242297 · Beschlussvorlage
Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 95 Bonn gemäß § 26 Absatz 1 Bundeswahlgesetz (BWG) in Verbindung mit § 36 Bundeswahlordnung (BWO)
Kerndaten
- Nummer
- 242297
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 22.01.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Kreiswahlausschusses Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 242297 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 95 Bonn gemäß § 26 Absatz 1 Bundeswahlgesetz (BWG) in Verbindung mit § 36 Bundeswahlordnung (BWO) Beratungsfolge Kreiswahlausschuss (Bundestagswahl 2025) 24.01.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Die eingereichten Kreiswahlvorschläge für • Dr. Streeck, Hendrik - CDU • Viebahn, Robert - Freie Wähler • Truckenbrodt, Wolfgang - AfD • Peter, Thomas - Volt • Heimann, Anna - FDP • Rosenthal, Jessica - SPD • Repschläger, Jürgen - Die Linke • Uhlig, Katrin - Grüne • Audi, Fosi - PdF zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025 werden unter der Bedingung, dass auch die Landesliste der einreichenden Partei durch den am gleichen Tag beschließenden Landeswahlausschuss zugelassen wird, zugelassen. Die eingereichten Kreiswahlvorschläge für • Gintzel, Dirk - dieBasis • Kopinski, Felix - Piraten zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025 werden nicht zugelassen. Begründung Gemäß § 19 BWG können bis zum 69. Tag vor der Wahl Wahlvorschläge eingereicht werden. Auf Grund der vorgezogenen Neuwahlen wurde diese FristSeite 1 von 3 Seite 2 mit der Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag vom 27. Dezember 2024 auf den 34. Tag vor der Wahl (20. Januar 2025, 18 Uhr) abgekürzt. Die Kreiswahlvorschläge wurden in folgender zeitlichen Reihenfolge eingereicht: 1. Dr. Streeck, Hendrik - CDU 2. Viebahn, Robert - Freie Wähler 3. Truckenbrodt, Wolfgang - AfD 4. Peter, Thomas - Volt 5. Heimann, Anna - FDP 6. Rosenthal, Jessica - SPD 7. Repschläger, Jürgen - Die Linke 8. Uhlig, Katrin - Grüne 9. Audi, Fosi - PdF 10. Gintzel, Dirk - dieBasis 11. Kopinski, Felix - Piraten Die Vorprüfung der Kreiswahlvorschläge führte zu folgendem Ergebnis: Die Träger der Kreiswahlvorschläge zu laufenden Nummer 1 bis 11 sind vom Bundeswahlausschuss am 13. und 14. Januar 2025 als Partei im Sinne von § 18 BWG zugelassen worden. Die Kreiswahlvorschläge zu laufenden Nummer 1 bis 11 wurden fristgerecht auf den amtlich vorgeschriebenen Vordrucken eingereicht. Der Nachweis der ordnungsgemäßen Aufstellung der Bewerbenden zu laufenden Nummer 1 bis 11 wurde durch Vorlage der jeweiligen Niederschrift der Aufstellungsversammlung und der eidesstattlichen Versicherung von jeweils drei teilnehmenden Personen der Versammlung erbracht. Die Zustimmungserklärung der Bewerbenden sowie deren Wählbarkeitsbescheinigung liegen ebenfalls vor. Von der Verpflichtung zur Vorlage von Unterstützungsunterschriften waren folgende Parteien befreit: • CDU • Freie Wähler • AfD • FDP • SPD • Die Linke • Grüne Den Kreiswahlvorschlägen für Volt und PdF wurden die erforderlichen Unterstützungsunterschriften (mindestens 200) beigefügt. Damit entsprechen die Kreiswahlvorschläge zu laufender Nummer 1 bis 9 den Anforderungen des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung. Die Parteien haben vorbehaltlich der Zulassung der jeweiligen Landesliste durch den Landeswahlausschuss Anspruch auf Zulassung ihrer KreiswahlvorschlägeSeite 2 von 3 Seite 3 durch den Kreiswahlausschuss. Die Kreiswahlvorschläge zu laufender Nummer 10 und 11 wurde am 20. Januar 2025 vor 18 Uhr und somit fristgerecht eingereicht. Da jedoch nicht die vorgeschriebene Anzahl von gültigen Unterstützungsunterschriften vorgelegt werden konnten (dieBasis: 155, Piraten: 53) entsprechen diese Kreiswahlvorschläge nicht den Anforderungen des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung und können somit nicht zugelassen werden. Die entsprechenden Unterlagen werden zur Sitzung vorliegen und können auf Wunsch auch vorher im Wahlamt eingesehen werden. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de