252359 · Mitteilungsvorlage
202. Änderung des Flächennutzungsplanes der Bundesstadt Bonn, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Lannesdorf „Deutschherrenstraße“ Hier: Veröffentlichung aufgrund eines Formfehlers
Kerndaten
- Nummer
- 252359
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 12.04.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Deutschherrenstraße Hauptort
- Lannesdorf
- Bonn
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 252359 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III 202. Änderung des Flächennutzungsplanes der Bundesstadt Bonn, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Lannesdorf „Deutschherrenstraße“ Hier: Veröffentlichung aufgrund eines Formfehlers Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 21.05.2025 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 04.06.2025 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.06.2025 Kenntnisnahme Rat 03.07.2025 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB zur 202. Flächennutzungsplanänderung Deutschherrenstraße muss aufgrund eines Formfehlers wiederholt werden. In der Zeit vom 03.05 bis 03.06.2024 fand die Offenlage der Unterlagen zur 202. FNP Änderung gem. § 3 (2) BauGB nach Beschluss im Rat am 23.03.2023 (DS-Nr. 222442) statt. Die Bekanntmachung der Offenlage erfolgte am 01.05.2024 im Amtsblatt, wodurch die Wochenfrist zur Bekanntmachung gem. § 3 (2) BauGB nicht eingehalten wurde. Dies stellt einen Formfehler dar und hat zur Folge, dass die Bezirksregierung Köln als Genehmigungsbehörde, die am 26.09.2024 vom Rat beschlossene Flächennutzungsplanänderung (DS Nr. 241222) nicht genehmigt. Heilungsmöglichkeit Mittels rechtskonformer Wiederholung der Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und dem damit verbundenen Verfahren einschließlich Beschlussfassung des Rats über die Abwägung und den Feststellungsbeschluss kann der Fehler im ergänzenden Verfahren gemäß § 214 (4) BauGB geheilt werden. Auf die bereits erteilte Baugenehmigung gem. § 33 BauGB für das aktuelle Bauvorhaben im Plangebiet hat dies keinen Einfluss. Die Bekanntmachung sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB wird erneut durchgeführt.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de