242280 · Beschlussvorlage
Grundprinzipien für die Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen gemäß § 93 Schulgesetz NRW und Festlegung der Eingangsklassen für das Schuljahr 2025/26
Kerndaten
- Nummer
- 242280
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 21.12.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Schulausschusses Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 242280 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Grundprinzipien für die Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen gemäß § 93 Schulgesetz NRW und Festlegung der Eingangsklassen für das Schuljahr 2025/26 Beratungsfolge Schulausschuss 22.01.2025 Empfehlung Rat 13.02.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Für das Schuljahr 2025/26 legt die Bundesstadt Bonn als Schulträgerin in Anwendung der Verordnung zu § 93 Abs. 2 Schulgesetz die Anzahl der Eingangsklassen auf insgesamt 181 fest. Diese Eingangsklassen verteilen sich auf die Grundschulen in städtischer Trägerschaft entsprechend den nachfolgenden Ausführungen in Ziffern 2.3 bis 2.6. 2. Für die jährliche Festlegung der Zahl der Eingangsklassen und der Entscheidung über eventuelle Begrenzungen der Zahl von Schülerinnen und Schülern werden die vom Rat beschlossenen Umsetzungsprinzipien des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes zugrunde gelegt (siehe DS- Nr.: 1410479) 3. Die Zügigkeit der GGS Heiderhof wird ab dem Schuljahr 2025/26 von einer Zwei- auf eine Dreizügigkeit erhöht. 4. Die Verwaltung wird ermächtigt, in begründeten Einzelfällen im Nachgang von der Festlegung der Eingangsklassen abzuweichen. Die Politik wird darüber dann nachlaufend informiert. Die Verwaltung wird beauftragt, die Schulleitungen zeitnah über die beabsichtigte Festlegung zu informieren. Begründung - Siehe Anlage -Seite 1 von 17 Seite 2 Anlage/n 1 242280 Anlage Begründung (öffentlich)Seite 2 von 17 1 ANLAGE ZU DS-Nr.: 242280 Grundprinzipien für die Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen gemäß § 93 Schulgesetz NRW und Festlegung der Eingangsklassen für das Schuljahr 2025/26 Begründung 1. Grundprinzipien für die jährliche Festlegung der Anzahl von Eingangsklassen und der Aufnahmekapazität der einzelnen Grundschulen Wie bereits in den vergangenen Jahren, sollen bei der Festlegung der Zahl der Eingangsklassen und der Entscheidung über eventuelle Begrenzungen der Zahl von Schülerinnen und Schülern vier Grundsätze berücksichtigt werden, die als Umsetzungsprinzipien des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes am 27.03.2014 vom Rat verabschiedet wurden. Die Details der beschlossenen Grundprinzipien der sozialräumlichen Betrachtung, der Flexibilität, der Einhaltung der festgelegten Zügigkeit sowie des Ausgleichs regionaler Disparitäten wurden in der DS-Nr.1410479 ausführlich dargelegt. 2. Ermittlung der Kommunalen Klassenrichtzahl und Festlegung der Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen und der Aufnahmekapazitäten der einzelnen Grundschulen für das Schuljahr 2025/26 Gemäß den Vorgaben der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz, dort § 6a (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG), ermittelt der Schulträger die kommunale Klassenrichtzahl und legt auf dieser Grundlage für jedes Schuljahr die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen fest. Die Details zu den Vorgaben sowie zur Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wurden von der Verwaltung in der Drucksachen-Nr. 1410479 ausführlich erläutert. Die Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen zum nächsten Schuljahr erfolgt entsprechend den Vorgaben in zwei Schritten: 2.1 Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl 2.2 Verteilung der Eingangsklassen auf die einzelnen Grundschulstandorte. 