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242340-03 · Mitteilungsvorlage

Mitteilungsvorlage zu "Interfraktioneller CDU-, BBB-, FDP-Antrag zur Verlegung der Ladestation Giselherstraße 37 in Mehlem"

Nummer
242340-03
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
20.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Giselherstraße Straße· Mehlem, Bad Godesberg Hauptort
  • Mehlem Ortsteil· Bad Godesberg
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 24.06.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 242340 Interfraktioneller CDU-, BBB-, FDP-Antrag zur Verlegung der Ladestation Giselherstraße 37 in Mehlem

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
242340-03
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Mitteilungsvorlage zu "Interfraktioneller CDU-, BBB-
, FDP-Antrag zur Verlegung der Ladestation
Giselherstraße 37 in Mehlem"
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 24.06.2026 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Am 25 Juni 2025 hat die Bezirksvertretung Bad Godesberg folgenden
Beschluss gefasst:
1. Hiermit beantragen wir die Entfernung der Ladestation vor dem
Haus Giselherstraße 37 in Mehlem.
2. Die Verwaltung prüft in der näheren Umgebung des jetzigen
Ladestandortes alternative Aufstellplätze, an die die abzubauende
Ladeinfrastruktur versetzt werden kann und unterbreitet der
Bezirksvertretung Bad Godesberg einen passenden
Beschlussvorschlag.
Nach umfangreichen Abstimmungen und eingehender Prüfung teilt die
Verwaltung dazu Folgendes mit:
zu 1.
Der Beschluss zur Versetzung der Ladeinfrastruktur konnte nach eingehender
Prüfung nicht umgesetzt werden (siehe Ziffer 2). Gegen einen ersatzlosen
Rückbau der Ladeinfrastruktur bestehen seitens der Verwaltung erhebliche
Bedenken. Er würde die Alltagstauglichkeit der Mobilität für Anwohnende, die
im Vertrauen auf die Ladeinfrastruktur E-Fahrzeuge angeschafft haben,
einschränken und ein kontraproduktives Signal für die klimafreundliche
Quartiersentwicklung aussenden. Abschließend wird auf den inhaltsgleichen
Bürgerantrag (241388) verwiesen, den die Bezirksvertretung Bad-Godesberg
bereits in der Vergangenheit abgelehnt hat. Die dortige Argumentation ist
weiterhin maßgeblich.
zu 2.
Die Stadtwerke haben sowohl den damals vorgeschlagenen Alternativstandort
(Hausnummer 23-25) als auch den weiteren Straßenverlauf intensiv geprüft. Es
konnte kein alternativer Standort in der näheren Umgebung gefunden werden.
Eine Platzierung an den gewünschten Stellen ist technisch nicht möglich, weil
vorhandene Wasserleitungen mittig durch die Parkbuchten verlaufen. Während
am aktuellen Standort die Leitungen nah am Bürgersteig liegen und somit eineSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Installation zuließen, blockiert der Leitungsverlauf jegliche Versetzung innerhalb
der übrigen Parkflächen.
Grundsätzlich erfolgt die Standortwahl nach umfassenden fachlichen Kriterien,
wobei stets eine bedarfsgerechte und flächendeckende Verteilung der
Ladeinfrastruktur im gesamten Stadtgebiet angestrebt wird, um eine
verlässliche Versorgung zu gewährleisten.
Hinsichtlich der Informationspolitik ist festzuhalten, dass zwar keine rechtliche
Pflicht zur Bürgerbeteiligung besteht, die Verwaltung jedoch mittlerweile auf das
Informationsbedürfnis reagiert, indem Anwohnende nun routinemäßig
mindestens zwei Wochen vor Baubeginn per Flyeraktion über anstehende
Maßnahmen informiert werden.
Da derzeit keine sachlich fundierte Grundlage für einen Widerruf der
bestehenden Sondernutzungserlaubnis vorliegt, müsste die Stadt die
geschätzten Versetzungskosten von 12.000 € bis 15.000 € vollständig selbst
tragen. Zudem kann eine Versetzung ohne technische Notwendigkeit eine
kritische Präzedenzwirkung entfalten, welche die Planungssicherheit für den
künftigen Ladeinfrastrukturausbau sowohl für die Verwaltung als auch die
Ladesäulenbetreiber erheblich gefährden würde.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 23:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de