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242313 · Große Anfrage

FDP - Große Anfrage: Radweg Ippendorf - Röttgen

Nummer
242313
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
08.01.2025
Letzte Änderung
03.11.2026
  • Am Katzenlochbach Straße· Ippendorf, Bonn Hauptort
  • Röttgener Straße Straße· Ippendorf, Bonn
  • Ippendorf Ortsteil· Bonn
  • Röttgen Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  • Kottenforst siedlung· Röttgen, Bonn
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 06.05.2025 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 7,2 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 242313-01 ST FDP - Große Anfrage: Radweg Ippendorf - Röttgen
  2. 242313-02 ST Stellungnahme zu FDP - Große Anfrage: Radweg Ippendorf - Röttgen

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Große Anfrage
öffentlich
242313
Fragesteller/in:
Andreas Stenz
Achim Schröder
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
06.01.2025
FDP - Große Anfrage: Radweg Ippendorf - Röttgen
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 06.03.2025 Kenntnisnahme
Fragestellung
Die Verwaltung wird gebeten folgende Fragen zur Radwegeverbindung
zwischen Ippendorf und Röttgen zu beantworten:
1. Welchen Stand haben die bisherigen Untersuchungen der Verwaltung, zur
Vorlage/Beschluss 230431 vom 19.4.2024 zum Radweg zwischen Ippendorf
und Röttgen?
2. Wurde ein Projektplan aufgestellt, der die erforderlichen Arbeitsschritte
aufzeigt?
3. Wurde ein Projektleiter benannt, der die Aufgaben bündelt und zentral
berichten kann?
4. Wurde durch die Verwaltung eine Ortsbegehung durchgeführt, um die
Situation aufzunehmen?
5. Wurden die im Planungsbereich potenziell betroffenen
Grundstückseigentümer ermittelt?
6. Wurden die im Planungsbereich potenziell betroffenen Eigentümer
kontaktiert?
7. Ist es richtig, dass in der Bergauffahrt, vom Katzenlochbach nach Ippendorf,
der rechte Seitenstreifen bereits zum Straßenraum der Röttgener Straße
gehört?Seite 1 von 11
Seite 2
8. Ist es richtig, dass in der Bergauffahrt, vom Katzenlochbach nach Röttgen,
der Böschungsbereich zur Ackerfläche rechts der Straße, bereits zum
Straßenraum der Röttgener Straße gehört?
9. Ist es richtig, dass es sich beim Katzenlochbach, um das Fließgewässer DE
271982 handelt und im Planungsbereich zwei weitere unklassifizierte Gewässer
vorhanden sind?
(Siehe beiliegenden Ausschnitt aus dem Portal ELWAS)
10. Ist es richtig, dass der Katzenlochbach beim BfG unter der Kennung
DERW_DENW271982_2_12 geführt wird und in einem direkten
Zusammenhang mit 2 wasserabhängigen FFH und Vogelschutzgebieten im
Zusammenhang steht?
11. Wurde eine erste Auswertung der im Planungsraum befindlichen
Schutzgebiete vorgenommen?
12. Haben die Untere Naturschutzbehörde/Wasserbehörde eine erste
Einschätzung zum Planungsraum abgegeben?
13. Liegt diese Einschätzung schriftlich vor und kann diese zur Verfügung
gestellt werden?
14. Ist es richtig, das folgende Schutzgebiete im Planungsraum liegen?
a. FFH Gebiet, DE-5308-303
b. VSG (Vogelschutzgebiet) DE-5308-401
c. NSG Kottenforst BN-003
d. LSG-5308-0001 (LSG-Freiraeume um Ueckesdorf und Roettgen)
e. BT-5308-0083-1999 Eschen-Erlen-Auwald am Katzenlochbach östlich
Röttgen
(§ BT (= gemäß §30 BNatschG bzw. §42 LNatschG gesetzlich
geschützter Biotop))
15. Welche Schutz- und Entwicklungsziele haben die einzelnen Schutzgebiete?Seite 2 von 11
Seite 3
16. Ist es richtig, dass in der Bergauffahrt, vom Katzenlochbach nach Ippendorf,
