242340-03 · Mitteilungsvorlage
Mitteilungsvorlage zu "Interfraktioneller CDU-, BBB-, FDP-Antrag zur Verlegung der Ladestation Giselherstraße 37 in Mehlem"
Kerndaten
- Nummer
- 242340-03
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 20.05.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Giselherstraße Hauptort
- Mehlem
- Alt-Godesberg
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Mitteilungsvorlage öffentlich 242340-03 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Mitteilungsvorlage zu "Interfraktioneller CDU-, BBB- , FDP-Antrag zur Verlegung der Ladestation Giselherstraße 37 in Mehlem" Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 24.06.2026 Kenntnisnahme Mitteilung: Am 25 Juni 2025 hat die Bezirksvertretung Bad Godesberg folgenden Beschluss gefasst: 1. Hiermit beantragen wir die Entfernung der Ladestation vor dem Haus Giselherstraße 37 in Mehlem. 2. Die Verwaltung prüft in der näheren Umgebung des jetzigen Ladestandortes alternative Aufstellplätze, an die die abzubauende Ladeinfrastruktur versetzt werden kann und unterbreitet der Bezirksvertretung Bad Godesberg einen passenden Beschlussvorschlag. Nach umfangreichen Abstimmungen und eingehender Prüfung teilt die Verwaltung dazu Folgendes mit: zu 1. Der Beschluss zur Versetzung der Ladeinfrastruktur konnte nach eingehender Prüfung nicht umgesetzt werden (siehe Ziffer 2). Gegen einen ersatzlosen Rückbau der Ladeinfrastruktur bestehen seitens der Verwaltung erhebliche Bedenken. Er würde die Alltagstauglichkeit der Mobilität für Anwohnende, die im Vertrauen auf die Ladeinfrastruktur E-Fahrzeuge angeschafft haben, einschränken und ein kontraproduktives Signal für die klimafreundliche Quartiersentwicklung aussenden. Abschließend wird auf den inhaltsgleichen Bürgerantrag (241388) verwiesen, den die Bezirksvertretung Bad-Godesberg bereits in der Vergangenheit abgelehnt hat. Die dortige Argumentation ist weiterhin maßgeblich. zu 2. Die Stadtwerke haben sowohl den damals vorgeschlagenen Alternativstandort (Hausnummer 23-25) als auch den weiteren Straßenverlauf intensiv geprüft. Es konnte kein alternativer Standort in der näheren Umgebung gefunden werden. Eine Platzierung an den gewünschten Stellen ist technisch nicht möglich, weil vorhandene Wasserleitungen mittig durch die Parkbuchten verlaufen. Während am aktuellen Standort die Leitungen nah am Bürgersteig liegen und somit eineSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Installation zuließen, blockiert der Leitungsverlauf jegliche Versetzung innerhalb der übrigen Parkflächen. Grundsätzlich erfolgt die Standortwahl nach umfassenden fachlichen Kriterien, wobei stets eine bedarfsgerechte und flächendeckende Verteilung der Ladeinfrastruktur im gesamten Stadtgebiet angestrebt wird, um eine verlässliche Versorgung zu gewährleisten. Hinsichtlich der Informationspolitik ist festzuhalten, dass zwar keine rechtliche Pflicht zur Bürgerbeteiligung besteht, die Verwaltung jedoch mittlerweile auf das Informationsbedürfnis reagiert, indem Anwohnende nun routinemäßig mindestens zwei Wochen vor Baubeginn per Flyeraktion über anstehende Maßnahmen informiert werden. Da derzeit keine sachlich fundierte Grundlage für einen Widerruf der bestehenden Sondernutzungserlaubnis vorliegt, müsste die Stadt die geschätzten Versetzungskosten von 12.000 € bis 15.000 € vollständig selbst tragen. Zudem kann eine Versetzung ohne technische Notwendigkeit eine kritische Präzedenzwirkung entfalten, welche die Planungssicherheit für den künftigen Ladeinfrastrukturausbau sowohl für die Verwaltung als auch die Ladesäulenbetreiber erheblich gefährden würde. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de