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242280 · Beschlussvorlage

Grundprinzipien für die Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen gemäß § 93 Schulgesetz NRW und Festlegung der Eingangsklassen für das Schuljahr 2025/26

Nummer
242280
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
21.12.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Rates 13.02.2025 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Schulausschusses 22.01.2025 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
242280
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Grundprinzipien für die Festlegung der zu
bildenden Eingangsklassen an Grundschulen
gemäß § 93 Schulgesetz NRW und Festlegung der
Eingangsklassen für das Schuljahr 2025/26
Beratungsfolge
Schulausschuss 22.01.2025 Empfehlung
Rat 13.02.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Für das Schuljahr 2025/26 legt die Bundesstadt Bonn als Schulträgerin in
Anwendung der Verordnung zu § 93 Abs. 2 Schulgesetz die Anzahl der
Eingangsklassen auf insgesamt 181 fest. Diese Eingangsklassen verteilen
sich auf die Grundschulen in städtischer Trägerschaft entsprechend den
nachfolgenden Ausführungen in Ziffern 2.3 bis 2.6.
2. Für die jährliche Festlegung der Zahl der Eingangsklassen und der
Entscheidung über eventuelle Begrenzungen der Zahl von Schülerinnen
und Schülern werden die vom Rat beschlossenen Umsetzungsprinzipien
des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes zugrunde gelegt (siehe DS-
Nr.: 1410479)
3. Die Zügigkeit der GGS Heiderhof wird ab dem Schuljahr 2025/26 von einer
Zwei- auf eine Dreizügigkeit erhöht.
4. Die Verwaltung wird ermächtigt, in begründeten Einzelfällen im Nachgang
von der Festlegung der Eingangsklassen abzuweichen. Die Politik wird
darüber dann nachlaufend informiert.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Schulleitungen zeitnah über die
beabsichtigte Festlegung zu informieren.
Begründung
- Siehe Anlage -Seite 1 von 17
Seite 2
Anlage/n
1 242280 Anlage Begründung (öffentlich)Seite 2 von 17
1
ANLAGE ZU DS-Nr.: 242280
Grundprinzipien für die Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen an
Grundschulen gemäß § 93 Schulgesetz NRW und Festlegung der
Eingangsklassen für das Schuljahr 2025/26
Begründung
1. Grundprinzipien für die jährliche Festlegung der Anzahl von
Eingangsklassen und der Aufnahmekapazität der einzelnen Grundschulen
Wie bereits in den vergangenen Jahren, sollen bei der Festlegung der
Zahl der Eingangsklassen und der Entscheidung über eventuelle
Begrenzungen der Zahl von Schülerinnen und Schülern vier Grundsätze
berücksichtigt werden, die als Umsetzungsprinzipien des 8.
Schulrechtsänderungsgesetzes am 27.03.2014 vom Rat verabschiedet
wurden.
Die Details der beschlossenen Grundprinzipien der sozialräumlichen
Betrachtung, der Flexibilität, der Einhaltung der festgelegten
Zügigkeit sowie des Ausgleichs regionaler Disparitäten wurden in der
DS-Nr.1410479 ausführlich dargelegt.
2. Ermittlung der Kommunalen Klassenrichtzahl und Festlegung der
Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen und der Aufnahmekapazitäten
der einzelnen Grundschulen für das Schuljahr 2025/26
Gemäß den Vorgaben der Verordnung zur Ausführung des §
93 Abs. 2 Schulgesetz, dort § 6a (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG), ermittelt
der Schulträger die kommunale Klassenrichtzahl und legt auf dieser
Grundlage für jedes Schuljahr die Zahl der zu bildenden
Eingangsklassen fest. Die Details zu den Vorgaben sowie zur Ermittlung
der kommunalen Klassenrichtzahl wurden von der Verwaltung in der
Drucksachen-Nr. 1410479 ausführlich erläutert.
Die Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen zum nächsten Schuljahr
erfolgt entsprechend den Vorgaben in zwei Schritten:
2.1 Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl
2.2 Verteilung der Eingangsklassen auf die einzelnen
Grundschulstandorte.
2.1 Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl
Die Berechnungsgrundlage der kommunalen Klassenrichtzahl basiert auf
Vorgaben der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz in
§ 6a Abs. 1 Satz 1.
Für das Schuljahr 2025/26 lagen zum Stichtag (09.12.2024) 3.063
Anmeldungen vor. Zusätzlich wurden 1.312 Schülerinnen und Schüler
höherer Jahrgänge ermittelt, die zum kommenden SchuljahrSeite 3 von 17
2
jahrgangsgemischte Eingangsklassen besuchen1. Zusätzlich werden 102
Kinder berücksichtigt, die sich bislang noch nicht an einer
Grundschule angemeldet haben. Die Gesamtzahl der zu berücksichtigenden
Schülerinnen und Schüler beträgt somit 4.477, womit sich für das
Schuljahr 2025/26 eine kommunale Klassenrichtzahl von 1932 ergibt. D.h.
konkret, dass die Bundesstadt Bonn maximal bis zu 193 Eingangsklassen
bilden dürfte.
2.2 Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen an den einzelnen
Grundschulen
Für die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen innerhalb einer Schule
sind gemäß der Verordnung zur Ausführung des
§ 93 Abs. 2 in § 6a Abs. 1 Satz 1 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2
SchulG), in der derzeit geltenden Fassung, die sogenannten
Klassenbildungswerte maßgeblich:
1. bis zu 29 eine Klasse;
2. 30 bis 56 zwei Klassen;
3. 57 bis 81 drei Klassen;
4. 82 bis 104 vier Klassen;
5. 105 bis 125 fünf Klassen;
6. 126 bis 150 sechs Klassen.
Bei jeweils bis zu weiteren 25 Schülerinnen und Schülern ist eine
weitere Eingangsklasse zu bilden. Die Zahl der nach den Sätzen 1 und 2
zu bildenden Klassen kann aus pädagogischen, schulorganisatorischen
und baulichen Gründen unterschritten werden. Es gilt dann die
Bandbreite 15 bis 29. Diese Ausnahmeregelung ist nicht gültig für
künftige Planungen, sondern kann nur in begründeten Einzelfällen
Anwendung finden.
