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242328 · Beschlussvorlage

Entwurf des Gesamtabschlusses der Bundesstadt Bonn für das Jahr 2021

Nummer
242328
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
13.01.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Stadthalle Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg Hauptort
  • F Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Hohe Straße Straße· Dransdorf, Bonn
  • Rabinstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Breite Straße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Hauptbahnhof Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Dottendorf Ortsteil· Bonn
  • Duisdorf Ortsteil· Hardtberg
  • Pützchen Ortsteil· Beuel
  • Ippendorf Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung des Rates 13.02.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
242328
Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse C (vertraulich)
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue-
rung
Dezernat:
Dez. OB
Entwurf des Gesamtabschlusses der Bundesstadt
Bonn für das Jahr 2021
Beratungsfolge
Rat 13.02.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Rat der Bundesstadt Bonn nimmt den nach § 116 i. V. m. § 95 GO NRW
zur Feststellung zugeleiteten Entwurf des Gesamtabschlusses 2021 zur Kennt-
nis und verweist ihn zur Prüfung nach § 102 GO NRW an den Rechnungsprü-
fungsausschuss.
Begründung
Die Gemeinde hat gemäß § 116 GO NRW i.V.m. § 50 ff. KomHVO NRW für
den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Gesamtabschluss unter Beach-
tung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und Konzernrech-
nungslegung (GoK) aufzustellen. Zu diesem Zweck hat die Gemeinde ihren
Jahresabschluss des gleichen Geschäftsjahres sowie die Jahresabschlüsse
aller wesentlichen verselbstständigten Aufgabenbereiche (öffentlich-rechtliche
und privatrechtliche) zu konsolidieren. Gemäß § 116 GO NRW besteht der Ge-
samtabschluss aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz, dem Ge-
samtanhang, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel und ist um
einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Der Beteiligungsbericht gemäß § 117
GO NRW ist dem Gesamtabschluss beizufügen.
Der Gesamtabschluss und der Gesamtlagebericht sind nach § 116 Abs. 8 GO
NRW innerhalb der ersten neun Monate nach dem Abschlussstichtag aufzustel-
len.
Die Aufstellung und Einbringung des Gesamtabschlusses 2021 erfolgte unmit-
telbar nach Fertigstellung und Prüfung des Gesamtabschlusses 2020 (vgl. DS-
Nrn. 232352 und 241275).
Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2021 schließt mit einem positiven Ge-
samtjahresergebnis im Konzern von 60.889 TEUR ab.
Unter Berücksichtigung des anderen Gesellschaftern zuzurechnenden Ergeb-
nisses von - 24.269 TEUR beläuft sich das Gesamtjahresergebnis laut BilanzSeite 1 von 175
Seite 2Dokumentenklasse C (vertraulich)
auf 36.620 TEUR (Vorjahr - 32.780 TEUR).
Die Gesamtbilanz 2021 weist eine Bilanzsumme von 6.219.366 TEUR und eine
Allgemeine Rücklage von 873.032 TEUR aus.
Der Gesamtabschluss 2021 wird dem Rat nach Prüfung durch den Rech-
nungsprüfungsausschuss zur Feststellung zugeleitet.
Anlage/n
1 Anhang_Lagebericht_Gesamtabschluss_2021 (öffentlich)Seite 2 von 175
Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Gesamtabschluss
2021
Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrechnung, Gesamtanhang und GesamtlageberichtSeite 3 von 175
2
Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung ................................................................................................................................................................................................ 5
2. Gesamtbilanz ............................................................................................................................................................................................ 7
3. Gesamtergebnisrechnung....................................................................................................................................................................... 12
4. Gesamtanhang ....................................................................................................................................................................................... 14
4.1 Angaben zum Gesamtabschluss und Gesamtabschlussstichtag.......................................................................................................... 15
4.2 Angaben zum Konsolidierungskreis ...................................................................................................................................................... 16
4.2.1 Allgemeine Ausführungen .................................................................................................................................................................. 16
4.2.2 Verbundene Unternehmen................................................................................................................................................................. 23
4.2.3 Assoziierte Unternehmen................................................................................................................................................................... 24
4.3 Angaben zu den Konsolidierungsmethoden ......................................................................................................................................... 26
4.4 Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ........................................................................................................................ 30
4.5 Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gesamtbilanz .................................................................................................................. 33
4.6 Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gesamtergebnisrechnung ............................................................................................... 72
4.7 Sonstige Angaben ................................................................................................................................................................................ 89
4.8 Organe und Mitgliedschaften ................................................................................................................................................................ 95
5. Anlage zum Gesamtanhang ................................................................................................................................................................. 129
6. Gesamtlagebericht ................................................................................................................................................................................ 135
6.1 Allgemeines ........................................................................................................................................................................................ 136Seite 4 von 175
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Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
6.2 Geschäftsverlauf ................................................................................................................................................................................. 136
6.2.1 Aufgabenfelder im Konzern Bundesstadt Bonn ............................................................................................................................... 136
6.2.2 Wesentliche Informationen aus den Tochterunternehmen der Bundesstadt Bonn .......................................................................... 143
6.3 Darstellung der Gesamtlage des Konzerns ........................................................................................................................................ 149
6.3.1 Vermögens- und Schuldengesamtlage ............................................................................................................................................ 149
6.3.2 Ertrags- und Aufwandssituation ....................................................................................................................................................... 153
6.3.3 Finanzgesamtlage ........................................................................................................................................................................... 155
6.4 Kennzahlenanalyse ............................................................................................................................................................................ 155
6.4.1 Kennzahlen zur hauswirtschaftlichen Gesamtsituation .................................................................................................................... 156
6.4.2 Kennzahlen zur Vermögenslage ...................................................................................................................................................... 158
6.4.3 Kennzahlen zur Finanzlage ............................................................................................................................................................. 159
6.4.4 Kennzahlen zur Ertragslage............................................................................................................................................................. 161
6.5 Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung ............................................................................................................................. 162
Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................................................................................................. 170Seite 5 von 175
4
Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Bestätigungserklärung
Gemäß § 116 Abs. 1 in Verbindung mit § 95 Abs. 5 GO NRW ist von der Gemeinde ein Gesamtabschluss aufzustellen und vom
Oberbürgermeister zu bestätigen.
Aufgestellt:
Bonn, 19.12.2024 gez. Fark
Michael Fark, Stadtkämmerer
Bestätigt:
Bonn, 19.12.2024 gez. Dörner
Katja Dörner, OberbürgermeisterinSeite 6 von 175
5
Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
1. EinführungSeite 7 von 175
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Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Mit der Umstellung der Rechnungslegung für kommunale Verwaltungen in Nordrhein-Westfalen auf das Neue Kommunale Finanzmanage-
ment (NKF) wurden gleichzeitig Regelungen zur Erstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses getroffen. Ziel des Gesamtabschlusses
ist es, einen Gesamtüberblick über die kommunale Finanz-, Vermögens-, Ertrags- und Schuldenlage zu vermitteln, indem alle aus der
Kernverwaltung ausgegliederten Aufgabenbereiche neben weiteren wirtschaftlichen Beteiligungen in die Betrachtung einzubeziehen sind.
Damit soll gewährleistet werden, dass der Gesamtabschluss sämtliche Tätigkeitsbereiche der Gemeinde unabhängig von Organisations-
oder Rechtsform so darstellt, als ob es sich um eine wirtschaftliche und rechtliche Einheit „Konzern Kommune“ handelt. Zum Gesamtab-
schluss hat die Gemeinde ihren Jahresabschluss und die Jahresabschlüsse des gleichen Geschäftsjahres ihrer wesentlichen verselbstän-
digten Aufgabenbereiche (vABs) in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form zu konsolidieren.
Der Gesamtabschluss besteht aus
1. der Gesamtergebnisrechnung,
2. der Gesamtbilanz,
3. dem Gesamtanhang,
4. der Kapitalflussrechnung und
5. dem Eigenkapitalspiegel.
Darüber hinaus hat die Gemeinde einen Gesamtlagebericht aufzustellen.
Gemäß § 117 GO NRW ist die Aufstellung eines Beteiligungsberichtes nicht mehr verpflichtend. Da sich die im Beteiligungsbericht enthal-
tenen Informationen somit jedoch aus dem Gesamtabschluss ergeben müssten, wurde entschieden den Beteiligungsbericht auch weiterhin
als Informationsquelle aufzustellen. Der Beteiligungsbericht 2021 ist als eigener Bericht (siehe Drucksache Nr. 222104 im Bonner Ratsin-
formationssystem) beigefügt.Seite 8 von 175
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Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
2. GesamtbilanzSeite 9 von 175
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Gesamtabschluss 2021 Gesamtbilanz
Bundesstadt BonnSeite 10 von 175
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Gesamtabschluss 2021 Gesamtbilanz
Bundesstadt BonnSeite 11 von 175
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Gesamtabschluss 2021 Gesamtbilanz
Bundesstadt BonnSeite 12 von 175
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Gesamtabschluss 2021 Gesamtbilanz
Bundesstadt BonnSeite 13 von 175
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Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
3. GesamtergebnisrechnungSeite 14 von 175
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Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt BonnSeite 15 von 175
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Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
4. GesamtanhangSeite 16 von 175
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Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
4.1 Angaben zum Gesamtabschluss und Gesamtabschlussstichtag
Die Gemeinde hat gemäß § 116 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) i.V.m. § 50 KomHVO NRW für den Schluss eines jeden Haushalts-
jahres einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und Konzernrechnungslegung
(GoK) aufzustellen. Zu diesem Zweck hat die Gemeinde ihren Jahresabschluss des gleichen Geschäftsjahres sowie die Jahresabschlüsse
aller wesentlichen verselbstständigten Aufgabenbereiche (öffentlich-rechtliche und privatrechtliche) zu konsolidieren. Gemäß § 116 Abs.
2 GO NRW besteht der Gesamtabschluss aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz, dem Gesamtanhang, dem Eigenkapital-
spiegel und der Kapitalflussrechnung und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Gemäß § 117 GO NRW ist die Aufstellung des
Beteiligungsberichtes nicht mehr verpflichtend. Da sich die im Beteiligungsbericht enthaltenen Informationen somit jedoch aus dem Ge-
samtabschluss ergeben müssten, wurde entschieden den Beteiligungsbericht auch weiterhin als Informationsquelle aufzustellen. Der erste
Gesamtabschluss war zum Stichtag 31.12.2010 aufzustellen.
Die Bundesstadt Bonn legt den konsolidierten Abschluss 2021 aller wesentlichen Konzernorganisationen und der Kernverwaltung vor. In
diesen wurden die Kernverwaltung, drei städtische Sondervermögen, zehn voll zu konsolidierende verbundene Unternehmen sowie zwei
assoziierte Unternehmen einbezogen.
Wie der handelsrechtliche Konzernabschluss soll auch der Gesamtabschluss die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der
Gemeinde und ihrer Unternehmen so darstellen, als ob es sich um eine wirtschaftliche Einheit handelt. Aus diesem Grund sind die kon-
zerninternen Leistungsbeziehungen zwischen der Kernverwaltung und ihren Töchtern sowie zwischen den Töchtern untereinander zu
eliminieren. Diese Aufrechnung der internen Beziehungen wird nur bei den Unternehmen des Vollkonsolidierungskreises vorgenommen
(siehe hierzu die Erläuterungen unter 4.2.1).
Für nähere Informationen zu den einzelnen Beteiligungen der Bundesstadt Bonn wird auf den Beteiligungsbericht verwiesen.
Das Geschäftsjahr für den Konzern und die konsolidierten Organisationen entspricht dem Kalenderjahr. Grundsätzlich gilt, dass Betriebe,
deren Abschlussstichtage um mehr als drei Monate vom Abschlussstichtag des Gesamtabschlusses abweichen, auf Basis von Zwischen-
abschlüssen auf den Abschlussstichtag des Gesamtabschlusses (31. Dezember) in den Gesamtabschluss einzubeziehen sind.Seite 17 von 175
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Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Bezüglich dieser Regelung gibt es lediglich für Betriebe im Kulturbereich Ausnahmen. Bei diesen kann – gleichbleibender Geschäftsverlauf
vorausgesetzt – von der Aufstellung eines Zwischenabschlusses abgesehen werden, sofern deren Abschlussstichtag um mehr als drei
Monate, aber nicht mehr als sechs Monate vom Abschlussstichtag des Gesamtabschlusses abweicht. Das Theater der Bundesstadt Bonn
stellt seinen Jahresabschluss zum Stichtag 31. Juli auf. Das Geschäftsjahr ist wie im Kulturbereich üblich an die Spielzeit gekoppelt, sodass
auf die Erstellung eines Zwischenabschlusses, auch infolge des gleichbleibenden Geschäftsverlaufs, verzichtet wird. Vorgänge von be-
sonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Theaters der Bundesstadt Bonn haben sich zwischen dem Ab-
schlussstichtag des Theaters am 31. Juli 2021 und dem Abschlussstichtag des Gesamtabschlusses am 31. Dezember 2021 nicht ergeben.
Bei den assoziierten Unternehmen (Equity-Gesellschaften) wurden die Jahresabschlüsse zum 31.12.2021 zu Grunde gelegt.
Die Gesamtergebnisrechnung ist nach den Vorschriften des NKF in Anlehnung an handelsrechtliche Regelungen (Gesamtkostenverfah-
ren) gegliedert.
Der Gesamtabschluss wird in EUR aufgestellt. Alle Beträge sind – soweit nicht anders angegeben – in EUR ausgewiesen.
Technisch wird die Erstellung des Gesamtabschlusses bei der Bundesstadt Bonn durch die SAP-Komponente SEM-BCS (Strategic Enter-
prise Management - Business Consolidation Services) unterstützt.
