242315-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zu Bürgerantrag: Umgestaltung der Nikolausstraße in Bonn-Kessenich in eine Fahrradstraße mit Fahrbahnschwellen und Warnhinweis im oberen Bereich
Kerndaten
- Nummer
- 242315-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 07.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Nikolausstraße Hauptort
- Kessenich
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 242315-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Stellungnahme zu Bürgerantrag: Umgestaltung der Nikolausstraße in Bonn-Kessenich in eine Fahrradstraße mit Fahrbahnschwellen und Warnhinweis im oberen Bereich Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 11.03.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Nikolausstraße ist im gesamtstädtischen Radverkehrsnetz der Kategorie „Basisnetz“ zugeordnet. Die Verwaltung kann die vom Bürger geschilderten engen Begegnungssituationen in der Straße grundsätzlich nachvollziehen. Bezüglich des Vorrangs handelt es sich bei der vom Bürger erwähnten Vorfahrt für bergauf fahrende Fahrzeuge aber um eine Falschannahme: laut § 6 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist der / diejenige Verkehrsteilnehmende wartepflichtig, der / die das Hindernis auf seiner / ihrer Seite hat. Da in der Nikolausstraße wechselseitig geparkt wird, ist dies mal der bergauffahrende, mal der bergabfahrende Verkehr. Radfahrende, die auf dem letzten Abschnitt unterhalb des „Klösterchens“ bergauf fahren, müssen dementsprechend tatsächlich zwischen die Parktaschen fahren und dem bergab entgegenkommenden Verkehr Vorrang gewähren. Unabhängig davon ist der Verwaltung aber bekannt, dass es in der Nikolausstraße, gerade im Kurvenbereich vor Hausnummer 41, durch zügig bergab fahrende Fahrzeuge aufgrund der schlechten Sichtbeziehungen immer wieder zu kritischen Situationen zwischen Rad- und Kfz-Verkehr kommt. Hier ist, vor allem im Hinblick auf die naheliegende Grundschule, sicherlich Verbesserungsbedarf. Die Verwaltung wird daher prüfen, inwiefern verkehrsberuhigende Elemente in Frage kommen. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt den Bürgerantrag geändert in Form eines Prüfauftrags zu beschließen. Die Antragstellenden werden hierüber informiert. Damit ist das Verfahren nach § 24 GO NRW erledigt. Anlage/n KeineSeite 1 von 2 Seite 2Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de