2.1 Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl Die Berechnungsgrundlage der kommunalen Klassenrichtzahl basiert auf Vorgaben der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz in § 6a Abs. 1 Satz 1. Für das Schuljahr 2025/26 lagen zum Stichtag (09.12.2024) 3.063 Anmeldungen vor. Zusätzlich wurden 1.312 Schülerinnen und Schüler höherer Jahrgänge ermittelt, die zum kommenden SchuljahrSeite 3 von 17 2 jahrgangsgemischte Eingangsklassen besuchen1. Zusätzlich werden 102 Kinder berücksichtigt, die sich bislang noch nicht an einer Grundschule angemeldet haben. Die Gesamtzahl der zu berücksichtigenden Schülerinnen und Schüler beträgt somit 4.477, womit sich für das Schuljahr 2025/26 eine kommunale Klassenrichtzahl von 1932 ergibt. D.h. konkret, dass die Bundesstadt Bonn maximal bis zu 193 Eingangsklassen bilden dürfte. 2.2 Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen an den einzelnen Grundschulen Für die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen innerhalb einer Schule sind gemäß der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 in § 6a Abs. 1 Satz 1 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG), in der derzeit geltenden Fassung, die sogenannten Klassenbildungswerte maßgeblich: 1. bis zu 29 eine Klasse; 2. 30 bis 56 zwei Klassen; 3. 57 bis 81 drei Klassen; 4. 82 bis 104 vier Klassen; 5. 105 bis 125 fünf Klassen; 6. 126 bis 150 sechs Klassen. Bei jeweils bis zu weiteren 25 Schülerinnen und Schülern ist eine weitere Eingangsklasse zu bilden. Die Zahl der nach den Sätzen 1 und 2 zu bildenden Klassen kann aus pädagogischen, schulorganisatorischen und baulichen Gründen unterschritten werden. Es gilt dann die Bandbreite 15 bis 29. Diese Ausnahmeregelung ist nicht gültig für künftige Planungen, sondern kann nur in begründeten Einzelfällen Anwendung finden. Nachfolgend wird, gegliedert nach Stadtbezirken und Schulbezugsräumen, aufgeführt, an welchen Grundschulstandorten der Schulträger von seinem Steuerungsrecht Gebrauch macht. Es werden die entsprechenden Gründe dargelegt. 2.3 Stadtbezirk Bonn Beuel (Schulbezugsräume Beuel Mitte-Nord und Beuel Süd-Ost) 2.3.1 Schulbezugsraum Beuel Mitte-Nord Insgesamt liegen an den Grundschulen in Beuel Mitte-Nord 237 neue Anmeldungen vor, davon 213 von wohnsitznahen Kindern. 6 Kinder aus dem Schulbezugsraum wurden bislang nicht angemeldet. 1 Bei Schulen mit Jahrgangsmischung werden Erstklässler*innen auf bereits bestehende Klassen verteilt, daher zählen alle diese Klassen als sogenannte Eingangsklassen. Die verbleibenden Kinder sind faktisch Schüler*innen der Jahrgangsstufen 2 bis 4. 2 Für die Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu bildenden Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt. Ist der Rechenwert größer als 30, wird auf die darunter liegende ganze Zahl abgerundet. Ergebnisse größer 60 werden um eins vermindert. Die voraussichtliche Schülerzahl in den zu bildenden Eingangsklassen liegt bei 4.477. 4.477 geteilt durch 23 entspricht 194,65. 194,65 abgerundet und um eins vermindert ergibt 193. Die kommunale Klassenrichtzahl für das Schuljahr 2025/2026 beträgt also 193.Seite 4 von 17 3 Es werden 11 Eingangsklassen gebildet, in die bis zu 299 Kinder aufgenommen werden können. Der Platzbedarf für 243 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder kann damit im Schulbezugsraum gedeckt werden. Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt. Tabelle 1 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Beuel Mitte-NordSchulname Schul- art Festg. Zügigkeit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahrgangs- mischung Festlegung Aufnahme- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächliche An- meldungen für 2023/24 Gesamtzahl Schüler*innen in Eingangsklassen/ Jahrgangs- mischung An- meldung wohnsitz- nahe Kinder Anmelde- überhang wohnsitz- nahe Kinder Adelheidisschule GGS 3 3 nein 81 0 70 70 67 Nein Arnold-von-Wied-Schule GGS 2 2 nein 56 0 37 37 33 Nein Josefschule KGS 3 3 nein 81 0 77 77 74 Nein Paul-Gerhardt-Schule GGS 3 3 nein 81 0 53 53 39 Nein GESAMT 11 11 299 0 237 237 213 (Anmerkung: 6 Kinder im Schulbezugsraum Beuel Mitte-Nord sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 09.12.2024). 2.3.2 Schulbezugsraum Beuel Süd-Ost Insgesamt liegen 369 neue Anmeldungen vor, davon 300 von wohnsitznahen Kindern. 3 Kinder aus dem Schulbezugsraum wurden bislang noch nicht angemeldet. 16 Eingangsklassen werden gebildet, in die bis zu 428 Kinder aufgenommen werden können. Der Platzbedarf für 372 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder sowie der Anmeldeüberhang wohnsitzferner Kinder an der GGS Marktschule kann damit im Schulbezugsraum gedeckt bzw. kompensiert werden. Tabelle 2 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Beuel Süd-OstSchulname Schul- art Festg. Zügigkeit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahrgangs- mischung Festlegung Aufnahme- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächliche An- meldungen für 2023/24 Gesamtzahl Schüler*innen in Eingangsklassen/ Jahrgangs- mischung An- meldung wohnsitz- nahe Kinder Anmelde- überhang wohnsitz- nahe Kinder Ennertschule GGS 3 3 nein 81 0 61 61 57 Nein Gottfried-Kinkel-Schule GGS 3 3 nein 81 0 66 66 57 Nein Holzlar KGS 3 3 nein 81 0 68 68 63 Nein Marktschule* GGS 4 4 nein 104 0 107 107 77 Nein Om Berg GGS 3 3 nein 81 0 67 67 46 Nein GESAMT 16 16 428 0 369 369 300 (Anmerkung: 3 Kinder im Schulbezugsraum Beuel Süd-Ost sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 09.12.2024). *Erläuterung: GGS Marktschule Die GGS Marktschule ist eine vierzügige Grundschule und kann damit grundsätzlich bis zu 104 Kinder in vier Eingangsklassen aufnehmen. Bislang liegen Anmeldungen von 77 wohnsitznahen und 30 wohnsitzfernen Kindern vor. Die verhältnismäßig hohe Zahl an Anmeldungen wohnsitzferner Kinder basierte in der Vergangenheit stets auf der Tatsache, an der GGS Marktschule bei Aufnahme auch einen OGS-Platz erhalten zu können. Um möglichst vielen angemeldeten wohnsitzfernenSeite 5 von 17 4 Kindern einen Schul- und OGS-Platz anbieten zu können, wurden auf Initiative der Schule unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Raumressourcen in den Schuljahren 2022/2023 und 2024/25 jeweils 5 Eingangsklassen gebildet. Aktuell bestehen damit zwei Jahrgänge mit fünf Klassen. Die Schule gibt vier Klassen ab, daher werden vier Eingangsklassen an der Marktschule zum kommenden Schuljahr gebildet. Alle wohnortnahen Anmeldungen können berücksichtigt werden. Anmeldeüberhänge von wohnortfernen Kindern können im Schulbezugsraum durch freie Kapazitäten an anderen Schulstandorten aufgefangen werden. 2.4 Stadtbezirk Bonn Bad Godesberg (Schulbezugsräume Bad Godesberg Nord und Bad Godesberg Süd) 2.4.1 Schulbezugsraum Bad Godesberg Nord Insgesamt liegen an den Grundschulen im Schulbezugsraum Bad Godesberg Nord 397 neue Anmeldungen vor, davon 340 von wohnsitznahen Kindern. 