242332-02 · Beschlussvorlage
Verkauf von Ökopunkten für den 6-streifigen Ausbau der A 565 zwischen der AS BN-Endenich und dem AK BN-Nord
Kerndaten
- Nummer
- 242332-02
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 16.09.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Schleifenfelsweg Hauptort
- Endenich
- Geislar
- Schwarzrheindorf
- Bonn
- Kottenforst
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
- Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
- Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 242332-02 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Verkauf von Ökopunkten für den 6-streifigen Ausbau der A 565 zwischen der AS BN-Endenich und dem AK BN-Nord Beratungsfolge Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz 29.09.2026 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 30.09.2026 Empfehlung Rat 12.11.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, den Verkauf von 500.070 Ökopunkten (Bilanzierung nach Froelich & Sporbeck) zur Kompensation unvermeidbarer Eingriffe in Natur und Landschaft, im Zusammenhang mit dem 6-streifigen Ausbau der Autobahn 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn Nord, an die Autobahn GmbH zu einem Preis von 1.190.226,64 € zeitnah durchzuführen, auch bevor der Planfeststellungsbeschluss vorliegt. Begründung Der Rat der Stadt Bonn hat mit seinem Beschluss vom 08.05.2025 (DS 242332) dem Verkauf von 500.070 Ökopunkten (Bilanzierung nach Froehlich & Sporbeck) zu einem Preis von 1.190.226,64 €, vorbehaltlich des Planfeststellungsbeschlusses, zugestimmt. Mit einem Schreiben vom 25.07.2025 sicherte die Stadt Bonn der Autobahn GmbH den Verkauf der Ökopunkte zu. Aufgrund von Verzögerungen im Planfeststellungsverfahren konnte der Verkauf bislang noch nicht vollzogen werden. Der Planfeststellungsbeschluss ist noch in Bearbeitung und liegt noch nicht vor. Die Autobahn GmbH hat die entsprechenden Finanzmittel fest für dieses Projekt eingeplant und entsprechende Mittel reserviert. Diese müssen nun eingesetzt werden, solange sie verfügbar und zweckgebunden abrufbar sind. Eine zeitnahe Abwicklung des Verkaufs ist daher erforderlich.Seite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Die Autobahn GmbH plant den 6-streifigen Ausbau der BAB 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord. Mit diesem Vorhaben sind unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des §14 ff. BNatSchG sowie § 30 LNatSchG NRW verbunden, die kompensiert werden müssen. Wegen der Lage im Siedlungsbereich stehen ortsnah keine Flächen für Kompensationsmaßnahmen zur Verfügung. Aus diesem Grunde wurde in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde vereinbart, dass der Kompensationsbedarf aus o.g. Vorhaben über das städtische Ökokonto ausgeglichen werden soll. Dadurch erfolgt die Kompensation im Bonner Stadtgebiet, wo der Eingriff auch verursacht wird. Die Stadt Bonn verfügt über ein Ökokonto (gem. § 16 BNatSchG / § 32 LNatSchG), in dem ökologische Aufwertungsmaßnahmen bevorratet werden, die für die Kompensationsverpflichtung von konkreten Planungen und Vorhaben herangezogen werden können. Der Kompensationsbedarf des 6- streifigen Ausbaus der A 565 zwischen der AS BN-Endenich und dem AK BN- Nord soll über mehrere anerkannte und bereits umgesetzte ökologische Aufwertungsmaßnahmen des städtischen Ökokontos gedeckt werden: - Maßnahmen im Kottenforst: ökologische Aufwertung von Waldflächen durch Vermehrung von Laubmischwald - Maßnahmen zur Aufwertung von Grünland am Rheindeich in Geislar - Maßnahmen zur Aufwertung von Grünland sowie Gehölzpflanzungen im Deichvorland in Schwarzrheindorf Die Maßnahmen wurden mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt und sind von dort anerkannt. Sie sind nach Art und Umfang geeignet, die unvermeidbaren Eingriffe in Natur und Landschaft im Zusammenhang mit dem Ausbau der A 565 zu kompensieren. Die Einnahmen werden zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (gem. § 15 (6) BNatSchG) eingesetzt, damit die Stadt auch zukünftig auf einen Vorrat an Ökopunkten für kompensationspflichtige Vorhaben zurückgreifen kann. Zum heutigen Zeitpunkt sind durch die Ökokontomaßnahme am Schleifenfelsweg noch Reserven vorhanden. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 13.07 Natur und Landschaft 13.07.01 Natur- und Landschaftsschutz Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung AuszahlungenSeite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Einzahlungen 1.190.226,64 EUR 5560013071400/ 68.3100 Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de