige Bestellung zu weiteren Mitgliedern:
Professor Dr. Ing. Dietmar Weigt Hochschulprofessor, Bonn
Dipl.-Ing. Sebastian Drießen, Vermessungsassessor, Rheinbach
Johannes Martini Architekt, Bonn
Simon Viethen Syndikusanwalt, BonnSeite 2 von 4
Seite 3
Begründung
Die Amtszeit der mit Wirkung vom 01.04.2020 bestellten Vorsitzenden des
Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Bundesstadt Bonn, Dipl.-
Ing. Annette Lombard, sowie der stellvertretenden Vorsitzenden Christof
Linnemann, Dieter Hagemann, Martin Kütt und Oliver Tatz läuft am 30.03.2025
ab. Ebenso endet die Amtszeit der mit Wirkung vom 01.04.2020 bestellten
weiteren 15 Mitgliedern.
In der Verfügung vom 07.01.2025 hat die Bezirksregierung Köln mitgeteilt, dass
sie beabsichtigt, die oben genannten Personen erneut zur Vorsitzenden, bzw.
stellvertretenden Vorsitzenden bzw. weiteren Mitgliedern des
Gutachterausschusses zu bestellen.
Mit gleicher Verfügung hat die Bezirksregierung Köln mitgeteilt, dass sie
beabsichtigt, Herrn M.Eng. André Dornbusch-Schwickerath zum neuen
stellvertretenden Vorsitzenden und Professor Dr. Ing. Dietmar Weigt, Dipl.-Ing.
Sebastian Drießen, Johannes Martini und Simon Viethen mit Wirkung vom
01.04.2025 als neue weitere Mitglieder des Gutachterausschusses für
Grundstückswerte in der Bundesstadt Bonn zu bestellen.
Nach § 7 Abs.1 der Verordnung über die amtliche Grundstückswertermittlung
Nordrhein-Westfalen (Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-
Westfalen- GrundWertVO NRW)vom 08.Dezember 2020 bestellt die
Bezirksregierung nach Anhörung des vorsitzenden Mitglieds und der
Gebietskörperschaft die Mitglieder des Gutachterausschusses für die Dauer
von 5 Jahren.
Die Gutachterausschüsse sind selbständige und unabhängige
Kollegialgremien, die als Einrichtung des Landes zur Ermittlung von
Grundstückswerten und sonstigen Wertermittlungen nach § 192 (1)
Baugesetzbuch für die Kreise und kreisfreie Städte gebildet werden.
Die Mitglieder des Gutachterausschusses sind überwiegend Sachverständige
aus den Bereichen Architektur-, Bauingenieur- und Vermessungswesen, aus
dem Wirtschaftsrecht und aus der Immobilienwirtschaft sowie Sachverständige
für spezielle Bewertungsfragen. Sie müssen die für die Wertermittlung von
Grundstücken oder entsprechende Wertermittlungen erforderliche Sachkunde
besitzen und sollen in diesen Wertermittlungen erfahren sein.
Der Vorsitzende und dessen Stellvertreter dürfen nicht der Vertretung, einem
ihrer Ausschüsse oder einer Bezirksvertretung der Bundesstadt Bonn
angehören.Seite 3 von 4
Seite 4
Sie dürfen hauptamtlich nicht mit der Verwaltung der Grundstücke der Stadt
Bonn befasst sein.
Die weiteren Mitglieder des Gutachterausschusses dürfen nicht dem Rat oder
einem seiner Ausschüsse, einer Bezirksvertretung oder der Verwaltung der
Bundesstadt Bonn angehören.
Zum Mitglied des Gutachterausschusses darf nicht bestellt werden, wer nach §
21 Nrn.1 bis 3 der Verwaltungsgerichtsordnung vom Amt einer ehrenamtlichen
Verwaltungsrichterin oder eines ehrenamtlichen Verwaltungsrichters
ausgeschlossen ist.
Neben der Wiederbestellung der Vorsitzenden, der vier stellvertretenden
Vorsitzenden sowie der genannten weiteren Gutachter ist die Neubestellung
weiterer Gutachter erforderlich geworden, da im Laufe der vergangenen 5
Jahre insgesamt 4 Mitglieder nach Erreichen der Altersgrenze aus dem
Gutachterausschuss ausgeschieden sind.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 19:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de