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242332 · Beschlussvorlage

Verkauf von Ökopunkten für den 6-streifigen Ausbau der BAB 565 zwischen der AS BN-Endenich und dem AK BN-Nord

Nummer
242332
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
17.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Schwarzrheindorf Ortsteil· Beuel Hauptort
  • F Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Endenich Ortsteil· Bonn
  • Geislar Ortsteil· Beuel
  • Bonn Stadtbezirk
  • Kottenforst siedlung· Röttgen, Bonn
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 01.04.2025 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 13.05.2025 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 08.05.2025 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 242332-02 Verkauf von Ökopunkten für den 6-streifigen Ausbau der A 565 zwischen der AS BN-Endenich und dem AK BN-Nord
  2. 242332-01 AA Änderungsantrag der Koalition - Verkauf von Ökopunkten für den 6-streifigen Ausbau der BAB 565 zwischen der AS BN-Endenich und dem AK BN-Nord Antrag zur Vorlage 242332

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Beschlussvorlage
öffentlich
242332
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Verkauf von Ökopunkten für den 6-streifigen
Ausbau der BAB 565 zwischen der AS BN-
Endenich und dem AK BN-Nord
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
01.04.2025 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
13.05.2025 Empfehlung
Rat 08.05.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Zur Kompensation unvermeidbarer Eingriffe in Natur und Landschaft, im
Zusammenhang mit dem 6-streifigen Ausbau der BAB 565 zwischen der AS
BN-Endenich und dem AK BN-Nord, verkauft die Stadt Bonn nach Vorliegen
der Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses 500.070 Ökopunkte
(Methode FROELICH & SPORBECK) an die Autobahn GmbH des Bundes zu
einem Preis von 1.190.226,64 €.
2. Die Einnahmen werden zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes
und der Landschafzspflege (gem. § 15 (6) BNatSchG), eingesetzt, damit die
Stadt auch zukünftig auf einen Vorrat an Ökopunkten für
kompensationspflichtige Vorhaben zurückgreifen kann.
Begründung
Die Autobahn GmbH plant den 6-streifigen Ausbau der BAB 565 zwischen der
Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord. Die
Autobahn GmbH hat für die Maßnahme ein Planfeststellungsverfahren nach
dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) eingeleitet. Der
Planfeststellungsbeschluss wird voraussichtlich Mitte 2025 vorliegen.
Mit diesem Vorhaben sind unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft im
Sinne des §14 ff BNatSchG sowie § 30 Absatz 1 LNatSchG NRW verbunden,
die kompensiert werden müssen. Der Landschaftspflegerische Begleitplan
(LBP) hat trotz umfangreicher Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
einen Kompensationsbedarf in Höhe von 166.690 Ökopunkten (LANUV-
Methodik) ermittelt.Seite 1 von 3
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Wegen der Lage im Siedlungsbereich stehen ortsnah keine Flächen für
Kompensationsmaßnahmen zur Verfügung. Aus diesem Grunde wurde in
enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde, vereinbart, dass der
Kompensationsbedarf aus o.g. Vorhaben über das städtische Ökokonto
ausgeglichen werden soll. Dadurch erfolgt die Kompensation im Bonner
Stadtgebiet, wo der Eingriff auch passiert. Stimmt die Stadt dem Verkauf von
Ökopunkten nicht zu, könnte die Autobahn GmbH die Ökopunkte über andere,
nicht ortsansässige Anbieter erwerben. Dann kommen die dafür umgesetzten
ökologischen Aufwertungsmaßnahmen aber nicht der Stadt Bonn zugute und
könnten sogar im niederrheinischen Tiefland umgesetzt werden.
Die Stadt Bonn verfügt über ein Ökokonto (gem. § 16 BNatSchG / § 32
LNatSchG; bilanziert nach FROELICH&SPORBECK / F&S), in dem
ökologische Aufwertungsmaßnahmen bevorratet werden, die für die
Kompensationsverpflichtung von konkreten Planungen und Vorhaben
herangezogen werden können. Der Kompensationsbedarf des 6-streifigen
Ausbaus der BAB 565 zwischen der AS BN-Endenich und dem AK BN-Nord
soll über mehrere anerkannte und bereits umgesetzte ökologische
Aufwertungsmaßnahmen des städtischen Ökokontos gedeckt werden:
- Maßnahmen im Kottenforst: ökologische Aufwertung von Waldflächen durch
Vermehrung von Laubmischwald
- Maßnahmen zur Aufwertung von Grünland am Rheindeich in Geislar
- Maßnahmen zur Aufwertung von Grünlands sowie Gehölzpflanzungen im
Deichvorland in Schwarzrheindorf
Die Maßnahmen wurden mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt und
sind von dort anerkannt.
Da das städtische Ökokonto nach F&S bilanziert ist; der
Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) zum Eingriff jedoch nach der
LANUV-Methode, erfolgte eine Umrechnung im Verhältnis 1:3
(166.690 Wertpunkte LANUV ￿ 500.070 Wertpunkte F&S). Diese Formel ist
zwischen der Autobahn GmbH und der Stadt abgestimmt.
Die unterschiedlichen Kosten je Wertpunkt ergeben sich aus den
unterschiedlichen Pflegeaufwänden: bei den Ökokontomaßnahmen im
Kottenforst handelt es sich um eine ökologische Aufwertung von Waldflächen
durch Vermehrung von Laubmischwald, die einen geringeren Pflegeaufwand
erfordert als bspw. die Grünlandflächen in Geislar oder im Deichvorland in
Schwarzrheindorf.
Die Einnahmen werden zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes
und der Landschaftspflege (gem. § 15 (6) BNatSchG), eingesetzt, damit die
Stadt auch zukünftig auf einen Vorrat an Ökopunkten für
kompensationspflichtige Vorhaben zurückgreifen kann.
Finanzielle Auswirkungen:Seite 2 von 3
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Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.13.07 Natur und Landschaft 13.07.01 Natur- und Landschaftsschutz
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 1.190.226,64 5560013071400/
68.3200
2025
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 18:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de