252361 · Beschlussvorlage
Bestellung von Mitgliedern des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 252361
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 13.01.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 252361 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 62 Amt für Bodenmanagement und Geoinformation Dezernat: Dez. III Bestellung von Mitgliedern des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Rat 13.02.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Gegen die von der Bezirksregierung Köln mit Verfügung vom 07.01.2025, Az. 31.2/9216/BN, beabsichtigte Bestellung nachfolgend aufgeführter Personen zu Mitgliedern des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Bundesstadt Bonn bestehen keine Bedenken. Erneute Bestellung zur Vorsitzenden: Dipl.-Ing. Annette Lombard Vermessungsdirektorin, Bonn Erneute Bestellung zum stellvertretenden Vorsitzenden: Dipl.-Ing. Christof Linnemann Obervermessungsrat, Bonn Dipl.-Ing. Dieter Hagemann Liegenschaftsdirektor, Köln Dipl.-Ing. Oliver Tatz Obervermessungsrat, Köln Dipl.-Ing. Martin Kütt Vermessungsdirektor, Siegburg Erneute Bestellung zu weiteren Mitgliedern: Dipl.-Ing. Wolfgang Beyß Architekt, BonnSeite 1 von 4 Seite 2 Dipl.-Ing. Gabriele Fischer Sachverständige, Rheinbach Dipl.-Ing. Sonja Herden Architektin, Bonn Gabriel Hrabowski Immobilienmakler Bettina Hucko Immobilienmaklerin Kai Landau Bausachverständiger Dipl.-Ing. Eva Langendonk Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Dipl. Immobilienwirt Franz Lanzendörfer Immobilienmakler, Bonn Dipl.-Ing. Malte Lehrke Ingenieur für Bauwesen, Statiker Dipl.-Sachverst. (DIA) Wieland Münch Immobilienmakler, Bonn M.Sc. Dipl.-Ing. Tobias Neuparth, Öbuv Sachverständiger Dipl.-Ing. Frank Piotrowski Architekt, Bonn Dipl.-Ing. Thorsten J. Schräder Sachverständiger, Bonn Dipl.-Ing. Pascal Schroeder Architekt, Bonn Dipl.-Ing. Thomas Werth Sachverständiger Erstmalige Bestellung zum stellvertr. Vorsitzenden: M.Eng. André Dornbusch-Schwickerath Ltd. Vermessungsdirektor Bonn Erstmalige Bestellung zu weiteren Mitgliedern: Professor Dr. Ing. Dietmar Weigt Hochschulprofessor, Bonn Dipl.-Ing. Sebastian Drießen, Vermessungsassessor, Rheinbach Johannes Martini Architekt, Bonn Simon Viethen Syndikusanwalt, BonnSeite 2 von 4 Seite 3 Begründung Die Amtszeit der mit Wirkung vom 01.04.2020 bestellten Vorsitzenden des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Bundesstadt Bonn, Dipl.- Ing. Annette Lombard, sowie der stellvertretenden Vorsitzenden Christof Linnemann, Dieter Hagemann, Martin Kütt und Oliver Tatz läuft am 30.03.2025 ab. Ebenso endet die Amtszeit der mit Wirkung vom 01.04.2020 bestellten weiteren 15 Mitgliedern. In der Verfügung vom 07.01.2025 hat die Bezirksregierung Köln mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, die oben genannten Personen erneut zur Vorsitzenden, bzw. stellvertretenden Vorsitzenden bzw. weiteren Mitgliedern des Gutachterausschusses zu bestellen. Mit gleicher Verfügung hat die Bezirksregierung Köln mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, Herrn M.Eng. André Dornbusch-Schwickerath zum neuen stellvertretenden Vorsitzenden und Professor Dr. Ing. Dietmar Weigt, Dipl.-Ing. Sebastian Drießen, Johannes Martini und Simon Viethen mit Wirkung vom 01.04.2025 als neue weitere Mitglieder des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Bundesstadt Bonn zu bestellen. Nach § 7 Abs.1 der Verordnung über die amtliche Grundstückswertermittlung Nordrhein-Westfalen (Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein- Westfalen- GrundWertVO NRW)vom 08.Dezember 2020 bestellt die Bezirksregierung nach Anhörung des vorsitzenden Mitglieds und der Gebietskörperschaft die Mitglieder des Gutachterausschusses für die Dauer von 5 Jahren. Die Gutachterausschüsse sind selbständige und unabhängige Kollegialgremien, die als Einrichtung des Landes zur Ermittlung von Grundstückswerten und sonstigen Wertermittlungen nach § 192 (1) Baugesetzbuch für die Kreise und kreisfreie Städte gebildet werden. Die Mitglieder des Gutachterausschusses sind überwiegend Sachverständige aus den Bereichen Architektur-, Bauingenieur- und Vermessungswesen, aus dem Wirtschaftsrecht und aus der Immobilienwirtschaft sowie Sachverständige für spezielle Bewertungsfragen. Sie müssen die für die Wertermittlung von Grundstücken oder entsprechende Wertermittlungen erforderliche Sachkunde besitzen und sollen in diesen Wertermittlungen erfahren sein. Der Vorsitzende und dessen Stellvertreter dürfen nicht der Vertretung, einem ihrer Ausschüsse oder einer Bezirksvertretung der Bundesstadt Bonn angehören.Seite 3 von 4 Seite 4 Sie dürfen hauptamtlich nicht mit der Verwaltung der Grundstücke der Stadt Bonn befasst sein. Die weiteren Mitglieder des Gutachterausschusses dürfen nicht dem Rat oder einem seiner Ausschüsse, einer Bezirksvertretung oder der Verwaltung der Bundesstadt Bonn angehören. Zum Mitglied des Gutachterausschusses darf nicht bestellt werden, wer nach § 21 Nrn.1 bis 3 der Verwaltungsgerichtsordnung vom Amt einer ehrenamtlichen Verwaltungsrichterin oder eines ehrenamtlichen Verwaltungsrichters ausgeschlossen ist. Neben der Wiederbestellung der Vorsitzenden, der vier stellvertretenden Vorsitzenden sowie der genannten weiteren Gutachter ist die Neubestellung weiterer Gutachter erforderlich geworden, da im Laufe der vergangenen 5 Jahre insgesamt 4 Mitglieder nach Erreichen der Altersgrenze aus dem Gutachterausschuss ausgeschieden sind. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de