148 Kinder verbleiben in den Eingangsklassen, 24 Kinder aus dem Schulbezugsraum wurden bislang noch nicht angemeldet. 22 Eingangsklassen werden gebildet, in die bei Anwendung der Klassenfrequenzrichtwerte bis zu 586 Kinder aufgenommen werden können. Der Platzbedarf für 569 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder kann im Schulbezugsraum gedeckt werden. Anmeldeüberhänge einzelner Standorte können durch freie Kapazitäten an Schulen im Schulbezugsraum kompensiert werden. Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der Jahrgangsmischung der Paul-Klee-Schule (s.o. Ziffer 2.1). Die Eingangsklassen werden im Schulbezugsraum gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt (16 Klassen plus 6 Klassen mit Jahrgangsmischung an der Paul-Klee-Schule = 22 Eingangsklassen). Tabelle 3 Anmeldesituation im Stadtbezirk Bad Godesberg NordSchulname Schul- art Festg. Zügigkeit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahrgangs- mischung Festlegung Aufnahme- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächliche An- meldungen für 2023/24 Gesamtzahl Schüler*innen in Eingangsklassen/ Jahrgangs- mischung An- meldung wohnsitz- nahe Kinder Anmelde- überhang wohnsitz- nahe Kinder Beethovenschule KGS 2 2 nein 56 0 48 48 36 Nein Bodelschwingh-Schule* EGS 3 3 nein 81 0 88 88 83 Ja Burgschule* KGS 2 2 nein 56 0 60 60 58 Ja Donatusschule KGS 2 2 nein 56 0 37 37 35 Nein Gotenschule GGS 3 3 nein 81 0 76 76 62 Nein Paul-Klee-Schule* GGS 2 8 ja 200 148 45 193 32 Nein Servatiusschule* KGS 2 2 nein 56 0 43 43 34 Nein GESAMT 16 22 586 148 397 545 340 (Anmerkung: 24 Kinder im Schulbezugsraum Bad Godesberg Nord sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 09.12.2024). *Erläuterung: EGS Bodelschwingh-Schule An der dreizügigen Grundschule können 81 Kinder in drei Eingangsklassen aufgenommen werden. Bislang liegen Anmeldungen von 83 wohnsitznahen Kindern vor. Nicht alle Kinder können im Rahmen der festgelegten Zügigkeit aufgenommen werden. Anmeldeüberhänge können durch freieSeite 6 von 17 5 Platzkapazitäten im Schulbezugsraum, insbesondere an der der KGS Servatiusschule, aufgefangen werden. KGS Burgschule An der zweizügigen Burgschule können 56 Kinder in zwei Eingangsklassen aufgenommen werden. Bislang liegen 58 wohnsitznahe Anmeldungen vor. Anmeldeüberhänge können durch freie Platzkapazitäten im Schulbezugsraum, insbesondere an der Paul-Klee-Schule, aufgefangen werden. GGS Paul-Klee-Schule An der zweizügigen Grundschule können 200 Kinder in acht jahrgangsgemischten Eingangsklassen aufgenommen werden. Die Anmeldungen der wohnortnahen Kinder können alle berücksichtigt werden. Um künftig der Nachfragsituation gerecht werden zu können und Überhänge anderer Schulen sowohl im Schulbezugsraum selbst als auch in angrenzenden Schulbezugsräumen, bei deren Schulen keinerlei Erweiterungsoptionen bestehen, kompensieren zu können, soll die Zügigkeit durch Errichtung eines Ersatzneubaus auf eine Dreizügigkeit erhöht werden (s. DS.Nr. 220684). KGS Servatiusschule Die zweizügige Schule kann in zwei Eingangsklassen 56 Kinder aufnehmen. Bislang liegen Anmeldungen von 43 Kindern vor. Freie Plätze dienen zur Kompensation von Anmeldeüberhängen im Schulbezugsraum. Um künftig der Nachfragsituation gerecht werden zu können und Überhänge anderer Schulen sowohl im Schulbezugsraum selbst als auch in angrenzenden Schulbezugsräumen, bei deren Schulen keinerlei Erweiterungsoptionen bestehen, kompensieren zu können, ist perspektivisch bzw. im Bedarfsfall geplant, die Zügigkeit durch Errichtung eines Mensaneubaus sowie Nutzung zusätzlicher Räume auf eine Dreizügigkeit zu erhöhen (s. DS.Nr.240661). 