4.2 Angaben zum Konsolidierungskreis
4.2.1 Allgemeine Ausführungen
Ausgangspunkt für die Bestimmung des Konsolidierungskreises der Bundesstadt Bonn ist die örtliche Beteiligungsstruktur zum 31.12.2021.
Diese Beteiligungsstruktur bietet einen Überblick über die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung der Bundesstadt Bonn. Es
werden die Beziehungen sowohl zu den privatrechtlichen Betrieben als auch den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen mit ihren Beteili-
gungsquoten und prozentualen Verflechtungen dargestellt.Seite 18 von 175
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Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Ferner müssen die Verbindungen zu öffentlich-rechtlichen Körperschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit (z.B. Zweckverbände) oder
den rechtlich selbstständigen Stiftungen berücksichtigt werden. Diese müssen im Rahmen der Bestimmung des Konsolidierungskreises
gesondert betrachtet werden.
Eine Ausnahme besteht bei den örtlichen Sparkassen. Diese dürfen weder in den Einzelabschluss noch in den Gesamtabschluss aufge-
nommen werden. Die Sparkassen und ihre Tochterunternehmen bzw. Beteiligungen sind somit im Gesamtabschluss nicht zu berücksich-
tigen und werden wie fremde Dritte behandelt.
Voraussetzungen für die Vollkonsolidierung gem. § 51 Abs. 1 und 2 KomHVO NRW
Verselbstständigte Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher Organisationsform sind gem. § 51 KomHVO NRW im Rahmen der Vollkon-
solidierung in den Gesamtabschluss einzubeziehen. Verbundene Unternehmen des Privatrechts einer Kommune sind im Rahmen der
Vollkonsolidierung in den Gesamtabschluss einzubeziehen, wenn sie unter der einheitlichen Leitung der Kommune stehen oder die Kom-
mune einen beherrschenden Einfluss nach dem Control-Konzept ausüben kann (§ 51 Abs. 2 KomHVO NRW).
Konzept der einheitlichen Leitung:
Um ein verbundenes Unternehmen im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Gesamtabschluss einbeziehen zu können, muss dieses unter
der einheitlichen Leitung der Kommune stehen.
Eine einheitliche Leitung liegt in der Regel vor, wenn folgende Kriterien kumulativ erfüllt sind:
• Die Kommune stimmt ihre Aufgabenerfüllung mit der Aufgabenerfüllung, die dem Unternehmen übertragen wurde, ab und kann im
Zweifel ihre Interessen durchsetzen.
• Es besteht nicht allein die Möglichkeit der Einflussnahme, sondern sie wird auch tatsächlich ausgeübt.
• Der Einfluss wird allein von der Kommune ausgeübt und nicht gemeinschaftlich mit anderen.Seite 19 von 175
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Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Control-Konzept
Ein beherrschender Einfluss durch die Kommune wird zwingend vermutet, wenn eine der Kontrollmöglichkeiten des § 51 Abs. 2. S. 2 Nr.
1-3 KomHVO NRW gegeben ist.
Diese Kontrollrechte liegen vor, wenn der Kommune
• die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschafter zusteht,
• das Recht zusteht, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans zu bestellen oder abzuberufen
und sie gleichzeitig Gesellschafterin ist oder
• das Recht zusteht, einen beherrschenden Einfluss aufgrund eines mit diesem Unternehmen geschlossenen Beherrschungsvertra-
ges oder aufgrund einer Satzungsbestimmung dieses Unternehmens auszuüben.
Im Gegensatz zu den Voraussetzungen der „einheitlichen Leitung" ist es hier nicht zwingend erforderlich, dass der Einfluss der Kommune
auch tatsächlich ausgeübt wird.
Die Bundesstadt Bonn hat sich zunächst an den Stimmrechtsverhältnissen, d.h. den Beteiligungsquoten nach dem Control-Konzept orien-
tiert. Bei den Gesellschaften, deren Beteiligungsquote mehr als 50 % betrug, wurde geprüft, ob das Stimmrechtsverhältnis der Beteili-
gungsquote entspricht. Dies konnte anhand der Dokumentation in den Beteiligungsakten verifiziert werden. Aufgrund der Mehrheit der
Stimmrechte wurden diese Gesellschaften dann in den Vollkonsolidierungskreis übernommen.Seite 20 von 175
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Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Voraussetzungen für die Equity-Methode gem. § 51 Abs. 3 KomHVO NRW
Sind die Voraussetzungen für eine Vollkonsolidierung nicht erfüllt, kann der betroffene Betrieb unter bestimmten Bedingungen nach der
Equity-Methode einbezogen werden. Dazu muss ein assoziiertes Unternehmen vorliegen, das unter dem maßgeblichen Einfluss der Kom-
mune steht.
Ein assoziiertes Unternehmen liegt vor, wenn
• ein in den Gesamtabschluss einbezogener Betrieb eine Beteiligung gem. § 271 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) an einem anderen
nicht im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogenen Betrieb hält und
• tatsächlich einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik des anderen Betriebes ausübt, wobei das Vorliegen
des maßgeblichen Einflusses bei einem Stimmrechtsanteil von mindestens 20 % vermutet wird.
Zur Ermittlung der Unternehmen, die nach der Equity-Methode konsolidiert werden sollen, hat sich die Bundesstadt Bonn vorrangig an den
Stimmrechtsverhältnissen orientiert. Beteiligungen, an denen die Kernverwaltung unmittelbar oder mittelbar mehr als 20 % und bis zu 50 %
der Anteile hält, wurden zunächst den assoziierten Unternehmen zugeordnet. Darüber hinaus wurde anhand der Gesellschaftsverträge
und sonstiger Unterlagen geprüft, ob auf die hier eingeordneten Unternehmen ein maßgeblicher Einfluss seitens der Bundesstadt Bonn
ausgeübt werden kann.
Die Tochtergesellschaften bzw. Beteiligungen der assoziierten Unternehmen werden in den Konsolidierungskreis der Bundesstadt Bonn
nicht einbezogen, weil auf diese seitens der Stadt kein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann. Es sind nur solche Beteiligungen
als assoziierte Unternehmen zu behandeln, auf die ein in den Gesamtabschluss einbezogenes vollkonsolidiertes Unternehmen einen
maßgeblichen Einfluss ausübt.Seite 21 von 175
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Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten (at cost)
Hat die Kommune nachweislich keinen maßgeblichen Einfluss auf einen kommunalen Betrieb, ist dieser als Beteiligung zu fortgeführten
Anschaffungskosten (at cost) zu bilanzieren. Das Gleiche gilt für Betriebe, bei denen das Einbeziehungswahlrecht aufgrund untergeord-
neter Bedeutung gem. § 116b GO NRW in Anspruch genommen wird.
Alle Unternehmen, an denen die Bundesstadt Bonn mit einer Beteiligungsquote von weniger als 20 % beteiligt ist, werden zu fortgeführten
Anschaffungskosten in der Gesamtbilanz angesetzt. Im Rahmen der Prüfung der at cost-Beteiligungen wird ausgeschlossen, dass bei
diesen Betrieben ein maßgeblicher oder beherrschender Einfluss bzw. eine besondere Beteiligungsabsicht seitens der Stadt besteht.
Überprüfung der Wesentlichkeit
Gem. § 116b GO NRW muss ein Unternehmen nicht in den Gesamtabschluss einbezogen werden, sofern es für die Verpflichtung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Kommune zu vermitteln,
von untergeordneter Bedeutung ist.
Im Praxisleitfaden zur Aufstellung eines NKF-Gesamtabschlusses (vgl. Fallstudie Stadt Essen) werden Schwellenwerte von 3 % bis 5 %
der summierten Ergebnisse aller Betriebe, die von untergeordneter Bedeutung sind, als Maßgröße dafür verwendet, ob ein Betrieb in den
Konzernabschluss einbezogen wird oder nicht. Konkrete Vorgaben auf welche Kennzahlen bzw. Kriterien sich diese Schwellenwerte be-
ziehen, werden allerdings nicht pauschal bestimmt, sondern sollen sich nach den örtlichen Gegebenheiten richten.
Bei der Prüfung der Wesentlichkeit werden alle Beteiligungen der Bundesstadt Bonn einbezogen, die grundsätzlich aufgrund der o.g.
Prüfschritte voll bzw. at-equity zu konsolidieren wären. Hierzu werden zunächst bestimmte Kriterien festgelegt, an denen die
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage gemessen werden kann.Seite 22 von 175
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Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Die Beurteilung der Wesentlichkeit wird anhand der Anteile an den summierten Werten der folgenden Kriterien vorgenommen:
• Fremdkapital
Rückstellungen, Verbindlichkeiten, hälftig Sonderposten mit Rücklageanteil, passiver Rechnungsabgrenzungsposten
• Bilanzsumme
• Ordentliche Erträge
Bundesstadt Bonn: Analog dem Muster zur Gesamtergebnisrechnung; Umsatzerlöse, aktivierte Eigenleistungen/Änderung des Be-
standes an unfertigen Leistungen, sonstige betriebliche Erträge, Finanzerträge (in Anlehnung an die Gliederung der Gesamtergeb-
nisrechnung)
• Ordentliche Aufwendungen
Bundesstadt Bonn: Analog dem Muster zur Gesamtergebnisrechnung; Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen, sons-
tiger betrieblicher Aufwand, Finanzaufwand (in Anlehnung an die Gliederung der Gesamtergebnisrechnung)
Zudem werden die Jahresergebnisse betrachtet, um neben den ordentlichen Aufwendungen und Erträgen auch die außerordentlichen
Geschäftsvorfälle analysieren zu können. Auf eine Bildung von Verhältniszahlen wird in diesem Fall aber verzichtet, da sich bei einer
Summierung negative und positive Jahresergebnisse saldieren und somit keine schlüssigen Verhältniszahlen liefern können.Seite 23 von 175
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Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Vereinfachend wird von den nicht konsolidierten Einzelabschlüssen der Unternehmen ausgegangen, d.h. die jeweiligen Werte werden vor
den durchzuführenden Konsolidierungsmaßnahmen (brutto) ins Verhältnis zueinander gesetzt.
In einem ersten Schritt wird der Einzelabschluss der Bundesstadt Bonn zum 31.12.2021 mit den Abschlüssen nach Handelsrecht dem
Grunde nach voll zu konsolidierenden Unternehmen aufaddiert. Daraus ergibt sich eine Summenbilanz bzw. Summenergebnisrechnung
als Ausgangspunkt für eine prozentuale Beurteilung der einzelnen zu konsolidierenden Betriebe.
Tabellarisch werden die o.g. Kriterien zur Prüfung der Wesentlichkeit der voll zu konsolidierenden Unternehmen anhand absoluter und
relativer Werte überprüft. Anhand der Zahlenwerte wird jedes einzelne Unternehmen hinsichtlich der untergeordneten Bedeutung geprüft.
Anschließend erfolgt eine Gesamtbetrachtung: Die ermittelte Gesamtbilanzsumme wird ins Verhältnis zur Summe der Einzelbilanzen bzw.
aggregierten Größen der Unternehmen gesetzt, die dem Grunde nach von untergeordneter Bedeutung sind. Die ins Verhältnis zur Sum-
menbilanz gesetzten Kenngrößen liegen unterhalb von 5 %. Die entsprechenden Unternehmen werden daher aus dem Konsolidierungs-
kreis eliminiert.
In einem zweiten Schritt erfolgt die Untersuchung der assoziierten Unternehmen. Dabei werden alle assoziierten Unternehmen einer Ein-
zelbetrachtung und anschließend einer Gesamtbetrachtung hinsichtlich der Wesentlichkeitsgrenzen unterzogen mit dem Ergebnis, dass
kein assoziiertes Unternehmen über der Wesentlichkeitsgrenze liegt.
Im letzten Schritt wird nochmals eine Gesamtbetrachtung aller verbundenen und assoziierten Unternehmen von untergeordneter Bedeu-
tung vorgenommen. Auch hier liegen die Prozentsätze unterhalb von 5 %.Seite 24 von 175
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Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
4.2.2 Verbundene Unternehmen
Der für den Gesamtabschluss abgegrenzte Vollkonsolidierungskreis umfasst zum 31.12.2021 neben der Kernverwaltung der Bundesstadt
Bonn folgende drei eigenbetriebsähnliche Einrichtungen (Sondervermögen), neun privatwirtschaftlich organisierte verbundene Unterneh-
men sowie eine AöR:
Verbundene, voll zu konsolidierende Unternehmen / Sondervermögen Anteil am
Kapital in %
Sitz der
Gesellschaft
Stadtwerke Bonn GmbH (SWB) 100,00 Bonn
Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH (EnW) 50,45 Bonn
Bonn-Netz GmbH 50,45 Bonn
Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWBV) 58,47 Bonn
Müllverwertungsanlage Bonn GmbH (MVA) 59,19*- Bonn
Stadtwerke Bonn Dienstleistungs-GmbH (SWBD) 100,00 Bonn
Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH (SWBB) 58,47 Bonn
Stadtwerke Bonn Bad GmbH (SWB Bad)** 100,00 Bonn
Städtisches Gebäudemanagement Bonn (SGB) 100,00 Bonn
Theater der Bundesstadt Bonn 100,00 Bonn
Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn (SZB) 100,00 Bonn
Vereinigte Bonner Wohnungsbau AG (VEBOWAG) 92,34 Bonn
bonnorange AöR (bonnorange) 100,00 Bonn
* Unmittelbar über die Bundesstadt Bonn 2,54 %, mittelbar 2 % über die bonnorange und 93,46 % über die SWBB GmbH.
