242307-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Erweiterung Bürgersteig im Bereich Marienforster Steinweg
Kerndaten
- Nummer
- 242307-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 25.04.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Marienforster Steinweg Hauptort
- Ölbergstraße
- Goldbergweg
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 242307-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Erweiterung Bürgersteig im Bereich Marienforster Steinweg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.06.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Im vorliegenden Bürgerantrag wird eine Erweiterung des Gehwegs oder eine Geschwindigkeitsreduzierung am Marienforster Steinweg zwischen L 158 und Ölbergstraße gefordert. Die beschriebene Verkehrsverbindung über den Marienforster Steinweg stellt eine untergeordnete Verkehrsverbindung für den Kfz-Verkehr dar und ist nicht für Durchgangsverkehr vorgesehen. Aus diesem Grund hat die Stadtverwaltung Maßnahmen ergriffen, um die Befahrung dieser Route für diese Verkehre unattraktiv zu gestalten und die Nutzung zu verringern. Innerhalb des bebauten Gebiets sind deshalb auf dem Marienforster Steinweg Bodenschwellen aufgebracht und große Teile der Verkehrsverbindung sind als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Ebenso ist die Durchfahrt für Schwerlastverkehre gesperrt. Die Stadtverwaltung stimmt allerdings zu, dass auf dem beschriebenen Teilstück des Marienforster Steinwegs lediglich eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h besteht und eine eigenständige Infrastruktur für Radfahrer oder Fußgänger nicht existiert. Die vorhandene Fahrbahn des Marienforster Steinwegs ist nicht breit genug, so dass keine ausreichend große Teilflächen zugunsten des Fußverkehrs umgenutzt werden können. Der im Antrag genannte Straßenabschnitt verläuft durch ein Landschaftsschutzgebiet. Zudem sind die Flächen, welche direkt an die Straße angrenzen, in Privatbesitz. Für einen Ausbau müsste somit zunächst Eigentumserwerb stattfinden und Planungsrecht geschaffen werden. Aus diesen Gründen und der nicht gesicherten Finanzierung wurden zunächst kurzfristige Alternativen geprüft, den Fußverkehr besser zu schützen. Vor dem Hintergrund des Ausbauzustandes des Marienforster Steinwegs (enge Fahrbahn, kein baulich abgetrennter Gehweg) kann auf dem betreffenden Teilstück voraussichtlich eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h angeordnet werden. Eine analoge Regelung wurde bereits auf dem Marienforster Steinweg zwischen Wohnsiedlung und Goldbergweg umgesetzt. Vor Umsetzung dieser Maßnahme wäre zunächst die Polizei anzuhören. Bei einer positiven Rückmeldung und entsprechendem Beschluss wird die Geschwindigkeitsbegrenzung angeordnet und beschildert. Der geforderte Spiegel ist keine verkehrsrechtliche Einrichtung, kann deshalb nicht angeordnet werden und wird von der StadtverwaltungSeite 1 von 2 Seite 2 grundsätzlich nicht mehr aufgestellt. Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Bad Godesberg nimmt die inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und schließt sich der vorgeschlagenen Vorgehensweise an. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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