242330-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg: Hochwasserentlastung am Godesberger Bach (zu DS 220077) - Beantwortung der Fragestellungen aus der Sitzung am 25.06.2025
Kerndaten
- Nummer
- 242330-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 18.08.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Plittersdorfer Straße Hauptort
- Bürgerstraße
- Beethovenallee
- Hohenzollernstraße
- Ubierstraße
- Paul-Kemp-Straße
- Moltkeplatz
- Brunnenallee
- Godesberg-Villenviertel
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 242330-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg: Hochwasserentlastung am Godesberger Bach (zu DS 220077) - Beantwortung der Fragestellungen aus der Sitzung am 25.06.2025 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.08.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Große Anfrage wurde in der Sitzung am 25.06.2025 mit der Maßgabe vertagt, weitere Fragen aus dem Gremium zu beantworten. --- Fragen Bzv. Dr. Barth, SPD: Gibt es Lösungen für die Kreuzungen, die bewältigt werden müssen mit verschiedenen Tunneln? Inwieweit ist die Stadt mit den Untersuchungen der Alternative vorangekommen, durch das Villenviertel keinen Entlastungskanal zu führen, sondern das Bachbett aufzuweiten (wie vom Rat vor 3 Jahren beschlossen, DS220077)? Welche Prüfungen wurden vorgenommen, welche Ergebnisse wurden erzielt? Fragen Stv. Dr. Möller, Die Grünen: Wenn nur ein HQ 100 durch den Godesberger Bachkanal durchlaufen kann, ist es dann nicht doch möglich, das Bachbett im Villenviertel soweit aufzuweiten, dass die Wassermenge schadlos durchgeleitet werden kann? Was ist notwendig im Verlauf des offenen Baches? Was muss abgerissen werden, welche Durchlässe müssen erweitert werden? Antwort der Verwaltung: Im Hochwasserschutzkonzept wurden sieben mögliche Kreuzungen des Straßentunnels, Bahntunnels und der Deutschen Bahn geprüft, mit dem Ergebnis, dass, aufgrund der Enge der z.T. im Untergrund ineinandergreifenden Bauwerke und des nicht vorhandenen freien Gefälles, keine der untersuchten Querungen infrage kommt (DS 221713). Eine weitere Kreuzungsmöglichkeit besteht im Bereich der Bürgerstraße, die aktuell geprüft wird (DS 242181 und Antwort auf Frage Bzv. Frau Stauder s.u.).Seite 1 von 13 Seite 2 Grundsätzliches: Die Prüfung, ob mit einem größeren Kanal eine Entlastung im Hochwasserfall HQ100 geschaffen werden kann, wird zusätzlich zur Optimierung des Godesberger Bachs im Villenviertel erfolgen. In einigen kritischen Bereichen beginnt die Überflutung bereits ab einem 10jährlichen Ereignis (siehe Anlage - Abb. 1: kritischste Überflutungsflächen (HQ-10-HQextrem) des Godesberger Bachs zwischen Beethovenallee/ Hohenzollernstraße und Ubierstraße). Die Uferbereiche des Godesberger Bachs im Villenviertel werden noch einmal detailliert vermessen und digitalisiert. In einem weiteren Schritt soll berechnet werden, inwiefern eine Erhöhung von Einfassungen umsetzbar ist, um das Risiko einer Überflutung der Grundstücke und Gebäude auf ein Minimum zu reduzieren. Zusätzlich müssen die vorhandenen Ufermauern des Godesberger Bachs im Villenviertel auf ihren baulichen Zustand überprüft werden. Wird der Godesberger Bach in diesem Abschnitt in irgendeiner Weise wasserbaulich verändert, muss dieser gleichermaßen den Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und damit