242308 · Beschlussvorlage
Quartiersentwicklung: Förderung der ehrenamtlich geführten Begegnungsstätte „Castell-Treff“
Kerndaten
- Nummer
- 242308
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 14.01.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Castell Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 242308 Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Quartiersentwicklung: Förderung der ehrenamtlich geführten Begegnungsstätte „Castell-Treff“ Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 23.01.2025 Entscheidung Begründung der Eilbedürftigkeit: Nach § 82 Abs. 1 Nr. 1 GO NRW darf die Gemeinde, wenn die Haushaltssatzung bei Beginn des Haushaltsjahres noch nicht bekannt gemacht ist, ausschließlich Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind; sie darf insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Investitionsleistungen, für die im Haushaltsplan des Vorjahres Finanzpositionen oder Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen waren, fortsetzen. Diese Regelung unterstreicht die Pflicht der Gemeinde, essentielle Dienstleistungen und soziale Angebote aufrechtzuerhalten, insbesondere solche, für die im vorherigen Haushaltsplan bereits Finanzpositionen vorgesehen waren. Die sachliche und zeitliche Unaufschiebbarkeit der Zahlung im Sinne des § 82 Abs. 1 Nr. 1 GO NRW an den Stadtteiltreff Bonn-Castell e.V., der für den Betrieb der Begegnungseinrichtung „Castell-Treff“ verantwortlich ist, wird wie folgt begründet: Die Aufwendung bezieht sich auf eine Maßnahme, die weitergeführt wird. Die Zahlung an den Verein ist notwendig, um die Kontinuität der sozialen Infrastruktur und die Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit zu gewährleisten. Dringender Bedarf ist allein schon dadurch gegeben, dass der Verein mit der städtischen Förderung die eigens für die Einrichtung angemietete Immobilie finanziert. Die Zahlung der Miete sowie die Deckung der laufenden Kosten ist gefährdet. Eine verspätete Zahlung – ggf. für mehrere Monate - könnte rechtliche Konsequenzen haben und den Verein in eine finanzielle Notlage bringen, bzw. den Verlust der Räumlichkeiten bedeuten. Aber auch aus sozialen Gründen ist eine Zahlung ohne Verzögerung geboten: Die Begegnungseinrichtung erfüllt eine zentrale Rolle in der Gemeinschaft, indem sie wichtige Dienstleistungen anbietet. Eine Verzögerung der ZahlungSeite 1 von 5 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) könnte sofortige negative Auswirkungen auf den Betrieb haben und die Bereitstellung dieser Dienstleistungen gefährden. Dies könnte auch zu einem Vertrauens- und Motivationsverlust bei Nutzenden und Ehrenamtlichen führen. Ehrenamtliche Mitarbeitende sind aber essenziell für den Betrieb der Begegnungseinrichtung. Ein Rückzug dieser Mitarbeitenden würde zu einem Verlust an wertvollem Wissen und Ressourcen und zu einer Schwächung der Verbindung zur Zielgruppe der Einrichtung führen und somit den sozialen Zusammenhalt gefährden. Darüber hinaus trägt die Stadt Bonn eine soziale Verantwortung zur Sicherstellung der sozialen Dienste und zur Unterstützung der Gemeinschaft. Eine Unterbrechung der finanziellen Mittel könnte die soziale Teilhabe und die Integration der Bürger negativ beeinflussen. Insgesamt ist die Unaufschiebbarkeit der Zahlung an den Stadtteiltreff Bonn Castell e.V. aus rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Gründen gegeben, um die Stabilität und Kontinuität der Begegnungseinrichtung sicherzustellen und die verantwortungsvolle Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde zu gewährleisten. Beschlussvorschlag 1. Der Castell-Treff wird aus der Anschubfinanzierung hinaus weiter gefördert. 