242336-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zur Personalsituation Bereich OB
Kerndaten
- Nummer
- 242336-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 11.02.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- F Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 242336-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. I Stellungnahme zur Personalsituation Bereich OB Beratungsfolge Rat 13.02.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung wurde beauftragt folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie sind die beiden Geschäftsbereiche der OB, OB-1 sowie OB-2, seit Beginn bzw. Einführung der Geschäftsbereiche personalmäßig gewachsen? a. Wie viele Stellen wurden seit Gründung der beiden Geschäftsbereiche dort neu eingerichtet? Für den Geschäftsbereich Dezernats- und Verwaltungssteuerung (OB-1) wurden in den Stelleplanfortschreibungen 2021/2022 und 2023/2024 insgesamt drei Stellen eingerichtet. Die Stelle „Leitung strategisches Controlling“ wurde mit Wirkung vom 21.11.2024 zum Dezernat II verlagert. Damit sind aktuell noch zwei neu eingerichtete Stellen („Geschäftsbereichsleitung Dezernats- und Verwaltungs- steuerung“ und „Vorzimmerdienst der Oberbürgermeisterin und der Geschäfts- bereichsleitungen“) verblieben. Unter Berücksichtigung der Stellenplanfortschreibungen 2021/2022 und 2023/2024 sowie der DS 241635 (Kinderfreundliche Kommune) sind 20 Stellen (für 17,5 Vollzeitäquivalente - VZÄ -) für den Geschäftsbereich Strategische Programm- steuerung eingerichtet (OB-2) worden. Eine Stelle wurde zwischenzeitlich dem Bereich nach Neustrukturierung des Amtes für Umwelt und Stadtgrün entzogen. Bei einer weiteren eingerichteten Stelle handelt es sich um die Leitung des Programmbüros Digitale Transformation, die hier derzeit nicht besetzt wird, da die Aufgabe vom CDO-Office mit wahrgenommen wird. Sowohl die Stabsstelle Projekt- und Programmmanagement (OB-21) wie auch die Programmbüros (OB-23 - OB-26) haben zum Ziel, die Fachämter bei ämter- und dezernatsübergreifenden Projekten methodisch und kommunikativ zu unterstützen. Neben der Linienorganisation sind Projekte eine wesentliche Arbeitsform einer mo- dernen Verwaltung, die spezifische Herausforderungen in der (Ressourcen-) Steuerung und Priorisierung von Aufgaben erfordern und die weiter professionali- siert werden sollen. Die Stellen des Geschäftsbereichs OB-2 verteilen sich inhaltlich folgendermaßen: - Stabsstelle Projekt- und Programmmanagement (OB-21): 1 VZÄ, 1 Stelle - Stabsstelle für Bürger*innenbeteiligung (OB-22): 4,5 VZÄ, 6 Stellen - Programmbüro Klimaneutrales Bonn 2035 (OB-23): 6,5 VZÄ, 7 Stellen - Programmbüro Mobilitätswende (OB-24): 2 VZÄ, 2 Stellen - Programmbüro Soziale Gerechtigkeit (OB-25): 1,5 VZÄ, 2 StellenSeite 1 von 4 Seite 2 - Programmbüro Digitale Transformation (OB-26), 1 VZÄ, 1 Stelle, Hinweis siehe oben. Gemessen an den 722 neu eingerichteten Stellen stellt sich die Zuwachsrate wie folgt dar: Dezernat OB 7,3 %, Dezernat I 24,9 %, Dezernat II 6,5 %, Dezernat III 17,0 %, Dezernat IV 10,2 %, Dezernat V 27,6 %, Jobcenter 1,7 %, Gesamtstellen- plan 4,6 % und Fraktionen 0,1 %. b. Wie viele (bereits bestehende) Stellen wurden aus anderen Fachbereichen seit Beginn in die beiden Geschäftsbereiche