242347 · Informationsbrief
Informationsbrief - Kanalerneuerung Marktstraße im Bereich zwischen Friedensstraße und Rottlandstraße in Bonn-Beuel
Kerndaten
- Nummer
- 242347
- Art
- Informationsbrief
- Veröffentlicht
- 09.01.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Holzlar Hauptort
- Marktstraße
- Rottlandstraße
- Friedenstraße
- Holzlarer Weg
- Markt
- Stadthaus
- Berliner Platz
- Bonn
- Beuel
Beratungsfolge
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Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen und Anwohner der Marktstraße im Bereich zwischen Friedensstraße und Rottlandstraße in Bonn- Beuel Kanalerneuerung Marktstraße Sehr geehrte Damen und Herren, das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn muss den Kanal auf der Marktstraße zwischen Friedenstraße und Rottlandstraße erneuern bzw. renovieren. Der Baubeginn ist für Ende Januar 2025 vorgesehen. Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage der vom Rat am 09. September 2017 unter der Drucksachennummer 1712151 beschlossenen Fortschreibung des Abwasserbeseitigungs- konzeptes durchgeführt. Auf der Marktstraße müssen Schachtbauwerke und die Sinkkästen mit den dazugehörigen Anschlussleitungen erneuert sowie eine Kanalhaltung komplett neu hergestellt werden. Der restliche vorhandene Kanal wird unterirdisch mit einem Liner saniert. Da die offenen Bauarbeiten und die unterirdische Sanierung nicht gleichzeitig stattfinden können, werden die Renovierungsarbeiten erst nach Abschluss der offenen Arbeiten durch eine andere Firma zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt. Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in dem betroffenen Straßenabschnitt zu Verkehrsbehinderungen kommt, der Verkehr kann jedoch einspurig an den Baustellenbereichen vorbeifahren. Für die Durchführung der Arbeiten im Kreuzungsbereich Marktstraße/Friedenstraße wird für kurze Zeit das Abbiegen in Richtung Holzlarer Weg (REWE- Markt) nicht möglich sein. Entsprechende Umleitungen werden ausgeschildert. Straßenausbaubeiträge: Die Maßnahme löst keine Beitragspflichten nach § 8 KAG aus. Die umlagefähigen Aufwendungen werden der Stadt nach § 8a KAG vom Land NRW erstattet. Bauzeit: Die gesamten Arbeiten werden voraussichtlich bis April 2025 andauern. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund oder durch schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf kommen kann.Seite 1 von 2 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Ansprechpartner: Alle Fragen zum Kanalbau: Tiefbauamt der Stadt Bonn Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 1E, Aufzugsgruppe 3 Uwe Burdack, Telefon 0228-77 35 16 uwe.burdack@bonn.de Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Informationsbrief an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten. Allgemeine Informationen zu Kanalbau-Baustellen finden Sie hier www.bonn.de/baustellen Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bonn Bonn, im Januar 2025 Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Tiefbauamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de