242292 · Beschlussvorlage
Pflichtprüfung Jahresabschluss 2024/25 des Theater der Bundesstadt Bonn gem. § 103 GO NRW
Kerndaten
- Nummer
- 242292
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 14.01.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Kulturausschusses Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 242292 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 46 Theater der Bundesstadt Bonn Dezernat: Dez. IV Pflichtprüfung Jahresabschluss 2024/25 des Theater der Bundesstadt Bonn gem. § 103 GO NRW Beratungsfolge Kulturausschuss 30.01.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses 2024/25 wird der Prüfungsgesellschaft „HLB Schumacher GmbH, An der Apostelkirche 4, 48143 Münster“, übertragen. Begründung Nach §103 Abs. 1 GO NRW unterliegt der Jahresabschluss einer Prüfungspflicht. Gemäß § 103 Abs. 2 GO NRW kann mit der Durchführung der Prüfung ein Wirtschaftsprüfer, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder die Gemeindeprüfungsanstalt beauftragt werden. Die Entscheidung über die Benennung der Prüferinnen und Prüfer obliegt gem. § 4 Abs. 2 der Satzung des Theater der Bundesstadt Bonn dem Kulturausschuss als Betriebsausschuss. Die Theaterleitung schlägt vor, den Jahresabschluss 2024/25 durch die Prüfungsgesellschaft „HLB Schumacher GmbH, Münster“ prüfen zu lassen. Die erste Pflichtprüfung mit diesem Unternehmen war der Jahresabschluss der Spielzeit 2019/20. Gem. § 102 Abs. 2 GO NRW soll spätestens alle 5 Jahre ein neuer Abschlussprüfer beauftragt werden. Das Theater hat jedoch die Besonderheit, dass während der laufenden Spielzeit 2024/2025 – und somit innerhalb des laufenden Wirtschaftsjahres – das System der Finanzbuchhaltung (SAP) von dem bisherigen Host bei den Stadtwerken Bonn aufgrund Kündigung dieser zu einem externen Dienstleister umziehen muss. Das Theater hat hierfür die regio iT Gesellschaft für Informationstechnologie mbH aus Aachen beauftragt, bei der u.a. auch die Stadt Bonn und das Theater das SAP-HCM (Personalmanagement) gehostet haben. Für eine spätere Umstellung auf SAP-S4/HANA bietet das u.a. Vorteile hinsichtlich der technischen Anforderungen. Zunächst muss jedoch dafür SorgeSeite 1 von 3 Seite 2 getragen werden, dass die Daten der Finanzbuchhaltung entsprechend den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung in elektronischer Form (GoBD) während des laufenden Wirtschaftsjahres auf die Server bei der regio iT umgezogen werden. D.h., dass neben den technischen Ansprüchen eine einwandfreie Kopie der Stamm- und Bewegungsdaten der Buchhaltung erfolgt. Da dies während des laufenden Geschäftsbetriebes erfolgt, muss durch umfassende Tests im neuen System die Buchhaltung teilweise parallel geführt werden, um sicherzustellen, dass alle Prozesse innerhalb der Finanzbuchhaltung (Geschäftsbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Zahlungsabwicklung) fehlerfrei funktionieren. Für die dann folgende Jahresabschlussprüfung muss eine qualifizierte Dokumentation vorliegen, dass der Umzug des Buchhaltungssystems fehlerfrei erfolgt ist und die Funktionsfähigkeit im neuen System sichergestellt ist. Aus dieser Dokumentation muss auch hervorgehen, dass die Buchhaltung dem sog. Stetigkeitsgrundsatz genügt; d.h. dass durch den Umzug während des laufenden Geschäftsjahres keine Geschäftsvorfälle vergessen werden und dass alle bisherigen Buchhaltungsdaten (Stamm- und Bewegungsdaten) im neuen System ebenfalls zur Verfügung stehen, keine anderen Vorgänge hinzugefügt oder weggelassen wurden und dass die Prozesse zur Abwicklung der künftigen Geschäftsvorfälle vollständig und richtig nach denselben Prinzipien funktionieren. Zur Sicherstellung, dass für den künftigen Abschlussprüfer eine prüfungsfähige Dokumentation vorliegt, wurde die GDC GmbH WPG als eine Gruppengesellschaft der HLB-Schumacher-Gruppe zur Begleitung und Unterstützung für diesen Prozess beauftragt. Als Wirtschaftsprüfer und IT- Prüfer mit umfassender SAP-Expertise soll die Datenmigration möglichst reibungslos und mit der entsprechenden Dokumentation umgesetzt werden. Zudem sind die bisherigen Abschlussprüfer der HLB-Schumacher-Gruppe mit den Rahmenbedingungen und Gegebenheiten der Wirtschaftsführung und Buchhaltung des Theaters vertraut. Hierdurch soll eine möglichst zügige Prüfung des kommenden Jahresabschlusses 2024/2025 gewährleistet werden. Darüber hinaus soll das Honorar für die Abschlussprüfung in einem wirtschaftlich vertretbaren Rahmen gehalten werden. Eine neue Prüfungsgesellschaft benötigt voraussichtlich neben der Einarbeitung in die örtlichen Gegebenheiten mehr Zeitaufwand i.R. der Prüfung der Datenmigration. Zudem verlief die Kommunikation sowie die mit diesem Unternehmen bisher durchgeführten Jahresabschlussprüfungen einwandfrei. Aus diesen und wirtschaftlichen Gründen möchte das Theater Bonn den Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses 2024/25 noch diesem Unternehmen erteilen. Für die Prüfung des Jahresabschlusses 2025/26 werden wir ein anderes Unternehmen vorschlagen. Das Referat Beteiligungsmanagement wurde ebenfalls im Vorfeld mit in die Thematik eingebunden und ist mit diesem Vorgehen einverstanden. Die Finanzierung erfolgt aus dem Wirtschaftsplan des Theaters.Seite 2 von 3 Seite 3 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de