242330-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Hochwasserentlastung am Godesberger Bach (zu DS 220077)
Kerndaten
- Nummer
- 242330-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 25.01.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Bürgerstraße Hauptort
- Fuderbachsweg
- Godesberg-Villenviertel
- Alt-Godesberg
- Bad Godesberg
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 242330-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Hochwasserentlastung am Godesberger Bach (zu DS 220077) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 29.01.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Welche Maßnahmen hat die Stadtverwaltung zur Untersuchung der von den politischen Gremien in DS 220077 beauftragten Variante A ergriffen? Bezüglich der Variante A wurde vor allem die Kreuzungssituation mit dem DB-Straßentunnel/Stadtbahntunnel im Hochwasserschutzkonzept untersucht. Weder das Gefälle noch die bauliche Situation lassen eine Kreuzung zu. Daher musste der Verlauf der Variante A verworfen werden. 2. Welche Erkenntnisse konnten dabei gewonnen werden? Beantwortung: siehe 1. Insbesondere: a. Was ist erforderlich, um die Abflussleistung des Godesberger Bachs im Villenviertel auf das nötige Maß zu steigern? Die Abflussleistung im Godesberger Villenviertel soll nicht gesteigert werden. Damit würde die Überflutungsgefahr für diesen Bereich erhöht, und weitere und neue Betroffenheit an Gebäuden, Grundstücken und Infrastruktur in Bad Godesberg geschaffen. Um die Gefahr für die Anwohner in Godesberg auf das geringste Maß zu reduzieren, muss die Abflussmenge im vorhandenen System reduziert werden. Daher wird aktuell untersucht, ob ein Entlastungskanal unterhalb der Bürgerstraße bis zum Rhein realisiert werden kann. b. Welche Engpässe bestehen und wie können diese beseitigt werden (Aufweitung der problematischen Durchlässe, weitere Verrohrungen etc.)? Welche Schritte wären zur Umsetzung erforderlich, wie hoch die damit verbundenen Kosten? Beantwortung siehe 2a 3. Welche Erkenntnisse hat die Stadtverwaltung bei der Untersuchung der von den politischen Gremien beauftragten ergänzenden RetentionsmaßnahmenSeite 1 von 2 Seite 2 im Marienforster Tal gewonnen? Die Verwaltung verweist hierzu auf die Ergebnispräsentation zum Hochwasserschutzkonzept Godesberger Bach zusammen mit der Mitteilungsvorlage DS 221713 (BV Bad Godesberg - 19.10.2022 und Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda - 03.11.2022). Die Präsentation ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to010?14--anlagenHeaderPanel- attachmentsList-0-attachment-link&SILFDNR=2000632&refresh=true Insbesondere: a. Was hat die Prüfung zu Buchstabe d) der DS 220077 (Bau von Rückhalteanlagen bei dem Gut Marienforst und bei der Straßenquerung Fuderbachsweg an der Wattendorfer Mühle) ergeben? Welche Speichervolumen sind möglich und wären diese geeignet, um die Spitzen von Niederschlagsereignissen zurückzuhalten, die ansonsten zu Überflutungen (auch jenseits von HQ100) führen würden? Die Rückhaltemöglichkeiten im Marienforster Tal wurden eingehend im Hochwasserschutzkonzept Godesberger Bach (siehe Präsentation) überprüft und in der Mitteilungsvorlage DS 221713 beschrieben. Zusammenfassend lässt sich mittteilen, dass die bautechnisch umsetzbaren Maßnahmen nicht zielführend für den Überflutungsschutz HQ100 oder mehr wären. Zitat aus DS 221713: "Auf dem Bonner Stadtgebiet wurden fünf potentielle Standorte für Hochwasserrückhaltebecken oberhalb des urbanen Raums untersucht. In Wachtberg wurden zwei potentielle Standorte betrachtet. Dazu wurden die maximalen Einstauvolumina der potentiellen Rückhaltebecken bestimmt und die verschiedenen Überflutungsszenarien berechnet. Auf Grundlage der hydraulischen Berechnung ist festzustellen, dass keiner der Standorte geeignet ist, ein 100jährliches Hochwasserereignis (HQ100) zurückzuhalten. Dies gilt auch für Kombinationen der Becken miteinander..." b. Ist es möglich, Rückhaltebauwerke sicher zu gestalten, beispielsweise durch Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik sowie der einschlägigen Normen? Rückhaltebauwerke müssen unabhängig vom Retentionsvolumen sicher gebaut werden, dazu gibt es verschiedene Regelwerke und Normen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de