** Im Jahr 2021 wurde die Beteiligung der SWBB GmbH an der SWB Bad GmbH auf die SWB GmbH übertragen. Die SWB Bad GmbH ist
daher nun zu 100 % dem Konzern zuzurechnen.Seite 25 von 175
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Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Aufgrund der untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Schulden-, Ertrags-, und Finanzgesamtlage des Konzerns wurden folgende
verbundene Unternehmen nicht voll konsolidiert:
➢ Gesellschaft für Energie- und Gebäudemanagement mbH (EGM)
➢ SWB Regional Ver- und Entsorgung GmbH (SWBR)
➢ Fahrbetrieb Bonn GmbH (FBG)
➢ Vebofutur GmbH
➢ Internationale Beethovenfeste Bonn gGmbH (IBFB)
➢ Auto-Schnellfähre Bad Godesberg-Niederdollendorf GmbH (ASF)
➢ Beethoven-Stiftung
➢ Bonn Conference Center Management GmbH (BonnCC)
➢ Elektrische Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises (SSB)
➢ Bonner City Parkraum GmbH (BCP)
4.2.3 Assoziierte Unternehmen
Zum 31.12.2021 wurden zwei assoziierte Unternehmen im Gesamtabschluss berücksichtigt:
Assoziiertes Unternehmen Anteil am
Kapital in %
Sitz der
Gesellschaft
Wahnbachtalsperrenverband (WTV) 46,60 Siegburg
Zweckverband Rheinische Entsorgungs-Kooperation (REK) 20,00 Bonn
Weitere Einzelheiten, Übersichten und detailliertere Angaben zu den städtischen Betrieben können dem Beteiligungsbericht entnommen
werden.Seite 26 von 175
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Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt BonnSeite 27 von 175
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Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
4.3 Angaben zu den Konsolidierungsmethoden
Unter Beachtung des Grundsatzes der Fiktion der rechtlichen Einheit (Einheitsgrundsatz) nach den handelsrechtlichen „Grundsätzen ord-
nungsmäßiger Konzernrechnungslegung“ (GoK), sind im Konzern sämtliche wesentliche Kapitalverflechtungen, Schuldverhältnisse und
ergebniswirksame Vorgänge zu eliminieren, soweit diese auf den Geschäften innerhalb des Konsolidierungskreises beruhen. Nach dem
Einheitsgrundsatz soll die Abbildung der Bundesstadt Bonn als Konzernmutter mitsamt ihren einzubeziehenden Tochterunternehmen der-
gestalt erfolgen, als ob diese Unternehmen insgesamt zusammen mit der Konzernmutter eine einzige wirtschaftliche Einheit wären. Der
Gesamtabschluss bildet lediglich die Vorfälle ab, die auf Geschäftsbeziehungen zu konzernfremden Dritten zurückzuführen sind.
Im Rahmen der Kapitalkonsolidierung werden die Kapitalverflechtungen der in den Gesamtabschluss einzubeziehenden, voll zu konsoli-
dierenden Unternehmen eliminiert. Die Kapitalkonsolidierung wird gem. § 51 KomHVO NRW i. V. m. § 301 HGB nach der Neubewertungs-
methode durchgeführt. Dabei wird der Wert der Beteiligung in der Bilanz der Bundesstadt Bonn oder der Tochterunternehmen (SWB
GmbH, SWBB GmbH, EnW GmbH und bonnorange AöR) mit dem auf den Konzern Bundesstadt Bonn entfallenden anteiligen Eigenkapital
in der Bilanz des verbundenen Unternehmens verrechnet.
Die Erstkonsolidierung wurde auf der Grundlage der Wertansätze zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung der Tochterunternehmen
zum 01.01.2010 durchgeführt.
In der Gesamtbilanz muss ein "Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter" gebildet werden, wenn Konzernaußenstehende am
Eigenkapital eines zu konsolidierenden Unternehmens beteiligt sind. Der Ausgleichsposten ist für den Teil des Eigenkapitals zu bilden, der
auf die Anteile entfällt, die nicht von in den Gesamtabschluss einbezogenen Unternehmen gehalten werden. In den Ausgleichsposten sind
auch die Beträge einzubeziehen (stille Reserven und Lasten), die bei Anwendung der Neubewertungsmethode dem anteiligen Eigenkapital
des Konzernaußenstehenden entsprechen (§ 307 Abs. 1 HGB).
Die Bundesstadt Bonn als "mehrstufiger Konzern" wendet die Simultankonsolidierung zur Erfassung ihrer Töchter und Enkel im Gesamt-
abschluss an. Im Gegensatz zur Kettenkonsolidierung wird bei der Simultankonsolidierung auf die Durchführung von Teilkonsolidierungen
verzichtet. Die Kapitalkonsolidierung wird in einem einzigen Konsolidierungsvorgang im Anschluss an die Erstellung des Summenab-Seite 28 von 175
27
Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
schlusses aller einzubeziehenden Unternehmen durchgeführt. Die Kapitalaufrechnung erfolgt hierbei auf der Grundlage des durchgerech-
neten Konzernanteils aus Sicht der Bundesstadt Bonn als Mutterunternehmen. Beim Konzern Stadtwerke Bonn wird auf die Einzelab-
schlüsse der zu konsolidierenden Einzelunternehmen aufgesetzt.
Die aus der Kapitalkonsolidierung zum 01.01.2010 resultierenden passiven Unterschiedsbeträge veränderten sich nicht im Jahr 2021 und
stellen sich wie folgt dar:
Passive Unterschiedsbeträge 31.12.2020
EUR
Veränderung 31.12.2021
EUR
Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH 3.125.378,35 0,00 3.125.378,35
VEBOWAG 17.612.937,10 0,00 17.612.937,10
Städtische Gebäudemanagement Bonn 16.654.062,56 0,00 16.654.062,56
Theater der Bundesstadt Bonn -6.456.935,63 0,00 -6.456.935,63
bonnorange AöR 504.613,80 0,00 504.613,80
Summe 31.440.056,18 0,00 31.440.056,18
Der bei der Erstkonsolidierung innerhalb der Kapitalkonsolidierung des Theaters der Bundesstadt Bonn entstandene aktive Unterschieds-
betrag wurde gemäß dem Wahlrecht nach § 50 Abs. 4 KomHVO i.V.m. § 301 Abs. 3 S. 3 HGB (a.F.) mit den passiven Unterschiedsbeträ-
gen verrechnet.
Die vorliegenden passiven Unterschiedsbeträge werden nach Verrechnung des aktiven Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung
des Theaters der Bundesstadt Bonn entsprechend dem zum Zeitpunkt ihrer Entstehung maßgeblichen Muster zur Gesamtbilanz a. F. im
Eigenkapital unter der Allgemeinen Rücklage ausgewiesen.Seite 29 von 175
28
Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Im Übrigen wurden die aktiven Unterschiedsbeträge als Firmenwert aktiviert und über einen Zeitraum von vier Jahren abgeschrieben. Zum
31.12.2016 waren alle Firmenwerte vollständig abgeschrieben.
Die Schuldenkonsolidierung wurde nach § 51 Abs. 1 und 2 KomHVO NRW i.V.m. § 303 HGB durch die Eliminierung von Forderungen,
Ausleihungen, etc. und jeweils korrespondierenden Rückstellungen und Verbindlichkeiten zwischen den Konzernorganisationen vorge-
nommen.
Die Aufwands- und Ertragseliminierung erfolgte gemäß § 51 Abs. 1 und 2 KomHVO NRW i.V.m. § 305 HGB durch Verrechnung der Erträge
zwischen den voll zu konsolidierenden Einheiten mit den auf sie entfallenden Aufwendungen.
Das gesetzliche Wahlrecht des § 51 Abs. 3 KomHVO NRW i.V.m. §§ 311, 312 HGB wird bei der Bundesstadt Bonn zu Gunsten der
Buchwertmethode ausgeübt. Analog zur Vorgehensweise bei den voll zu konsolidierenden Tochterunternehmen wird der Zeitpunkt der
Erstanwendung der Equity-Methode auf den Stichtag 01.01.2010 festgelegt.
Die Buchwertmethode sieht den Wertansatz von Beteiligungen an assoziierten Unternehmen in der Gesamtbilanz mit den Anschaffungs-
kosten des Konzerns vor, der in den Folgejahren fortzuschreiben ist.Seite 30 von 175
29
Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Aus der erstmaligen Anwendung der Equity-Methode in 2010 für den WTV resultierte ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 113.799 TEUR.
Von diesem Betrag wurden 102.207 TEUR dem Sachanlagevermögen zugeordnet (stille Reserven). Der verbleibende Betrag von
11.592 TEUR wurde als Firmenwert bis zum 31.12.2014 abgeschrieben.
Durch die Abschreibung der stillen Reserven veränderte sich der Unterschiedsbetrag im Jahr 2021 wie folgt:
31.12.2020
EUR
Abschreibung 2020
EUR
31.12.2021
EUR
Stille Reserve 67.626.962,38 3.143.068,98 64.483.893,40
Firmenwert 0,00 0,00 0,00
Unterschiedsbetrag 67.626.962,38 3.143.068,98 64.483.893,40
Im Jahr 2017 wurde der REK erstmals als assoziiertes Unternehmen in den Gesamtabschluss einbezogen. Die Equity-Methode lieferte
hierbei einen abzuschreibenden Firmenwert von 500 TEUR, der bereits zum 31.12.2020 vollständig abgeschrieben war. Stille Reserven
waren nicht zu vermuten.Seite 31 von 175
30
Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
4.4 Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Einzelabschlüsse der einbezogenen Organisationen wurden für den Gesamtabschluss grundsätzlich an die geltenden Bilanzierungs-
und Bewertungsvorschriften des NKF angepasst. Die Vereinheitlichung wurde bei der Gliederung sowie insbesondere beim Ansatz und
der Bewertung bestimmter Positionen entsprechend der Gesamtabschlussrichtlinie der Bundesstadt Bonn vorgenommen.
Die Gliederung der Gesamtbilanz erfolgt nach den Vorschriften des § 42 KomHVO NRW. Die Gesamtergebnisrechnung ist gemäß
§ 2 KomHVO NRW gegliedert.
Am 01. Oktober 2020 ist das „Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haus-
halten im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG)“ in Kraft getreten. Eine entsprechende Änderung der
Kommunalen Haushaltsverordnung (KomHVO NRW) ist ebenfalls erfolgt. Diese Vorschriften sollen die pandemiebedingte finanzwirtschaft-
liche Situation der Kommunen in NRW berücksichtigen und deren Handlungsfähigkeit sicherstellen. Auf dem Gesamtabschluss sind die
Regelungen des NKF-CIG nach § 116 Abs. 4 GO NRW anzuwenden.
Bei der Ermittlung des Anpassungsbedarfs der Einzelabschlüsse für den Gesamtabschluss stand insbesondere der Grundsatz der Wirt-
schaftlichkeit und Wesentlichkeit im Vordergrund. Die Erleichterungsregelungen aus dem NKF-Modellprojekt wurden weitgehend in An-
spruch genommen. Auf die Angleichung der angewandten Ansatz- und Bewertungsmethoden an die konzerneinheitliche Bewertung wurde
bei assoziierten Unternehmen gem. § 51 Abs. 3 KomHVO NRW i.V.m. § 312 Abs. 5 Satz 2 HGB verzichtet.
Folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Einzelnen im Gesamtabschluss angewendet:
Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu den Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, bilanziert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, grundsätzlich vermindert um lineare Abschreibungen ent-
sprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern angesetzt. Eine Anpassung von Nutzungsdauern der einbezogenen Unternehmen
an die örtliche Abschreibungstabelle war nicht notwendig, da diese entweder nach der NKF-Abschreibungstabelle bzw. betriebsspezifisch
in Anlehnung an die handelsrechtliche Abschreibungstabelle angesetzt worden sind.Seite 32 von 175
31
Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Die Verteilung von stillen Reserven und Lasten erfolgte grundsätzlich dem Einzelbewertungsgrundsatz entsprechend. Soweit erforderlich
erfolgte die Verteilung und Fortschreibung der aufgedeckten Beträge entsprechend der Empfehlung im Praxisleitfaden des Modellprojektes
NKF-Gesamtabschluss vereinfachend auf Postenebene.
Bei der Stadt wurden geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 800,00 EUR (ohne Umsatzsteuer) gem.
§ 36 Abs. 3 KomHVO NRW grundsätzlich im Anschaffungsjahr unmittelbar im Aufwand verbucht.
In Teilbereichen des Anlagevermögens ist gemäß § 29 KomHVO NRW von den Vereinfachungsverfahren (Festwerte und Gruppenbewer-
tung) Gebrauch gemacht worden.
Die Ausleihungen wurden grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungs-/Herstellungskosten unter Beachtung des
strengen Niederstwertprinzips.
Für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren wurden in Einzelfällen Festwerte gebildet. Für gleichartige Vermögensgegenstände wurde
in Einzelfällen eine Gruppenbewertung vorgenommen und der gewogene Durchschnittswert angesetzt.
Die Herstellungskosten enthalten neben den Material-, den Fertigungs- und Sondereinzelkosten der Fertigung auch die notwendigen Ma-
terialgemein- und Fertigungsgemeinkosten.
Wurden andere Bewertungsvereinfachungsverfahren nach § 256 HGB angewendet, ist aufgrund untergeordneter Bedeutung für die Ver-
mögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage auf eine Anpassung gem. § 308 Abs.2 Satz 3 HGB verzichtet worden.
Forderungen wurden mit dem Nennbetrag aktiviert. Zweifelhafte Forderungen wurden mit dem wahrscheinlich eingehenden Wert ange-
setzt. Uneinbringliche Forderungen wurden abgeschrieben.