Nachfolgend wird, gegliedert nach Stadtbezirken und Schulbezugsräumen,
aufgeführt, an welchen Grundschulstandorten der Schulträger von seinem
Steuerungsrecht Gebrauch macht. Es werden die entsprechenden Gründe
dargelegt.
2.3 Stadtbezirk Bonn Beuel (Schulbezugsräume Beuel Mitte-Nord und
Beuel Süd-Ost)
2.3.1 Schulbezugsraum Beuel Mitte-Nord
Insgesamt liegen an den Grundschulen in Beuel Mitte-Nord 237 neue
Anmeldungen vor, davon 213 von wohnsitznahen Kindern. 6 Kinder aus dem
Schulbezugsraum wurden bislang nicht angemeldet.
1 Bei Schulen mit Jahrgangsmischung werden Erstklässler*innen auf bereits bestehende
Klassen verteilt, daher zählen alle diese Klassen als sogenannte Eingangsklassen. Die
verbleibenden Kinder sind faktisch Schüler*innen der Jahrgangsstufen 2 bis 4.
2 Für die Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu
bildenden Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt. Ist der Rechenwert größer
als 30, wird auf die darunter liegende ganze Zahl abgerundet. Ergebnisse größer 60
werden um eins vermindert.
Die voraussichtliche Schülerzahl in den zu bildenden Eingangsklassen liegt bei 4.477.
4.477 geteilt durch 23 entspricht 194,65. 194,65 abgerundet und um eins vermindert
ergibt 193. Die kommunale Klassenrichtzahl für das Schuljahr 2025/2026 beträgt also
193.Seite 4 von 17
3
Es werden 11 Eingangsklassen gebildet, in die bis zu 299 Kinder
aufgenommen werden können.
Der Platzbedarf für 243 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder kann
damit im Schulbezugsraum gedeckt werden.
Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit
festgelegt.
Tabelle 1 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Beuel Mitte-NordSchulname
Schul-
art
Festg.
Zügigkeit
Fest-
legung
Ein-
gangs-
klassen
Jahrgangs-
mischung
Festlegung
Aufnahme-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleib in
Eingangs-
klassen
tatsächliche
An-
meldungen
für 2023/24
Gesamtzahl
Schüler*innen in
Eingangsklassen/
Jahrgangs-
mischung
An-
meldung
wohnsitz-
nahe
Kinder
Anmelde-
überhang
wohnsitz-
nahe
Kinder
Adelheidisschule GGS 3 3 nein 81 0 70 70 67 Nein
Arnold-von-Wied-Schule GGS 2 2 nein 56 0 37 37 33 Nein
Josefschule KGS 3 3 nein 81 0 77 77 74 Nein
Paul-Gerhardt-Schule GGS 3 3 nein 81 0 53 53 39 Nein
GESAMT 11 11 299 0 237 237 213
(Anmerkung: 6 Kinder im Schulbezugsraum Beuel Mitte-Nord sind bislang
noch nicht angemeldet worden. Stand: 09.12.2024).
2.3.2 Schulbezugsraum Beuel Süd-Ost
Insgesamt liegen 369 neue Anmeldungen vor, davon 300 von wohnsitznahen
Kindern. 3 Kinder aus dem Schulbezugsraum wurden bislang noch nicht
angemeldet.
16 Eingangsklassen werden gebildet, in die bis zu 428 Kinder
aufgenommen werden können.
Der Platzbedarf für 372 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder sowie
der Anmeldeüberhang wohnsitzferner Kinder an der GGS Marktschule kann
damit im Schulbezugsraum gedeckt bzw. kompensiert werden.
Tabelle 2 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Beuel Süd-OstSchulname
Schul-
art
Festg.
Zügigkeit
Fest-
legung
Ein-
gangs-
klassen
Jahrgangs-
mischung
Festlegung
Aufnahme-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleib in
Eingangs-
klassen
tatsächliche
An-
meldungen
für 2023/24
Gesamtzahl
Schüler*innen in
Eingangsklassen/
Jahrgangs-
mischung
An-
meldung
wohnsitz-
nahe
Kinder
Anmelde-
überhang
wohnsitz-
nahe
Kinder
Ennertschule GGS 3 3 nein 81 0 61 61 57 Nein
Gottfried-Kinkel-Schule GGS 3 3 nein 81 0 66 66 57 Nein
Holzlar KGS 3 3 nein 81 0 68 68 63 Nein
Marktschule* GGS 4 4 nein 104 0 107 107 77 Nein
Om Berg GGS 3 3 nein 81 0 67 67 46 Nein
GESAMT 16 16 428 0 369 369 300
(Anmerkung: 3 Kinder im Schulbezugsraum Beuel Süd-Ost sind bislang
noch nicht angemeldet worden. Stand: 09.12.2024).
*Erläuterung:
 GGS Marktschule
Die GGS Marktschule ist eine vierzügige Grundschule
und kann damit grundsätzlich bis zu 104 Kinder in vier
Eingangsklassen aufnehmen. Bislang liegen Anmeldungen von 77
wohnsitznahen und 30 wohnsitzfernen Kindern vor.
Die verhältnismäßig hohe Zahl an Anmeldungen wohnsitzferner
Kinder basierte in der Vergangenheit stets auf der Tatsache, an
der GGS Marktschule bei Aufnahme auch einen OGS-Platz erhalten
zu können. Um möglichst vielen angemeldeten wohnsitzfernenSeite 5 von 17
4
Kindern einen Schul- und OGS-Platz anbieten zu können, wurden
auf Initiative der Schule unter Berücksichtigung der zur
Verfügung stehenden Raumressourcen in den Schuljahren 2022/2023
und 2024/25 jeweils 5 Eingangsklassen gebildet. Aktuell
bestehen damit zwei Jahrgänge mit fünf Klassen. Die Schule gibt
vier Klassen ab, daher werden vier Eingangsklassen an der
Marktschule zum kommenden Schuljahr gebildet. Alle wohnortnahen
Anmeldungen können berücksichtigt werden. Anmeldeüberhänge von
wohnortfernen Kindern können im Schulbezugsraum durch freie
Kapazitäten an anderen Schulstandorten aufgefangen werden.
