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242307-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Erweiterung Bürgersteig im Bereich Marienforster Steinweg

Nummer
242307-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
25.04.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Marienforster Steinweg Straße· Pennenfeld, Bad Godesberg Hauptort
  • Ölbergstraße Straße· Pennenfeld, Bad Godesberg
  • Goldbergweg Straße· Heiderhof, Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.06.2025 Kenntnisnahme
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  1. 242307 Bürgerantrag: Erweiterung Bürgersteig im Bereich Marienforster Steinweg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
242307-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Erweiterung Bürgersteig im Bereich
Marienforster Steinweg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.06.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Im vorliegenden Bürgerantrag wird eine Erweiterung des Gehwegs oder eine
Geschwindigkeitsreduzierung am Marienforster Steinweg zwischen L 158 und
Ölbergstraße gefordert.
Die beschriebene Verkehrsverbindung über den Marienforster Steinweg stellt
eine untergeordnete Verkehrsverbindung für den Kfz-Verkehr dar und ist nicht
für Durchgangsverkehr vorgesehen. Aus diesem Grund hat die Stadtverwaltung
Maßnahmen ergriffen, um die Befahrung dieser Route für diese Verkehre
unattraktiv zu gestalten und die Nutzung zu verringern. Innerhalb des bebauten
Gebiets sind deshalb auf dem Marienforster Steinweg Bodenschwellen
aufgebracht und große Teile der Verkehrsverbindung sind als Tempo-30-Zone
ausgewiesen. Ebenso ist die Durchfahrt für Schwerlastverkehre gesperrt. Die
Stadtverwaltung stimmt allerdings zu, dass auf dem beschriebenen Teilstück
des Marienforster Steinwegs lediglich eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50
km/h besteht und eine eigenständige Infrastruktur für Radfahrer oder
Fußgänger nicht existiert.
Die vorhandene Fahrbahn des Marienforster Steinwegs ist nicht breit genug, so
dass keine ausreichend große Teilflächen zugunsten des Fußverkehrs
umgenutzt werden können. Der im Antrag genannte Straßenabschnitt verläuft
durch ein Landschaftsschutzgebiet. Zudem sind die Flächen, welche direkt an
die Straße angrenzen, in Privatbesitz. Für einen Ausbau müsste somit zunächst
Eigentumserwerb stattfinden und Planungsrecht geschaffen werden.
Aus diesen Gründen und der nicht gesicherten Finanzierung wurden zunächst
kurzfristige Alternativen geprüft, den Fußverkehr besser zu schützen. Vor dem
Hintergrund des Ausbauzustandes des Marienforster Steinwegs (enge
Fahrbahn, kein baulich abgetrennter Gehweg) kann auf dem betreffenden
Teilstück voraussichtlich eine streckenbezogene
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h angeordnet werden. Eine analoge
Regelung wurde bereits auf dem Marienforster Steinweg zwischen
Wohnsiedlung und Goldbergweg umgesetzt. Vor Umsetzung dieser Maßnahme
wäre zunächst die Polizei anzuhören. Bei einer positiven Rückmeldung und
entsprechendem Beschluss wird die Geschwindigkeitsbegrenzung angeordnet
und beschildert. Der geforderte Spiegel ist keine verkehrsrechtliche Einrichtung,
kann deshalb nicht angeordnet werden und wird von der StadtverwaltungSeite 1 von 2
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grundsätzlich nicht mehr aufgestellt.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg nimmt die inhaltlichen Ausführungen in
der Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und schließt sich der
vorgeschlagenen Vorgehensweise an. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO
NRW für die Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren
abgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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