2.4.2 Schulbezugsraum Bad Godesberg Süd Insgesamt liegen 344 neue Anmeldungen vor, davon 289 von wohnsitznahen Kindern. 12 Kinder im Schulbezugsraum Bad Godesberg Süd wurden bislang noch nicht angemeldet. Es werden 13 Eingangsklassen gebildet, in die bei Anwendung der Klassenfrequenzrichtwerte bis zu 355 Kinder aufgenommen werden können. Der Platzbedarf für die wohnortnahen Anmeldungen kann gedeckt werden, der Platzbedarf für insgesamt 356 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder kann im Schulbezugsraum jedoch nicht gänzlich gedeckt werden und muss durch freie Platzkapazitäten in benachbarten Schulbezugsräumen aufgefangen werden.Seite 7 von 17 6 Tabelle 4 Anmeldesituation im Stadtbezirk Bad Godesberg SüdSchulname Schul- art Festg. Zügigkeit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahrgangs- mischung Festlegung Aufnahme- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächliche An- meldungen für 2023/24 Gesamtzahl Schüler*innen in Eingangsklassen/ Jahrgangs- mischung An- meldung wohnsitz- nahe Kinder Anmelde- überhang wohnsitz- nahe Kinder Am Domhof* KGS 3 3 nein 81 0 89 89 75 Nein Andreasschule* GGS 2 2 nein 56 0 52 52 45 Nein Heiderhof* GGS 3 3 nein 81 0 73 73 64 Nein Lyngsbergschule* KGS 2 2 nein 56 0 54 54 51 Nein Robert-Koch-Schule* GGS 3 3 nein 81 0 76 76 54 Nein GESAMT 13 13 355 0 344 344 289 (Anmerkung: 12 Kinder im Schulbezugsraum Bad Godesberg Süd sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 09.12.2024). *Erläuterung: KGS Am Domhof Die dreizügige Schule könnte bis zu 81 Kinder in drei Eingangsklassen aufnehmen. Bislang liegen Anmeldungen von 75 wohnortnahen und 14 wohnortferne Kindern vor. Anmeldeüberhänge wohnsitzferner Kinder können durch freie Platzkapazitäten im Schulbezugsraum aufgefangen werden, insbesondere an der KGS Lyngsbergschule und der GGS Robert- Koch-Schule. Um künftig der Nachfragsituation möglichst gerecht werden zu können, soll die Aufnahmekapazität durch Errichtung eines Erweiterungsneubaus von 12 auf 14 Klassen erhöht werden (s. DS.Nr. 220684). GGS Andreasschule Um künftig der Nachfragsituation gerecht werden zu können sowie insbesondere Überhänge angrenzender Schulbezugsräume, bei deren Schulen keinerlei Erweiterungsoptionen bestehen, kompensieren zu können, soll die Aufnahmekapazität durch Errichtung eines Ersatzneubaus von 8 auf 10 Klassen erhöht werden (s. DS.Nr. 220684). GGS Heiderhof An der GGS Heiderhof werden wie im Vorjahr drei Eingangsklassen für bis zu 81 Kinder gebildet. Ab dem kommenden Schuljahr wird auch die festgelegte Zügigkeit der GGS Heiderhof von einer Zwei- auf eine Dreizügigkeit erhöht (vgl. Beschlussziffer 3.). Insgesamt liegen 73 Anmeldungen vor, davon 64 von wohnortnahen Kindern. Da die GGS Heiderhof in den vergangenen Jahren durchgehend Anmeldeüberhänge zu verzeichnen hatte und mit 12 Klassen bereits in den Vorjahren faktisch dreizügig geführt wurde, werden im Rahmen des OGS-Ausbaus vor dem Hintergrund des OGS- Rechtsanspruchs auch die baulichen Voraussetzungen geschaffen, um die GGS Heiderhof in eine Dreizügigkeit überführen zu können, zumal mittelfristig nicht von sinkenden Schülerzahlen auszugehen ist. Das für eine Dreizügigkeit erforderliche Raumprogramm wurde auf Basis der Bonner Schulbauleitlinie bereits erstellt und dient bei den weiteren planerischen Überlegungen als Grundlage. Um bis zur Realisierung bzw. Fertigstellung eines