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242297 · Beschlussvorlage

Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 95 Bonn gemäß § 26 Absatz 1 Bundeswahlgesetz (BWG) in Verbindung mit § 36 Bundeswahlordnung (BWO)

Nummer
242297
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
22.01.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Kreiswahlausschusses 24.01.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
242297
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Entscheidung über die Zulassung der eingereichten
Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 95 Bonn
gemäß § 26 Absatz 1 Bundeswahlgesetz (BWG) in
Verbindung mit § 36 Bundeswahlordnung (BWO)
Beratungsfolge
Kreiswahlausschuss (Bundestagswahl 2025) 24.01.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die eingereichten Kreiswahlvorschläge für
• Dr. Streeck, Hendrik - CDU
• Viebahn, Robert - Freie Wähler
• Truckenbrodt, Wolfgang - AfD
• Peter, Thomas - Volt
• Heimann, Anna - FDP
• Rosenthal, Jessica - SPD
• Repschläger, Jürgen - Die Linke
• Uhlig, Katrin - Grüne
• Audi, Fosi - PdF
zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025 werden unter
der Bedingung, dass auch die Landesliste der einreichenden Partei durch den
am gleichen Tag beschließenden Landeswahlausschuss zugelassen wird,
zugelassen.
Die eingereichten Kreiswahlvorschläge für
• Gintzel, Dirk - dieBasis
• Kopinski, Felix - Piraten
zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025 werden nicht
zugelassen.
Begründung
Gemäß § 19 BWG können bis zum 69. Tag vor der Wahl Wahlvorschläge
eingereicht werden. Auf Grund der vorgezogenen Neuwahlen wurde diese FristSeite 1 von 3
Seite 2
mit der Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für
die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag vom 27. Dezember 2024 auf den 34.
Tag vor der Wahl (20. Januar 2025, 18 Uhr) abgekürzt.
Die Kreiswahlvorschläge wurden in folgender zeitlichen Reihenfolge
eingereicht:
1. Dr. Streeck, Hendrik - CDU
2. Viebahn, Robert - Freie Wähler
3. Truckenbrodt, Wolfgang - AfD
4. Peter, Thomas - Volt
5. Heimann, Anna - FDP
6. Rosenthal, Jessica - SPD
7. Repschläger, Jürgen - Die Linke
8. Uhlig, Katrin - Grüne
9. Audi, Fosi - PdF
10. Gintzel, Dirk - dieBasis
11. Kopinski, Felix - Piraten
Die Vorprüfung der Kreiswahlvorschläge führte zu folgendem Ergebnis:
Die Träger der Kreiswahlvorschläge zu laufenden Nummer 1 bis 11 sind vom
Bundeswahlausschuss am 13. und 14. Januar 2025 als Partei im Sinne von §
18 BWG zugelassen worden.
Die Kreiswahlvorschläge zu laufenden Nummer 1 bis 11 wurden fristgerecht auf
den amtlich vorgeschriebenen Vordrucken eingereicht.
Der Nachweis der ordnungsgemäßen Aufstellung der Bewerbenden zu
laufenden Nummer 1 bis 11 wurde durch Vorlage der jeweiligen Niederschrift
der Aufstellungsversammlung und der eidesstattlichen Versicherung von
jeweils drei teilnehmenden Personen der Versammlung erbracht. Die
Zustimmungserklärung der Bewerbenden sowie deren
Wählbarkeitsbescheinigung liegen ebenfalls vor.
Von der Verpflichtung zur Vorlage von Unterstützungsunterschriften waren
folgende Parteien befreit:
• CDU
• Freie Wähler
• AfD
• FDP
• SPD
• Die Linke
• Grüne
Den Kreiswahlvorschlägen für Volt und PdF wurden die erforderlichen
Unterstützungsunterschriften (mindestens 200) beigefügt.
Damit entsprechen die Kreiswahlvorschläge zu laufender Nummer 1 bis 9 den
Anforderungen des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung. Die
Parteien haben vorbehaltlich der Zulassung der jeweiligen Landesliste durch
den Landeswahlausschuss Anspruch auf Zulassung ihrer KreiswahlvorschlägeSeite 2 von 3
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durch den Kreiswahlausschuss.
Die Kreiswahlvorschläge zu laufender Nummer 10 und 11 wurde am 20. Januar
2025 vor 18 Uhr und somit fristgerecht eingereicht. Da jedoch nicht die
vorgeschriebene Anzahl von gültigen Unterstützungsunterschriften vorgelegt
werden konnten (dieBasis: 155, Piraten: 53) entsprechen diese
Kreiswahlvorschläge nicht den Anforderungen des Bundeswahlgesetzes und
der Bundeswahlordnung und können somit nicht zugelassen werden.
Die entsprechenden Unterlagen werden zur Sitzung vorliegen und können auf
Wunsch auch vorher im Wahlamt eingesehen werden.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 17:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de