242332 · Beschlussvorlage
Verkauf von Ökopunkten für den 6-streifigen Ausbau der BAB 565 zwischen der AS BN-Endenich und dem AK BN-Nord
Kerndaten
- Nummer
- 242332
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 17.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Schwarzrheindorf Hauptort
- F
- Endenich
- Geislar
- Bonn
- Kottenforst
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (4.934 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 242332 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Verkauf von Ökopunkten für den 6-streifigen Ausbau der BAB 565 zwischen der AS BN- Endenich und dem AK BN-Nord Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 01.04.2025 Empfehlung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 13.05.2025 Empfehlung Rat 08.05.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Zur Kompensation unvermeidbarer Eingriffe in Natur und Landschaft, im Zusammenhang mit dem 6-streifigen Ausbau der BAB 565 zwischen der AS BN-Endenich und dem AK BN-Nord, verkauft die Stadt Bonn nach Vorliegen der Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses 500.070 Ökopunkte (Methode FROELICH & SPORBECK) an die Autobahn GmbH des Bundes zu einem Preis von 1.190.226,64 €. 2. Die Einnahmen werden zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschafzspflege (gem. § 15 (6) BNatSchG), eingesetzt, damit die Stadt auch zukünftig auf einen Vorrat an Ökopunkten für kompensationspflichtige Vorhaben zurückgreifen kann. Begründung Die Autobahn GmbH plant den 6-streifigen Ausbau der BAB 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord. Die Autobahn GmbH hat für die Maßnahme ein Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) eingeleitet. Der Planfeststellungsbeschluss wird voraussichtlich Mitte 2025 vorliegen. Mit diesem Vorhaben sind unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des §14 ff BNatSchG sowie § 30 Absatz 1 LNatSchG NRW verbunden, die kompensiert werden müssen. Der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) hat trotz umfangreicher Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen einen Kompensationsbedarf in Höhe von 166.690 Ökopunkten (LANUV- Methodik) ermittelt.Seite 1 von 3 Seite 2 Wegen der Lage im Siedlungsbereich stehen ortsnah keine Flächen für Kompensationsmaßnahmen zur Verfügung. Aus diesem Grunde wurde in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde, vereinbart, dass der Kompensationsbedarf aus o.g. Vorhaben über das städtische Ökokonto ausgeglichen werden soll. Dadurch erfolgt die Kompensation im Bonner Stadtgebiet, wo der Eingriff auch passiert. Stimmt die Stadt dem Verkauf von Ökopunkten nicht zu, könnte die Autobahn GmbH die Ökopunkte über andere, nicht ortsansässige Anbieter erwerben. Dann kommen die dafür umgesetzten ökologischen Aufwertungsmaßnahmen aber nicht der Stadt Bonn zugute und könnten sogar im niederrheinischen Tiefland umgesetzt werden. Die Stadt Bonn verfügt über ein Ökokonto (gem. § 16 BNatSchG / § 32 LNatSchG; bilanziert nach FROELICH&SPORBECK / F&S), in dem ökologische Aufwertungsmaßnahmen bevorratet werden, die für die Kompensationsverpflichtung von konkreten Planungen und Vorhaben herangezogen werden können. Der Kompensationsbedarf des 6-streifigen Ausbaus der BAB 565 zwischen der AS BN-Endenich und dem AK BN-Nord soll über mehrere anerkannte und bereits umgesetzte ökologische Aufwertungsmaßnahmen des städtischen Ökokontos gedeckt werden: - Maßnahmen im Kottenforst: ökologische Aufwertung von Waldflächen durch Vermehrung von Laubmischwald - Maßnahmen zur Aufwertung von Grünland am Rheindeich in Geislar - Maßnahmen zur Aufwertung von Grünlands sowie Gehölzpflanzungen im Deichvorland in Schwarzrheindorf Die Maßnahmen wurden mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt und sind von dort anerkannt. Da das städtische Ökokonto nach F&S bilanziert ist; der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) zum Eingriff jedoch nach der LANUV-Methode, erfolgte eine Umrechnung im Verhältnis 1:3 (166.690 Wertpunkte LANUV 500.070 Wertpunkte F&S). Diese Formel ist zwischen der Autobahn GmbH und der Stadt abgestimmt. Die unterschiedlichen Kosten je Wertpunkt ergeben sich aus den unterschiedlichen Pflegeaufwänden: bei den Ökokontomaßnahmen im Kottenforst handelt es sich um eine ökologische Aufwertung von Waldflächen durch Vermehrung von Laubmischwald, die einen geringeren Pflegeaufwand erfordert als bspw. die Grünlandflächen in Geislar oder im Deichvorland in Schwarzrheindorf. Die Einnahmen werden zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (gem. § 15 (6) BNatSchG), eingesetzt, damit die Stadt auch zukünftig auf einen Vorrat an Ökopunkten für kompensationspflichtige Vorhaben zurückgreifen kann. Finanzielle Auswirkungen:Seite 2 von 3 Seite 3 Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.13.07 Natur und Landschaft 13.07.01 Natur- und Landschaftsschutz Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 1.190.226,64 5560013071400/ 68.3200 2025 Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de