2.4 Stadtbezirk Bonn Bad Godesberg (Schulbezugsräume Bad Godesberg
Nord und Bad Godesberg Süd)
2.4.1 Schulbezugsraum Bad Godesberg Nord
Insgesamt liegen an den Grundschulen im Schulbezugsraum Bad Godesberg
Nord 397 neue Anmeldungen vor, davon 340 von wohnsitznahen Kindern.
148 Kinder verbleiben in den Eingangsklassen, 24 Kinder aus dem
Schulbezugsraum wurden bislang noch nicht angemeldet.
22 Eingangsklassen werden gebildet, in die bei Anwendung der
Klassenfrequenzrichtwerte bis zu 586 Kinder aufgenommen werden können.
Der Platzbedarf für 569 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder kann im
Schulbezugsraum gedeckt werden.
Anmeldeüberhänge einzelner Standorte können durch freie Kapazitäten an
Schulen im Schulbezugsraum kompensiert werden.
Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der
Jahrgangsmischung der Paul-Klee-Schule (s.o. Ziffer 2.1).
Die Eingangsklassen werden im Schulbezugsraum gemäß der vorgegebenen
Zügigkeit festgelegt (16 Klassen plus 6 Klassen mit Jahrgangsmischung
an der Paul-Klee-Schule = 22 Eingangsklassen).
Tabelle 3 Anmeldesituation im Stadtbezirk Bad Godesberg NordSchulname
Schul-
art
Festg.
Zügigkeit
Fest-
legung
Ein-
gangs-
klassen
Jahrgangs-
mischung
Festlegung
Aufnahme-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleib in
Eingangs-
klassen
tatsächliche
An-
meldungen
für 2023/24
Gesamtzahl
Schüler*innen in
Eingangsklassen/
Jahrgangs-
mischung
An-
meldung
wohnsitz-
nahe
Kinder
Anmelde-
überhang
wohnsitz-
nahe Kinder
Beethovenschule KGS 2 2 nein 56 0 48 48 36 Nein
Bodelschwingh-Schule* EGS 3 3 nein 81 0 88 88 83 Ja
Burgschule* KGS 2 2 nein 56 0 60 60 58 Ja
Donatusschule KGS 2 2 nein 56 0 37 37 35 Nein
Gotenschule GGS 3 3 nein 81 0 76 76 62 Nein
Paul-Klee-Schule* GGS 2 8 ja 200 148 45 193 32 Nein
Servatiusschule* KGS 2 2 nein 56 0 43 43 34 Nein
GESAMT 16 22 586 148 397 545 340
(Anmerkung: 24 Kinder im Schulbezugsraum Bad Godesberg Nord sind
bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 09.12.2024).
*Erläuterung:
 EGS Bodelschwingh-Schule
An der dreizügigen Grundschule können 81 Kinder in drei
Eingangsklassen aufgenommen werden. Bislang liegen
Anmeldungen von 83 wohnsitznahen Kindern vor. Nicht alle
Kinder können im Rahmen der festgelegten Zügigkeit
aufgenommen werden. Anmeldeüberhänge können durch freieSeite 6 von 17
5
Platzkapazitäten im Schulbezugsraum, insbesondere an der
der KGS Servatiusschule, aufgefangen werden.
 KGS Burgschule
An der zweizügigen Burgschule können 56 Kinder in zwei
Eingangsklassen aufgenommen werden. Bislang liegen 58
wohnsitznahe Anmeldungen vor. Anmeldeüberhänge können durch
freie Platzkapazitäten im Schulbezugsraum, insbesondere an der
Paul-Klee-Schule, aufgefangen werden.
 GGS Paul-Klee-Schule
An der zweizügigen Grundschule können 200 Kinder in acht
jahrgangsgemischten Eingangsklassen aufgenommen werden.
Die Anmeldungen der wohnortnahen Kinder können alle
berücksichtigt werden.
Um künftig der Nachfragsituation gerecht werden zu können und
Überhänge anderer Schulen sowohl im Schulbezugsraum selbst als
auch in angrenzenden Schulbezugsräumen, bei deren Schulen
keinerlei Erweiterungsoptionen bestehen, kompensieren zu
können, soll die Zügigkeit durch Errichtung eines Ersatzneubaus
auf eine Dreizügigkeit erhöht werden (s. DS.Nr. 220684).
 KGS Servatiusschule
Die zweizügige Schule kann in zwei Eingangsklassen 56
Kinder aufnehmen. Bislang liegen Anmeldungen von 43
Kindern vor. Freie Plätze dienen zur Kompensation von
Anmeldeüberhängen im Schulbezugsraum.
Um künftig der Nachfragsituation gerecht werden zu können und
Überhänge anderer Schulen sowohl im Schulbezugsraum selbst als
auch in angrenzenden Schulbezugsräumen, bei deren Schulen
keinerlei Erweiterungsoptionen bestehen, kompensieren zu
können, ist perspektivisch bzw. im Bedarfsfall geplant, die
Zügigkeit durch Errichtung eines Mensaneubaus sowie Nutzung
zusätzlicher Räume auf eine Dreizügigkeit zu erhöhen (s.
DS.Nr.240661).
2.4.2 Schulbezugsraum Bad Godesberg Süd
Insgesamt liegen 344 neue Anmeldungen vor, davon 289 von wohnsitznahen
Kindern. 12 Kinder im Schulbezugsraum Bad Godesberg Süd wurden bislang
noch nicht angemeldet.
Es werden 13 Eingangsklassen gebildet, in die bei Anwendung der
Klassenfrequenzrichtwerte bis zu 355 Kinder aufgenommen werden können.
Der Platzbedarf für die wohnortnahen Anmeldungen kann gedeckt werden,
der Platzbedarf für insgesamt 356 wohnsitznahe und wohnsitzferne
Kinder kann im Schulbezugsraum jedoch nicht gänzlich gedeckt werden
und muss durch freie Platzkapazitäten in benachbarten
Schulbezugsräumen aufgefangen werden.Seite 7 von 17
6
Tabelle 4 Anmeldesituation im Stadtbezirk Bad Godesberg SüdSchulname
Schul-
art
Festg.
