242298 · Beschlussvorlage
Baugrunderkundungsarbeiten zur Seilbahn, Sportpark Wasserland, Fällung eines satzungsgeschützten Laubbaums
Kerndaten
- Nummer
- 242298
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 20.01.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Karl-Barth-Straße Hauptort
- Wasserland
- Marie-Kahle-Allee
- Dottendorf
- Venusberg
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 242298 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Baugrunderkundungsarbeiten zur Seilbahn, Sportpark Wasserland, Fällung eines satzungsgeschützten Laubbaums Beratungsfolge Baumkommission 27.01.2025 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 04.02.2025 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Zurzeit werden Baugrunderkundungsarbeiten für die Seilbahn durchgeführt. Im Untersuchungsumfang ist der Stützenstandort im Sportpark Wasserland enthalten. Die Fällung des Baumes muss in der vegetationsfreien Zeit bis spätestens Ende Februar erfolgen. Daher ist die Entscheidung dringlich. Ansonsten müsste die Untersuchung des vorliegenden Standorts in die Winterperiode 2025/26 verschoben werden. Es würden sich finanzielle Nachteile für die erneute Beauftragung des Bodengutachters und dessen vorbereitende Leistungen zur Durchführung der Arbeiten ergeben. Gleichzeitig würden sich die Planungen und folgende Schritte bis zur Realisierung verzögern. Die verwaltungsinterne Abstimmung konnte nicht fristgerecht abgeschlossen werden. Beschlussvorschlag 1. Der Fällung eines satzungsgeschützten Laubbaums zur Durchführung der erforderlichen Baugrunderkundungsarbeiten für die geplante Seilbahn auf dem Gelände des Sportparks Wasserland, Dottendorf, wird zugestimmt. Beschreibung des Baumes: Spitz-Ahorn (Acer platanoides), Stammumfang 120 cm am Stammfuß (mehrstämmig - in Summe in 1m Stammhöhe ca. 198 cm), Baumhöhe ca. 14 m, Kronendurchmesser ca. 9 m, Vitalitätszustand des Baumes: ausreichend (ungünstiger Wuchs mit mehreren als V-Zwiesel ausgebildeten Scheitelpunkten) 2. Eine Ersatzpflanzung mit einem standortgerechten Laubbaum erfolgt in derSeite 1 von 6 Seite 2 Pflanzperiode 2025/26. Begründung Die Stadt Bonn plant eine urbane Seilbahn als festen Bestandteil des ÖPNV. Diese soll die rechts- wie linksrheinischen DB-Strecken mit dem Universitätsklinikum auf dem Venusberg verbinden und so in Zukunft den Pendlerverkehr entzerren, das städtische Straßennetz entlasten und hier insbesondere auch die zukünftige verkehrliche Anbindung des UKB entscheidend verbessern. Von der Seilbahn-Zwischenstation am DB-Haltepunkt UN-Campus aus führt die Trasse zur Minimierung eines direkten Überflugs von privaten Wohngrundstücken über den Randbereich des Sportgeländes Wasserland sowie die dortigen Schrebergärten. Hier ist eine Seilbahnstütze am Rande des Bogenschießplatzes nahe dem Radweg ‘Wasserland‘ geplant, welcher die Karl-Barth-Straße mit der Marie- Kahle-Allee verbindet. Im Rahmen der aktuell bearbeiteten Vorplanungsphase der Seilbahn werden sämtliche belastbaren Planungsrandbedingungen für den nächsten Meilenstein, die funktionale Ausschreibung zum Seilbahnhersteller, zusammengetragen und hierfür eine Reihe von Vorgutachten erstellt. Für das Geologische Gutachten sind zurzeit Baugrundaufschlüsse (Bohrungen und Sondierungen) an allen geplanten Stations- und Stützenstandorten durchzuführen. Die Anfahrt zum Stützenstandort auf dem Bogenschießplatz ist über den Radweg 'Wasserland` aus Richtung Karl-Barth-Straße geplant. Unmittelbar vor der Einfahrt des Bogenschießplatzes wird das Lichtraumprofil für die Baufahrzeuge (Bohrgerät, Versorgungs-LKW etc.) durch den teilweise schräg in die Einfahrt hineinwachsenden Baum stark verengt. Eine alternative Zufahrtsmöglichkeit zum Bogenschießplatz und dem dortigen Stützenstandort besteht nicht. Zur Sicherung der notwendigen Durchfahrt für Baustellenfahrzeuge für die anstehenden Baugrunderkundungsarbeiten, wie auch für zukünftige Erhaltungsmaßnahmen des Bogenschießplatzes und letztlich auch den Bau der Seilbahnstütze sind die seitlich in den Lichtraum der Zufahrt wachsenden Stämme zu entfernen. Bei dem 3- stämmigen Spitz-Ahorn handelt es sich um einen satzungsgeschützten Laubbaum mit einem Stammumfang von >100 cm. Laut Bewertung weist der Ahorn u.a. aufgrund seiner ungünstigen Wuchsform einen Vitalitätszustand von ‘ausreichend‘ auf. Geprüft wurde auch ein Rückschnitt der seitlich wachsenden Stämme mit dem Ergebnis, dass der Erhalt des verbleibenden Baumes als nicht sichergestellt einzustufen ist. Es wird daher die vollständige Entfernung des Ahorns und der Ausgleich durch eine Ersatzpflanzung empfohlen. Eine Durchführung der oben beschriebenen Maßnahme ist ohne die Fällung des Baumes nicht möglich. In Anlehnung an § 4 Abs.1 b) bzw. e) der SatzungSeite 2 von 6 Seite 3 zum Schutz des Baumbestandes der Bundesstadt Bonn wird gebeten, eine Fällgenehmigung zu erteilen. Als Ersatz wird die Pflanzung eines standortgerechten Laubbaumes mit einem Stammumfang von 20-25 cm im Umfeld der Sportanlage in der Pflanzperiode 2025/26 durchgeführt. Der genaue Standort wird mit Amt 52 abgestimmt. Für die sonstigen im Baustellenbereich vorhandenen Bäume werden Schutzmaßnahmen gem. DIN 18920 Baumschutz bzw. RAS-LP4 vorgesehen. Zum Schutz der Wurzelbereiche und der Rasen-Sportfläche im Gelände der Bogensportanlage werden geeignete Schutzplatten ausgelegt. Nach Beendigung der Bohrmaßnahmen werden die Flächen wieder vollständig hergestellt. Alle Kosten für die Fällung des Laubbaumes sowie für die Ersatzpflanzung inkl. einer 2-jährigen Entwicklungspflege werden, ebenso wie die erforderlichen Schutzmaßnahmen und die Wiederherstellungsarbeiten der Sportfläche, aus der Finanzstelle Seilbahn finanziert. Anlage/n 1 Anlage 1 - Lageplan (öffentlich) 2 Anlage 2 - Fotodokumentation (öffentlich)Seite 3 von 6 Seite 4 von 6 Fotodokumentation Wasserland 18.12.2024 1 Abbildung 1: Blickrichtung Radweg (Südwest) Abbildung 2: Blickrichtung Radweg (Südwest)Seite 5 von 6 Fotodokumentation Wasserland 18.12.2024 2 Abbildung 3: Blickrichtung Radweg (Nordwest) Abbildung 4: Blickrichtung Tor (Nordost)Seite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de