242321 · Beschlussvorlage
Aufhebung des Zielbeschlusses über eine Bebauung mit Wohngebäuden im Bereich der Venner Straße 35, Ortsteil Schweinheim, Stadtbezirk Bad Godesberg
Kerndaten
- Nummer
- 242321
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 21.01.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Venner Straße
- Schweinheim
- Alt-Godesberg
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 242321 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Aufhebung des Zielbeschlusses über eine Bebauung mit Wohngebäuden im Bereich der Venner Straße 35, Ortsteil Schweinheim, Stadtbezirk Bad Godesberg Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 19.02.2025 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 05.03.2025 Empfehlung Bezirksvertretung Bad Godesberg 12.03.2025 Empfehlung Rat 20.03.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Zielbeschluss über eine Bebauung mit Wohngebäuden im Bereich der Venner Straße 35, Ortsteil Schweinheim, Stadtbezirk Bad Godesberg (DS- Nr. 210207) wird aufgehoben. Begründung Der Zielbeschluss (DS-Nr. 210207) über eine Bebauung mit Wohngebäuden im Bereich der Venner Straße 35, Ortsteil Schweinheim, Stadtbezirk Bad Godesberg wurde durch den Rat am 16.09.2021 gefasst. Vorgesehen waren zwei parallel zur Venner Straße orientierte zweigeschossige Baukörper mit Staffelgeschoss und ein zusätzlich im südlichen Grundstücksbereich angeordneter zweigeschossiger Baukörper. Die Umsetzung dieses Vorhabens hätte die Schaffung neuen Planungsrechts erfordert. Seit der Beschlussfassung durch den Rat hat die Vorhabenträgerin nicht die notwendigen Schritte zur Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens eingeleitet. Auf Anfrage der Verwaltung teilte die Vorhabenträgerin am 20.12.2024 schriftlich mit, dass sie das Vorhaben nicht mehr weiterverfolgen möchte. Da eine Umsetzung des Zielbeschlusses nicht in Aussicht gestellt wird, soll der Zielbeschluss aufgehoben werden. Die Vorhabenträgerin ist darüber informiert, dass die Verwaltung hierzu eine Beschlussvorlage in die politischen Gremien einbringen wird.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de