Zügigkeit
Fest-
legung
Ein-
gangs-
klassen
Jahrgangs-
mischung
Festlegung
Aufnahme-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleib in
Eingangs-
klassen
tatsächliche
An-
meldungen
für 2023/24
Gesamtzahl
Schüler*innen in
Eingangsklassen/
Jahrgangs-
mischung
An-
meldung
wohnsitz-
nahe
Kinder
Anmelde-
überhang
wohnsitz-
nahe Kinder
Am Domhof* KGS 3 3 nein 81 0 89 89 75 Nein
Andreasschule* GGS 2 2 nein 56 0 52 52 45 Nein
Heiderhof* GGS 3 3 nein 81 0 73 73 64 Nein
Lyngsbergschule* KGS 2 2 nein 56 0 54 54 51 Nein
Robert-Koch-Schule* GGS 3 3 nein 81 0 76 76 54 Nein
GESAMT 13 13 355 0 344 344 289
(Anmerkung: 12 Kinder im Schulbezugsraum Bad Godesberg Süd sind
bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 09.12.2024).
*Erläuterung:
 KGS Am Domhof
Die dreizügige Schule könnte bis zu 81 Kinder in drei
Eingangsklassen aufnehmen. Bislang liegen Anmeldungen von
75 wohnortnahen und 14 wohnortferne Kindern vor.
Anmeldeüberhänge wohnsitzferner Kinder können durch freie
Platzkapazitäten im Schulbezugsraum aufgefangen werden,
insbesondere an der KGS Lyngsbergschule und der GGS Robert-
Koch-Schule.
Um künftig der Nachfragsituation möglichst gerecht werden zu
können, soll die Aufnahmekapazität durch Errichtung eines
Erweiterungsneubaus von 12 auf 14 Klassen erhöht werden (s.
DS.Nr. 220684).
 GGS Andreasschule
Um künftig der Nachfragsituation gerecht werden zu können sowie
insbesondere Überhänge angrenzender Schulbezugsräume, bei deren
Schulen keinerlei Erweiterungsoptionen bestehen, kompensieren
zu können, soll die Aufnahmekapazität durch Errichtung eines
Ersatzneubaus von 8 auf 10 Klassen erhöht werden (s. DS.Nr.
220684).
 GGS Heiderhof
An der GGS Heiderhof werden wie im Vorjahr drei Eingangsklassen
für bis zu 81 Kinder gebildet. Ab dem kommenden Schuljahr wird
auch die festgelegte Zügigkeit der GGS Heiderhof von einer
Zwei- auf eine Dreizügigkeit erhöht (vgl. Beschlussziffer 3.).
Insgesamt liegen 73 Anmeldungen vor, davon 64 von wohnortnahen
Kindern.
Da die GGS Heiderhof in den vergangenen Jahren durchgehend
Anmeldeüberhänge zu verzeichnen hatte und mit 12 Klassen
bereits in den Vorjahren faktisch dreizügig geführt wurde,
werden im Rahmen des OGS-Ausbaus vor dem Hintergrund des OGS-
Rechtsanspruchs auch die baulichen Voraussetzungen geschaffen,
um die GGS Heiderhof in eine Dreizügigkeit überführen zu
können, zumal mittelfristig nicht von sinkenden Schülerzahlen
auszugehen ist. Das für eine Dreizügigkeit erforderliche
Raumprogramm wurde auf Basis der Bonner Schulbauleitlinie
bereits erstellt und dient bei den weiteren planerischen
Überlegungen als Grundlage.
Um bis zur Realisierung bzw. Fertigstellung eines
Erweiterungsneubaus dennoch 12 Klassen beschulen zu können,
wurde zum Schuljahr 2024/25 eine zusätzliche ContainerklasseSeite 8 von 17
7
zur Verfügung gestellt. Damit ging allerdings keine Erhöhung
der OGS-Platzzahl einher, da die Anzahl der OGS-Plätze derzeit
durch das Platzangebot in der Mensa limitiert ist.
 KGS Lyngsbergschule
An der zweizügigen Schule können bis zu 56 Kinder in zwei
Eingangsklassen aufgenommen werden. Bislang liegen 54
Anmeldungen vor. Freie Plätze können als Kompensation für
Anmeldeüberhänge im Schulbezugsraum genutzt werden,
insbesondere an der KGS Am Domhof.
 GGS Robert-Koch-Schule
Die GGS Robert-Koch ist eine dreizügige Grundschule und
könnte damit bis zu 81 Kinder in zwei Eingangsklassen
aufnehmen. Insgesamt liegen 76 Anmeldungen vor, davon
von 54 wohnortnahen Kindern. Die Einrichtung einer 3.
Eingangsklasse ist interessengerecht, da damit die
Überhänge anderer Schulen in Bad Godesberg Süd
ausgeglichen werden können.
2.5 Stadtbezirk Hardtberg (Schulbezugsräume Hardtberg/Kottenforst und
Hardtberg West)
2.5.1 Schulbezugsraum Hardtberg/Kottenforst
Im Schulbezugsraum liegen 324 neue Anmeldungen vor, davon 288 von
wohnsitznahen Kindern. 151 Kinder verbleiben in den Eingangsklassen. 6
Kinder im Schulbezugsraum sind bislang noch nicht angemeldet worden.
18 Eingangsklassen werden gebildet, in die bei Anwendung der
Klassenfrequenzrichtwerte 472 Kinder aufgenommen werden können.
Der Platzbedarf kann damit im Schulbezugsraum für insgesamt 330
wohnortnahe und wohnortferne Kinder unter Berücksichtigung der 151 in
Eingangsklassen verbleibenden Kinder nicht vollständig gedeckt werden.
Die vorhandenen Kapazitäten werden um 9 Kinder überschritten.
Anmeldeüberhänge wohnortnaher und wohnortferner Kinder können durch
freie Kapazitäten an Schulen im Schulbezugsraum und angrenzender
Schulbezugsräume sowie im Einzugsbereich liegender Schulen kompensiert
werden.
Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der
Jahrgangsmischung der Engelsbachschule (s.o. Ziffer 2.1).
