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242340 · Antrag

Interfraktioneller CDU-, BBB-, FDP-Antrag zur Verlegung der Ladestation Giselherstraße 37 in Mehlem

Nummer
242340
Art
Antrag
Veröffentlicht
09.01.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Giselherstraße Straße· Mehlem, Bad Godesberg Hauptort
  • Mehlem Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Einreichung erledigt · 09.01.2025
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 25.06.2025

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.06.2025 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 64,8 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 242340-04 ST Stellungnahme der Verwaltung zu "FDP-Große Anfrage: Umsetzung des Beschlusses 242340, Verlegung der Ladestation Giselherstraße 37 in Mehlem"
  2. 242340-02 FDP-Große Anfrage: Umsetzung des Beschlusses 242340, Verlegung der Ladestation Giselherstraße 37 in Mehlem
  3. 242340-01 ST Stellungnahme der Verwaltung zu "Interfraktioneller CDU-, BBB-, FDP-Antrag zur Verlegung der Ladestation Giselherstraße 37 in Mehlem"
  4. 242340-03 Mitteilungsvorlage zu "Interfraktioneller CDU-, BBB-, FDP-Antrag zur Verlegung der Ladestation Giselherstraße 37 in Mehlem"

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Antrag
öffentlich
242340
Antragsteller/in:
Inge Stauder
Marcel Schmitt
Wolfgang Heedt
CDU Bezirksfraktion Bad Godesberg
BBB Bezirksfraktion Bad Godesberg
8.1.2025, gez. Wenzel
Interfraktioneller CDU-, BBB-, FDP-Antrag zur
Verlegung der Ladestation Giselherstraße 37 in
Mehlem
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 29.01.2025 Entscheidung
Inhalt des Antrags
1. Hiermit beantragen wir die Entfernung der Ladestation vor dem Haus
Giselherstraße 37 in Mehlem.
2. Die Verwaltung prüft in der näheren Umgebung des jetzigen Ladestandortes
alternative Aufstellplätze, an die die abzubauende Ladeinfrastruktur versetzt
werden kann und unterbreitet der Bezirksvertretung Bad Godesberg einen
passenden Beschlussvorschlag.
Begründung
Zu 1.
Im Mai 2024 errichteten die Stadtwerke Bonn unmittelbar vor dem Haus in der
Giselherstraße 37 eine E-Ladestation. Die Auswahl des Standortes, Planung
und Aufstellung der zwei Ladesäulen in der Giselherstraße 37 erfolgte ohne
jegliche Absprache mit den Anwohnerinnen und Anwohnern. Es gab im Vorfeld
der Errichtung keine Informationen, keinen Bürgerbrief oder gar Beteiligungen
der Anwohnerinnen und Anwohner. Erst in Zukunft sollen Anlieger in der
unmittelbaren Umgebung neuer Ladestationen vor Baubeginn informiert
werden, s. DS 241388-01 ST.
Welche genauen Einflussfaktoren zu dem gewählten Ort für die Ladesäulen
geführt haben, konnten bislang weder die Stadtwerke noch die Verwaltung
hinreichend erklären.
Hätte die Stadtverwaltung die betroffenen Anlieger in der unmittelbaren
Umgebung der neuen Ladeinfrastruktur frühzeitig über die Installationsabsicht
der SWB informiert, wäre ihr bekannt geworden, dass eine gehbeeinträchtigte
ältere Dame, vor deren Haus in der Giselherstraße 37 die neue LadestationSeite 1 von 2
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erstellt wurde, auf einen unmittelbaren Zugang zu ihrem Auto angewiesen ist,
welches in der Vergangenheit vor ihrem Haus geparkt wurde. Diesbezüglich
gab es auch Absprachen in der unmittelbaren Nachbarschaft, damit der
Parkplatz freigehalten wurde.
Auch wenn - wie die Verwaltung in DS 241388-01 ST schreibt - ein kurzes
Halten auf den für elektrisch betriebene Fahrzeuge reservierten Parkplätzen für
einen Ein- und Ausstieg in und aus dem Auto oder dessen Be- und Entladen
weiterhin erlaubt ist, müsste das Auto zur Benutzung immer in der Nähe zur
Verfügung stehen können. Das ist mit der Errichtung der neuen Ladesäule
deutlich erschwert worden. Neben der Ladestation befindet sich auch ein
Behindertenparkplatz, der zusätzlich die Möglichkeit des Parkens des
Kraftfahrzeuges in der Nähe des Hauses der bewegungseingeschränkten
Bewohnerin sehr einschränkt.
Zu 2.
Aufgrund des verstärkten Umstiegs auf Elektromobilität ist die Anlage von
neuen Elektroladesäulen auch in unserem Stadtbezirk notwendig. Daher
befürworten wir wie die Antragsteller des Bürgerantrags (DS 241388) auch die
weitere Errichtung von Elektroladesäulen. Die Verwaltung soll daher einen
passenden Alternativstandort für die Elektroladesäule in der Umgebung finden,
wo man auch mit einer guten Auslastung rechnen kann.
Außerdem gilt: Bei der Erstellung eines stadtweiten neuen
Ladeinfrastrukturkonzeptes sollte man in Zukunft auf jeden Fall systematische
Planungsstrukturen mit einem passenden Format zur Bürgerbeteiligung
implementieren.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de