242300 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung des Vergabeverfahrens – Verhandlungsvergabe (verkürzt) (UVgO) – für die Beschaffung eines Tools zur digitalen Meldung steuerrelevanter Zahlungen an das Finanzamt gemäß §§ 2-6 Mitteilungsverordnung in Verbindung mit § 93c Abgabenordnung
Kerndaten
- Nummer
- 242300
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 06.01.2025
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (5.394 Zeichen)
Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 242300 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 21 Kassen- und Steueramt Dezernat: Dez. II Einleitung des Vergabeverfahrens – Verhandlungsvergabe (verkürzt) (UVgO) – für die Beschaffung eines Tools zur digitalen Meldung steuerrelevanter Zahlungen an das Finanzamt gemäß §§ 2-6 Mitteilungsverordnung in Verbindung mit § 93c Abgabenordnung Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 30.01.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens für die Beschaffung eines Tools zur digitalen Meldung steuerrelevanter Zahlungen an das Finanzamt gemäß §§ 2-6 Mitteilungsverordnung in Verbindung mit § 93c Abgabenordnung wird zugestimmt. Begründung Die neue digitale Mitteilungsverordnung in Nordrhein-Westfalen zielt darauf ab, die Kommunikation und Datenübertragung zwischen Behörden und der Finanzverwaltung zu digitalisieren. Ab dem 1. Januar 2025 sollen alle relevanten Informationen, die bislang in Papierform übermittelt wurden, digital an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Dies betrifft beispielsweise Zahlungen an Behörden, Honorare, ausgezahlte Hilfsleistungen und andere relevante finanzielle Transaktionen. Die Meldung der verlangten Daten über Zahlungen, Korrekturen und Stornos darf nicht mehr über manuell oder teilautomatisierte Listen erfolgen, sondern muss per XML mit direkter ERIC- Anbindung umgesetzt werden. Diese Digitalisierung ist Teil des KONSENS-Projekts, das eine universelle Schnittstelle zur Übermittlung dieser Daten entwickelt hat. Die neue Verordnung wird die Prozesse erheblich vereinfachen und beschleunigen, was insbesondere durch die Erfahrungen aus der COVID-19-Pandemie und der Flutkatastrophe 2021 motiviert wurde. Diese Ereignisse haben gezeigt, dass eine schnellere und effizientere finanzielle Unterstützung notwendig ist, die nur durch digitalisierte Prozesse erreicht werden kann.Seite 1 von 3 Seite 2 Für die Kommunen in NRW bedeutet die Mitteilungsverordnung, dass sie jährlich Daten über gezahlte Leistungen an kommunale Vertreter*innen und sachkundige Bürger*innen an die Finanzämter übermitteln müssen. Diese Daten umfassen unter anderem Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder und steuerpflichtige Anteile von für Dienstreisen gezahlten Tagegeldern. Die Stadt Bonn ist nun ebenso gesetzlich verpflichtet bis Januar 2025 die oben aufgeführte Mitteilungsverordnung umzusetzen und eine entsprechende Softwarelösung zu implementieren, um die Mitteilungen an das Finanzamt in geeigneter Form weiterzugeben. Ziel ist es außerdem, dass die Mitarbeitenden entlastet werden und eine effizientere Arbeitsweise verwirklicht wird. Die für die Umsetzung der Mitteilungsverordnung benötigte Software kann von der bpc AG als einzelner Transportauftrag in unser bestehendes städtisches SAP-System implementiert und im bereits bestehenden Customizing auf die individuellen Begebenheiten des städtischen SAP-Systems angepasst werden. Für die Kommunikation mit dem Finanzamt über die Software ELSTER stehen verschiedene Alternativen zur Wahl, welche gemeinsam mit der SAP-Beratung und dem Fachbereich IT (Amt 10-2) im Zuge der Projekt Workshops erörtert werden, um sich für die für die Stadt Bonn geeignete Variante entscheiden zu können. Die Stammdatenhaltung kann flexibel gesteuert werden, u. a. durch eigene Kundenbausteine oder durch die Anwendung selbst. Die Stammdaten können zur Laufzeit aus dem Geschäftspartner aktuell gezogen und ggf. korrigiert oder bei Bedarf in einer "Schattenkopie zum Kreditor" gesondert gespeichert und bearbeitet werden. Diese Kopie wird dann anstelle der Originaldaten verwendet und kann jederzeit angepasst oder verworfen werden. Gemäß § 8 Abs. 4 Nr. 10 UvgO i. V. m. § 12 Abs. 3 UVgO ist eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb und die Aufforderung (nur) eines Unternehmens zur Abgabe eines Angebots zulässig, wenn die Leistung lediglich von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann. Derzeit bietet ausschließlich die bpc AG eine SAP-integrierte Lösung für die geforderten Umsetzungen an, die ohne neue Schnittstellen auskommt und gleichzeitig eine Lösung für Zahlungen aus dem SAP-FI (Finanzbuchhaltung) als auch aus dem SAP-PSCD (Einnahmebuchhaltung) anbieten kann. Der Verzicht auf weitere Schnittstellen ist insbesondere aus datenschutzrechtlichen Gründen von Vorteil, da es sich bei den dem Finanzamt zu meldenden Daten um personenbezogene Daten (Geburtsdatum, Umsatzsteuer-ID) handelt. Darüber hinaus sichert die bpc AG die S/4HANA Fähigkeit ihrer Lösung zu. Vergabeart öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen x beschränkt Verhandlungsvergabe (verkürzt) (UVgO) nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen VergabeartSeite 2 von 3 Seite 3 Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto BN-2024-08063 VOB x UVgO VgV 01.01.2025- 31.12.2025 113.050 EUR Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.21.01 Finanzbuchhaltung 529110 211803 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja x nein x ja nein x freigegeben 66.000 EUR (2024 Übertragung nach 2025) x vorgesehen Nachmeldung des Restbetrages für 2025 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de