den Vorgaben zur ökologischen Entwicklung der blauen Richtlinie entsprechen. Das bedeutet, dass der Bach nicht für eine weitere Kanalisierung des Wassers ausgebaut werden darf, sondern ebenfalls nach den o.g. ökologischen Standards aufgewertet werden muss. Die Gewässerstrukturgüteklasse bewertet den Godesberger Bach im Abschnitt zwischen Paul-Kemp-Straße und Rheinmündung als einen „sehr stark bis vollständig veränderten Wasserkörper“. Die nach den Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie entwickelte Maßnahmenliste sieht für den Abschnitt Godesberger Bach im Villenviertel folgende Maßnahmen für verschiedene Teilbereiche (siehe Anlage - Abb. 2: Kartenausschnitt der Maßnahmenliste nach WRRL für den Godesberger Bach zwischen Paul-Kemp- Straße und Rheinmündung) vor: • Entfernung von Sohl- und Uferverbau o es bestehen viele Zwangspunkte aufgrund von bachnaher Bebauung (Abb. 5), nur in wenigen Bereichen möglich • Erhalt/Entwicklung naturnaher Sohl-/Uferstrukturen o kein Ausbau zur Kanalisierung des Abflusses • Rück-/Umbau von Verrohrungen/Durchlässen o kein Rückbau der 13 Verrohrungen/Durchlässe, da wichtige Straßen- und Wegeverbindungen wegfallen würden und Ver-/Entsorgungsleitungen neu verlegt werden müssen, o Prüfung zur Verbesserung der Durchgängigkeit für Organismen durchgeführt, im Bereich Villenviertel sind alle Durchlässe durchgängig, Verrohrungen sind nicht durchgängig • Belassen/Einbringen von Totholz o wird praktiziert, solange der Durchfluss bei Hochwasser nicht behindert wird • Aufweitung des Gerinnes o nur in wenigen Bereichen möglich, da viele Zwangspunkte durch ufernahe Bebauung und Erosion von ufernahen Grundstücksbereichen entstehenSeite 2 von 13 Seite 3 • Entfernen/Ersetzen nicht lebensraumtypischer Gehölze – Maßnahme abgeschlossen Eine Umsetzung aller Maßnahmen ist aufgrund der engen Bebauung und der daraus entstehenden Zwangspunkte nicht möglich. Um eine Aufweitung des Godesberger Bachs zur eigendynamischen Entwicklung und ökologischen Aufwertung (DS 220077) sowie zur Umsetzung der zuvor genannten Maßnahmen zu realisieren, muss ein breiterer Entwicklungskorridor des Godesberger Bachs geschaffen werden. Hierzu wurden eine Variante zur Maximalanforderung an eine Renaturierung (Variante 1) sowie zwei Varianten mit Mindestanforderungen (Variante 2 und 2a) betrachtet: Variante 1: Um eine umfassende Renaturierung und optimale ökologische Aufwertung nach dem Standard der blauen Richtlinie und die in der Maßnahmenliste geforderten Maßnahmen für den Godesberger Bach im Villenviertel umsetzen zu können, sollte ein Entwicklungskorridor mit einer Breite von ca. 50-70 m geschaffen werden (siehe Anlage - Abb. 3: Godesberger Bach zwischen Paul- Kemp-Straße und Rheinmündung, mit 50 m Entwicklungskorridor (rot schraffiert) und betroffenen Gebäuden (rote Punkte)). Bei einer Bachaufweitung von ca. 50 m Breite sind • Insgesamt 142 Gebäude betroffen, davon müssen ca. 110 Gebäude, darunter 18 denkmalgeschützte Gebäude, und deren Grundstücke erworben und abgerissen werden (es wurden nur die Gebäude gezählt, die vollumfänglich im 50 m-Korridor liegen, etwaige Nebengebäude wurden nicht eingerechnet), darunter befinden sich auch die Gebäude zweier Schulen sowie eine Tankstelle) • 13 Straßendurchlässe/Brückenbauwerke müssen abgerissen, neu geplant und gebaut werden • 3 Straßen müssen verlegt