Die Eingangsklassen werden, mit Ausnahme der KGS Schlossbachschule,
gemäß der vorgegebenen Zügigkeit, festgelegt (11 Klassen, plus 6
Klassen wegen der Jahrgangsmischung an der Engelsbachschule plus 1
Klasse an der Schlossbachschule = 18 Eingangsklassen).Seite 9 von 17
8
Tabelle 5 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Hardtberg/KottenforstSchulname Schulart
Festg.
Zügigkeit
Fest-
legung
Ein-
gangs-
klassen
Jahr-
gangs-
mischung
Festlegung
Aufnahme-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleib in
Eingangs-
klassen
tatsächliche
An-
meldungen
für 2023/24
Gesamtzahl
Schüler*innen in
Eingangsklassen/
Jahrgangs-
mischung
An-
meldung
wohnsitz-
nahe
Kinder
Anmelde-
überhang
wohnsitz-
nahe
Kinder
Brüser Berg* GGS 2 2 nein 56 0 64 64 62 Ja
Engelsbachschule* KGS 2 8 ja 200 151 51 202 45 Nein
Finkenhofschule GGS 2 2 nein 56 0 56 56 38 Nein
Kreuzbergschule GGS 2 2 nein 56 0 51 51 45 Nein
Schlossbachschule* KGS 3 4 nein 104 0 102 102 98 Nein
GESAMT 11 18 472 151 324 475 288
(Anmerkung: 6 Kinder im Schulbezugsraum Hardtberg/Kottenforst sind
bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 09.12.2024).
*Erläuterung:
 GGS Brüser Berg
An der zweizügigen GGS Brüser Berg können 56 Kinder in zwei
Eingangsklassen aufgenommen werden. Derzeit liegen 62 Anmeldungen
wohnortnaher Kinder vor. Anmeldeüberhänge wohnortnaher und
wohnortferner Kinder können im Schulbezugsraum, bzw. in
angrenzenden Schulbezugsräumen gedeckt werden.
 KGS Engelsbachschule
Die KGS Engelsbachschule ist eine zweizügige Grundschule
mit Jahrgangsmischung über alle vier Jahrgänge. Die Schulneulinge
verteilen sich aufgrund der Jahrgangsmischung auf 8 Klassen. Für
das kommende Schuljahr sind wie im Vorjahr 51 Neuanmeldungen zu
verzeichnen, davon 45 von wohnsitznahen Kindern.
Aufgrund der Jahrgangsmischung ist die Aufnahmekapazität auf 200
festgelegt. Zum kommenden Schuljahr verbleiben 151 Schüler*innen
in den 8 jahrgangsgemischten Klassen. Die Schule kann demnach 49
neue Schüler*innen und somit alle 45 angemeldeten wohnsitznahen
Kinder aufnehmen.
Anmeldeüberhänge wohnsitzferner Kinder können insbesondere durch
freie Kapazitäten an der im Einzugsbereich liegenden GGS
Waldschule kompensiert werden.
 KGS Schlossbachschule
An der grundsätzlich dreizügig geführten Grundschule
liegen aktuell 102 Neuanmeldungen, davon 98 Anmeldungen
wohnsitznaher Kinder, vor.
Derzeit werden 17 Klassen beschult. Die Schlossbachschule
wird vier Klassen des Schuljahrgangs 4 abgeben, vier
Eingangsklassen können somit zum Schuljahr 2025/26
räumlich im Bestand abgebildet werden.
In den Schuljahren 2017/2018 sowie 2018/2019 hatte die
Verwaltung der Bildung von vier Eingangsklassen nur unter
der Maßgabe zugestimmt, dass für den Schulträger dadurch
keine zusätzlichen Kosten entstehen, die Beschulung im
vorhandenen Raumbestand erfolgt, die multifunktionale
Nutzung von Klassen und OGS-Räumen gewährleistet ist und
durch die weitere Eingangsklasse keine zusätzlichen OGS-Plätze an
dem Standort zur Verfügung gestellt werden.
Zudem erfolgte der ausdrückliche Verweis darauf, dass die
zusätzliche Einrichtung einer vierten Eingangsklasse keine
Entscheidung für einen grundsätzlichen vierzügigen Ausbau
der Schule präjudiziere.Seite 10 von 17
9
Auch wenn in den kommenden Schuljahren durch das in Bezug
genommene Neubaugebiet nach heutigem Stand die Zahl 81
(entspricht nach den Vorgaben zu den sog.
Klassenbildungswerten drei Klassen, s.o. Ziffer 2.2) bei
den neu angemeldeten Erstklässlern vorübergehend
überschritten werden könnte, kann die Verwaltung den
dauerhaften Ausbau zu einer vierzügigen Schule – auch
angesichts der Vielzahl von Notwendigkeiten in anderen
Stadtteilen - derzeit nicht mittragen, zumal auch
langfristig nach den vorliegenden Prognosen nicht von
einer dauerhaften Vierzügigkeit ausgegangen werden kann
(siehe auch DS 210837 Mitteilungsvorlage Fortschreibung
Schulentwicklungsplan Grundschulen).
2.5.2 Schulbezugsraum Hardtberg West
Im Schulbezugsraum liegen 224 neue Anmeldungen vor, davon 199 von
wohnortnahen Kindern. 7 Kinder im Schulbezugsraum sind bislang noch
nicht angemeldet worden
10 Eingangsklassen werden gebildet, in die 274 Kinder aufgenommen
werden können. Im Schulbezugsraum stehen damit ausreichend Plätze zur
Verfügung.
Die Eingangsklassen werden mit Ausnahme der Laurentiusschule gemäß der
vorgegebenen Zügigkeit festgelegt.
Tabelle 6 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Hardtberg WestSchulname Schulart
Festg.
Zügigkeit
Fest-
legung
Ein-
gangs-
klassen
Jahr-
gangs-
mischung
Festlegung
Aufnahme-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleib in
Eingangs-
klassen
tatsächliche
An-
meldungen
für 2023/24
Gesamtzahl
Schüler*innen in
Eingangsklassen/
Jahrgangs-
mischung
An-
meldung
wohnsitz-
nahe
Kinder
Anmelde-
überhang
wohnsitz-
nahe
Kinder
Laurentiusschule* KGS 2 3 nein 81 0 59 59 42 Nein
Ludwig-Richter-Schule GGS 2 2 nein 56 0 43 43 41 Nein
Medinghoven GGS 2 2 nein 56 0 57 57 52 Nein
Rochusschule KGS 3 3 nein 81 0 65 65 64 Nein
GESAMT 9 10 274 0 224 224 199
(Anmerkung: 7 Kinder im Schulbezugsraum Hardtberg West sind bislang
noch nicht angemeldet worden. Stand: 09.12.2024).
