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242332-02 · Beschlussvorlage

Verkauf von Ökopunkten für den 6-streifigen Ausbau der A 565 zwischen der AS BN-Endenich und dem AK BN-Nord

Nummer
242332-02
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
16.09.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Schleifenfelsweg Straße· Hoholz, Beuel Hauptort
  • Endenich Ortsteil· Bonn
  • Geislar Ortsteil· Beuel
  • Schwarzrheindorf Ortsteil· Beuel
  • Bonn Stadtbezirk
  • Kottenforst siedlung· Röttgen, Bonn
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  1. 242332 Verkauf von Ökopunkten für den 6-streifigen Ausbau der BAB 565 zwischen der AS BN-Endenich und dem AK BN-Nord

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Beschlussvorlage
öffentlich
242332-02
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Verkauf von Ökopunkten für den 6-streifigen
Ausbau der A 565 zwischen der AS BN-Endenich
und dem AK BN-Nord
Beratungsfolge
Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz
29.09.2026 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
30.09.2026 Empfehlung
Rat 12.11.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, den Verkauf von 500.070 Ökopunkten
(Bilanzierung nach Froelich & Sporbeck) zur Kompensation unvermeidbarer
Eingriffe in Natur und Landschaft, im Zusammenhang mit dem 6-streifigen
Ausbau der Autobahn 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn Endenich und
dem Autobahnkreuz Bonn Nord, an die Autobahn GmbH zu einem Preis von
1.190.226,64 € zeitnah durchzuführen, auch bevor der
Planfeststellungsbeschluss vorliegt.
Begründung
Der Rat der Stadt Bonn hat mit seinem Beschluss vom 08.05.2025 (DS
242332) dem Verkauf von 500.070 Ökopunkten (Bilanzierung nach Froehlich &
Sporbeck) zu einem Preis von 1.190.226,64 €, vorbehaltlich des
Planfeststellungsbeschlusses, zugestimmt. Mit einem Schreiben vom
25.07.2025 sicherte die Stadt Bonn der Autobahn GmbH den Verkauf der
Ökopunkte zu.
Aufgrund von Verzögerungen im Planfeststellungsverfahren konnte der Verkauf
bislang noch nicht vollzogen werden. Der Planfeststellungsbeschluss ist noch in
Bearbeitung und liegt noch nicht vor.
Die Autobahn GmbH hat die entsprechenden Finanzmittel fest für dieses
Projekt eingeplant und entsprechende Mittel reserviert. Diese müssen nun
eingesetzt werden, solange sie verfügbar und zweckgebunden abrufbar sind.
Eine zeitnahe Abwicklung des Verkaufs ist daher erforderlich.Seite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die Autobahn GmbH plant den 6-streifigen Ausbau der BAB 565 zwischen der
Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord. Mit
diesem Vorhaben sind unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft im
Sinne des §14 ff. BNatSchG sowie § 30 LNatSchG NRW verbunden, die
kompensiert werden müssen.
Wegen der Lage im Siedlungsbereich stehen ortsnah keine Flächen für
Kompensationsmaßnahmen zur Verfügung. Aus diesem Grunde wurde in
enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde vereinbart, dass der
Kompensationsbedarf aus o.g. Vorhaben über das städtische Ökokonto
ausgeglichen werden soll. Dadurch erfolgt die Kompensation im Bonner
Stadtgebiet, wo der Eingriff auch verursacht wird.
Die Stadt Bonn verfügt über ein Ökokonto (gem. § 16 BNatSchG / § 32
LNatSchG), in dem ökologische Aufwertungsmaßnahmen bevorratet werden,
die für die Kompensationsverpflichtung von konkreten Planungen und
Vorhaben herangezogen werden können. Der Kompensationsbedarf des 6-
streifigen Ausbaus der A 565 zwischen der AS BN-Endenich und dem AK BN-
Nord soll über mehrere anerkannte und bereits umgesetzte ökologische
Aufwertungsmaßnahmen des städtischen Ökokontos gedeckt werden:
- Maßnahmen im Kottenforst: ökologische Aufwertung von Waldflächen
durch Vermehrung von Laubmischwald
- Maßnahmen zur Aufwertung von Grünland am Rheindeich in Geislar
- Maßnahmen zur Aufwertung von Grünland sowie Gehölzpflanzungen im
Deichvorland in Schwarzrheindorf
Die Maßnahmen wurden mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt und
sind von dort anerkannt. Sie sind nach Art und Umfang geeignet, die
unvermeidbaren Eingriffe in Natur und Landschaft im Zusammenhang mit dem
Ausbau der A 565 zu kompensieren.
Die Einnahmen werden zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes
und der Landschaftspflege (gem. § 15 (6) BNatSchG) eingesetzt, damit die
Stadt auch zukünftig auf einen Vorrat an Ökopunkten für
kompensationspflichtige Vorhaben zurückgreifen kann. Zum heutigen Zeitpunkt
sind durch die Ökokontomaßnahme am Schleifenfelsweg noch Reserven
vorhanden.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
13.07 Natur und Landschaft 13.07.01 Natur- und Landschaftsschutz
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
AuszahlungenSeite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Einzahlungen 1.190.226,64
EUR
5560013071400/
68.3100
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 22:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de