Erweiterungsneubaus dennoch 12 Klassen beschulen zu können, wurde zum Schuljahr 2024/25 eine zusätzliche ContainerklasseSeite 8 von 17 7 zur Verfügung gestellt. Damit ging allerdings keine Erhöhung der OGS-Platzzahl einher, da die Anzahl der OGS-Plätze derzeit durch das Platzangebot in der Mensa limitiert ist. KGS Lyngsbergschule An der zweizügigen Schule können bis zu 56 Kinder in zwei Eingangsklassen aufgenommen werden. Bislang liegen 54 Anmeldungen vor. Freie Plätze können als Kompensation für Anmeldeüberhänge im Schulbezugsraum genutzt werden, insbesondere an der KGS Am Domhof. GGS Robert-Koch-Schule Die GGS Robert-Koch ist eine dreizügige Grundschule und könnte damit bis zu 81 Kinder in zwei Eingangsklassen aufnehmen. Insgesamt liegen 76 Anmeldungen vor, davon von 54 wohnortnahen Kindern. Die Einrichtung einer 3. Eingangsklasse ist interessengerecht, da damit die Überhänge anderer Schulen in Bad Godesberg Süd ausgeglichen werden können. 2.5 Stadtbezirk Hardtberg (Schulbezugsräume Hardtberg/Kottenforst und Hardtberg West) 2.5.1 Schulbezugsraum Hardtberg/Kottenforst Im Schulbezugsraum liegen 324 neue Anmeldungen vor, davon 288 von wohnsitznahen Kindern. 151 Kinder verbleiben in den Eingangsklassen. 6 Kinder im Schulbezugsraum sind bislang noch nicht angemeldet worden. 18 Eingangsklassen werden gebildet, in die bei Anwendung der Klassenfrequenzrichtwerte 472 Kinder aufgenommen werden können. Der Platzbedarf kann damit im Schulbezugsraum für insgesamt 330 wohnortnahe und wohnortferne Kinder unter Berücksichtigung der 151 in Eingangsklassen verbleibenden Kinder nicht vollständig gedeckt werden. Die vorhandenen Kapazitäten werden um 9 Kinder überschritten. Anmeldeüberhänge wohnortnaher und wohnortferner Kinder können durch freie Kapazitäten an Schulen im Schulbezugsraum und angrenzender Schulbezugsräume sowie im Einzugsbereich liegender Schulen kompensiert werden. Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der Jahrgangsmischung der Engelsbachschule (s.o. Ziffer 2.1). Die Eingangsklassen werden, mit Ausnahme der KGS Schlossbachschule, gemäß der vorgegebenen Zügigkeit, festgelegt (11 Klassen, plus 6 Klassen wegen der Jahrgangsmischung an der Engelsbachschule plus 1 Klasse an der Schlossbachschule = 18 Eingangsklassen).Seite 9 von 17 8 Tabelle 5 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Hardtberg/KottenforstSchulname Schulart Festg. Zügigkeit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahr- gangs- mischung Festlegung Aufnahme- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächliche An- meldungen für 2023/24 Gesamtzahl Schüler*innen in Eingangsklassen/ Jahrgangs- mischung An- meldung wohnsitz- nahe Kinder Anmelde- überhang wohnsitz- nahe Kinder Brüser Berg* GGS 2 2 nein 56 0 64 64 62 Ja Engelsbachschule* KGS 2 8 ja 200 151 51 202 45 Nein Finkenhofschule GGS 2 2 nein 56 0 56 56 38 Nein Kreuzbergschule GGS 2 2 nein 56 0 51 51 45 Nein Schlossbachschule* KGS 3 4 nein 104 0 102 102 98 Nein GESAMT 11 18 472 151 324 475 288 (Anmerkung: 6 Kinder im Schulbezugsraum Hardtberg/Kottenforst sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 09.12.2024). *Erläuterung: GGS Brüser Berg An der zweizügigen GGS Brüser Berg können 56 Kinder in zwei Eingangsklassen aufgenommen werden. Derzeit liegen 62 Anmeldungen wohnortnaher Kinder vor. Anmeldeüberhänge wohnortnaher und wohnortferner Kinder können im Schulbezugsraum, bzw. in angrenzenden Schulbezugsräumen gedeckt werden. KGS Engelsbachschule Die KGS Engelsbachschule ist eine zweizügige Grundschule mit Jahrgangsmischung