Die Liquiden Mittel sind zum Nennwert ausgewiesen.Seite 33 von 175
32
Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden gemäß § 43 Abs. 1 KomHVO NRW vor dem Abschlussstichtag geleistete Ausgaben,
soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, angesetzt.
Zuwendungen und Beiträge für zweckgebundene Investitionen wurden als Sonderposten ausgewiesen. Die Auflösung erfolgte - mit Aus-
nahme des Sonderpostens für den Gebührenausgleich - nach Maßgabe der auf die Vermögensgegenstände angewandten Abschreibungs-
sätze.
Allen am Abschlussstichtag bestehenden und bis zur Abschlussaufstellung erkennbaren Risiken ist durch die Bildung von Rückstellungen
ausreichend Rechnung getragen worden.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden für bestehende Versorgungsansprüche und sämtliche Anwartschaften
gebildet. Diese wurden für die Kernverwaltung mit dem nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Teilwert auf der Basis
eines Rechnungszinsfußes von 5 % angesetzt und bei den Tochtergesellschaften auf der Grundlage versicherungsmathematischer Gut-
achten.
Eine Rückstellung für Deponien und Altlasten wurde nicht gebildet.
Die Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Als passiver Rechnungsabgrenzungsposten werden gemäß § 43 Abs. 3 KomHVO NRW vor dem Abschlussstichtag eingegangene Ein-
nahmen, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, angesetzt sowie erhaltene Zuwendungen für Inves-
titionen, die an Dritte weitergeleitet werden.Seite 34 von 175
33
Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
4.5 Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gesamtbilanz
AKTIVA
Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
29.899.675,76 0,00
Am 01.10.2020 ist das NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG in Kraft getreten. Bei der Aufstellung des Gesamtabschlusses 2021
war erneut die Summe der Haushaltsbelastung infolge der COVID-19-Pandemie durch Mindererträge und Mehraufwendungen zu ermitteln
(§ 5 Abs. 2 NKF-CIG). Die Bundesstadt Bonn hatte für den Jahresabschluss 2021 bei den durch die Buchhaltung erfassten pandemiebe-
dingten Geschäftsvorfällen von der „genauen Ermittlung“ nach § 5 Abs. 3 Satz 1 NKF-CIG Gebrauch gemacht. Die nicht im Rechnungs-
wesen abgebildeten Mindererträge und -aufwendungen wurden durch Nebenrechnungen dargestellt. Eine Haushaltsbelastung i. S. d. § 5
Abs. 4 in Verbindung mit § 6 NKF-CIG, die als außerordentlicher Ertrag in die Ergebnisrechnung einzustellen und bilanziell als Bilanzie-
rungshilfe anzusetzen ist, hatte sich erstmalig für das Jahr 2021 ergeben. Die im städtischen Jahresabschluss dargestellte Bilanzierungs-
hilfe war für Zwecke des Gesamtabschlusses um innerkonzernliche Sachverhalte zu bereinigen. Hinzu kommt eine Korrektur der Bilanzie-
rungshilfe 2021 in städtischen Jahresabschluss 2022 die aufgrund der Wertaufhellung in dem Gesamtabschluss 2021 einzubeziehen war.
Insgesamt ergeben sich Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit in Höhe von 29.899.675,76 EUR.
Anlagevermögen
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
5.742.655.260,49 5.663.269.705,64
Das Konzernanlagevermögen entfällt mit 61 % auf den Kernhaushalt der Bundesstadt Bonn.Seite 35 von 175
34
Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Immaterielle Vermögensgegenstände
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
22.319.805,18 20.694.912,97
Die immateriellen Vermögensgegenstände entfallen hauptsächlich auf Lizenzen, Software und Konzessionen mit 16.963 TEUR. Ferner
werden Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von 5.357 TEUR ausgewiesen.
Sachanlagen
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
5.449.612.822,11 5.371.470.703,43
Im Bereich der Sachanlagen liegen 61 % der Vermögenswerte im Kernhaushalt. Die Erhöhung resultierte hierbei im Wesentlichen durch
Zugänge/Aktivierung bei Infrastrukturvermögen, Umbuchung aus Umlaufvermögen für Baumaßnahmen und geleisteten Anzahlungen so-
wie Anlagen im Bau. Der größte Anteil der Zugänge unter den Tochtergesellschaften ergab sich bei der SWBV GmbH und EnW GmbH
und bei den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen bei dem SGB. Der Zugang beim SGB war im Wesentlichen durch den Zugang im
Bereich der Schulen begründet. Bei der SWBV GmbH ergaben sich die Zugänge im Anlagevermögen hauptsächlich aus den geleisteten
Anzahlungen und Anlagen im Bau. Bei der EnW GmbH resultierte dieser hauptsächlich aus den Zugängen für geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau für eine neue Gasturbinenanlage, die Sanierung einer alten Gasturbine und ein Bauteil für ein neuen Maschinenhaus.
Bei der VEBOWAG ergab sich die Erhöhung der Sachanlagen im Wesentlichen aus dem Anstieg bei Grundstücken mit Wohnbauten durch
die Fertigstellung von Bauvorhaben.Seite 36 von 175
35
Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Das Sachanlagevermögen gliedert sich wie folgt:
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
866.366.415,56 871.766.441,93
Die unbebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte setzen sich aus Grünflächen, Ackerland, Wald und Forsten sowie sonstigen
unbebauten Grundstücken zusammen.
Die Grünflächen, hierzu zählen öffentliche Grünflächen, Friedhöfe, Sportflächen, Freibäder, Spielplätze, Dauerkleingärten, natürliche Was-
serläufe und Teiche, sind zu 100 % im Besitz der Bundesstadt Bonn.
Dies gilt sowohl annähernd für Ackerland, worunter landwirtschaftlich genutzte Flächen und Gartenland zusammengefasst werden, als
auch für Wald und Forsten.
Die sonstigen unbebauten Grundstücke (Bauland, Rohbau- und Bauerwartungsland, Unland, Erbbaurechte) befinden sich ebenfalls über-
wiegend in städtischem Besitz.Seite 37 von 175
36
Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
1.625.766.375,00 1.596.526.149,94
Unter diesem Bilanzposten werden Kinder- und Jugendeinrichtungen, Schulen, Wohnbauten und sonstige Dienst-, Geschäfts- und Be-
triebsgebäude ausgewiesen. Die Gesamtsumme verteilt sich wie folgt:
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
Kinder- und Jugendeinrichtungen 108.578.463,20 108.340.098,87
Schulen 571.401.859,17 547.205.304,20
Wohnbauten 400.505.209,90 385.110.808,82
Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Be-
triebsgebäude
545.280.842,73 555.869.938,05
Summe 1.625.766.375,00 1.596.526.149,94
Grundsätzlich werden bei der Kernverwaltung nur noch Objekte bilanziert, die kostenrechnenden Einrichtungen oder Betrieben gewerbli-
cher Art zugerechnet werden, an Dritte vermietet oder zur Veräußerung vorgesehen sind sowie einige Sonderfälle. Der größte Teil der
städtischen Objekte wird beim SGB bilanziert.Seite 38 von 175
37
Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Auf die Stadt entfallen bei den Kinder- und Jugendeinrichtungen 3.105 TEUR, auf das SGB 100.269 TEUR und auf die VEBOWAG 5.204
TEUR.
Der Ansatz für Schulen wird fast in voller Höhe beim SGB abgebildet. Die Zugänge betreffen laufende Investitionen an bestehenden
Objekten (Schulen) und betreffen fertig gestellte Sanierungs- und Umbaumaßnahmen aus den Anlagen im Bau.
Die VEBOWAG hat mit 388.576 TEUR den größten Anteil an dem ausgewiesenen Wert für die Wohnbauten. Die Bundesstadt Bonn fließt
mit einem Wert von 4.650 TEUR, die Seniorenzentren mit 3.165 TEUR und das SGB mit 3.402 TEUR ein. Diese vier Unternehmen mit
den höchsten Anteilen vereinen fast 100 % an der Gesamtsumme der Wohnbauten.
Die beiden Unternehmen mit dem größten Anteil an den sonstigen Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäuden sind das SGB mit einem
Wert von 178.094 TEUR und die Kernverwaltung mit 162.764 TEUR.
Infrastrukturvermögen
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
2.206.581.375,84 2.244.837.493,70Seite 39 von 175
38
Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Das Infrastrukturvermögen des Konzerns Bundesstadt Bonn setzt sich aus den folgenden Positionen zusammen:
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
Grund und Boden des Infrastrukturvermögen 352.782.490,46 352.541.381,49
Brücken und Tunnel 261.526.759,61 266.167.866,48
Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 66.469.301,86 66.055.368,70
Entwässerungs-, Abwasserbeseitigungsanlagen 726.676.224,61 744.476.127,76
Straßennetz mit Wegen, Plätzen, Verkehrslenkungsanlagen 455.124.523,91 468.688.340,52
Versorgungsanlagen 309.102.198,22 311.280.666,13
Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 34.899.877,17 35.627.742,62
Summe 2.206.581.375,84 2.244.837.493,70
Das Infrastrukturvermögen befindet sich zu rund 82 % im Anlagevermögen der Kernverwaltung. Es beinhaltet mit 726.510 TEUR die
Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen, mit 261.527 TEUR Brücken und Tunnel sowie mit 455.125 TEUR das Straßennetz
mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen des Kernhaushalts.
Der Grund und Boden des Infrastrukturvermögens ist zu 94 % der Bundesstadt Bonn zuzuordnen. Die Gleisanlagen mit Streckenausrüs-
tung und Sicherheitsanlagen entfallen fast vollständig auf die SWBV GmbH. Die Versorgungsanlagen sind mit einem Wert von 154.000
TEUR im Besitz der EnW GmbH und mit einem Wert von 134.084 TEUR im Besitz der Bonn-Netz GmbH. Die sonstigen Bauten des
Infrastrukturvermögens entfallen vollständig auf die Bundesstadt Bonn.Seite 40 von 175
39
Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Bauten auf fremdem Grund und Boden
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
1.491.777,62 1.601.788,85
Diese Position setzt sich hauptsächlich aus Bauten der Bundesstadt Bonn mit 310 TEUR und des SGBs mit 1.106 TEUR zusammen.
Die Abschreibungen der Bauten auf fremdem Grund und Boden beim SGB begründen die Reduzierung dieser Position im Wesentlichen.
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
120.554.714,77 119.928.498,79
Die Kunstgegenstände und Ausstellungsstücke, wie Gemälde, Zeichnungen, Grafiken etc. befinden sich allesamt im Anlagevermögen der
Kernverwaltung.
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
97.428.189,33 90.860.943,84
Die Maschinen, technischen Anlagen und Fahrzeuge gehören zu 27 % zum Anlagevermögen der Kernverwaltung. Der wesentliche Teil
der Position (58 %) entfällt auf die Fahrzeuge für den öffentlichen Personennahverkehr der SWB GmbH und SWBV GmbH.Seite 41 von 175
40
Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Betriebs- und Geschäftsausstattung
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
60.935.199,41 56.914.891,64
Neben der herkömmlichen Arbeitsplatzausstattung sind auch spezielle fachlich geprägte Gerätschaften, Werkzeuge und Einrichtungen
aus dem schulischen, sportlichen, medizinischen, technischen, kulturellen, pflege- und sonstigen sozialen Bereichen dazu zu rechnen. Der
größte Anteil an dieser Bilanzposition liegt mit 41 % bei der Kernverwaltung.
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
470.488.774,58 389.034.494,74
Die Gesamtsumme dieser Bilanzposition teilt sich folgendermaßen auf: Auf geleistete Anzahlungen entfallen 163.525 TEUR, auf die An-
lagen im Bau 306.963 TEUR. Die Erhöhung resultiert hierbei im Wesentlichen aus den Veränderungen im Kernhaushalt (Zugänge/Aktivie-
rungen von Tiefbau- und sonstigen Baumaßnahmen, Umbuchungen aus dem Umlaufvermögen und Anzahlungsrechnungen für Vermö-
gensgegenstände) sowie bei der EnW GmbH für eine neue Gasturbinenanlage, die Sanierung einer alten Gasturbine und ein Bauteil für
ein neues Maschinenhaus.
Den größten Anteil an dieser Position haben die folgenden Unternehmen: Auf die Kernverwaltung entfällt ein Betrag von 296.947 TEUR.
Die SWBV GmbH hat einen Anteil in Höhe von 66.083 TEUR und das SGB fließt mit einem Betrag von 45.523 TEUR ein.Seite 42 von 175
41
Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Finanzanlagen
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
270.722.633,20 271.104.089,24
Unter den Finanzanlagen werden die wirtschaftlichen Betätigungsfelder des Konzerns Bundesstadt Bonn in Form von Anteilsrechten an
öffentlich-rechtlich und privatrechtlich organisierten Unternehmen und Einrichtungen sowie die damit zusammenhängenden Ausleihungen
abgebildet.
