242327-02 AA · Änderungsantrag
BBB-Änderungsantrag: Masterplan Innere Stadt – Neugestaltung Rheinuferpromenade 2. Bauabschnitt
Kerndaten
- Nummer
- 242327-02 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 05.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- An der Windmühle Hauptort
- Rosental
- Josefstraße
- Rheinufer
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz Anhörung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 242327-02 AA Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt Elisabeth Struwe 05.03.2025 BBB-Änderungsantrag: Masterplan Innere Stadt – Neugestaltung Rheinuferpromenade 2. Bauabschnitt Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 05.03.2025 Empfehlung Ausschuss für Mobilität und Verkehr 06.03.2025 Empfehlung Unterausschuss Denkmalschutz 11.03.2025 Anhörung Bezirksvertretung Bonn 11.03.2025 Empfehlung Rat 20.03.2025 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags 1. Der ausführungsreifen Entwurfsplanung des 2. Bauabschnittes zur Neugestaltung der Rheinuferpromenade zwischen Rosental und Josefstraße wird in der vorliegenden Form nicht zugestimmt. 2. Die Oberbürgermeisterin legt dar, ob sie den einstimmigen Beschluss des Hauptausschusses DS 231872 „Rheinanleger für Flusskreuzfahrtschiffe“ zwischenzeitlich umgesetzt und Steiger 15 mit einem leistungsstarken Landstromanschluss ausgestattet hat und wenn nein, warum dies bislang nicht geschehen und ob der Landstromanschluss des Steigers wenigstens Bestandteil der ausführungsreifen Entwurfsplanung ist. 3. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, eine ausführungsreife Entwurfsplanung vorzulegen, die ausschließlich die bislang vorhandene und bereits als Fahrradstraße ausgewiesene Fahrbahn nutzt. 4. Die Oberbürgermeisterin legt darüber hinaus dar, a. welcher Ausbaustandard insbesondere zur Tragfähigkeit des Unterbaus bei der von ihr vorgeschlagenen Neuerrichtung der Fahrradstraße im Vergleich zur Bestandssituation ggfls. unterschieden nach einzelnen Abschnitten zum Einsatz kommen soll, b. warum an der Straßeneinmündung „An der Windmühle“ und in Verlängerung der Straße „Rosental“ kein gesicherter Übergang für Fußgänger über die Fahrradstraße errichtet werden soll, c. ob die Oberbürgermeisterin die vorliegende ausführungsreife Entwurfsplanung des 2. Bauabschnittes mit der zuständigen PolizeibehördeSeite 1 von 3 Seite 2 hinsichtlich der Durchführung von Kontrollen u.a. des fließenden Verkehrs auch auf der neuen Fahrradstraße abgestimmt hat und wenn ja mit welchem Ergebnis. d. in welcher Höhe Folgekosten für Grünpflege und Reinigung der neu gestalteten Uferpromenade entstehen werden und ob hierfür das aktuelle Bestandspersonal ausreicht. Begründung Der Hauptausschuss hat am 07.12.2023 unter DS 231872 auf Initiative der Antragsteller einstimmig folgenden Beschluss gefasst: „Die Oberbürgermeisterin trägt dafür Sorge, dass - eine leistungsstarke Stromversorgung am Rheinufer, Steiger 15 angeboten und danach eine Eigenstromerzeugung dort liegender Schiffe per Dieselmotoren untersagt wird, - am Rheinufer im Bereich des Steigers 15 in ausreichendem Maße Busparkplätze eingerichtet werden, die stundenweise für Passagierwechsel oder für den Transfer von Schiffsgästen zu Konzertbesuchen genutzt werden können.“ StBR Wiesner hat in der Sitzung laut Niederschriftsauszug bestätigt, dass die Antragsinhalte bereits berücksichtigt werden. Sofern bislang kein Landstromanschluss eingerichtet wurde, ist dies spätestens im Zusammenhang mit der Umsetzung des 2. Bauabschnitts umzusetzen, um spätere Bauarbeiten mit Beschädigung der neu errichteten Infrastruktur zu vermeiden. Angesichts des klimapolitischen Selbstverständnisses der Oberbürgermeisterin und der Ratsmehrheit sind die Antragsteller für den Fall einer bisherigen Nichtumsetzung des o.g. Beschlusses interessiert zu erfahren, warum dem Verbrennen von rund 600 – 800 Litern Diesel pro Schiff und Nacht und dies in der Regel ohne Abgasreinigung aufgrund des Alters der Kreuzfahrtschiffe tatenlos zugesehen wird. Der Berichterstattung des General-Anzeigers vom 29.12.2023 (Anleger in Bonn Warum Kreuzfahrtschiffe ihre Dieselmotoren auch über Nacht anlassen) ist zu entnehmen, dass man sich bei Spaziergängen im zur Rede stehenden Bereich des Rheinufers bisweilen so fühle, als würde man sich auf einer Autobahnraststätte die Füße vertreten. „Betrachtet man den Rhein nach den Schadstoffmengen, die durch die Binnenschiffe freigesetzt werden, so ist er mit einer stark befahrenen Autobahn vergleichbar“, heißt es aus dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW laut Bericht. Teilweiser oder gänzlicher Rückbau der vorhandenen Straßeninfrastruktur und Neuerrichtung einer Fahrradstraße führt zwangsläufig zu einem aus Sicht der Antragsteller vermeidbaren zusätzlichen Aufwand und Energieverbrauch. Dies ist angesichts des Ziels der Klimaneutralität Bonns bis 2035 zumindest fragwürdig. In Teilbereichen soll die neue Fahrradstraße von Anliegern und insbesondere Reisebussen und Lastwagen des Lieferverkehrs mitgenutzt werden. Die Antragsteller befürchten bei dem normalerweise fürSeite 2 von 3 Seite 3 Fahrradstraßen üblichen Unterbau erhebliche Schäden in kurzer Zeit. Hier stellt sich umso mehr die Frage, warum nicht die für diese Belastung ausgelegte vorhandene Infrastruktur weitergenutzt wird. Nicht eingängig erscheint dem BBB auch der Umstand, dassan der Straßeneinmündung „An der Windmühle“ und in Verlängerung der Straße „Rosental“ kein gesicherter Übergang für Fußgänger über die Fahrradstraße errichtet werden soll. Konflikte zwischen Radfahrern und kreuzenden Fußgängern, die erhebliche Umwege zur Nutzung eines Übergangs in Kauf nehmen müssten, sind vorprogrammiert. Aus Sicht der Antragsteller muss es erholungssuchenden Fußgängern an allen Zugangspunkten möglich sein, die Fahrradstraße auf geschützten und bevorrechtigten Übergängen Richtung Rheinufer und auch umgekehrt zu queren. Angesichts der angestrebten weitgehenden Autofreiheit des Rheinufers stellt sich der BBB-Fraktion auch die Frage nach entsprechenden Kontrollmöglichkeiten der Bonner Polizei insbesondere in Abschnitten, die ausschließlich dem Fuß- und Radverkehr dienen sollen. Die Antragsteller sind interessiert zu erfahren, ob die Oberbürgermeisterin diesbezüglich mit dem zuständigen Bonner Polizeipräsidenten die hierfür zur Verfügung stehenden Kapazitäten insbesondere der Fahrradstaffel der Polizei abgestimmt hat. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de