*Erläuterung:
 KGS Laurentiusschule
An der Laurentiusschule werden abweichend von der grundsätzlichen
Zweizügigkeit zum Schuljahr 2025/2026 drei Eingangsklassen
gebildet. Räumlich ist das im Bestand möglich, da drei vierte
Klassen Ende des Schuljahres 2024/2025 abgegeben werden.
2.6 Stadtbezirk Bonn
2.6.1 Schulbezugsraum Bonn Nord
Im Schulbezugsraum Bonn Nord liegen 305 Anmeldungen vor, davon 242 von
wohnortnahen Kindern. 18 Kinder im Schulbezugsraum sind bislang noch
nicht angemeldet worden.
14 Eingangsklassen werden gebildet, in die 372 Kinder aufgenommen
werden können. Der Platzbedarf für 323 Kinder kann damit im
Schulbezugsraum gedeckt werden.Seite 11 von 17
10
Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit
festgelegt.
Tabelle 7 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Bonn Nord
Schulname Schulart
Festg.
Zügig-
keit
Fest-
legung
Ein-
gangs-
klassen
Jahrgangs-
mischung
Festlegung
Aufnahme-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleib in
Eingangs-
klassen
tatsächliche
An-
meldungen
für 2024/25
Gesamtzahl
Schüler*innen
in Eingangs-
klassen/
Jahrgangs-
mischung
An-
meldung
wohnsitz-
nahe
Kinder
Anmelde-
überhang
wohnsitz-
nahe
Kinder
Bernhardschule KGS 4 4 nein 104 0 103 103 97 Nein
Buschdorf KGS 2 2 nein 56 0 56 56 43 Nein
Jahnschule* GGS 3 3 nein 81 0 35 35 24 Nein
Karlschule GGS 2 2 nein 56 0 34 34 30 Nein
Am Apfelgarten (ehem.
Peter-Klein)* GGS 3 3 nein 75 0 77 77 48 Nein
GESAMT 14 14 372 0 305 305 242
(Anmerkung: 18 Kinder im Schulbezugsraum Bonn Nord sind bislang noch
nicht angemeldet worden. Stand: 09.12.2024).
*Erläuterung:
 GGS Am Apfelgarten
Die GGS Am Apfelgarten wird zu einer dreizügigen
Grundschule ausgebaut und kann nach Errichtung des Neubaus und
dessen Bezug Anfang des Jahres 2025 dann jährlich bis zu 75
Kinder in drei Eingangsklassen aufnehmen. Die Obergrenze der
aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen
wurde ab dem Schuljahr 2019/2020 grundsätzlich auf 25 festgelegt.
Zum Schuljahr 2025/26 wurden bisher 77 Kinder angemeldet, davon
48 wohnortnahe. Anmeldeüberhänge wohnortferner Kinder können im
Schulbezugsraum bzw. in angrenzenden Schulbezugsräumen
aufgefangen werden.
 GGS Jahnschule
An der dreizügigen Schule können 81 Kinder in drei
Eingangsklassen aufgenommen werden. Bislang wurden 35 Kinder
angemeldet, davon 24 wohnsitznahe. Freie Kapazitäten können zur
Kompensation von Anmeldeüberhängen im Schulbezugsraum, die durch
die bisher noch nicht angemeldeten Kinder entstehen könnten,
genutzt werden. Die Bildung von 3 Eingangsklassen ist somit
interessensgerecht.
2.6.2 Schulbezugsraum Tannenbusch
Im Schulbezugsraum Tannenbusch liegen 164 neue Anmeldungen vor, davon
156 von wohnsitznahen Kindern. 5 Kinder im Schulbezugsraum sind
bislang noch nicht angemeldet worden. 403 Kinder verbleiben in den
bereits gebildeten Eingangsklassen.
23 Eingangsklassen werden gebildet, in die 575 Kinder aufgenommen
werden können. Der Bedarf von 572 wohnsitznahen und wohnsitzfernen
Plätzen kann damit im Schulbezugsraum gedeckt werden.
Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der
Jahrgangsmischung der Carl-Schurz-Schule sowie der EGS Elsa-
Brändström-Schule (s.o. Ziffer 2.1).
Tabelle 8 Anmeldesituation im Schulbezugsraum TannenbuschSeite 12 von 17
11Schulname Schul-art
Festg.
Zügig-
keit
Fest-
legung
Ein-
gangs-
klassen
Jahrgangs-
mischung
Festlegung
Aufnahme-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleib in
Eingangs-
klassen
tatsächliche
An-
meldungen
für 2024/25
Gesamtzahl
Schüler*innen
in Eingangs-
klassen/
Jahrgangs-
mischung
An-
meldung
wohnsitz-
nahe
Kinder
Anmelde-
überhang
wohnsitz-
nahe
Kinder
Carl-Schurz-Schule* GGS 4 16 ja 400 322 67 389 62 Nein
Elsa-Brändström-Schule* EGS 2 5 ja 125 81 33 114 33 Nein
Paulusschule* KGS 2 2 nein 50 0 64 64 61 Ja
GESAMT 8 23 575 403 164 567 156
(Anmerkung: 5 Kinder im Schulbezugsraum Tannenbusch sind bislang noch
nicht angemeldet worden. Stand: 09.12.2024).
*Erläuterung:
 GGS Carl-Schurz-Schule
Die GGS Carl-Schurz-Schule ist eine vierzügige
Grundschule mit Jahrgangsmischung. Sie hat insgesamt 67
Neuanmeldungen. Neben den neu einzuschulenden Kindern
sind auch 322 Kinder zu berücksichtigen, die bereits
eingeschult sind und im Schuljahr 2025/26 weiterhin
Eingangsklassen besuchen werden. Die Aufnahmekapazität
wird auf 400 und die Zahl der Eingangsklassen auf 16
festgelegt.