Die Finanzanlagen setzen sich wie folgt zusammen:
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
Anteile an verbundenen Unternehmen 31.871.155,33 31.871.155,33
Anteile an assoziierten Unternehmen 72.147.088,01 75.290.156,99
Übrige Beteiligungen 49.308.410,21 45.453.563,29
Wertpapiere des Anlagenvermögens 96.382.648,10 96.849.053,94
Ausleihungen 21.013.331,55 21.640.159,69
Summe 270.722.633,20 271.104.089,24Seite 43 von 175
42
Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Anteile an verbundenen Unternehmen
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
31.871.155,33 31.871.155,33
Die Anteile setzen sich wie folgt zusammen:
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
Bundesstadt Bonn Beethovenstiftung 8.325.065,37 8.325.065,37
BonnCC 25.393,53 25.393,53
Internationale Beethovenfeste Bonn gGmbH 325.167,56 325.167,56
Auto-Schnellfähre Bad Godesberg-Niederdollendorf GmbH 3.306,30 3.306,30
SWB GmbH Bonner City Parkraum GmbH (BCP) 3.067.994,99 3.067.994,99
Gesellschaft für Energie- und Gebäudemanagement Bonn mbH (EGM) 2.591.401,94 2.591.401,94
SWBV GmbH Fahrbetrieb Bonn GmbH (FBG) 50.000,00 50.000,00
Elektrische Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises (SSB) 17.184.096,45 17.184.096,45
SWBB GmbH SWB Regional Ver- und Entsorgung GmbH 22.600,00 22.600,00
VEBOWAG VEBOFUTUR GmbH 276.129,19 276.129,19
Summe 31.871.155,33 31.871.155,33Seite 44 von 175
43
Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Anteile an assoziierten Unternehmen
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
72.147.088,01 75.290.156,99
Hierbei handelt es sich um die Anteilsrechte an Unternehmen, die unter einem maßgeblichen Einfluss der Gemeinde stehen. Hier werden
die städtischen Anteile am Wahnbachtalsperrenverband von 46,6 % sowie (seit 2017) am Zweckverband Rheinische Entsorgungs-Koope-
ration von 20 % ausgewiesen.
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
Wahnbachtalsperrenverband 71.865.031,31 75.008.100,29
Zweckverband Rheinische Entsorgungs-Kooperation 282.056,70 282.056,70
Summe 72.147.088,01 75.290.156,99
Die Reduzierung ist in der Abschreibung der stillen Reserve des WTV begründet.Seite 45 von 175
44
Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Übrige Beteiligungen
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
49.308.410,21 45.453.563,29
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
SWBV GmbH Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) 2.671.301,96 2.671.301,96
BEKA 4.560,00 4.560,00
Bonn Netz GmbH Versorger-Allianz 450 Beteiligungs GmbH & Co. KG 380.000,00 0,00
EnW GmbH Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH & Co. KG (TKL) 3.124.481,52 3.124.481,52
Trianel Windkraft Borkum GmbH & Co. KG (TWB) 0,00 1.700.000,00
Trianel Onshore Windkraftwerk GmbH & Co. KG (TOW) 1.649.441,52 1.649.441,52
Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG (TEE) 4.023.194,79 3.498.271,71
Trianel Windkraft Borkum II GmbH & Co. KG (TWB II) 1.803.269,24 1.803.269,24
Trianel Wind und Solar GmbH & Co. KG (TWS) 2.033.981,70 2.009.344,82
SWB GmbH Trianel GmbH 2.737.800,00 2.737.800,00
Trianel Gaskraftwerk Hamm GmbH & Co. KG (TGH) 1.075.418,46 1.075.418,46
Flughafen Köln/Bonn GmbH 28.320.381,17 23.773.666,45
Übrige 188.591,53 188.591,53
Müllverwertungsanlage Bonn GmbH refer GmbH, Leverkusen 12.500,00 12.500,00
Stadtwerke Bonn Beteiligungs-
GmbH
Wasserversorgungs-Gesellschaft mbH Sankt Augustin
(WVG)
733.973,60 733.973,60
Bundesstadt Bonn Tourismus & Congress GmbH (T&C) 110.065,14 31.492,90
CVUA Anteilswert 437.849,58 437.849,58
VEBOWAG Anteile an Genossenschaften 1.600,00 1.600,00
Summe 49.308.410,21 45.453.563,29Seite 46 von 175
45
Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Trianel Windkraft Borkum GmbH & Co. KG (TWB):
Der Ausweis betraf die Anschaffungskosten eines Kommanditanteils in Höhe von 1,85 % an der Trianel Windkraftwerk Borkum GmbH &
Co. KG. Im Geschäftsjahr 2021 wurde der verbleibende Beteiligungsansatz von TEUR 1.700 vollständig abgeschrieben.
Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG (TEE):
Der Ausweis betrifft die Anschaffungskosten eines Kommanditanteils in Höhe von 3,39 % an der Trianel Erneuerbare Energien GmbH &
Co. KG. Im Jahr 2021 wurden 15.500 TEUR von den Kommanditisten neu eingezahlt. Die Veränderung der Beteiligung im GA 2021 ist
auf die anteilige Veränderung des Eigenkapitals zurückzuführen.
Flughafen Köln/Bonn GmbH:
Bei der Flughafen Köln/Bonn GmbH erhöhten sich die Anteile um 4.547 TEUR im Rahmen einer Kapitalerhöhung.
Versorger-Allianz 450 Beteiligungs GmbH & Co. KG:
Mit Wirkung zum 1. Januar 2021 beteiligte sich die Bonn-Netz an der Versorger-Allianz 450 GmbH & Co. KG mit einem Kommanditanteil
von 1,92 % (Eintragung im Handelsregister am 7. Juni 2021).Seite 47 von 175
46
Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Wertpapiere des Anlagevermögens
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
96.382.648,10 96.849.053,94
Die Wertpapiere des Konzerns Bundesstadt Bonn entfallen nur auf die Kernverwaltung. Zu diesen Wertpapieren gehören eine Fonds-
Anlage mit der bisher gebildeten Versorgungsrücklage und ein Sparkassenbrief, in den ein Teil des Barwertvorteils aus zwei US-Cross-
Border-Lease-Transaktionen geflossen ist. Das US-Cross-Border-Leasinggeschäft wurde im Jahr 2010 beendet. Die abgeschlossene Fi-
nanzanlage wurde jedoch weiter fortgeführt, da sich eine vorzeitige Auflösung wirtschaftlich nachteilig dargestellt hat.
Die Rücklagemittel für das Kongresszentrum (WorldCCBonn) sind seit Mitte 2018 in einem neu aufgelegten, konservativen Spezialfonds
angelegt.
Außerdem wurden für die rechtlich unselbstständigen Stiftungen in 2016 zwei Vermögensverwaltungsaufträge abgeschlossen, deren Port-
folio sich in Aktien, Unternehmens- und Staatsanleihen aufteilt.Seite 48 von 175
47
Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Ausleihungen
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
21.013.331,55 21.640.159,69
Die Ausleihungen teilen sich im Einzelnen in folgende Kategorien auf:
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
Ausleihungen an sonstige verbundene Unternehmen 4.802.500,00 4.835.000,00
Ausleihungen an Beteiligungen 6.165.926,50 7.244.358,15
Sonstige Ausleihungen 10.044.905,05 9.560.801,54
Summe 21.013.331,55 21.640.159,69
Der Hauptanteil der Ausleihungen an sonstige verbundene Unternehmen entfällt auf die Ausleihungen der VEBOWAG an die VEBOFU-
TUR mit 4.640 TEUR.
Bei Ausleihungen an Beteiligungen hat die EnW GmbH der TWB GmbH & Co. KG ein Darlehen in Höhe von insgesamt 4.888 TEUR
gewährt. Bei der SWB GmbH betrifft es ein Gesellschafterdarlehen der TGH GmbH & Co. in Höhe von 1.278 TEUR.
Unter den sonstigen Ausleihungen des Konzerns Bundesstadt Bonn werden im Wesentlichen die sonstigen Ausleihungen der Bundesstadt
Bonn in Höhe von 3.205 TEUR sowie die der SWB GmbH in Höhe von 3.107 TEUR, der Bonn-Netz GmbH in Höhe von 1.335 TEUR und
der MVA GmbH in Höhe von 1.921 TEUR ausgewiesen.Seite 49 von 175
48
Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Umlaufvermögen
Das Konzernumlaufvermögen entfällt mit 52 % auf die Bundesstadt Bonn.
Vorräte
Die Vorräte beinhalten im Einzelnen folgende Positionen:
Unter den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind die Bestände an verwertbaren Lagermaterialien ausgewiesen, u.a. Brenn- und Treibstoffe,
diverse Betriebsmaterialien und Ersatzteile sowie sonstige Bau- und Hilfsstoffe.
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
407.999.622,64 361.501.504,24
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
64.193.759,80 50.802.496,91
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 38.968.290,34 29.639.139,79
Fertige und unfertige Erzeugnisse 25.129.906,45 20.978.750,65
Geleistete Anzahlungen 95.563,01 184.606,47
Summe 64.193.759,80 50.802.496,91Seite 50 von 175
49
Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Nach Durchführung der Konsolidierungsmaßnahmen mit Eliminierung der konzerninternen Forderungen und sonstigen Vermögensgegen-
stände verbleiben für den Konzern Forderungen in Höhe von 218.896 TEUR und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 90.141
TEUR gegenüber Dritten.
Den größten Anteil an der Position bilden Forderungen der Kernverwaltung mit einem Wert von 127.599 TEUR. Mit einem Volumen von
53.597 TEUR folgen die Forderungen der EnW GmbH.
Bei den sonstigen Vermögengegenständen entfällt der größte Anteil mit 70.904 TEUR auf die Kernverwaltung.
Die wertmäßig größte Veränderung dieser Bilanzposition ist auf die Veränderung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
der Kernverwaltung zurückzuführen.
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
309.036.353,07 263.499.749,03
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
Forderungen 218.895.571,12 177.747.820,32
Sonstige Vermögensgegenstände 90.140.781,95 85.751.928,71
Summe 309.036.353,07 263.499.749,03Seite 51 von 175
50
Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Liquide Mittel
Als liquide Mittel werden bei der Stadt die Bestände der Bankkonten, Termingelder, Handvorschüsse und die Bestände der Schulgirokon-
ten sowie Schulsparbücher nachgewiesen. Die Kernverwaltung hat einen Anteil von 13.278 TEUR an diesem Bilanzposten. Der Anteil der
VEBOWAG beträgt 12.293 TEUR.
Aktive Rechnungsabgrenzung
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
34.769.509,77 47.199.258,30
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
38.811.114,58 38.948.131,95Seite 52 von 175
51
Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten teilt sich wie folgt auf:
Gemäß § 44 Abs. 2 KomHVO NRW erfolgte bei geleisteten Zuwendungen für Vermögensgegenstände, an denen die Bundesstadt Bonn
nicht das wirtschaftliche Eigentum hat, aber die entsprechenden Voraussetzungen (u.a. eine konkrete, einklagbare Gegenleistungsver-
pflichtung des Zuwendungsempfängers) gegeben sind, eine Berücksichtigung als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten. Diese wurden
entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung und der Dauer der Zweckbindung aufgelöst.
Im Jahr 2021 ist die Zuordnung der Stellplatzablösebeträge des Jahres 2021 in Höhe von 224 TEUR erfolgt. In Höhe der jeweils verein-
nahmten Stellplatzablöse wurden diese dem PRAP (Umbuchung aus den erhaltenen Anzahlungen) zugeführt, in gleicher Höhe die Auf-
wendungen aus dem Zuschuss an die Stadtwerke in den ARAP umgebucht. Die anteilige Auflösung erfolgte entsprechend der Dauer der
Gegenleistungsverpflichtung. Es werden zum Stichtag 3.918 TEUR ausgewiesen.
Darüber hinaus wurden die bereits im Dezember 2021 geleisteten Auszahlungen für Sozialhilfe, Jugendhilfe, Besoldung und Versorgung
für den Monat 01/2022, sowie Erstattung kommunaler Leistungen SGB II für 2021 als Rechnungsabgrenzungsposten erfasst.
Sofern Zahlungen im Jahr 2021 vorgenommen wurden, die Aufwand des Jahres 2022 (oder weiterer Folgejahre) betrafen, wurden diese
Werte als aktive Rechnungsabgrenzungsposten gebucht.
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
Bundesstadt Bonn 37.825.475,13 37.870.166,15
Stadtwerke Bonn GmbH (SWB) 503.071,14 596.846,94
VEBOWAG 396.163,27 267.951,98
Übrige 86.405,04 213.166,88
Summe 38.811.114,58 38.948.131,95Seite 53 von 175
52
Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
PASSIVA
Eigenkapital
Der Gesamtjahresüberschuss laut Bilanz des Konzerns Bundesstadt Bonn beträgt nach Berücksichtigung der Anteile von Fremdgesell-
schaftern 36.620 TEUR.
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
1.094.990.522,68 1.050.395.095,48
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
Allgemeine Rücklage 873.032.157,71 885.560.792,40
Sonderrücklage 655.065,37 655.065,37
Ausgleichsrücklage 37.386.138,68 62.033.446,15
Gesamtjahresergebnis 36.619.684,81 -32.779.764,68
Ausgleichsposten für die Anteile anderer Gesellschafter 147.297.476,11 134.925.556,24
Summe 1.094.990.522,68 1.050.395.095,48Seite 54 von 175
53
Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Das Gesamteigenkapital hat sich im Haushaltsjahr 2021 wie folgt entwickelt:
Position EUR
Gesamteigenkapital zum 31.12.2020 1.050.395.095,48
Jahresergebnisse aus Einzelabschlüssen 82.458.913,07
Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen WTV und REK -3.143.068,98
erfolgswirksame Bewertungsanpassungen (Konzern)
Bundesstadt Bonn -10.035.315,04
SWB GmbH (insbesondere Beteiligungsertragseliminierung) -32.567.767,10
SWBB GmbH (Gewerbesteuer) -2.685.741,00
SWBV GmbH (insbesondere Corona-Rettungsschirm) 16.210.926,05
EnW GmbH 2.730.782,35
MVA GmbH -31.048,65
SGB 2.335.605,33
bonnorange AöR (Korrektur 107b BeamtVG) 717.949,99
Bewertungsanpassung auf Konzernebene -23.324.608,07
Bewertungsanpassung aus Meldedaten 4.897.426,77
Gesamtjahresüberschuss (inkl. Anteile Fremdgesellschafter) 60.888.662,79
Bundesstadt Bonn (insbesondere Verrechnung Allgemeine Rücklage) -809.107,46
SWB GmbH (insbesondere Anpassung stiller Reserve) -515.187,01
SWBB GmbH (Gewinnausschüttung an BRS) -11.619.447,00
EnW GmbH (insbes. Ausgleichszahlungen an außenstehende Gesellschafter) -3.269.061,00
VEBOWAG (Gewinnausschüttung) -80.433,12
erfolgsneutrale Veränderungen -16.293.235,59
Gesamteigenkapital zum 31.12.2021 1.094.990.522,68Seite 55 von 175
54
Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Ausgleichsposten für die Anteile anderer Gesellschafter
Unter dieser Position stehen Minderheitenanteile der an vorgenannten beteiligten Fremdgesellschafter. Die SWBB GmbH hat mit Ge-
schäftsanteilsübertragungsvertrag vom 7. Dezember 2021 ihre Beteiligung an der Stadtwerke Bonn Bad GmbH an die SWB GmbH über-
tragen. Die SWB Bad GmbH ist daher nun zu 100 % dem Konzern zuzurechnen.
