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242298 · Beschlussvorlage

Baugrunderkundungsarbeiten zur Seilbahn, Sportpark Wasserland, Fällung eines satzungsgeschützten Laubbaums

Nummer
242298
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
20.01.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Karl-Barth-Straße Straße· Dottendorf, Bonn Hauptort
  • Wasserland Straße· Dottendorf, Bonn
  • Marie-Kahle-Allee Straße· Gronau, Bonn
  • Dottendorf Ortsteil· Bonn
  • Venusberg Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Baumkommission 27.01.2025 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 04.02.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
242298
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Baugrunderkundungsarbeiten zur Seilbahn,
Sportpark Wasserland, Fällung eines
satzungsgeschützten Laubbaums
Beratungsfolge
Baumkommission 27.01.2025 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 04.02.2025 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Zurzeit werden Baugrunderkundungsarbeiten für die Seilbahn durchgeführt. Im
Untersuchungsumfang ist der Stützenstandort im Sportpark Wasserland
enthalten. Die Fällung des Baumes muss in der vegetationsfreien Zeit bis
spätestens Ende Februar erfolgen. Daher ist die Entscheidung dringlich.
Ansonsten müsste die Untersuchung des vorliegenden Standorts in die
Winterperiode 2025/26 verschoben werden. Es würden sich finanzielle
Nachteile für die erneute Beauftragung des Bodengutachters und dessen
vorbereitende Leistungen zur Durchführung der Arbeiten ergeben. Gleichzeitig
würden sich die Planungen und folgende Schritte bis zur Realisierung
verzögern.
Die verwaltungsinterne Abstimmung konnte nicht fristgerecht abgeschlossen
werden.
Beschlussvorschlag
1.
Der Fällung eines satzungsgeschützten Laubbaums zur Durchführung der
erforderlichen Baugrunderkundungsarbeiten für die geplante Seilbahn auf dem
Gelände des Sportparks Wasserland, Dottendorf, wird zugestimmt.
Beschreibung des Baumes:
Spitz-Ahorn (Acer platanoides), Stammumfang 120 cm am Stammfuß
(mehrstämmig - in Summe in 1m Stammhöhe ca. 198 cm), Baumhöhe ca. 14
m,
Kronendurchmesser ca. 9 m, Vitalitätszustand des Baumes: ausreichend
(ungünstiger Wuchs mit mehreren als V-Zwiesel ausgebildeten
Scheitelpunkten)
2.
Eine Ersatzpflanzung mit einem standortgerechten Laubbaum erfolgt in derSeite 1 von 6
Seite 2
Pflanzperiode 2025/26.
Begründung
Die Stadt Bonn plant eine urbane Seilbahn als festen Bestandteil des ÖPNV.
Diese soll die rechts- wie linksrheinischen DB-Strecken mit dem
Universitätsklinikum auf dem Venusberg verbinden und so in Zukunft den
Pendlerverkehr entzerren, das städtische Straßennetz entlasten und hier
insbesondere auch die zukünftige verkehrliche Anbindung des UKB
entscheidend verbessern.
Von der Seilbahn-Zwischenstation am DB-Haltepunkt UN-Campus aus führt die
Trasse zur Minimierung eines direkten Überflugs von privaten
Wohngrundstücken über den Randbereich des Sportgeländes Wasserland
sowie die dortigen Schrebergärten.
Hier ist eine Seilbahnstütze am Rande des Bogenschießplatzes nahe dem
Radweg ‘Wasserland‘ geplant, welcher die Karl-Barth-Straße mit der Marie-
Kahle-Allee verbindet.
Im Rahmen der aktuell bearbeiteten Vorplanungsphase der Seilbahn werden
sämtliche belastbaren Planungsrandbedingungen für den nächsten Meilenstein,