Freie Plätze können zur Kompensation von
Anmeldeüberhängen im Schulbezugsraum, insbesondere der
Paulusschule genutzt werden.
 EGS Elsa-Brändström-Schule
An der zweizügigen Schule wurde die Klassenfrequenz auf
25 Kinder festgelegt und die Eingangsklassen ab dem
Schuljahr 2022/23 jahrgangsübergreifend organisiert. Die
Schule kann damit in fünf Eingangsklassen 125 Kinder
aufnehmen.
Bislang wurden 33 wohnortnahe Kinder angemeldet. Daneben
sind 81 Kinder zu berücksichtigen, die bereits
eingeschult sind und im Schuljahr 2025/26 weiterhin
Eingangsklassen besuchen werden.
Damit können im Rahmen der festgelegten Aufnahmekapazität
alle wohnsitznahen und wohnortfernen Kinder aufgenommen werden.
Für die EGS Elsa-Brändström-Schule sowie die KGS
Paulusschule wird ein Erweiterungsneubau errichtet
werden, um insbesondere die durch den Rechtsanspruch auf
einen OGS-Platz resultierenden zusätzlichen Bedarfe
decken zu können.
Das Raumprogramm sieht aufgrund des an diesem Standort
tendenziell längeren Verbleibs in der Schuleingangsphase
zwei zusätzliche Räume vor, so dass nach Inbetriebnahme
des Erweiterungsneubaus bei entsprechender Nachfrage nach
Schulplätzen die Einrichtung einer weiteren Klasse
möglich wäre bzw. zusätzliche Schulplätze geschaffen
werden könnten.
 KGS Paulusschule
An der zweizügigen KGS Paulusschule wurde die Obergrenze
der aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler in den
Eingangsklassen ab dem Schuljahr 2019/2020 grundsätzlich
auf 25 festgelegt. Somit können 50 Kinder neu aufgenommen
werden. Bislang liegen Anmeldungen von 61 wohnsitznahenSeite 13 von 17
12
und 3 wohnsitzfernen Kindern vor.
Anmeldüberhänge können z.B. an der GGS Carl-Schurz-Schule
aufgenommen werden.
Für die EGS Elsa-Brändström-Schule sowie die KGS
Paulusschule wird ein Erweiterungsneubau errichtet werden,
um insbesondere die durch den Rechtsanspruch auf einen
OGS-Platz resultierenden zusätzlichen Bedarfe decken zu
können.
Das Raumprogramm sieht aufgrund des an diesem Standort
tendenziell längeren Verbleibs in der Schuleingangsphase
zwei zusätzliche Räume vor, so dass nach Inbetriebnahme
des Erweiterungsneubaus bei entsprechender Nachfrage nach
Schulplätzen die Einrichtung einer weiteren Klasse möglich
wäre bzw. zusätzliche Schulplätze geschaffen werden
könnten.
2.6.3 Schulbezugsraum Bonn West
Im Schulbezugsraum Bonn West liegen 141 neue Anmeldungen vor, davon
128 von wohnsitznahen Kindern. 201 Kinder verbleiben in den
Eingangsklassen. 7 Kinder im Schulbezugsraum sind bislang noch nicht
angemeldet worden.
14 Eingangsklassen werden gebildet, in die bei Anwendung der
Klassenfrequenzrichtwerte bis zu 354 Kinder aufgenommen werden können.
Der Platzbedarf für 349 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder kann
damit im Schulbezugsraum gedeckt werden.
Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der
Jahrgangsmischung der Kettelerschule (s.o. Ziffer 2.1).
Die Eingangsklassen werden im Schulbezugsraum abweichend von der
vorgegebenen Zügigkeit festgelegt (2 plus 8 aufgrund der
Jahrgangsmischung an der Kettelerschule, plus 4 Eingangsklassen an der
Matthias-Claudius-schule = 14 Eingangsklassen).
Tabelle 9 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Bonn WestSchulname Schul-art
Festg.
Zügig-
keit
Fest-
legung
Ein-
gangs-
klassen
Jahrgangs-
mischung
Festlegung
Aufnahme-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleib in
Eingangs-
klassen
tatsächliche
An-
meldungen
für 2024/25
Gesamtzahl
Schüler*innen
in Eingangs-
klassen/
Jahrgangs-
mischung
An-
meldung
wohnsitz-
nahe
Kinder
Anmelde-
überhang
wohnsitz-
nahe
Kinder
Kettelerschule* GGS 2 10 ja 250 201 58 259 56 Ja
Matthias-Claudius-Schule* GGS 4 4 nein 104 0 83 83 71 Nein
GESAMT 6 14 354 201 141 342 127
(Anmerkung: 7 Kinder im Schulbezugsraum Bonn West sind bislang noch
nicht angemeldet worden. Stand: 09.12.2024).
*Erläuterung:
 GGS Kettelerschule
Die GGS Kettelerschule ist eine zweizügige Grundschule
mit Jahrgangsmischung. Sie hat insgesamt 58
Neuanmeldungen. Neben den neu einzuschulenden Kindern
sind auch jene 201 Kinder zu berücksichtigen, die
bereits eingeschult sind und im Schuljahr 2025/26Seite 14 von 17
13
weiterhin Eingangsklassen besuchen werden.
Die Aufnahmekapazität wurde durch die Errichtung eines
Interimsbaus auf 250 und die Gesamtzahl der
Klassen auf 10 festgelegt. Da die Kettelerschule
insgesamt 56 Anmeldungen von wohnsitznahen Kindern hat,
kann dem Grundsatz einer wohnortnahen Beschulung nicht
vollständig Rechnung getragen werden. Anmeldeüberhänge
können insbesondere durch die GGS Matthias-Claudius-Schule
aufgefangen werden.
Perspektivisch soll die Zügigkeit der Kettelerschule durch die
Errichtung eines Erweiterungsneubaus auf drei Züge festgelegt und
die Aufnahmekapazität somit auf 12 Klassen erhöht werden (s. DS.-
Nr. 220685).