verlagert? Mit der Organisationsverfügung zur Neustrukturierung des Dezernates der Ober- bürgermeisterin vom 16.09.2021 wurden die v. g. Geschäftsbereiche geschaffen. Die Organisationsverfügung ist mit Besetzung der Stelle der Geschäftsbereichs- leitung OB-1 zum 01.01.2022 in Kraft getreten. Den beiden Geschäftsbereichen wurden vom Grunde her die Stellen des vorherigen Amtes 01 sowie Stellen, die direkt auf Dezernatsebene im Dezernat OB angesiedelt waren, zugeordnet. Daneben wurden sechs Stellen von Amt 67 zu OB-2 verlagert. Darin enthalten waren drei neue Stellen aus der Stellenplanfortschreibung 2021/2022. Zusätzlich wurde eine Stelle von Amt 51 sowie eine Stelle aus dem Gesamtstellenplan - Digitalisierungspaket - zu OB-2 verlagert. c. Wie viele Stellen (neue und verlagerte) sind, inklusive der jüngsten Beschlüsse, ins-gesamt in den sogenannten Programmbüros eingerichtet bzw. dort vorgesehen? In den drei Programmbüros im Dezernat der Oberbürgermeisterin sind zum Stand 01.01.2025 folgende Stellen eingerichtet: - OB-23 Klimaneutrales Bonn: 10,75 VZÄ, 12,0 Stellen, - OB-24 Mobilitätswende: 2,0 VZA, 2,0 Stellen, - OB-25 Soziale Gerechtigkeit: 2,5 VZÄ, 3 Stellen. Hinweis: Das Programmbüro Digitale Transformation, das von Dezernat I wahrgenommen wird, umfasst eine Stelle, die wie oben beschrieben, nicht besetzt ist. d. Wie sind die Stellen gemäß Frage 1a jeweils bewertet? Die neu eingerichteten Stellen sind wie folgt bewertet: Geschäftsbereich OB-1: 1 x AT (außertarifliche Bewertung i. S. von B2), 1 x E 9c TVöD Geschäftsbereich OB-2: 1 x E 14 TVöD, 2 x A 14 LBesG NRW, 4 x E 13 TVöD*, 2 x E 12 TVöD*, 5 x E 11 TVöD (eine Stelle mit Überprüfungsvorbehalt), 1 x A 12 LBesG NRW, 1 x E 10 TVöD, 1 x S 17 TVöD, 1 x E 9b TVöD undSeite 2 von 4 Seite 3 1 x A 8 LBesG NRW * mit Überprüfungsvorbehalt hinsichtlich der Bewertung. e. Wie hoch sind die Personalkosten pro Jahr für die neu eingerichteten Stellen gemäß Frage 1a)? Die Personalkosten (Kosten einer Planstelle) für die bei Frage 1a angegebenen Stellen belaufen sich insgesamt auf: 2025: 1.943.478,32 Euro 2026: 2.005.014,54 Euro 2027: 2.065.164,98 Euro 2028: 2.127.119,93 Euro 2029: 2.190.933,53 Euro. Zwischenzeitlich verlagerte Stellen wurden bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Die Berechnung der Kosten erfolgt auf Grundlage der eingerichteten Stellen und unabhängig vom Besetzungsstatus. Dies betrifft insbesondere die Stelle Leitung Digitale Transformation, die seit ihrer Einrichtung hier nicht besetzt worden ist. Dies gilt auch für die Beantwortung der Frage 1f. f. Wie hoch sind die Personalkosten aller in den Programmbüros eingerichteten Stellen gem. Frage 1c? Die Personalkosten (Kosten einer Planstelle) für die bei Frage 1c angegebenen Stellen belaufen sich insgesamt auf: 2025: 1.766.369,42 Euro 2026: 1.821.327,89 Euro 2027: 1.875.967,72 Euro 2028: 1.932.246,76 Euro 2029: 1.990.214,16 Euro. 2. Wie viele Stellen wurden im Rahmen des Klimaplans geschaffen? Der Rat der Bundesstadt Bonn hatte bereits 2019 beschlossen, dass Bonn bis 2035 klimaneutral werden solle. Für die Entwicklung und Umsetzung einer umfassenden Strategie, welche diesen sehr anspruchsvollen Auftrag in Verwaltungshandeln um- setzt, waren in der Folge jedoch nicht die notwendigen Sach- und