der rechte Seitenstreifen außerhalb der Schutzgebiete
a. FFH Gebiet, DE-5308-303
b. VSG (Vogelschutzgebiet) DE-5308-401
c. BT-5308-0083-1999 Eschen-Erlen-Auwald am Katzenlochbach östlich
Röttgen
liegt?
17. Ist es richtig, dass in der Bergauffahrt, vom Katzenlochbach nach Ippendorf,
der rechte Seitenstreifen innerhalb des NSG Kottenforst BN-003 liegt, jedoch
dessen Schutzziel nicht verletzt wird, da keine Bäume für den Bau eines
Radweges gefällt werden müssen?
18. Ist es richtig, dass in der Bergauffahrt, vom Katzenlochbach nach Röttgen,
der Böschungsbereich zur Ackerfläche rechts der Straße, außerhalb der
Schutzgebiete
a. FFH Gebiet, DE-5308-303
b. VSG (Vogelschutzgebiet) DE-5308-401
c. BT-5308-0083-1999 Eschen-Erlen-Auwald am Katzenlochbach östlich
Röttgen
d. NSG Kottenforst BN-003
liegt?
19. Drängt es sich auf, dass ein Vollausbau, gemäß Beschluss vom 19.4.2024,
zu mehreren Konflikten mit Naturschutzbelangen der einzelnen Schutzgebiete
führt, insbesondere, da zum Vollausbau zahlreiche Bäume entfernt werden
müssten, die jedoch im besonderen Maße den Schutz- und Erhaltungszielen
der verschiedenen Schutzgebiete entsprechen?
20. Drängt es sich auf, das ergänzende Brückenbauwerke für Fußgänger und
Radfahrer über den Katzenlochbach mit den Schutzzielen des Naturschutzes
im Konflikt stehen, da zahlreiche Bäume entfernt werden müssten und somit
eine besondere Ausnahmegenehmigung hergeleitet werden müsste, für die
jedoch die Bedarfsbegründung fehlt?
21. Ein Vollausbau wurde bereits in der Vergangenheit geplant, liegen die
Unterlagen noch vor, können diese Unterlagen eingesehen oder zur Verfügung
gestellt werden?Seite 3 von 11
Seite 4
22. Ist es richtig, dass ein Teilausbau, wie ursprünglich am 21.2.2023
eingereicht, ohne Verletzung von Schutzzielen der o.g. Schutzgebieten möglich
wäre?
Begründung
Im Februar 2023 wurde durch die FDP eine Unterlage eingereicht, die eine
Radwegeverbindung unter Berücksichtigung der örtlichen Zwänge, mit einer
jeweiligen Radwegerstellung im Steigungsbereich vorsah. Mit Änderung des
Antrages wurde ein Vollausbau mit Radwegen auf beiden Seiten am 19.4.2023
beschlossen. Bisher gab es von Seiten der Verwaltung noch keine
Informationen zum Fortschritt des Projektes. Der General-Anzeiger berichtete
am 9.12.2024 über den jahrzehntelangen Wunsch der Bevölkerung über eine
Verbesserung der Radwegeverbindung zwischen Ippendorf und Röttgen. Daher
ist es angebracht, dass die Verwaltung über den Sachstand berichtet und
detaillierte Erläuterungen dem Ausschuss vorträgt.
Anlage/n
1 Anlage - Schutzgebiete Gewässerkarte Auszug Geoserver 30.12.2024
(öffentlich)Seite 4 von 11
Seite 1/7
Anlage 1
Auszug Schutzgebiete und Gewässerkarte
hps://nsg.naturschutzinforma!onen.nrw.de/nsg/de/karten/nsg
hps://www.elwasweb.nrw.de/elwas-
web/index.xhtml;jsessionid=37057F6C2AAE86972052652725BD80BB;jsessionid=5DC5B2CCA68557D
8905B8F7EE4EBE0F8
Auszug FFH Gebiet DE-5308-303
Auszug Vogelschutzgebiet DE-5308-401Seite 5 von 11
Seite 2/7
Auszug Naturschutzgebiet BN-003 NSG Koenforst
Auszug Landscha9sschutzgebiet LSG-5308-0001Seite 6 von 11
Seite 3/7
Auszug Biotoptypen gemäß § 30 BNatschGSeite 7 von 11
Seite 4/7Seite 8 von 11
Seite 5/7
Auszug Biotopverbund VB-K-5308-040
Auszug FFH Gebiet mit Lu9bildSeite 9 von 11
Seite 6/7
Auszug VSG Gebiet mit Lu9bild
Auszug NSG Gebiet mit Lu9bildSeite 10 von 11
Seite 7/7
Auszug Gewässerkarte ELWASSeite 11 von 11

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Datenstand: 03.11.2026, 07:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de