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
147.297.476,11 134.925.556,24
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
Bonn-Netz GmbH 56.823.911,91 56.804.671,13
Energie- und Wasserversorgung Bonn/RSK GmbH 29.750.132,21 28.316.186,96
Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH 22.590.353,61 18.550.915,10
Müllverwertungsanlage Bonn GmbH 16.754.741,91 16.753.750,47
VEBOWAG 13.609.730,41 13.203.359,41
Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH 7.768.606,06 1.020.498,67
Stadtwerke Bonn Bad GmbH 0,00 276.174,50
Summe 147.297.476,11 134.925.556,24Seite 56 von 175
55
Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung
Das Muster zur Gesamtbilanz nach KomHVO NRW sieht den Ausweis der passiven Unterschiedsbeträge in einem gesonderten Posten
zwischen Eigenkapital und Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz vor. Seit Gültigkeit dieser Regelung sind keine passiven Unter-
schiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung entstanden. Daher erfolgt hier kein Ausweis.
Die bis zum 31.12.2018 entstandenen passiven Unterschiedsbeträge werden weiterhin als Bestandteil der Bilanzposition Eigenkapital
ausgewiesen (siehe Seite 27).
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
0,00 0,00Seite 57 von 175
56
Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Sonderposten
Der Sonderposten des Konzerns Bundesstadt Bonn setzt sich aus den folgenden Positionen zusammen:
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
1.218.419.727,60 1.226.843.606,94
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
Sonderposten für Zuwendungen 994.001.600,14 1.005.792.059,46
Sonderposten für Beiträge 192.697.354,03 192.201.203,17
Sonderposten für den Gebührenausgleich 5.437.608,07 3.727.471,45
Sonstige Sonderposten 26.283.165,36 25.122.872,86
Summe 1.218.419.727,60 1.226.843.606,94Seite 58 von 175
57
Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Sonderposten für Zuwendungen
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
994.001.600,14 1.005.792.059,46
Der Sonderposten für Zuwendungen entfällt mit 802.290 TEUR auf die Kernverwaltung und mit 113.584 TEUR auf das SGB.
Im Jahr 2021 konnten Zuwendungen und unentgeltliche Vermögensübertragungen insbesondere aus einzelfallbezogene Fördermaßnah-
men bei der Kernverwaltung zugeordnet werden.
Beispiele für städtische Einzelförderungen, die 2021 in den Sonderposten umgebucht wurden, sind:
• Bundeszuweisungen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) (390 TEUR)
• Landeszuweisungen für investive Straßenbaumaßnahmen (z.B. Hohe Straße, Rabinstraße)
• Investitionen aufgrund des Förderprogramms 'Gute Schule 2020' des Landes NRW (860 TEUR)
• unentgeltliche Übereignung des Beethovenrundgangs durch die Beethoven Jubiläums GmbH (464 TEUR)
• unentgeltliche Übertragung aus städtebaulichen Verträgen
• Schenkung und Förderung von Kunstgegenständen durch private Unternehmen und übrige Bereiche (rund 379 TEUR)
• Zu den Einnahmen aus der Baumschutzsatzung (ca. 320 TEUR) wurde bisher keine Buchungsanweisung an die Finanzbuchhal-
tung gegeben.Seite 59 von 175
58
Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
• Weiterhin wurden 511 TEUR Sonderposten aus den Mitteln der Feuerschutzpauschale 2021 und einem Restbetrag aus der Kata-
strophenschutzpauschale 2020 gebucht.
Zusätzlich gingen bei der Bundesstadt Bonn Zuwendungen Dritter aufgrund verschiedener gesetzlicher Regelungen ein:
• Allgemeine Investitionspauschale des Landes
Die allgemeine Investitionspauschale wird vom Land seit 1979 gewährt und darf nur Vermögensgegenständen zugeordnet werden,
die über den Zeitpunkt der Eröffnungsbilanzerstellung hinaus von der Gemeinde genutzt werden. Für den Zeitpunkt der Zurechnung
ist auf den Zeitpunkt der Inbetriebnahme abzustellen. Bei einer mehrjährigen Anschaffung oder Herstellung eines Vermögensge-
genstandes können auch mehrere jahresbezogene Pauschalen unter Einhaltung der Zuwendungsvorgaben einem Vermögensge-
genstand zugeordnet werden.
Die allgemeine Investitionspauschale nach § 16 Abs. 3 GFG 2021 für die Stadt Bonn im Jahr 2021 betrug 13.747 TEUR. Hinzu
kamen 1.550 TEUR aus der Investitionspauschale für Sozialhilfeträger (§ 16 Abs. 4 GFG 2021).
Im Jahr 2021 erfolgte die Zuordnung von Sonderposten in Höhe von 2.007 TEUR auf verschiedene, noch nicht oder nicht zur Gänze,
geförderte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die in diesem Geschäftsjahr gekauft bzw. aktiviert wurden. Vermögens-
gegenstände, die nicht linear abgeschrieben werden oder bei denen von einer anderweitigen Förderung auszugehen ist, wurden
hierbei nicht oder nur teilweise berücksichtigt. Darüber hinaus wurde ein Betrag i.H.v. 2.776 TEUR den Aufwendungen aus dem
Sachkonto Aufwendungen für Ausstattung bis 800,00 EUR zugeordnet.
Der restliche/weitere Betrag von 10.514 TEUR wurde Auszahlungen zugeordnet, die noch nicht aktiviert worden sind. Der Sonder-
posten wird erst mit der Aktivierung der Maßnahme gebildet.
Der Anteil nach § 16 Abs. 4 GFG 2021, der in erster Linie für Maßnahmen zur Verbesserung der Altenhilfe und -pflege einzusetzen
ist, wurde in Höhe von 1.424,31 EUR den Beschaffungen im Geschäftsbereich 5099 (Amt für Soziales und Wohnen) zugeordnet.
78 TEUR wurden den Beschaffungen unter 800,00 EUR des Geschäftsbereichs 5099 zugeordnet.Seite 60 von 175
59
Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Der verbleibende Teil der Investitionspauschale für Sozialhilfeträger in Höhe von 1.471 TEUR wurde wie in den Vorjahren mangels
weiterer Investitionen bei der Zuordnung der allgemeinen Investitionspauschale berücksichtigt.
Im Jahr 2021 wurden weiterhin Sonderposten i.H.v. 426 TEUR aus allgemeinen Investitionspauschalen aus Vorjahren (2012-2020)
zugeordnet. Sonderposten aus der allgemeinen Investitionspauschale aus Vorjahren wurden in Höhe von 515 TEUR korrigiert, d.h.
anderen Vermögensgegenständen zugeordnet.
• Stellplatzablösebeträge
Der noch nicht verwendete Betrag aus der Stellplatzablöse der Jahre 2016-2020 in Höhe von 729 TEUR wurde im Jahr 2021
vollständig zugeordnet. 448 TEUR wurden als Sonderposten berücksichtigt, 281 TEUR wurden ertragswirksam gebucht.
Aus den eingenommenen Stellplatzablösebeträgen des Jahres 2021 wurden passive Rechnungsabgrenzungsposten i.H.v.
224 TEUR und Sonderposten i.H.v. 81 TEUR gebildet. Es verbleibt ein noch zuzuordnender Betrag von 534 TEUR.
Die Bildung von Sonderposten aus Zuwendungen (Landes- und Bundesförderungen sowie finanzielle Zuwendungen durch Dritte) erfolgte
auf Basis der tatsächlich zugegangenen Zuwendungsbeträge. Bei unentgeltlichen Übertragungen (z.B. im Rahmen von privatrechtlichen
Erschließungsverträgen) erfolgt eine Bilanzierung zu den beim Übertragenden entstandenen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, de-
nen in der Regel ein Sonderposten von 100 % zugeordnet wurde. Ggf. geleistete städtische Eigenanteile bei der Finanzierung wurden bei
dem Sonderposten mindernd berücksichtigt. Falls die dem Übertragenden entstandenen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nicht
ermittelt werden konnten, erfolgte eine eigenständige Wertermittlung, der dann der entsprechende Sonderposten gegenübergestellt wurde.
Der Werteverzehr des Anlagevermögens durch Abnutzung wird durch aufwandsrelevante Abschreibungsbuchungen im Jahresabschluss
abgebildet. Sofern einem Vermögensgegenstand Sonderposten zugeordnet waren, erfolgt die entsprechende anteilige ertragswirksame
Auflösung des Sonderpostens. Hierdurch wird der Sonderpostenbestand reduziert und die Ergebnisrechnung entlastet.Seite 61 von 175
60
Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Sonderposten für Beiträge
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
192.697.354,03 192.201.203,17
Der Sonderposten für Beiträge in Höhe von insgesamt 192.697 TEUR entfällt in Höhe von 167.632 TEUR auf die Kernverwaltung. Hierbei
handelt es sich um:
• Anliegerbeiträge aufgrund Vorschriften Baugesetzbuch (BauGB) bzw. Kommunalabgabengesetz (KAG)
• Einmaliger Kanalbeitrag nach KAG.
Gem. § 127 BauGB kann die Stadt für die Ersterschließung sowie gem. § 8 KAG für die Herstellung, Erweiterung oder Verbesserung von
Straßen und Kanälen (und in diesem Zusammenhang auch für den notwendigen Grunderwerb sowie die notwendige Straßenbeleuchtung
oder das Straßenbegleitgrün) Beiträge erheben.
Gem. § 4 der Satzung der Bundesstadt Bonn über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen -Erschließungsbeitragssatzung - vom 21. De-
zember 1988 trägt die Stadt im Regelfall 10 % des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes. Im Umkehrschluss trägt der Beitragszahler
90 % des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes.
Eine Abrechnung im Rahmen des § 8 KAG erfolgt auf Basis der Satzungen der Bundesstadt Bonn mit Quoten zwischen 30 % und 80 %
je nach Art des Vermögensgegenstands gegenüber den Anliegern.
Beiträge aus BauGB- und KAG-Maßnahmen wurden insbesondere für folgende Vermögensgegenstände erhoben:
• Erschließungsbeiträge/Beiträge für Straßen, Kanäle, Straßenbegleitgrün, Beleuchtung, SPE und GrunderwerbSeite 62 von 175
61
Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Für das Jahr 2021 erfolgte die Bildung der Sonderposten auf Basis der tatsächlich gezahlten Beiträge nach BauGB/KAG für die im
jeweiligen Jahr abgerechneten Maßnahmen. In Fällen, wo diese Zuordnung noch nicht möglich war, werden die Einnahmen als
Verbindlichkeit unter den erhaltenen Anzahlungen ausgewiesen. Die Sonderpostenzuordnung auf die einzelnen Vermögensgegen-
stände wird nachgeholt, wenn beispielsweise ausstehende Aktivierungen gebucht worden sind.
Weiterhin wurden Einnahmen nach BauGB der Jahre 2008 bis 2013, die bisher bei der Sonderpostenbildung aus verschiedenen
Gründen nicht berücksichtigt wurden, nachträglich aus den erhaltenen Anzahlungen in die Sonderposten, den Ertrag oder in die
allgemeine Rücklage umgebucht
• Einmaliger Kanalbeitrag nach KAG
Der einmalige Kanalbeitrag wird für den erstmaligen Anschluss und die damit verbundene Nutzung des städtischen Kanalnetzes
erhoben. Im Jahr 2021 wurde ein Betrag in Höhe von 346 TEUR vereinnahmt. Die Einnahmen eines Jahres werden üblicherweise
auf die im Jahr der Erhebung aktivierten Kanäle als Sonderposten zugeordnet. Da im Jahr 2021 mangels vorliegender Buchungs-
anweisungen nicht ausreichend Kanalbaumaßnahmen aktiviert werden konnten, wurden keine Sonderposten aus einmaligem Ka-
nalbeitrag gebildet. Der sich aus § 44 Abs. 5 KomHVO NRW ergebenden Verpflichtung zur Sonderpostenbildung wurde insoweit
nicht nachgekommen. Die Sonderpostenbildung muss nachgeholt werden.
Der Restbetrag der Sonderposten für Beiträge in Höhe von 25.065 TEUR entfällt auf die EnW GmbH und BonnNetz GmbH. Hierbei handelt
es sich um von Anschlussnehmern entrichtete Hausanschluss- und Baukostenzuschüsse. Diese sind gemäß § 9 Abs. 2 StromNEV bzw.
Abs. 1 Satz 2 GasNEV über eine Dauer von 20 Jahren linear erfolgswirksam aufzulösen.Seite 63 von 175
62
Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Sonderposten für den Gebührenausgleich
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
5.437.608,07 3.727.471,45
Der Sonderposten für den Gebührenausgleich ist vollständig der Kernverwaltung zugeordnet.
