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242321 · Beschlussvorlage

Aufhebung des Zielbeschlusses über eine Bebauung mit Wohngebäuden im Bereich der Venner Straße 35, Ortsteil Schweinheim, Stadtbezirk Bad Godesberg

Nummer
242321
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
21.01.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Venner Straße Straße· Pennenfeld, Bad Godesberg
  • Schweinheim Ortsteil· Bad Godesberg
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 19.02.2025 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 20.03.2025 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 05.03.2025 Empfehlung
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.08.2025 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
242321
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Aufhebung des Zielbeschlusses über eine
Bebauung mit Wohngebäuden im Bereich der
Venner Straße 35, Ortsteil Schweinheim,
Stadtbezirk Bad Godesberg
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 19.02.2025 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
05.03.2025 Empfehlung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 12.03.2025 Empfehlung
Rat 20.03.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Zielbeschluss über eine Bebauung mit Wohngebäuden im Bereich der
Venner Straße 35, Ortsteil Schweinheim, Stadtbezirk Bad Godesberg (DS-
Nr. 210207) wird aufgehoben.
Begründung
Der Zielbeschluss (DS-Nr. 210207) über eine Bebauung mit Wohngebäuden im
Bereich der Venner Straße 35, Ortsteil Schweinheim, Stadtbezirk Bad
Godesberg wurde durch den Rat am 16.09.2021 gefasst. Vorgesehen
waren zwei parallel zur Venner Straße orientierte zweigeschossige Baukörper
mit Staffelgeschoss und ein zusätzlich im südlichen Grundstücksbereich
angeordneter zweigeschossiger Baukörper. Die Umsetzung dieses Vorhabens
hätte die Schaffung neuen Planungsrechts erfordert. Seit der Beschlussfassung
durch den Rat hat die Vorhabenträgerin nicht die notwendigen Schritte zur
Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens eingeleitet. Auf Anfrage der
Verwaltung teilte die Vorhabenträgerin am 20.12.2024 schriftlich mit, dass sie
das Vorhaben nicht mehr weiterverfolgen möchte.
Da eine Umsetzung des Zielbeschlusses nicht in Aussicht gestellt wird, soll der
Zielbeschluss aufgehoben werden. Die Vorhabenträgerin ist darüber informiert,
dass die Verwaltung hierzu eine Beschlussvorlage in die politischen Gremien
einbringen wird.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 03:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de