← Vorlagen

242308 · Beschlussvorlage

Quartiersentwicklung: Förderung der ehrenamtlich geführten Begegnungsstätte „Castell-Treff“

Nummer
242308
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
14.01.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Castell Ortsteil· Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 23.01.2025 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 99,3 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (9.008 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
242308
Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Quartiersentwicklung: Förderung der ehrenamtlich
geführten Begegnungsstätte „Castell-Treff“
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
23.01.2025 Entscheidung
Begründung der Eilbedürftigkeit:
Nach § 82 Abs. 1 Nr. 1 GO NRW darf die Gemeinde, wenn die
Haushaltssatzung bei Beginn des Haushaltsjahres noch nicht bekannt gemacht
ist, ausschließlich Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten,
zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger
Aufgaben unaufschiebbar sind; sie darf insbesondere Bauten, Beschaffungen
und sonstige Investitionsleistungen, für die im Haushaltsplan des Vorjahres
Finanzpositionen oder Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen waren,
fortsetzen.
Diese Regelung unterstreicht die Pflicht der Gemeinde, essentielle
Dienstleistungen und soziale Angebote aufrechtzuerhalten, insbesondere
solche, für die im vorherigen Haushaltsplan bereits Finanzpositionen
vorgesehen waren.
Die sachliche und zeitliche Unaufschiebbarkeit der Zahlung im Sinne des § 82
Abs. 1 Nr. 1 GO NRW an den Stadtteiltreff Bonn-Castell e.V., der für den
Betrieb der Begegnungseinrichtung „Castell-Treff“ verantwortlich ist, wird wie
folgt begründet:
Die Aufwendung bezieht sich auf eine Maßnahme, die weitergeführt wird.
Die Zahlung an den Verein ist notwendig, um die Kontinuität der sozialen
Infrastruktur und die Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit zu gewährleisten.
Dringender Bedarf ist allein schon dadurch gegeben, dass der Verein mit der
städtischen Förderung die eigens für die Einrichtung angemietete Immobilie
finanziert. Die Zahlung der Miete sowie die Deckung der laufenden Kosten ist
gefährdet. Eine verspätete Zahlung – ggf. für mehrere Monate - könnte
rechtliche Konsequenzen haben und den Verein in eine finanzielle Notlage
bringen, bzw. den Verlust der Räumlichkeiten bedeuten.
Aber auch aus sozialen Gründen ist eine Zahlung ohne Verzögerung geboten:
Die Begegnungseinrichtung erfüllt eine zentrale Rolle in der Gemeinschaft,
indem sie wichtige Dienstleistungen anbietet. Eine Verzögerung der ZahlungSeite 1 von 5
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
könnte sofortige negative Auswirkungen auf den Betrieb haben und die
Bereitstellung dieser Dienstleistungen gefährden. Dies könnte auch zu einem
Vertrauens- und Motivationsverlust bei Nutzenden und Ehrenamtlichen führen.
Ehrenamtliche Mitarbeitende sind aber essenziell für den Betrieb der
Begegnungseinrichtung. Ein Rückzug dieser Mitarbeitenden würde zu einem
Verlust an wertvollem Wissen und Ressourcen und zu einer Schwächung der
Verbindung zur Zielgruppe der Einrichtung führen und somit den sozialen
Zusammenhalt gefährden.
Darüber hinaus trägt die Stadt Bonn eine soziale Verantwortung zur
Sicherstellung der sozialen Dienste und zur Unterstützung der Gemeinschaft.
Eine Unterbrechung der finanziellen Mittel könnte die soziale Teilhabe und die
Integration der Bürger negativ beeinflussen.
Insgesamt ist die Unaufschiebbarkeit der Zahlung an den Stadtteiltreff Bonn
Castell e.V. aus rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Gründen gegeben,
um die Stabilität und Kontinuität der Begegnungseinrichtung sicherzustellen
und die verantwortungsvolle Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde zu
gewährleisten.
Beschlussvorschlag
1. Der Castell-Treff wird aus der Anschubfinanzierung hinaus weiter
gefördert.
2. Dafür erhält der Verein einen Zuschuss zu den Personal- und Sachkosten
in Höhe von maximal 4.500 € für den Zeitraum Oktober bis Dezember
2024 und für das Jahr 2025 in Höhe von maximal 15.000 €.
Begründung
Der Stadtteiltreff Bonn-Castell e. V. bietet seit Oktober 2022 Möglichkeiten der
Bürgerbegegnung im Quartier Bonn-Castell an und wurde beim Aufbau seines
Angebots seitdem modellhaft gefördert.
Finanziert wird die Förderung aus der „Richtlinie zur Förderung von
