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252359 · Mitteilungsvorlage

202. Änderung des Flächennutzungsplanes der Bundesstadt Bonn, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Lannesdorf „Deutschherrenstraße“ Hier: Veröffentlichung aufgrund eines Formfehlers

Nummer
252359
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
12.04.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Deutschherrenstraße Straße· Muffendorf, Bad Godesberg Hauptort
  • Lannesdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung des Rates 07.07.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2025 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 04.06.2025 Kenntnisnahme
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.08.2025 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
252359
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
202. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Bundesstadt Bonn, Stadtbezirk Bad Godesberg,
Ortsteil Lannesdorf „Deutschherrenstraße“
Hier: Veröffentlichung aufgrund eines Formfehlers
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 21.05.2025 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
04.06.2025 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.06.2025 Kenntnisnahme
Rat 03.07.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB zur 202.
Flächennutzungsplanänderung Deutschherrenstraße muss aufgrund eines
Formfehlers wiederholt werden.
In der Zeit vom 03.05 bis 03.06.2024 fand die Offenlage der Unterlagen zur
202. FNP Änderung gem. § 3 (2) BauGB nach Beschluss im Rat am
23.03.2023 (DS-Nr. 222442) statt. Die Bekanntmachung der Offenlage erfolgte
am 01.05.2024 im Amtsblatt, wodurch die Wochenfrist zur Bekanntmachung
gem. § 3 (2) BauGB nicht eingehalten wurde. Dies stellt einen Formfehler dar
und hat zur Folge, dass die Bezirksregierung Köln als Genehmigungsbehörde,
die am 26.09.2024 vom Rat beschlossene Flächennutzungsplanänderung (DS
Nr. 241222) nicht genehmigt.
Heilungsmöglichkeit
Mittels rechtskonformer Wiederholung der Bekanntmachung zur Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und dem damit verbundenen Verfahren
einschließlich Beschlussfassung des Rats über die Abwägung und den
Feststellungsbeschluss kann der Fehler im ergänzenden Verfahren gemäß §
214 (4) BauGB geheilt werden.
Auf die bereits erteilte Baugenehmigung gem. § 33 BauGB für das aktuelle
Bauvorhaben im Plangebiet hat dies keinen Einfluss.
Die Bekanntmachung sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2)
BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB wird erneut
durchgeführt.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 03:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de