die funktionale Ausschreibung zum Seilbahnhersteller, zusammengetragen und
hierfür eine Reihe von Vorgutachten erstellt. Für das Geologische Gutachten
sind zurzeit Baugrundaufschlüsse (Bohrungen und Sondierungen) an allen
geplanten Stations- und Stützenstandorten durchzuführen.
Die Anfahrt zum Stützenstandort auf dem Bogenschießplatz ist über den
Radweg 'Wasserland` aus Richtung Karl-Barth-Straße geplant. Unmittelbar vor
der Einfahrt des Bogenschießplatzes wird das Lichtraumprofil für die
Baufahrzeuge (Bohrgerät, Versorgungs-LKW etc.) durch den teilweise schräg
in die Einfahrt hineinwachsenden Baum stark verengt. Eine alternative
Zufahrtsmöglichkeit zum Bogenschießplatz und dem dortigen Stützenstandort
besteht nicht.
Zur Sicherung der notwendigen Durchfahrt für Baustellenfahrzeuge für die
anstehenden Baugrunderkundungsarbeiten, wie auch für zukünftige
Erhaltungsmaßnahmen des Bogenschießplatzes und letztlich auch den Bau der
Seilbahnstütze sind die seitlich in den Lichtraum der Zufahrt wachsenden
Stämme zu entfernen.
Bei dem 3- stämmigen Spitz-Ahorn handelt es sich um einen
satzungsgeschützten Laubbaum mit einem Stammumfang von >100 cm. Laut
Bewertung weist der Ahorn u.a. aufgrund seiner ungünstigen Wuchsform einen
Vitalitätszustand von ‘ausreichend‘ auf. Geprüft wurde auch ein Rückschnitt der
seitlich wachsenden Stämme mit dem Ergebnis, dass der Erhalt des
verbleibenden Baumes als nicht sichergestellt einzustufen ist. Es wird daher die
vollständige Entfernung des Ahorns und der Ausgleich durch eine
Ersatzpflanzung empfohlen.
Eine Durchführung der oben beschriebenen Maßnahme ist ohne die Fällung
des Baumes nicht möglich. In Anlehnung an § 4 Abs.1 b) bzw. e) der SatzungSeite 2 von 6
Seite 3
zum Schutz des Baumbestandes der Bundesstadt Bonn wird gebeten, eine
Fällgenehmigung zu erteilen.
Als Ersatz wird die Pflanzung eines standortgerechten Laubbaumes mit einem
Stammumfang von 20-25 cm im Umfeld der Sportanlage in der Pflanzperiode
2025/26 durchgeführt. Der genaue Standort wird mit Amt 52 abgestimmt. Für
die sonstigen im Baustellenbereich vorhandenen Bäume werden
Schutzmaßnahmen gem. DIN 18920 Baumschutz bzw. RAS-LP4 vorgesehen.
Zum Schutz der Wurzelbereiche und der Rasen-Sportfläche im Gelände der
Bogensportanlage werden geeignete Schutzplatten ausgelegt. Nach
Beendigung der Bohrmaßnahmen werden die Flächen wieder vollständig
hergestellt.
Alle Kosten für die Fällung des Laubbaumes sowie für die Ersatzpflanzung inkl.
einer 2-jährigen Entwicklungspflege werden, ebenso wie die erforderlichen
Schutzmaßnahmen und die Wiederherstellungsarbeiten der Sportfläche, aus
der Finanzstelle Seilbahn finanziert.
Anlage/n
1 Anlage 1 - Lageplan (öffentlich)
2 Anlage 2 - Fotodokumentation (öffentlich)Seite 3 von 6
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Fotodokumentation Wasserland 18.12.2024
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Abbildung 1: Blickrichtung Radweg (Südwest) Abbildung 2: Blickrichtung Radweg (Südwest)Seite 5 von 6
Fotodokumentation Wasserland 18.12.2024
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Abbildung 3: Blickrichtung Radweg (Nordwest) Abbildung 4: Blickrichtung Tor (Nordost)Seite 6 von 6

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Datenstand: 02.11.2026, 18:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de