242340-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme der Verwaltung zu "Interfraktioneller CDU-, BBB-, FDP-Antrag zur Verlegung der Ladestation Giselherstraße 37 in Mehlem"
Kerndaten
- Nummer
- 242340-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 06.02.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Giselherstraße Hauptort
- Mehlem
- Bad Godesberg
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 242340-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Stellungnahme der Verwaltung zu "Interfraktioneller CDU-, BBB-, FDP-Antrag zur Verlegung der Ladestation Giselherstraße 37 in Mehlem" Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 12.03.2025 Kenntnisnahme Die Verwaltung teilt zum Interfraktionellen Antrag 242340 Folgendes mit: Zu 1. und 2. Hiermit beantragen wir die Entfernung der Ladestation vor dem Haus Giselherstraße 37 in Mehlem. Die Verwaltung prüft in der näheren Umgebung des jetzigen Ladestandortes alternative Aufstellplätze, an die die abzubauende Ladeinfrastruktur versetzt werden kann und unterbreitet der Bezirksvertretung Bad Godesberg einen passenden Beschlussvorschlag. Zunächst verweist die Verwaltung auf den Bürgerantrag 241388 und die dazugehörige Stellungnahme 241388-01 mit ähnlichen Forderungen, der abgelehnt wurde. Die dort aufgeführten Argumente bleiben unverändert. Darüber hinaus weist die Verwaltung erneut darauf hin, dass öffentliche Straßenflächen nach § 14 des Straßen- und Wegegesetzes NRW dem Gemeingebrauch unterliegen. Daher ist es der Verwaltung grundsätzlich nicht möglich, Flächen auf öffentlichem Straßenland dauerhaft für private Nutzungen zur Verfügung zu stellen. Ausgenommen davon ist die persönliche Nutzung von Behindertenparkplätzen. In begründeten Ausnahmefällen besteht nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (§ 45 Abs. 1 b Nr. 2 StVO) die Möglichkeit, einen Schwerbehindertenparkplatz vor der Wohnung eingerichtet zu bekommen. Zu beantragen über Verkehrslenkung@bonn.de. Möglicherweise ist das eine Option für den Antragsteller des Bürgerantrags bzw. die gehbeeinträchtigte ältere Dame. Die Kosten bei einer Verlegung der Ladesäule würden sich nach Angaben der Stadtwerke auf ca. 10.000 € belaufen. Diese Kosten müssten von der Stadt getragen werden, da keine zwingenden Gründe für den Widerruf der Sondernutzungserlaubnis bestehen. Ein Alternativstandort in unmittelbarer Umgebung konnte bisher nicht gefunden werden. Hierbei ist auch wichtig zu betonen, dass die Suche nach geeigneten Standorten, Organisation und Ausbau durch die Ladesäulenanbietenden erfolgen. Die Kommune übernimmt lediglich eine steuernde Funktion, indem die Anträge mit Blick auf den städtischen Kriterienkatalog zur Aufstellung vonSeite 1 von 2 Seite 2 Ladesäulen von allen relevanten Fachämtern geprüft werden. Aufgrund der oben genannten Kosten für die Stadt und des rechtlichen Rahmens kann die Verwaltung eine Verlegung der Ladesäule nicht unterstützen. Überdies würde eine entsprechende Beschlussfassung außerhalb der Kompetenz der Bezirksvertretung liegen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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