242348-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU-Antrag: Sicherheits- und Schutzmaßnahmen öffentlicher Veranstaltungen im Stadtbezirk Bad Godesberg vor Anschlägen
Kerndaten
- Nummer
- 242348-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 12.02.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Alt-Godesberg Hauptort
- Bad Godesberg
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 242348-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I CDU-Antrag: Sicherheits- und Schutzmaßnahmen öffentlicher Veranstaltungen im Stadtbezirk Bad Godesberg vor Anschlägen Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 12.03.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Aufgrund der Komplexität der Gesamtlage und der notwendigen individuellen Beurteilung des Einzelfalls ist aus Sicht der Stadtverwaltung der Antrag nicht anzunehmen. Die Bundesstadt Bonn ist grundsätzlich mit allen Veranstalter*innen sowie den zuständigen Sicherheitsbehörden wie auch der Feuerwehr zu allen Veranstaltungen im Bonner Stadtgebiet im Austausch und in gemeinsamer Abstimmung. Dies erfolgt bereits zeitnah bei Antragstellung und wird bis nach Veranstaltungsende inhaltlich und fachlich begleitet. Veränderungen in der Sicherheitslage werden ständig geprüft und fließen in die Planungen ein. Besonderes Augenmerk liegt dabei Grundsätzlich insbesondere bei Großveranstaltungen wie dem Godesberger Karnevalszug. Jede Veranstaltung wird im Rahmen der Antragstellung auf Besucher*innenkreise, Aufbauplan und die erforderlichen Sicherheitsstandards geprüft. Entsprechende Maßnahmen im kleineren oder größeren Umfang werden mit den Veranstalter*innen abgestimmt. Grundsätzlich sind für Veranstaltungen privater Art, die zuständigen Veranstalter*innen zur Erstellung eines umfassenden Sicherheitskonzeptes sowie die wirtschaftliche sowie substanzielle Realisierung der zu treffenden Maßnahmen eigenverantwortlich zuständig. Ob nun alle Veranstaltungen im öffentlichen Raum mit zusätzlichen Auflagen versehen müssen, ist individuell und lageangepasst abzustimmen. Personell, wie wirtschaftlich sind gerade für kleinere Vereine oder Organisationen, wie auch jegliche andere Veranstalter*innen umfassende Sperrkonzepte sowie die Beauftragung von Sicherheitsdiensten zur Kontrolle der Sperrzonen, keine grundsätzliche Lösungen. Auch die Etablierung von Sicherheitskonzepten wird für jede Veranstaltung keine Lösung zur umfassenden Gefahrenabwehr bieten und würde der niederschwelligen und vereinfachten Beantragung von Veranstaltungen in Bonn zuwiderlaufen.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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