 GGS Matthias-Claudius-Schule
Die vierzügige Schule kann 104 Kinder in vier
Eingangsklassen aufnehmen. Bislang liegen 83 neue
Anmeldungen vor, davon 71 von wohnortnahen Kindern. Freie
Plätze können insbesondere zur Kompensation des Anmeldeüberhangs
an der GGS Kettelerschule verwendet werden.
2.6.4 Schulbezugsraum Innenstadt
Im Schulbezugsraum liegen 237 neue Anmeldungen vor, davon 185 von
wohnortnahen Kindern und 52 von wohnortfernen Kindern. 152 bereits
eingeschulte Kinder verbleiben in den Eingangsklassen. 6 Kinder im
Schulbezugsraum Innenstadt sind bislang noch nicht angemeldet worden.
16 Eingangsklassen werden gebildet, in die bis zu 416 Kinder
aufgenommen werden können.
Der Platzbedarf für 395 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder kann im
Schulbezugsraum mit den vorhandenen Platzkapazitäten gedeckt werden.
Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der
Jahrgangsmischung der Münsterschule (s.o. Ziffer 2.1).
Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt
(10, plus 6 aufgrund der Jahrgangsmischung an der Münsterschule = 16
Eingangsklassen).
Tabelle 10 Anmeldesituation Schulbezugsraum InnenstadtSchulname Schul-art
Festg.
Zügig-
keit
Fest-
legung
Ein-
gangs-
klassen
Jahrgangs-
mischung
Festlegung
Aufnahme-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleib in
Eingangs-
klassen
tatsächliche
An-
meldungen
für 2024/25
Gesamtzahl
Schüler*innen
in Eingangs-
klassen/
Jahrgangs-
mischung
An-
meldung
wohnsitz-
nahe
Kinder
Anmelde-
überhang
wohnsitz-
nahe
Kinder
Marien-/Nordschule KGS 4 4 nein 104 0 106 106 102 Nein
Michaelschule GGS 2 2 nein 56 0 40 40 30 Nein
Münsterschule GGS 2 8 ja 200 152 45 197 29 Nein
Stiftschule GGS 2 2 nein 56 0 46 46 24 Nein
GESAMT 10 16 416 152 237 389 185
(Anmerkung: 6 Kinder im Schulbezugsraum Innenstadt sind bislang noch
nicht angemeldet worden. Stand: 09.12.2024).
2.6.5 Schulbezugsraum Bonn SüdSeite 15 von 17
14
Im Schulbezugsraum Bonn Süd liegen 321 neue Anmeldungen vor, davon 245
von wohnsitznahen Kindern. 257 bereits eingeschulte Kinder verbleiben
in den Eingangsklassen. 8 Kinder im Schulbezugsraum sind bislang noch
nicht angemeldet worden.
24 Eingangsklassen werden gebildet, in die 628 Kinder aufgenommen
werden können.
Der Platzbedarf für 586 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder kann
damit im Schulbezugsraum gedeckt werden.
Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus den
Jahrgangsmischungen der Montessorischule und der Nikolausschule (s.o.
Ziffer 2.1).
Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt
(13, plus 9 wegen der Jahrgangsmischungen an Montessori, 2 durch
Jahrgangsmischung an der Nikolausschule = 24 Eingangsklassen).
Tabelle 11 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Bonn SüdSchulname Schul-art
Festg.
Zügig-
keit
Fest-
legung
Ein-
gangs-
klassen
Jahrgangs-
mischung
Festlegung
Aufnahme-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleib in
Eingangs-
klassen
tatsächliche
An-
meldungen
für 2024/25
Gesamtzahl
Schüler*innen
in Eingangs-
klassen/
Jahrgangs-
mischung
An-
meldung
wohnsitz-
nahe
Kinder
Anmelde-
überhang
wohnsitz-
nahe
Kinder
Clemens-August-Schule KGS 2 2 nein 56 0 67 67 60 Ja
Erich-Kästner-Schule GGS 2 2 nein 56 0 47 47 35 Nein
Montessorischule* GGS 3 12 ja 300 203 73 276 48 Nein
Nikolausschule* KGS 2 4 ja 104 54 56 110 47 Nein
Till-Eulenspiegel-Schule* GGS 2 2 nein 56 0 42 42 35 Nein
Waldschule GGS 2 2 nein 56 0 36 36 20 Nein
GESAMT 13 24 628 257 321 578 245
(Anmerkung: 8 Kinder im Schulbezugsraum Bonn Süd sind bislang noch
nicht angemeldet worden. Stand: 09.12.2024).
*Erläuterung:
 GGS Montessorischule
Die dreizügige Schule mit Jahrgangsmischung nach dem
Konzept 1-4 bietet in 12 Eingangsklassen Platz für 300
Kinder. Bislang wurden 73 Kinder angemeldet, davon 48
wohnortnahe. Mit den 203 Kindern, die in den
Eingangsklassen verbleiben, können alle neu angemeldeten
Kinder aufgenommen werden.
Freie Plätze können zur Kompensation von Anmeldüberhängen
im Einzugsbereich genutzt werden.
 KGS Nikolausschule
Die zweizügige Grundschule mit Jahrgangsmischung 1 + 2
kann bis zu 104 Kinder in 4 Eingangsklassen aufnehmen.
Mit den 54 Kindern, die in den Eingangsklassen
verbleiben, können alle neu angemeldeten 47 wohnsitznahen, aber
nicht alle wohnsitzfernen Kinder aufgenommen werden.
Anmeldeüberhänge wohnsitzferner Kinder können im
Schulbezugsraum, insbesondere durch die GGS Waldschule oder die
GGS Erich-Kästner-Schule aufgefangen werden.
 GGS Till-Eulenspiegel-Schule
Die zweizügige Grundschule bildet erstmals Eingangsklassen ohne
Jahrgangsmischung. Die Zahl der Eingangsklassen reduziert sich
daher von 4 auf 2, in die bis zu 56 Kinder aufgenommen werdenSeite 16 von 17
15
können. Zum Schuljahr 2025/26 liegen 42 Anmeldungen vor, die
alle berücksichtigt werden können.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die jährliche Festlegung
der Eingangsklassen nicht eine grundsätzliche Veränderung der
bislang festgelegten Zügigkeit präjudiziert.Seite 17 von 17

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Datenstand: 02.11.2026, 17:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de