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242351-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Antrag: Erweitertes Sicherheitskonzept für den Bad Godesberger Nikolausmarkt, Stellungnahme der Verwaltung

Nummer
242351-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
14.01.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.06.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 242351 BBB-Antrag: Erweitertes Sicherheitskonzept für den Bad Godesberger Nikolausmarkt

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
242351-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
BBB-Antrag: Erweitertes Sicherheitskonzept für den
Bad Godesberger Nikolausmarkt, Stellungnahme
der Verwaltung
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 29.01.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Grundsätzlich sind für Veranstaltungen privater Art, die zuständigen Veranstal-
ter*innen zur Erstellung eines umfassenden Sicherheitskonzeptes sowie die
wirtschaftliche sowie substanzielle Realisierung der zu treffenden Maßnahmen
eigenverantwortlich zuständig.
Dies gilt auch für den Nikolausmarkt in Bad Godesberg.
Eine besondere Stellung hinsichtlich der monetären Unterstützung bei den er-
forderlichen Maßnahmen entspricht nicht dem Gleichbehandlungsgrundsatz für
private Veranstaltungen im Bonner Stadtgebiet.
Eine Übernahme der Gesamtkosten für umfassende Sperrungen ist mit dem
aktuellen Budget nicht möglich. Die Anschaffung von Sperrmaterialien in Form
von mobilen Sicherheitssperren ist aus gesamtstädtischer Sicht wünschenswert
und eine wirtschaftliche Lösung. Die Stadtverwaltung hat bereits für die Niko-
lausmärkte 2023 wie auch 2024 das Stadtmarketing aufgrund der kurzfristigen
abstrakten Gefährdungslage unterstützt.
Die Stadtverwaltung ist bereits im Austausch mit der Veranstalterin Stadtmarke-
ting Bad Godesberg, um das Sicherheitskonzept zu entwickeln und passge-
naue Maßnahmen für diese Veranstaltung zeitnah zu erarbeiten. In welchem
Umfang ein Sperrkonzept für die Veranstaltungsfläche erarbeitet wird, kann
zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend geklärt werden.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass ein Sperrkonzept
lediglich ein Bestandteil des Sicherheitskonzeptes ist und das die Erstellung
eines Sicherheitskonzeptes umfassende Maßnahmen in Bezug auf unter-
schiedliche Gefahrenszenarien beinhaltet.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 12:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de