2. Dafür erhält der Verein einen Zuschuss zu den Personal- und Sachkosten in Höhe von maximal 4.500 € für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2024 und für das Jahr 2025 in Höhe von maximal 15.000 €. Begründung Der Stadtteiltreff Bonn-Castell e. V. bietet seit Oktober 2022 Möglichkeiten der Bürgerbegegnung im Quartier Bonn-Castell an und wurde beim Aufbau seines Angebots seitdem modellhaft gefördert. Finanziert wird die Förderung aus der „Richtlinie zur Förderung von Begegnungsangeboten durch bürgerschaftliches Engagement“ (Beschluss vom 23.03.2023 DS 222456). Die Richtlinie basiert auf dem Ratsbeschluss vom 25.08.2022 DS 221070 und ist darüber hinaus eingebettet in das gesamtstädtische Konzept zur sozialen Quartiersentwicklung in der Stadt Bonn (vgl. DS 221069). Die bisherige Förderung eines monatlichen Zuschusses für die Anmietung von Räumen in Bonn Castell zur Nutzung als Bürgerbegegnungsstätte ist zum 30.09.2024 ausgelaufen (vgl. Beschluss vom 28.09.2022 zur DS 220800-02). Der „Castell-Treff“ ist inzwischen ein Baustein in der Landschaft der Begegnungsangebote in Bonn. Zwischen den Vertretenden der Stadt Bonn, dem Verein und weiteren Bonner Begegnungseinrichtungen besteht ein regelmäßiger Austausch. Der „Castell-Treff“ bietet Raum für regelmäßige offene Treffen, eigensSeite 2 von 5 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) organisierte Veranstaltungen und stellt seine Räume anderen Gruppen zur Verfügung. Im Durchschnitt finden pro Woche 4 offene Begegnungsmöglichkeiten statt. Der „Castell-Treff“ kann jährlich 2.500 Besucherinnen und Besucher aufweisen. Der Verein Stadtteiltreff Bonn-Castell e.V. ist aktuell noch nicht in der Lage den „Castell-Treff“ vollständig selbst zu finanzieren. Durch das schnelle Wachstum ist der organisatorische Aufwand in kurzer Zeit deutlich gestiegen. Dies zeigt sich am vielfältigen Programm, steigender Mitgliederanzahlen, ausdehnenden Öffnungszeiten und der aufwändigen Betreuung der Öffentlichkeitsarbeit (Homepage und Newsletter). Um den ehrenamtlich tätigen Vorstand in seiner Arbeit zu unterstützen wurde daher in 2024 eine Verwaltungskraft mit einem geringfügigen Stundenumfang eingestellt. Es ist zu erwarten, dass der „Castell- Treff“ weiter wachsen wird, dadurch weitere Mitglieder gewinnt und sich auf längere Sicht selbst finanzieren kann. Das Amt für Soziales und Wohnen unterstützt daher weiterhin das beträchtliche freiwillige Engagement des Vereins zur Weiterführung einer wohnortnahen, offenen Begegnungsstätte für alle Anwohnerinnen und Anwohner des Quartiers und führt die Förderung im Zeitraum 01.10.2024 bis 31.12.2025 fort, unter Berücksichtigung der oben beschriebenen Weiterentwicklung der Tätigkeitsfelder des Vereins. Das niederschwellige Angebot entspricht der gesamtstädtischen Strategie einer passgenauen, ressourcenorientierten Quartiersentwicklung, welche vorhandenes bürgerschaftliches Engagement unterstützt. Gerade in größeren Städten ist Anonymität in der Nachbarschaft und Einsamkeit im Alter ein großes Problem. Der „Castell-Treff“ stellt sich dieser Herausforderung mit einem bunten Programm für jede Altersgruppe. So werden z.B. Ausflüge für Senioreninnen und Senioren organisiert oder Vorträge zum Thema „Leben im Alter“ gehalten. Für die ganz Kleinen wurde u.a. eine Zaubershow und eine Puppentheater Vorstellung organisiert. An Angeboten für die ganze Familie mangelt es ebenfalls nicht. Der Träger hat sich durch sein hohes ehrenamtliches Engagement in der Aufgabenstellung bewährt. Die mit der Förderung verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vorlage eines Antrages sowie eines Verwendungsnachweises) wurden von dem Träger ordnungsgemäß erfüllt. Die bisherige Förderung hat sich wie folgt entwickelt: 2022: 2.490,00 € 2023: 9.960,00 € 2024: 11.970,00 € (davon: 7.470,00 € aus bisheriger Modellförderung) 2025: 15.000,00 € Die zeitliche und sachliche Unaufschiebbarkeit nach § 82 GO NRW ist begründet (siehe Ausführungen zur Dringlichkeit). Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen: im Haushaltsjahr 2024 Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt ProduktbezeichnungSeite 3 von 5 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 1.05.10 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen 1.50.00.05.10.01 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 4.500,00 EUR 150000510 / 73.1000 2024 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 4.500,00 EUR Finanzielle Auswirkungen: im Haushaltsjahr 2025 Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. 1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 15.000,00 EUR 150000506 / 73.1000 2025 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 15.000,00 EURSeite 4 von 5 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de