← Vorlagen

242330-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Hochwasserentlastung am Godesberger Bach (zu DS 220077)

Nummer
242330-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
25.01.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Bürgerstraße Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg Hauptort
  • Fuderbachsweg Straße· Pennenfeld, Bad Godesberg
  • Godesberg-Villenviertel Ortsteil· Bad Godesberg
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.08.2025 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 78,5 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 242330 SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg: Hochwasserentlastung am Godesberger Bach (zu DS 220077)

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (3.912 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
242330-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Hochwasserentlastung am Godesberger Bach (zu
DS 220077)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 29.01.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Welche Maßnahmen hat die Stadtverwaltung zur Untersuchung der von den
politischen Gremien in DS 220077 beauftragten Variante A ergriffen?
Bezüglich der Variante A wurde vor allem die Kreuzungssituation mit dem
DB-Straßentunnel/Stadtbahntunnel im Hochwasserschutzkonzept
untersucht. Weder das Gefälle noch die bauliche Situation lassen eine
Kreuzung zu. Daher musste der Verlauf der Variante A verworfen werden.
2. Welche Erkenntnisse konnten dabei gewonnen werden?
Beantwortung: siehe 1.
Insbesondere:
a. Was ist erforderlich, um die Abflussleistung des Godesberger Bachs im
Villenviertel auf das nötige Maß zu steigern?
Die Abflussleistung im Godesberger Villenviertel soll nicht gesteigert
werden. Damit würde die Überflutungsgefahr für diesen Bereich erhöht, und
weitere und neue Betroffenheit an Gebäuden, Grundstücken und
Infrastruktur in Bad Godesberg geschaffen. Um die Gefahr für die Anwohner
in Godesberg auf das geringste Maß zu reduzieren, muss die Abflussmenge
im vorhandenen System reduziert werden. Daher wird aktuell untersucht, ob
ein Entlastungskanal unterhalb der Bürgerstraße bis zum Rhein realisiert
werden kann.
b. Welche Engpässe bestehen und wie können diese beseitigt werden
(Aufweitung der problematischen Durchlässe, weitere Verrohrungen etc.)?
Welche Schritte wären zur Umsetzung erforderlich, wie hoch die damit
verbundenen Kosten?
Beantwortung siehe 2a
3. Welche Erkenntnisse hat die Stadtverwaltung bei der Untersuchung der von
den politischen Gremien beauftragten ergänzenden RetentionsmaßnahmenSeite 1 von 2
Seite 2
im Marienforster Tal gewonnen?
Die Verwaltung verweist hierzu auf die Ergebnispräsentation zum
Hochwasserschutzkonzept Godesberger Bach zusammen mit der
Mitteilungsvorlage DS 221713 (BV Bad Godesberg - 19.10.2022 und
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda - 03.11.2022).
Die Präsentation ist unter folgendem Link abrufbar:
https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to010?14--anlagenHeaderPanel-
attachmentsList-0-attachment-link&SILFDNR=2000632&refresh=true
Insbesondere:
a. Was hat die Prüfung zu Buchstabe d) der DS 220077 (Bau von
Rückhalteanlagen bei dem Gut Marienforst und bei der Straßenquerung
Fuderbachsweg an der Wattendorfer Mühle) ergeben? Welche
Speichervolumen sind möglich und wären diese geeignet, um die Spitzen
von Niederschlagsereignissen zurückzuhalten, die ansonsten zu
Überflutungen (auch jenseits von HQ100) führen würden?
Die Rückhaltemöglichkeiten im Marienforster Tal wurden eingehend im
Hochwasserschutzkonzept Godesberger Bach (siehe Präsentation)
überprüft und in der Mitteilungsvorlage DS 221713 beschrieben.
Zusammenfassend lässt sich mittteilen, dass die bautechnisch umsetzbaren
Maßnahmen nicht zielführend für den Überflutungsschutz HQ100 oder mehr
wären.
Zitat aus DS 221713: "Auf dem Bonner Stadtgebiet wurden fünf potentielle
Standorte für Hochwasserrückhaltebecken oberhalb des urbanen Raums
untersucht. In Wachtberg wurden zwei potentielle Standorte betrachtet.
Dazu wurden die maximalen Einstauvolumina der potentiellen
Rückhaltebecken bestimmt und die verschiedenen Überflutungsszenarien
berechnet.
Auf Grundlage der hydraulischen Berechnung ist festzustellen, dass keiner
der Standorte geeignet ist, ein 100jährliches Hochwasserereignis (HQ100)
zurückzuhalten. Dies gilt auch für Kombinationen der Becken miteinander..."
b. Ist es möglich, Rückhaltebauwerke sicher zu gestalten, beispielsweise durch
Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik sowie der einschlägigen
Normen?
Rückhaltebauwerke müssen unabhängig vom Retentionsvolumen sicher
gebaut werden, dazu gibt es verschiedene Regelwerke und Normen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 22:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de