werden, inkl. aller Ver- /Entsorgungsleitungen, um Wegebeziehung zu erhalten und die angrenzenden Gebäude weiterhin erschließen zu können Variante 2 Mindestanforderung an eine möglichst geringe Bachaufweitung unter Berücksichtigung des dicht besiedelten urbanen Raums und den in der Maßnahmenliste geforderten Maßnahmen (nach Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde): die Bachdimensionierung orientiert sich an den Maßen des Godesberger Bachkanals (ca. 5x5 m), um einen 100jährlichen Abfluss ableiten zu können, + 5 m breite Uferrandstreifen zu beiden Seiten. Ggf. müssen zusätzlich Verwallungen gegen Wasserübertritt an den Ufern entstehen. Insgesamt wurde für die Betrachtung der Mindestanforderung ein Bachkorridor von ca. 15 m Breite angesetzt (siehe Anlage – Abb. 4: Godesberger Bach zwischen Paul-Kemp-Straße und Rheinmündung, mit 15 m Entwicklungskorridor (pink schraffiert) und betroffenen Gebäuden (pinke Punkte)).Seite 3 von 13 Seite 4 Bei einer Bachaufweitung von ca. 15 m Breite sind: • ca. 42 Gebäude (2 unter Denkmalschutz) mit Grundstücken vom Abriss betroffen, darunter 2 Schulen sowie eine Tankstelle (es wurden nur die Gebäude gezählt, die vollumfänglich im 15m-Korridor liegen, etwaige Nebengebäude wurden nicht eingerechnet) • 22 Gebäude grenzen an die neue Bachtrasse und könnten ggf. statisch kritisch sein, müssen geprüft und ggf. ebenfalls abgerissen werden • Von 85 Grundstücken (Schätzung anhand angrenzender Gebäude (u.U. mehr)) müssen Teilflächen gekauft oder ggf. teilenteignet werden, um Korridor zu erhalten • 13 Straßendurchlässe/Brückenbauwerke müssen abgerissen, neu geplant und gebaut werden • 1 Straßenverlegung notwendig, inkl. aller Ver-/Entsorgungsleitungen, um Wegebeziehung zu erhalten und angrenzende Gebäude weiterhin erschließen zu können Variante 2a Alternativ zu Variante 2 wurde geprüft, ob die Bachtrasse ggf. auch ohne Gebäudeabrisse geplant und umgesetzt werden könnte. Hierzu muss der Bach an Engstellen, d.h. Bereiche, an denen der Bachlauf nahe entlang eines Gebäudes geführt werden muss, durch Sohl- und Uferverbau befestigt werden. Dazu ergibt sich in einer ersten Übersicht, bei einer Länge des Godesberger Bachs von knapp 2 km (zwischen Paul-Kemp-Straße bis zur Mündung in den Rhein) ein Aufweitungspotential auf etwa der Hälfte der Strecke. D.h., auf insgesamt ca. 1 km der Strecke muss der Sohl- und Uferverbau aufgrund der Zwangspunkte erhalten bleiben. In diesen Bereichen können keine Aufwertungsmaßnahmen stattfinden. Neben dem für den Hochwasserabfluss erforderlichen Ausbau, wären zumindest die nach dem Umsetzungsfahrplan zur Verwirklichung der Wasserrahmenrichtlinie vorgesehenen Maßnahmen auszuführen (siehe Anlage – Abb. 5: Godesberger Bach zwischen Paul-Kemp- Straße und Rheinmündung (pink schraffiert) und Bereiche mit verbleibendem Sohl-/Uferverbau wg. nahestehender Gebäude (schwarze Schraffur). In dieser Variante kann der Abriss von Gebäuden umgangen werden. Im gesamten Uferbereich müssen Grundstücke erworben werden. Die Uferbereiche des Godesberger Bachs befinden sich fast ausschließlich in privatem Eigentum. Vereinfachte Berechnung der Ankaufkosten für die benötigten Flächen: • Bodenrichtwert 2025 für das Godesberger Villenviertel, ca. 1010 € / m² • Ca. 20.000 m² benötigte Fläche Ankaufskosten von 20,2 Mio. € Sollten keine Einigungen mit den