Personalmittel zur Verfügung gestellt worden. Mit der Erarbeitung des Klimaplanes und des zuge- hörigen Arbeitsprogramms hat die Verwaltung einen Fahrplan zur politischen Be- schlussfassung vorgelegt, der die wesentlichen Bedarfe in den Handlungsfeldern auf dem Weg zur Klimaneutralität erstmalig adressiert. Entsprechend dem Beschluss zur Stellenplanfortschreibung 2023/2024 (DS 221663) wurden für den Klimaplan 54 Stellen für 49,75 VZÄ eingerichtet. Zwei Volontariate mit 0,5 VZÄ wurden dabei in den VZÄ mitgerechnet, aber nicht in der Anzahl der Stellen, da dafür keine haushalterischen Stellen erforderlich waren. Vergleichbares gilt für 0,25 VZÄ bei der Aktivität „Verwaltungsinternen Kommunikation“ im Amt 13. Zwischenzeitlich sind es noch 53 Stellen für 48,75 VZÄ, da bei einer vakanten Stelle im Recruiting aufgrund des Beschlusses des sog. Stellenkonsolidierungs- ausschusses der k. w. - Vermerk ausgelöst wurde. 2.1. Wie viele Stellen davon sind den Programmbüros der OB zugeordnet? Sieben Stellen (mit 6,5 VZÄ) sind den Programmbüros zugeordnet worden. EineSeite 3 von 4 Seite 4 Stelle hat einen k. w. - Vermerk. 2.2. Wie viele Stellen davon den jeweiligen Fachbereichen? • 2 Stellen (mit 1,5 VZÄ) bei der Stabsstelle Bürgerbeteiligung - OB-22, • 6 Stellen (5,0 VZÄ) beim Amt für Wirtschaftsförderung - Amt 03 - (inklusive einer Stelle für den Einsatz in der Regionalagentur Bonn/Rhein-Sieg e. V.). Hier wird eine Stelle (0,5 VZÄ) auf Beschluss des Konsolidierungsausschusses im Rahmen der Haushaltbera- tungen 2025/2026 eingespart. • 2 Stellen beim Personal- und Organisationsamt - Amt 10, bei einer Stelle wurde zwischenzeitlich der k. w. - Vermerk ausgelöst (vgl. oben) • 18 Stellen (17,25 VZÄ) beim Stadtplanungsamt - Amt 61, zwei Stellen mit k. w. - Vermerken, • 2 Stellen beim Amt für Bodenmanagement u. Geoinformation - Amt 62, 0,75 VZÄ mit k. w. - Vermerk • 1 Stelle beim Tiefbauamt - Amt 66 und • 14 Stellen (12,25 VZÄ) beim Amt für Umwelt und Stadtgrün - Amt 67, vier Stellen mit k. w. - Vermerken Zwei Stellen (2 x 0,5 VZÄ) wurden ohne Zuordnung für den Steckbrief 4.2.1.2 eingerichtet und bis heute nicht zugeordnet oder besetzt. Sie werden auf Beschluss des Konsolidierungsausschusses im Rahmen der Haushaltsberatungen 2025/2026 eingespart (Stellenwert jeweils E 11 TVöD) 3. Wie viele Stellen, in welcher Wertigkeit, sind aktuell in den beiden Geschäftsbereichen der Oberbürgermeisterin vakant? In den beiden Geschäftsbereichen sind fünf Stellen (4,0 VZÄ) vakant, davon ist allerdings eine Stelle (vgl. Punkt 1) für die Besetzung gesperrt. Eine Stelle davon ist befristet für 24 Monate eingerichtet. Die Stellen sind wie folgt bewertet: 1 x A 15 LBesG NRW, 1 x A 14 LBesG NRW, 1 x E 14 TVöD, 1 x E 10 TVöD und 1 x E 9c TVöD. Wie viele Stellen des Klimaplans sind, in welcher Wertigkeit, aktuell vakant? Neben den unter Punkt 2.2 erwähnten drei Stellen sind weitere sieben Stellen vakant (Stand: 13. Januar 2025), also insgesamt 10 Stellen (8,0 VZÄ) und zwar • 6 Stellen (4,5 VZÄ) in der Wertigkeit E 11 TVöD, 1 Stelle davon mit k. w. - Vermerk, • 2 Stellen (1,5 VZÄ) in der Wertigkeit E 12 TVöD und • 2 Stellen (2,0 VZÄ) in der Wertigkeit E 13 TVöD Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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