Nach § 44 Abs. 6 KomHVO NRW sind Kostenüberdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes,
die nach § 6 Kommunalabgabengesetz in den folgenden vier Jahren ausgeglichen werden müssen, als Sonderposten für den Gebühren-
haushalt anzusetzen.
Die Beträge verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Einrichtungen:
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
Rettungsdienst 345.602,15 620.211,85
Märkte 439.670,79 192.355,64
Stadtentwässerung 4.060.556,12 959.750,74
Straßenreinigung 107.678,15 113.280,47
Abfallentsorgung 484.100,86 1.763.233,43
Bestattungswesen* 0,00 78.639,32
Summe 5.437.608,07 3.727.471,45
*Bestattungswesen: Zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses 2021 der Stadt lag keine Betriebsabrechnung 2021 vor.Seite 64 von 175
63
Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Sonstige Sonderposten
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
26.283.165,36 25.122.872,86
Die sonstigen Sonderposten haben einen Gesamtwert von 26.283 TEUR und sind zu 100 % der Kernverwaltung zugeordnet. Die Bun-
desstadt Bonn betreut insgesamt 20 rechtlich unselbstständige Stiftungen, für die in Höhe der Vermögenswerte Sonderposten gebildet
wurden. Daneben sind hier Posten aus Mitteln für die Stellplatzablöse (barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen und Parkeinrichtungen)
enthalten.
Rückstellungen
Rückstellungen werden gebildet für Verpflichtungen, die dem Grund oder der Höhe nach zum Abschlussstichtag nach nicht genau bekannt
sind. In der Gesamtbilanz wurden unter den Voraussetzungen des § 37 KomHVO NRW Rückstellungen in Höhe von insgesamt
1.050.279 TEUR (Vorjahr: 1.003.311 TEUR) gebildet.
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
1.050.278.532,89 1.003.311.412,14Seite 65 von 175
64
Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Pensionsrückstellungen
Die ausgewiesenen Pensionsrückstellungen wurden für die Erfüllung künftiger, wahrscheinlicher Pensionszahlungen für die aktiven Be-
amten sowie für die Versorgungsempfänger gebildet. Die bei der SWB GmbH, Bonn Netz GmbH und der SWBV GmbH gebildeten Pensi-
onsrückstellungen betreffen Rentenverpflichtungen und Versorgungsanwartschaften gegenüber Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, deren
zugesicherte Altersversorgung nicht durch eine Mitgliedschaft, in der im Umlageverfahren finanzierten Rheinischen Zusatzversorgungs-
kasse gewährleistet ist.
Die innerhalb der Kernverwaltung passivierten Pensionszusagen in Höhe von 844.510 TEUR machen mit ca. 98 % den Großteil der
Position aus. Bei der SWB GmbH werden 11.290 TEUR, bei der SWBV GmbH 1.834 TEUR ausgewiesen. Für die bonnorange AöR werden
4.777 TEUR, für die Bonn-Netz GmbH 225 TEUR und die VEBOWAG 343 TEUR angesetzt.
Die Berechnung erfolgte bei der Bundesstadt Bonn mit Hilfe des Programmes „Haessler Pensionsrückstellung (HPR 5)“, welches durch
ein spezielles Testat die Eignung zur Berechnung von Pensionsrückstellungen und Ansprüchen aus der Beamtenversorgung nachweist.
Als Rechengrundlagen wurden die Formeln und die Generationentafel 2018G von Dr. Klaus Heubeck, Köln, verwendet. Bei den Tochter-
unternehmen erfolgte die Berechnung auf der Grundlage versicherungsmathematischer Gutachten.
Bei der bonnorange AöR erfolgt seit 2018 eine Bewertungsanpassung aufgrund eines Gutachtens zur Berechnung der Pensionsrückstel-
lungen.
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
862.980.460,99 842.073.264,71Seite 66 von 175
65
Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Instandhaltungsrückstellungen
Gemäß § 37 Abs. 4 KomHVO NRW sind für unterlassene Instandhaltungen Rückstellungen zu bilden, wenn sie genau benannt und konkret
beabsichtigt sind. Die Rückstellungen werden bei den Seniorenzentren (30 TEUR) und bei der VEBOWAG (2.500 TEUR) ausgewiesen.
Steuerrückstellungen gegenüber Sonstigen
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
2.529.596,98 1.900.000,00
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
1.076.702,56 453.850,16Seite 67 von 175
66
Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Die Steuerrückstellungen gegenüber Sonstigen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Steuerrückstellungen betreffen größtenteils die SWB GmbH. Sie wurden für die Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag von 2018
bis 2021. Bei der SWBB GmbH betrifft es hauptsächlich die Körperschaftssteuer und den Solidaritätszuschlag aus Betriebsprüfung von
2015 bis 2018.
Sonstige Rückstellungen
Bei den sonstigen Rückstellungen nach § 37 Abs. 7 KomHVO NRW werden nach Konsolidierung der wirtschaftlichen Verflechtungen
innerhalb des Konsolidierungskreises nur sonstige Rückstellungen gegenüber Konzernfremden angesetzt. Die Positionssumme betrifft im
Wesentlichen mit 43 % den Kernhaushalt, mit 14 % die EnW GmbH, mit 10 % die SWB GmbH, die SWBV GmbH mit 12 % und das SGB
mit 8%.
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
Stadtwerke Bonn GmbH 681.493,47 229.692,12
Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH 315.375,00 193.005,04
Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH 0,00 31.153,00
VEBOWAG 79.834,09 0,00
Summe 1.076.702,56 453.850,16
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
183.691.772,36 158.884.297,27Seite 68 von 175
67
Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Verbindlichkeiten
Unter der Bilanzposition Verbindlichkeiten sind sämtliche Schulden ausgewiesen, die am Bilanzstichtag dem Grunde, der Höhe und der
Fälligkeit nach bekannt sind. Die Gesamtübersicht über die Verbindlichkeiten des Konzerns Bundesstadt Bonn zum 31.12.2021 einschließ-
lich der Restlaufzeiten ist dem Gesamtverbindlichkeitenspiegel zu entnehmen.
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
Unter dieser Position sind rückzahlungspflichtige Finanzmittel ausgewiesen, die dem Konzern Bundesstadt Bonn auf Grund von Investiti-
onsmaßnahmen von Dritten zur Verfügung gestellt worden sind. Die vier Unternehmen mit dem höchsten Anteil sind die Kernverwaltung
mit 1.168.348 TEUR, die VEBOWAG mit 219.117 TEUR, die EnW GmbH mit 157.602 TEUR sowie das SGB mit 103.222 TEUR. Der
Ansatz erfolgt mit dem Rückzahlungsbetrag. Die Bundesstadt Bonn setzt Derivate ein und verfolgt in ihrem Schuldenmanagement als
Hauptziele die Zinssicherung, Entzerrung von Umschuldungsfälligkeiten und Kontinuität in den Zins- und Tilgungszahlungen. Die Zinssi-
cherungsgeschäfte der Kernverwaltung entsprechen im Wesentlichen dem Risiko einer Festsatzfinanzierung, da Bewertungseinheiten
zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft bestehen und ein Handel nicht betrieben wird. Seit der aktuellen Niedrigzinssituation mit nega-
tiven Referenzzinssätzen ist allerdings ein Konditionengleichlauf zwischen dem Grundgeschäft und dem Zinssicherungsgeschäft nicht
mehr gegeben, da die Bankenseite eine Zinsuntergrenze für variabel verzinste Darlehen unterstellt, während es im Zinssicherungsgeschäft
keine Begrenzung des zu zahlenden variablen Zinssatzes gibt. Im Ergebnis besteht somit ein finanzielles Risiko in Höhe des negativen
Referenzzinssatzes.
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
2.791.922.792,98 2.725.908.823,75
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
1.757.400.591,15 1.678.693.134,93Seite 69 von 175
68
Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
Sofern die Gemeinde nicht über ausreichende liquide Mittel verfügt, um ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, können Kredite
zur Liquiditätssicherung aufgenommen werden. Zum 31.12.2021 beträgt der Bestand dieser Kassenkredite bei der Bundesstadt Bonn
621.373 TEUR und 3.296 TEUR bei der SWB GmbH. Nach § 5 Abs. 6 des NKF-CIG ist die Summe der auf die COVID-19-Pandemie
entfallenden Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung zu ermitteln und zu erläutern. Im Jahresabschluss 2021 der Kernver-
waltung ist in dem Bestand der Liquiditätskredite kein auf die COVID-19-Pandemie entfallender Teilbetrag enthalten.
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen
Diese Bilanzposition betrifft nur die Kernverwaltung. Unter dieser Position wird im Zusammenhang mit der Entwicklungsmaßnahme Wohn-
und Wissenschaftspark (WTP) eine Verbindlichkeit mit einem Betrag von 4.271 TEUR ausgewiesen.
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
624.670.025,10 649.106.169,43
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
4.271.087,73 3.276.676,98Seite 70 von 175
69
Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Alle vertraglichen Vereinbarungen, bei denen eine Lieferung und Leistung ohne die entsprechende Gegenleistung erbracht wurde, sind
als Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zu passivieren. Als vertragliche Vereinbarungen kommen beispielsweise Kauf- und
Werkverträge, Dienstleistungsverträge oder Miet- und Pachtverträge in Betracht. 23 % der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistun-
gen betrifft den Kernhaushalt der Bundesstadt Bonn, 29 % der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entfallen auf die EnW
GmbH sowie 25 % auf die SWBV GmbH.
Sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten erfüllen eine Sammelfunktion für alle Verbindlichkeiten, die keiner der anderen aufgeführten Verbindlich-
keitsarten zuzuordnen sind. Auf die Bundesstadt Bonn entfällt ein Anteil von 71 % der Gesamtsumme. Neben den unklaren Einzahlungen,
Steuerverbindlichkeiten und Rückzahlungsverpflichtungen aus der Einnahmebuchhaltung werden auch Buchungen zur periodengerechten
Ausweisung von Aufwand ausgewiesen.
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
93.009.705,42 93.768.420,40
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
159.069.608,68 171.928.244,28Seite 71 von 175
70
Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Erhaltene Anzahlungen
Mit 138.399 TEUR entfällt der wesentliche Anteil auf die Kernverwaltung. Hierunter fallen insbesondere zweckgebundene, investive Zu-
wendungen, die noch nicht zweckentsprechend verwendet werden konnten, weil z.B. die Vermögensgegenstände noch nicht in Betrieb
genommen wurden und Zahlungseingänge, die noch keiner Forderung zuzuordnen waren. Die VEBOWAG (14.747 TEUR) weist hier
erhaltene Mietnebenkostenvorauszahlungen aus, die noch nicht im Rahmen der jährlichen Mietnebenkostenabrechnung abgerechnet wur-
den.
Passive Rechnungsabgrenzung
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
153.501.774,90 129.136.177,73
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
63.754.097,32 57.260.403,52Seite 72 von 175
71
Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Die passive Rechnungsabgrenzung entfällt mit 80 % auf die Kernverwaltung und setzt sich wie folgt zusammen:
Unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind u.a. bei der Kernverwaltung vereinnahmte Friedhofsgebühren/Grabnutzungs-
rechte, Pflegegebühren für Ausgleichsflächen und erhaltene Zuwendungen angesetzt, die Erträge in Folgejahren darstellen. Für die erhal-
tenen Investitionszuschüsse, die an Dritte weitergeleitet wurden, wurden entsprechende aktive Rechnungsabgrenzungsposten angesetzt.
Bei der VEBOWAG sind Tilgungsnachlässe zu Förderdarlehen der NRW.Bank enthalten. Die ertragswirksame Auflösung des Postens
erfolgt linear über die voraussichtliche Zweckbindungsfrist von 30 Jahren für Neubaudarlehen bzw. 25 Jahren für Modernisierungsdarle-
hen.
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
Bundesstadt Bonn 50.945.041,30 49.751.980,32
VEBOWAG 12.528.579,05 7.088.832,14
Seniorenzentren 280.300,97 341.767,41
Theater der Bundesstadt Bonn 176,00 77.823,65
Summe 63.754.097,32 57.260.403,52Seite 73 von 175
72
Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
4.6 Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gesamtergebnisrechnung
Die Gesamtergebnisrechnung bildet den Ressourcenzuwachs und -verbrauch im Konzern Bundesstadt Bonn innerhalb eines Geschäfts-
jahres ab. Hier werden sämtliche den kommunalen Betrieben und dem Kernhaushalt zuzurechnenden Erträge und Aufwendungen zusam-
mengefasst und um konzerninterne Vorgänge bereinigt.
Steuern und ähnliche Abgaben
Diese Position resultiert aus Erträgen der Kernverwaltung, die die Bundesstadt Bonn aufgrund ihrer steuerlichen Hoheit erhebt. Zu den
kommunalen Steuern gehören die Realsteuern des § 3 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) (Gewerbesteuer, Grundsteuer) und die Gemeinde-
anteile an den Gemeinschaftssteuern (Einkommen- und Umsatzsteuer). Die übrigen Erträge werden durch sonstige Steuern sowie steu-
erähnliche Abgaben und Ausgleichsleistungen erzielt.
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Zu den Zuwendungen zählen Zuweisungen und Zuschüsse aus dem öffentlichen und privaten Bereich, die nicht ausdrücklich für Investi-
tionen geleistet werden, wie Übertragungszuschüsse, Schlüssel- und Bedarfszuweisungen sowie allgemeine Zuwendungen für laufende
Zwecke. Mit 351.289 TEUR entfallen 95 % der Zuwendungen und allgemeine Umlagen auf die Bundesstadt Bonn.
