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242315-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zu Bürgerantrag: Umgestaltung der Nikolausstraße in Bonn-Kessenich in eine Fahrradstraße mit Fahrbahnschwellen und Warnhinweis im oberen Bereich

Nummer
242315-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
07.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Nikolausstraße Straße· Kessenich, Bonn Hauptort
  • Kessenich Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 08.04.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 242315 Bürgerantrag: Umgestaltung der Nikolausstraße in Bonn-Kessenich in eine Fahrradstraße mit Fahrbahnschwellen und Warnhinweis im oberen Bereich

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
242315-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahme zu Bürgerantrag: Umgestaltung der
Nikolausstraße in Bonn-Kessenich in eine
Fahrradstraße mit Fahrbahnschwellen und
Warnhinweis im oberen Bereich
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 11.03.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Nikolausstraße ist im gesamtstädtischen Radverkehrsnetz der Kategorie
„Basisnetz“ zugeordnet. Die Verwaltung kann die vom Bürger geschilderten
engen Begegnungssituationen in der Straße grundsätzlich nachvollziehen.
Bezüglich des Vorrangs handelt es sich bei der vom Bürger erwähnten Vorfahrt
für bergauf fahrende Fahrzeuge aber um eine Falschannahme: laut § 6 der
Straßenverkehrsordnung (StVO) ist der / diejenige Verkehrsteilnehmende
wartepflichtig, der / die das Hindernis auf seiner / ihrer Seite hat. Da in der
Nikolausstraße wechselseitig geparkt wird, ist dies mal der bergauffahrende,
mal der bergabfahrende Verkehr. Radfahrende, die auf dem letzten Abschnitt
unterhalb des „Klösterchens“ bergauf fahren, müssen dementsprechend
tatsächlich zwischen die Parktaschen fahren und dem bergab
entgegenkommenden Verkehr Vorrang gewähren.
Unabhängig davon ist der Verwaltung aber bekannt, dass es in der
Nikolausstraße, gerade im Kurvenbereich vor Hausnummer 41, durch zügig
bergab fahrende Fahrzeuge aufgrund der schlechten Sichtbeziehungen immer
wieder zu kritischen Situationen zwischen Rad- und Kfz-Verkehr kommt. Hier
ist, vor allem im Hinblick auf die naheliegende Grundschule, sicherlich
Verbesserungsbedarf.
Die Verwaltung wird daher prüfen, inwiefern verkehrsberuhigende Elemente in
Frage kommen.
Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt den Bürgerantrag geändert in
Form eines Prüfauftrags zu beschließen. Die Antragstellenden werden hierüber
informiert. Damit ist das Verfahren nach § 24 GO NRW erledigt.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 00:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de