über alle vier Jahrgänge. Die Schulneulinge verteilen sich aufgrund der Jahrgangsmischung auf 8 Klassen. Für das kommende Schuljahr sind wie im Vorjahr 51 Neuanmeldungen zu verzeichnen, davon 45 von wohnsitznahen Kindern. Aufgrund der Jahrgangsmischung ist die Aufnahmekapazität auf 200 festgelegt. Zum kommenden Schuljahr verbleiben 151 Schüler*innen in den 8 jahrgangsgemischten Klassen. Die Schule kann demnach 49 neue Schüler*innen und somit alle 45 angemeldeten wohnsitznahen Kinder aufnehmen. Anmeldeüberhänge wohnsitzferner Kinder können insbesondere durch freie Kapazitäten an der im Einzugsbereich liegenden GGS Waldschule kompensiert werden. KGS Schlossbachschule An der grundsätzlich dreizügig geführten Grundschule liegen aktuell 102 Neuanmeldungen, davon 98 Anmeldungen wohnsitznaher Kinder, vor. Derzeit werden 17 Klassen beschult. Die Schlossbachschule wird vier Klassen des Schuljahrgangs 4 abgeben, vier Eingangsklassen können somit zum Schuljahr 2025/26 räumlich im Bestand abgebildet werden. In den Schuljahren 2017/2018 sowie 2018/2019 hatte die Verwaltung der Bildung von vier Eingangsklassen nur unter der Maßgabe zugestimmt, dass für den Schulträger dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen, die Beschulung im vorhandenen Raumbestand erfolgt, die multifunktionale Nutzung von Klassen und OGS-Räumen gewährleistet ist und durch die weitere Eingangsklasse keine zusätzlichen OGS-Plätze an dem Standort zur Verfügung gestellt werden. Zudem erfolgte der ausdrückliche Verweis darauf, dass die zusätzliche Einrichtung einer vierten Eingangsklasse keine Entscheidung für einen grundsätzlichen vierzügigen Ausbau der Schule präjudiziere.Seite 10 von 17 9 Auch wenn in den kommenden Schuljahren durch das in Bezug genommene Neubaugebiet nach heutigem Stand die Zahl 81 (entspricht nach den Vorgaben zu den sog. Klassenbildungswerten drei Klassen, s.o. Ziffer 2.2) bei den neu angemeldeten Erstklässlern vorübergehend überschritten werden könnte, kann die Verwaltung den dauerhaften Ausbau zu einer vierzügigen Schule – auch angesichts der Vielzahl von Notwendigkeiten in anderen Stadtteilen - derzeit nicht mittragen, zumal auch langfristig nach den vorliegenden Prognosen nicht von einer dauerhaften Vierzügigkeit ausgegangen werden kann (siehe auch DS 210837 Mitteilungsvorlage Fortschreibung Schulentwicklungsplan Grundschulen). 2.5.2 Schulbezugsraum Hardtberg West Im Schulbezugsraum liegen 224 neue Anmeldungen vor, davon 199 von wohnortnahen Kindern. 7 Kinder im Schulbezugsraum sind bislang noch nicht angemeldet worden 10 Eingangsklassen werden gebildet, in die 274 Kinder aufgenommen werden können. Im Schulbezugsraum stehen damit ausreichend Plätze zur Verfügung. Die Eingangsklassen werden mit Ausnahme der Laurentiusschule gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt. Tabelle 6 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Hardtberg WestSchulname Schulart Festg. Zügigkeit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahr- gangs- mischung Festlegung Aufnahme- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächliche An- meldungen für 2023/24 Gesamtzahl Schüler*innen in Eingangsklassen/ Jahrgangs- mischung An- meldung wohnsitz- nahe Kinder Anmelde- überhang wohnsitz- nahe Kinder Laurentiusschule* KGS 2 3 nein 81 0 59 59 42 Nein Ludwig-Richter-Schule GGS 2 2 nein 56 0 43 43 41 Nein Medinghoven GGS 2 2 nein 56 0 57 57 52 Nein Rochusschule KGS 3 3 nein 81 0 65 65 64 Nein GESAMT 9 10 274 0 224 224 199 (Anmerkung: 7 Kinder im Schulbezugsraum Hardtberg West sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 09.12.2024). *Erläuterung: KGS Laurentiusschule An der Laurentiusschule werden abweichend von der grundsätzlichen Zweizügigkeit zum Schuljahr 2025/2026 drei Eingangsklassen gebildet. Räumlich ist das im Bestand möglich, da drei vierte Klassen Ende des Schuljahres 2024/2025 abgegeben werden. 