242350 · Antrag
BBB-Antrag: Gehwegparken in der Blumenaustraße
Kerndaten
- Nummer
- 242350
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 09.01.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Blumenaustraße Hauptort
- Bad Godesberg
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Antrag öffentlich 242350 Antragsteller/in: BBB Bezirksfraktion Bad Godesberg Marcel Schmitt 8.1.2025, gez. Wenzel BBB-Antrag: Gehwegparken in der Blumenaustraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 29.01.2025 Entscheidung Inhalt des Antrags In der Blumenaustraße wird das halbseitige Parken auf den Gehwegen mit Fahrzeugen bis 2,8 t zulässigem Gesamtgewicht erlaubt und entsprechend ausgeschildert. Begründung Seit Jahr und Tag parkten die Anwohner der Blumenaustraße und deren Besucher halbseitig auf den dort straßenbegleitenden Bürgersteigen, ohne dass dies Jemanden vor Ort oder die Bonner Stadtverwaltung störte. Seit kurzem lässt die Oberbürgermeisterin aber den ruhenden Verkehr in der Straße überwachen und für das nach StVO tatsächlich bislang unzulässige Abstellen der Kraftfahrzeuge auf den Gehwegen Bußgeldbescheide mit harschen Beträgen verteilen. Nach Auffassung der Antragsteller sollte die in der Blumenaustraße bisher gelebte Praxis, Autos zwischen den Baumscheiben in gekippter Weise auf dem Trottoir abzustellen, zugelassen und entsprechend ausgeschildert werden (Verkehrszeichen 315-50). Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de