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
672.049.941,02 635.128.540,43
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
370.842.678,40 413.689.313,70Seite 74 von 175
73
Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Sonstige Transfererträge
Unter den sonstigen Transfererträgen versteht man die Übertragung von Finanzmitteln, denen keine konkrete Gegenleistung der Stadt
gegenübersteht, soweit es sich nicht um Zuwendungen handelt. Solche Erträge sind Erstattungen von zu Unrecht gezahlten sozialen
Leistungen, empfangene Schuldendiensthilfen bzw. andere vergleichbare Leistungen. Die Transfererträge fallen ausschließlich bei der
Kernverwaltung an.
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Hierunter werden Gebühren aus der Inanspruchnahme kommunaler Verwaltungsleistungen und Amtshandlungen (z.B. Genehmigungsge-
bühren) erfasst, ebenso wie zweckgebundene Entgelte und Abgaben für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen und für die
Inanspruchnahme wirtschaftlicher Dienstleistungen. Auch Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge und Sonderposten für
den Gebührenausgleich sind hier enthalten.
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
27.569.201,21 24.250.734,09
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
201.885.541,78 190.496.211,80Seite 75 von 175
74
Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Unter dieser Ertragsposition werden die Entgelte erfasst, bei denen der Leistungserbringung ein privates Rechtsverhältnis zu Grunde liegt.
Hierunter fallen z.B. Umsatzerlöse aus Verkauf von Waren und sonstigen Erzeugnissen, Pacht- und Mieterträge, Umsatzerlöse aus übrigen
Lieferungen und Leistungen sowie andere vergleichbare Leistungen.
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
605.587.133,81 566.798.017,50
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
Energie- und Wasserversorgung Bonn/RSK 298.536.414,04 267.302.280,70
Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH 97.897.291,45 106.626.059,92
VEBOWAG 48.349.578,86 45.978.802,56
Bonn-Netz GmbH 69.394.373,21 67.448.318,51
Bundesstadt Bonn 24.571.827,66 16.555.874,35
Müllverwertungsanlage Bonn GmbH 23.358.832,59 20.644.307,13
Seniorenzentren 21.252.813,93 20.053.197,07
Übrige 22.226.002,07 22.189.177,26
Summe 605.587.133,81 566.798.017,50Seite 76 von 175
75
Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Diese Erträge entstanden dadurch, dass im Konzern besondere Leistungen (Güter- oder Dienstleistungen) für eine andere Stelle erbracht
wurden, deren Kosten der Gemeinde oder dem ausführenden Betrieb entweder vollständig oder anteilig erstattet worden sind. Der Erstat-
tung liegt dabei in der Regel ein auftragsähnliches Verhältnis zu Grunde. Beispielsweise führt auch die einzelfallbezogene Amtshilfe der
Gemeinde nach § 4 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW) zu einer Kostenerstattung der ersuchenden Behörde, die um
Unterstützung einer Amtshandlung gebeten hat. Von den Kostenerstattungen und Kostenumlagen entfallen 99 % auf die Bundesstadt
Bonn.
Sonstige ordentliche Erträge
Zu den sonstigen ordentlichen Erträgen des Konzerns Bundesstadt Bonn gehören alle diejenigen, die nicht den vorgenannten Ertragspo-
sitionen zugeordnet werden konnten. Hierzu zählen insbesondere ordnungsrechtliche Erträge wie Buß-, Zwangs- und Verwarnungsgelder,
Säumnisgelder und -zuschläge, Buchgewinne aus der Veräußerung von nicht mehr benötigten Vermögensgegenständen, Erträge aus der
Auflösung von Rückstellungen und sonstigen Sonderposten, erhaltener Schadensersatz. Auch periodenfremde Erträge werden unter die-
ser Position ausgewiesen.
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
115.611.765,09 108.842.330,56
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
120.183.312,64 105.797.730,83Seite 77 von 175
76
Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Die sonstigen ordentlichen Erträge teilen sich wie folgt auf:
Der Anstieg der sonstigen ordentlichen Erträge bei der SWBV GmbH ist im Wesentlichen auf Fördermittel des Landes zum Ausgleich
von Schäden im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 in Nordrhein-Westfalen
(Corona-Rettungsschirm) zurückzuführen.
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
Bundesstadt Bonn 64.235.441,26 94.651.201,74
Städtisches Gebäudemanagement 807.889,23 1.089.314,15
Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH 45.546.823,85 1.481.539,27
Stadtwerke Bonn GmbH 1.152.914,13 1.524.063,88
Energie- und Wasserversorgung Bonn/RSK 4.184.904,81 2.393.874,73
Bonn-Netz GmbH 1.464.863,54 1.178.625,10
Müllverwertungsanlage Bonn GmbH 742.874,70 725.286,63
Theater der Bundesstadt Bonn 313.942,29 220.923,43
bonnorange AöR 177.186,59 1.417.218,44
Seniorenzentren 725.067,74 338.015,82
VEBOWAG 827.244,61 767.137,67
Übrige 4.159,89 10.529,97
Summe 120.183.312,64 105.797.730,83Seite 78 von 175
77
Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Aktivierte Eigenleistungen
Die aktivierten Eigenleistungen beinhalten die innerhalb des Konzerns selbst erstellten und aktivierungsfähigen Vermögensgegenstände,
die zur dauernden Nutzung und nicht zur Veräußerung zur Verfügung stehen. Der hierzu notwendige Aufwand stellt Herstellungskosten
im Sinne des § 34 Abs. 3 KomHVO NRW dar. Auf die Bundesstadt Bonn entfallen dabei 767 TEUR, auf die Bonn-Netz GmbH 3.219 TEUR,
auf die SWBV GmbH 4.765 TEUR und auf das SGB 4.002 TEUR.
Bestandsveränderungen
Diese Position umfasst Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen, Waren und unfertige Leistungen, die im abge-
laufenen Geschäftsjahr hergestellt, aber nicht veräußert wurden.
Ordentliche Gesamterträge
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
13.614.193,36 12.436.836,75
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
4.198.188,26 -2.750.951,98
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
2.131.541.955,57 2.054.688.763,68Seite 79 von 175
78
Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Personalaufwendungen
Personalaufwendungen umfassen sämtliche Aufwendungen für Beschäftigte. Neben Löhnen und Gehältern sind hier auch die Aufwen-
dungen für soziale Abgaben, Altersvorsorge, Beihilfen und Unterstützungsleistungen, Zuführungen zu Pensionsrückstellungen sowie zu
den Rückstellungen für Urlaubsansprüche und Arbeitszeitguthaben ausgewiesen.
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
576.648.235,17 569.231.143,60Seite 80 von 175
79
Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Die Personalaufwendungen des Konzerns Bundesstadt Bonn setzten sich wie folgt zusammen:
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
Bundesstadt Bonn 349.245.337,41 341.633.808,02
Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH 58.024.388,76 57.494.370,53
Bonn-Netz GmbH 30.160.580,38 29.257.255,44
Energie und Wasserversorgung Bonn/RSK 15.409.000,10 14.943.316,08
Theater der Bundesstadt Bonn 19.609.322,49 22.864.137,92
Stadtwerke Bonn Dienstleistungs-GmbH 0,00 0,00
bonnorange AöR 24.970.867,00 22.150.997,87
Stadtwerke Bonn GmbH 27.440.714,82 28.630.830,94
Städtisches Gebäudemanagement 25.912.089,43 26.550.909,71
Seniorenzentren 13.811.329,90 13.618.678,33
Müllverwertungsanlage Bonn GmbH 7.471.367,40 7.457.009,13
VEBOWAG 4.579.221,65 4.615.735,96
Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH 14.015,83 14.093,67
Summe 576.648.235,17 569.231.143,60Seite 81 von 175
80
Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Versorgungsaufwendungen
Versorgungsaufwendungen umfassen sämtliche Aufwendungen für ehemalige Beschäftigte der Kernverwaltung. Hierzu gehören die Pen-
sionszahlungen, soweit sie nicht erfolgsneutral zu Lasten von Pensionsrückstellungen erfolgen. Daneben sind hier Zuführungen zu Pen-
sionsrückstellungen für Versorgungsempfänger und auch weitere Verpflichtungen, z.B. Beiträge zur Sozialversicherung und Beihilfen,
berücksichtigt.
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Unter diesem Posten sind sämtliche Aufwendungen, die mit der kommunalen Aufgabenerfüllung wirtschaftlich zusammenhängen, auszu-
weisen. Hierunter fallen insbesondere Aufwendungen, die im Rahmen der Daseinsvorsorge bei der Beschaffung von Sach- und Dienst-
leistungen entstehen, wie Aufwendungen für die Unterhaltung (Reparatur, Fremdinstandhaltung, Instandsetzung, Pflege und Inspektion)
und die Bewirtschaftung der städtischen Infrastruktur und des Grundvermögens, für Energie, Wasser und Abwasserbeseitigung, Material-
aufwendungen bei dem Erwerb von Vorräten, für Güter und Dienstleistungen an andere Leistungsempfänger sowie sonstige anfallende
Verwaltungskosten und Betriebsaufwendungen.
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
36.555.549,61 42.862.441,52
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
567.276.953,86 544.521.045,11Seite 82 von 175
81
Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Die Sach- und Dienstleistungen teilen sich wie folgt auf die Konsolidierungseinheiten auf:
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
Energie und Wasserversorgung Bonn/RSK 171.537.441,58 135.932.250,65
Bundesstadt Bonn 113.654.679,38 118.832.739,03
Städtisches Gebäudemanagement 57.998.288,18 81.413.557,80
Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH 101.252.063,20 94.571.793,06
Bonn-Netz GmbH 75.208.803,65 69.517.377,38
VEBOWAG 18.329.749,57 17.661.926,53
Müllverwertungsanlage Bonn GmbH 12.843.577,33 10.422.251,42
bonnorange AöR 7.181.068,53 7.053.710,88
Übrige 9.271.282,44 9.115.438,36
Summe 567.276.953,86 544.521.045,11Seite 83 von 175
82
Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Bilanzielle Abschreibungen
Diese Position umfasst Abschreibungen auf Anlagevermögen (153.148 TEUR) sowie auf die Vermögensgegenstände des Umlaufvermö-
gens (1.254 TEUR).
Transferaufwendungen
Die Transferaufwendungen betreffen ausschließlich die Bundesstadt Bonn. Sie beruhen in der Regel auf einseitigen Verwaltungsvorgän-
gen und nicht auf einem Leistungsaustausch. Darin enthalten sind Aufwendungen für sonstige soziale Leistungen und Sozialhilfeleistungen
an natürliche Personen in Einrichtungen, Jugendhilfe in und außerhalb von Einrichtungen, Sozialhilfe an Personen außerhalb von Einrich-
tungen, Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche, die Gewerbesteuerumlage sowie Allgemeine Umlagen an Gemeinden (GV).
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
154.402.737,58 156.413.830,07
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
528.019.231,17 491.879.623,80Seite 84 von 175
83
Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Aufwendungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, für die nicht eine besondere Aufwandsposition vorgesehen ist, sind hier
auszuweisen. Dazu gehören sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen wie z.B. Einstellungs- und Personalwerbekosten, Weiter-
bildungskosten, Reisekosten, Kosten für Dienst-, Schutz- und Arbeitskleidung, Dienstjubiläen, Unfallversicherung für die Beschäftigten etc.
Weiterhin fallen hierunter Kosten für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten (Mieten, Leasing, Bankgebühren, Versicherungs-
beiträge, Rechts- und Beratungskosten), Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten, Geschäftsaufwendungen wie Büro- und Ver-
brauchsmaterial. Ferner sind hier Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen, betriebliche Steueraufwendungen, Aufwen-
dungen aus Schadensersatzfällen, aus der Inanspruchnahme von Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen, aus Wertberichtigungen
von Forderungen, aus Verlustübernahmen und Beiträge zu Berufsverbänden erfasst.
Ordentliche Gesamtaufwendungen
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
206.952.629,15 239.359.643,16
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
2.069.855.336,54 2.044.267.727,26Seite 85 von 175
84
Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Saldiert man die Summe der ordentlichen Erträge mit den ordentlichen Aufwendungen erhält man das ordentliche Gesamtergebnis:
Ordentliches Gesamtergebnis
Die Verbesserung des ordentlichen Gesamtergebnisses resultiert größtenteils aus der Überdeckung des ordentlichen Ergebnisses der
Kernverwaltung in Höhe von 17.656 TEUR. Hinzu kommt eine Korrektur des Ergebnisses 2020 in Höhe von 15.240 TEUR (Corona-Ret-
tungsschirm) im Gesamtabschluss 2021, die sich gegenläufig auf die Ergebnisveränderung auswirkt. Nach geltender Rechtsprechung
hat eine Berichtigung von Sachverhalten, die Vorjahre betreffen im nächstmöglichen Wirtschaftsjahr erfolgswirksam zu erfolgen. Dieser
Sachverhalt beeinflusst auch das anderen Gesellschaftern zuzurechnende Ergebnis.
Finanzerträge
Hierunter werden Beteiligungserträge (682 TEUR), Zinserträge (4.594 TEUR) sowie Erträge aus Gewinnabführungen (929 TEUR) und
sonstige Finanzerträge (11 TEUR) zusammengefasst.
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
61.686.619,03 10.421.036,42
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
6.216.701,47 5.838.297,61Seite 86 von 175
85
Gesamtabschluss 2021
Bundesstadt Bonn
Finanzaufwendungen
Unter dieser Position sind sämtliche Zinsaufwendungen und Kreditbeschaffungskosten aus der Inanspruchnahme von Fremdkapital aus-
ge

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Datenstand: 02.11.2026, 22:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de