242351-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Antrag: Erweitertes Sicherheitskonzept für den Bad Godesberger Nikolausmarkt, Stellungnahme der Verwaltung
Kerndaten
- Nummer
- 242351-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 14.01.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 242351-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I BBB-Antrag: Erweitertes Sicherheitskonzept für den Bad Godesberger Nikolausmarkt, Stellungnahme der Verwaltung Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 29.01.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Grundsätzlich sind für Veranstaltungen privater Art, die zuständigen Veranstal- ter*innen zur Erstellung eines umfassenden Sicherheitskonzeptes sowie die wirtschaftliche sowie substanzielle Realisierung der zu treffenden Maßnahmen eigenverantwortlich zuständig. Dies gilt auch für den Nikolausmarkt in Bad Godesberg. Eine besondere Stellung hinsichtlich der monetären Unterstützung bei den er- forderlichen Maßnahmen entspricht nicht dem Gleichbehandlungsgrundsatz für private Veranstaltungen im Bonner Stadtgebiet. Eine Übernahme der Gesamtkosten für umfassende Sperrungen ist mit dem aktuellen Budget nicht möglich. Die Anschaffung von Sperrmaterialien in Form von mobilen Sicherheitssperren ist aus gesamtstädtischer Sicht wünschenswert und eine wirtschaftliche Lösung. Die Stadtverwaltung hat bereits für die Niko- lausmärkte 2023 wie auch 2024 das Stadtmarketing aufgrund der kurzfristigen abstrakten Gefährdungslage unterstützt. Die Stadtverwaltung ist bereits im Austausch mit der Veranstalterin Stadtmarke- ting Bad Godesberg, um das Sicherheitskonzept zu entwickeln und passge- naue Maßnahmen für diese Veranstaltung zeitnah zu erarbeiten. In welchem Umfang ein Sperrkonzept für die Veranstaltungsfläche erarbeitet wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend geklärt werden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass ein Sperrkonzept lediglich ein Bestandteil des Sicherheitskonzeptes ist und das die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes umfassende Maßnahmen in Bezug auf unter- schiedliche Gefahrenszenarien beinhaltet. Anlage/n KeineSeite 1 von 2 Seite 2Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de