Begegnungsangeboten durch bürgerschaftliches Engagement“ (Beschluss vom
23.03.2023 DS 222456). Die Richtlinie basiert auf dem Ratsbeschluss vom
25.08.2022 DS 221070 und ist darüber hinaus eingebettet in das
gesamtstädtische Konzept zur sozialen Quartiersentwicklung in der Stadt Bonn
(vgl. DS 221069).
Die bisherige Förderung eines monatlichen Zuschusses für die Anmietung von
Räumen in Bonn Castell zur Nutzung als Bürgerbegegnungsstätte ist zum
30.09.2024 ausgelaufen (vgl. Beschluss vom 28.09.2022 zur DS 220800-02).
Der „Castell-Treff“ ist inzwischen ein Baustein in der Landschaft der
Begegnungsangebote in Bonn. Zwischen den Vertretenden der Stadt Bonn,
dem Verein und weiteren Bonner Begegnungseinrichtungen besteht ein
regelmäßiger Austausch.
Der „Castell-Treff“ bietet Raum für regelmäßige offene Treffen, eigensSeite 2 von 5
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
organisierte Veranstaltungen und stellt seine Räume anderen Gruppen zur
Verfügung.
Im Durchschnitt finden pro Woche 4 offene Begegnungsmöglichkeiten statt. Der
„Castell-Treff“ kann jährlich 2.500 Besucherinnen und Besucher aufweisen.
Der Verein Stadtteiltreff Bonn-Castell e.V. ist aktuell noch nicht in der Lage den
„Castell-Treff“ vollständig selbst zu finanzieren. Durch das schnelle Wachstum
ist der organisatorische Aufwand in kurzer Zeit deutlich gestiegen. Dies zeigt
sich am vielfältigen Programm, steigender Mitgliederanzahlen, ausdehnenden
Öffnungszeiten und der aufwändigen Betreuung der Öffentlichkeitsarbeit
(Homepage und Newsletter). Um den ehrenamtlich tätigen Vorstand in seiner
Arbeit zu unterstützen wurde daher in 2024 eine Verwaltungskraft mit einem
geringfügigen Stundenumfang eingestellt. Es ist zu erwarten, dass der „Castell-
Treff“ weiter wachsen wird, dadurch weitere Mitglieder gewinnt und sich auf
längere Sicht selbst finanzieren kann.
Das Amt für Soziales und Wohnen unterstützt daher weiterhin das beträchtliche
freiwillige Engagement des Vereins zur Weiterführung einer wohnortnahen,
offenen Begegnungsstätte für alle Anwohnerinnen und Anwohner des Quartiers
und führt die Förderung im Zeitraum 01.10.2024 bis 31.12.2025 fort, unter
Berücksichtigung der oben beschriebenen Weiterentwicklung der
Tätigkeitsfelder des Vereins. Das niederschwellige Angebot entspricht der
gesamtstädtischen Strategie einer passgenauen, ressourcenorientierten
Quartiersentwicklung, welche vorhandenes bürgerschaftliches Engagement
unterstützt.
Gerade in größeren Städten ist Anonymität in der Nachbarschaft und
Einsamkeit im Alter ein großes Problem. Der „Castell-Treff“ stellt sich dieser
Herausforderung mit einem bunten Programm für jede Altersgruppe. So werden
z.B. Ausflüge für Senioreninnen und Senioren organisiert oder Vorträge zum
Thema „Leben im Alter“ gehalten. Für die ganz Kleinen wurde u.a. eine
Zaubershow und eine Puppentheater Vorstellung organisiert. An Angeboten für
die ganze Familie mangelt es ebenfalls nicht.
Der Träger hat sich durch sein hohes ehrenamtliches Engagement in der
Aufgabenstellung bewährt. Die mit der Förderung verbundenen formellen
Auflagen (insbesondere die Vorlage eines Antrages sowie eines
Verwendungsnachweises) wurden von dem Träger ordnungsgemäß erfüllt.
Die bisherige Förderung hat sich wie folgt entwickelt:
2022: 2.490,00 €
2023: 9.960,00 €
2024: 11.970,00 € (davon: 7.470,00 € aus bisheriger Modellförderung)
2025: 15.000,00 €
Die zeitliche und sachliche Unaufschiebbarkeit nach § 82 GO NRW ist
begründet (siehe Ausführungen zur Dringlichkeit).
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen: im Haushaltsjahr 2024
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt ProduktbezeichnungSeite 3 von 5
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
1.05.10 Sonstige soziale Hilfen und
Leistungen
1.50.00.05.10.01 Sonstige soziale Hilfen und
Leistungen
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
4.500,00 EUR 150000510 /
73.1000
2024 0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
4.500,00 EUR
Finanzielle Auswirkungen: im Haushaltsjahr 2025
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. 1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg.
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
15.000,00 EUR 150000506 /
73.1000
2025 0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
15.000,00 EURSeite 4 von 5
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 05:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de