Eigentümer*innen zum Erwerb der Grundstücke für den Hochwasserabfluss erzielt werden können, können Enteignungsverfahren angestrebt werden. Zusätzlich zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen durch die Gerichtsverfahren entstehen folgende Kosten bei Enteignungsverfahren:Seite 4 von 13 Seite 5 Kosten Enteignung • Gutachterkosten zu Festlegung des aktuellen Verkehrswerts von Grundstücken und Gebäuden • Entschädigungszahlungen für Grundstücke und Gebäude • Verfahrenskosten, im Falle, dass Verfahren nicht gewonnen werden Folgekosten zur Enteignung • Abbruch (Bau-/Schadstoffgutachten (ggf. Schadstoffe wie Asbest verbaut, Rückbaukonzept)), • Bodengutachten, • Abrisskosten (ggf. Mehrkosten für Abriss schadstoffhaltiger Baustoffe) • Entsorgungskosten Materialien, Schadstoffentsorgung, Bodenentsorgung, etc., ebenso wie für die • Planung und Bau der Bachaufweitung Godesberger Bach Eine Planung und Umsetzung für die zuvor beschriebenen Varianten für eine Bachaufweitung des Godesberger Bachs im Bereich des Villenviertels steht vorbehaltlich der Zustimmung der Unteren Wasserbehörde als Genehmigungsbehörde für Hochwasserschutz- und Renaturierungsmaßnahmen an den Bonner Bächen. Nach Rücksprache mit der Unteren Wasserbehörde kann eine Maßnahme, die mit großflächigen Enteignungen einhergeht, nur das allerletzte Mittel sein, Hochwasserschutz zu betreiben. Erst müssen alle anderen Möglichkeiten zu Maßnahmen am Godesberger Bach ausgeschlossen werden. Aktuell erfolgen Untersuchungen für einen Hochwasserentlastungskanal für ein HQ100 ab dem Moltkeplatz, über die Bürgerstraße bis zum Rhein (DS 242181 und Antwort auf Frage Frau Stauder s.u.). Zudem muss eine Zustimmung der Bezirksregierung Köln als obere Wasserbehörde erfolgen, um Fördergelder für eine solche Planung zu erhalten. Nach Anfrage bei der Bezirksregierung Köln teilt diese mit: „Grundsätzlich ist eine Enteignung bzw. die Ausgleichszahlung zum Zwecke des Hochwasserschutzes förderfähig, wenn sie dem Landesinteresse entspricht, jedoch muss das verhältnismäßig sein. Die Hochwasserschutzmaßnahme müsste einen sehr großen Effekt haben und es dürfte kein milderes Mittel geben, um den Hochwasserschutz zu gewährleisten, auch das Kosten-Nutzen Verhältnis müsste stimmen. Die Enteignung muss das letzte Mittel sein. Nach Ihren Aussagen wären am Godesberger Bach viele Eigentümer betroffen, daher ist es eher unwahrscheinlich, dass in diesem Fall eine Enteignung als verhältnismäßig angesehen wird, zudem sind Enteignungsverfahren üblicherweise sehr langwierig und werden in der Regel nur bei großen, überregionalen Maßnahmen durchgeführt.“ (Rückmeldung der Bezirksregierung Köln vom 08.07.2025). Die Belastung für die Anlieger, nötige Enteignungen sowie damit verbundener Verwaltungsaufwand und dadurch entstehende Kosten, eine nicht vorhandene Förderfähigkeit und nicht zuletzt weitere Verzögerungen durch die benannten Prozesse bestätigen die bereits mehrfach mitgeteilten Bedenken der Fachabteilungen der Verwaltung. In der Bestandssituation ist für den Hochwasserschutz der Bau eines Entlastungskanals zielführend, der aktuell durch die Machbarkeitsstudien geprüft wird.Seite 5 von 13 Seite 6 Sollte ein Entlastungkanal umsetzbar sein, wird dieser den möglichst größten Anteil des Wasserabflusses aufnehmen. Damit kann die Abflussmenge im Bach selbst so weit wie möglich reduziert werden. Ebenso können die baulichen Eingriffe in die Uferbereiche des Godesberger Bachs damit auf ein kleinstnötiges Maß reduziert werden und damit auch den größtmöglichen Erhalt der privaten Grundstücke und Gebäude bedeuten. Fragen Bzv. Heedt, FDP: Warum wird nach einem HQ100-Schutz gesucht? Dem Gutachten, auf das sich die Verwaltung bezieht, ist zu entnehmen, dass es sich bei dem Hochwasser 2016 um ein HQ20 oder geringer gehandelt hat. Warum wird nun der Goldstandard für ein HQ100 gesucht, wenn eine pragmatische, schneller umsetzbare Lösung einfacher realisierbar wäre, um uns auf z.B. ein HQ50 Niveau zu bringen. Antwort der Verwaltung: Das HQ100 wird nach dem Wasserhaushaltsgesetz als mittleres Hochwasser definiert. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass es sich um ein Ereignis handelt, mit dem jederzeit gerechnet werden kann. Folglich sind für die Gebiete, die statistisch einmal in 100 Jahren überflutet werden können, Überschwemmungsgebiete festzusetzen. Auch die von Ländern und Bund bereitgestellten Starkregengefahrenkarten, Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten werden auf Grundlage eines HQ100 erstellt. Größere Hochwasserereignisse sind regelmäßig mit immensen Schäden verbunden. Die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten bis zu einem 100-jährlichen Hochwasser zielt darauf ab, Hochwasserereignisse bis zu dieser Größenordnung beherrschbar zu machen. Dies gelingt in Gebieten ohne Hochwasserschutz nur bei der Vermeidung neuen Risikopotentials. Bestehendes Risikopotential kann nur durch Eigeninitiative Betroffener vermindert werden. Wird durch Hochwasserschutzanlagen ein geringeres Schutzniveau als das HQ100 erzielt, müssen in den bis zum HQ100 ungeschützten Gebieten weiterhin Überschwemmungsgebiete festgesetzt werden. Aus dem Bestreben Hochwasserereignisse bis zu einem HQ100 beherrschbar zu machen, lässt sich das Erfordernis entsprechenden Hochwasserschutz zu schaffen ableiten. Bei Planung und Bau von Hochwasserschutzmaßnahmen spielt die Höhe des Schutzziels keine Rolle für eine einfachere Realisierbarkeit und den zeitlichen Horizont für Planung und bauliche Umsetzung. Auch Hochwasserschutzmaßnahmen mit niedrigeren Schutzzielen unterliegen den selben Machbarkeitsuntersuchungen, Planungsprozessen, Genehmigungsverfahren und Baumaßnahmen. Aufgabe des Tiefbauamts ist den bestmöglichen Schutz der Bürgerinnen und Bürger umzusetzen. Daher betrachten wir für alle Hochwasserschutzmaßnahmen ein Schutzziel von HQ100, wenn möglich, sogar höher. Aktuell ist nicht ausschließbar, dass ein Hochwasserschutz für ein 100jährliches Hochwasserereignis nicht umsetzbar ist (DS 242181 und Antwort auf Frage Frau Stauder s. u.). Sollte sich bei diesen Untersuchungen herausstellen, dass dieses Schutzziel nicht haltbar ist, werden niedrigere Hochwasserschutzziele in den Blick genommen.Seite 6 von 13 Seite 7 Fragen Bzv. Stauder, CDU: Ich habe noch eine Frage zum Oberlauf. Da gab es keine ausreichenden Rückhaltemöglichkeiten und man müsste ja auch bei einem 100jährlichen Hochwasser ab der Brunnenallee bis zum Äuelchen das Wasser leiten. Die zweite Sache ist, der Entlastungskanal muss ja sehr groß dimensioniert werden. Vorhin war schon eine Kostenschätzung im Raum – 30 Mio €. Kann die Verwaltung den Kostenrahmen bestätigen? Antwort der Verwaltung: Im Oberlauf gibt es keinen ausreichenden Stauraum für den Rückhalt eines 100jährlichen Hochwasserabflusses. Wenn eine Entlastung für den Godesberger Bach ab dem Villenviertel umsetzbar ist, muss ab der Brunnenallee bis zum Äuelchen ein Hochwasserschutz geplant werden, um das Wasser in die Bachverrohrung zu leiten und den Uferübertritt ab der Brunnenallee zu verhindern. Die Kostenschätzung einer Ableitung über die Plittersdorfer Straße, wie im Hochwasserschutzkonzept vorgeschlagen, wurde mit ca. 133 Mio. € geschätzt. Hierbei handelt es sich ausschließlich um eine grobe Kostenschätzung. Diese Trasse ist nicht realistisch umsetzbar, da die Haltestelle „Plittersdorfer Straße“ verlegt werden müsste. Daher wird nun eine mögliche Entlastung über die Bürgerstraße (siehe MV DS 242181 vom Dez. 2024) untersucht. Weitere Kostenschätzungen wurden nicht durchgeführt. Eine realistische Kostenschätzung für die Gesamtmaßnahmen kann erst nach Abschluss der Machbarkeitsstudien und Variantenprüfungen erfolgen. Aufgrund der Komplexität und Entwicklungen der Baupreise ist eine Kostenschätzung dynamischen Entwicklungen unterworfen. Würde man die Kosten für die Hochwasserentlastung am Mehlemer Bach (12 Mio € für Bauwerk und 1 km Entlastungskanal) hochrechnen und eine Kostensteigerung berücksichtigen, wäre eine Bausumme von mindestens 30 Mio. € und mehr zu erwarten. Über die aktuellen Tätigkeiten zum Hochwasserschutz am Godesberger Bach berichtete die Verwaltung in der Mitteilungsvorlage DS 242181 (Dezember 2024). Seitdem wurden weitere Untersuchungen durchgeführt: • Grundsätzlich ist ein Entlastungskanal mit ausreichender Dimensionierung in der Bürgerstraße realisierbar. • Auch ein entsprechend dimensioniertes Einlaufbauwerk unterhalb des Moltkeplatzes ist machbar. Dies wurde zwischenzeitlich anhand einer speziellen Modellierung durch die Bergische Universität Wuppertal, Lehr- und Forschungsgebiet Wasserwirtschaft und Wasserbau, bestätigt. • Aktuell wird die Machbarkeit verschiedener Trassen für einen Entlastungskanal ab der Paul-Kemp-Straße bis zum Rhein untersucht. Anlage/nSeite 7 von 13 Seite 8 1 Abb. 1 - kritischste Überflutungsflächen... (öffentlich) 2 Abb. 2 - Kartenausschnitt der Maßnahmenliste nach WRRL... (öffentlich) 3 Abb. 3 - Godesberger Bach zwischen Paul-Kemp-Straße und Rheinmündung... 30m (öffentlich) 4 Abb. 4 - Godesberger Bach zwischen Paul-Kemp-Straße und Rheinmündung... 15m (öffentlich) 5 Abb. 5 - Godesberger Bach zwischen Paul-Kemp-Straße und Rheinmündung... (öffentlich)Seite 8 von 13 Kritischste Überflutungsflächen (HQ10-HQextrem) des Godesberger Bachs zwischen Beethovenallee/Hohenzollernstraße bis UbierstraßeSeite 9 von 13 Kartenausschnitt der Maßnahmenliste nach WRRL für den Godesberger Bach zwischen Paul-Kemp-Straße und RheinmündungSeite 10 von 13 Godesberger Bach zwischen Paul-Kemp-Straße und Rheinmündung, mit 50 m Entwicklungskorridor (rot schraffiert) und betroffenen Gebäuden (rote Punkte)Seite 11 von 13 Godesberger Bach zwischen Paul-Kemp-Straße und Rheinmündung, mit 15 m Entwicklungskorridor (pink schraffiert) und betroffenen Gebäuden (pinke Punkte)Seite 12 von 13 Godesberger Bach zwischen Paul-Kemp-Straße und Rheinmündung (pink schraffiert) und Bereiche mit verbleibendem Sohl-/Uferverbau wg. nahestehender Gebäude (schwarze Schraffur)Seite 13 von 13
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