2.6 Stadtbezirk Bonn 2.6.1 Schulbezugsraum Bonn Nord Im Schulbezugsraum Bonn Nord liegen 305 Anmeldungen vor, davon 242 von wohnortnahen Kindern. 18 Kinder im Schulbezugsraum sind bislang noch nicht angemeldet worden. 14 Eingangsklassen werden gebildet, in die 372 Kinder aufgenommen werden können. Der Platzbedarf für 323 Kinder kann damit im Schulbezugsraum gedeckt werden.Seite 11 von 17 10 Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt. Tabelle 7 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Bonn Nord Schulname Schulart Festg. Zügig- keit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahrgangs- mischung Festlegung Aufnahme- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächliche An- meldungen für 2024/25 Gesamtzahl Schüler*innen in Eingangs- klassen/ Jahrgangs- mischung An- meldung wohnsitz- nahe Kinder Anmelde- überhang wohnsitz- nahe Kinder Bernhardschule KGS 4 4 nein 104 0 103 103 97 Nein Buschdorf KGS 2 2 nein 56 0 56 56 43 Nein Jahnschule* GGS 3 3 nein 81 0 35 35 24 Nein Karlschule GGS 2 2 nein 56 0 34 34 30 Nein Am Apfelgarten (ehem. Peter-Klein)* GGS 3 3 nein 75 0 77 77 48 Nein GESAMT 14 14 372 0 305 305 242 (Anmerkung: 18 Kinder im Schulbezugsraum Bonn Nord sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 09.12.2024). *Erläuterung: GGS Am Apfelgarten Die GGS Am Apfelgarten wird zu einer dreizügigen Grundschule ausgebaut und kann nach Errichtung des Neubaus und dessen Bezug Anfang des Jahres 2025 dann jährlich bis zu 75 Kinder in drei Eingangsklassen aufnehmen. Die Obergrenze der aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen wurde ab dem Schuljahr 2019/2020 grundsätzlich auf 25 festgelegt. Zum Schuljahr 2025/26 wurden bisher 77 Kinder angemeldet, davon 48 wohnortnahe. Anmeldeüberhänge wohnortferner Kinder können im Schulbezugsraum bzw. in angrenzenden Schulbezugsräumen aufgefangen werden. GGS Jahnschule An der dreizügigen Schule können 81 Kinder in drei Eingangsklassen aufgenommen werden. Bislang wurden 35 Kinder angemeldet, davon 24 wohnsitznahe. Freie Kapazitäten können zur Kompensation von Anmeldeüberhängen im Schulbezugsraum, die durch die bisher noch nicht angemeldeten Kinder entstehen könnten, genutzt werden. Die Bildung von 3 Eingangsklassen ist somit interessensgerecht. 2.6.2 Schulbezugsraum Tannenbusch Im Schulbezugsraum Tannenbusch liegen 164 neue Anmeldungen vor, davon 156 von wohnsitznahen Kindern. 5 Kinder im Schulbezugsraum sind bislang noch nicht angemeldet worden. 403 Kinder verbleiben in den bereits gebildeten Eingangsklassen. 23 Eingangsklassen werden gebildet, in die 575 Kinder aufgenommen werden können. Der Bedarf von 572 wohnsitznahen und wohnsitzfernen Plätzen kann damit im Schulbezugsraum gedeckt werden. Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der Jahrgangsmischung der Carl-Schurz-Schule sowie der EGS Elsa- Brändström-Schule (s.o. Ziffer 2.1). Tabelle 8 Anmeldesituation im Schulbezugsraum TannenbuschSeite 12 von 17 11Schulname Schul-art Festg. Zügig- keit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahrgangs- mischung Festlegung Aufnahme- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächliche An- meldungen für 2024/25 Gesamtzahl Schüler*innen in Eingangs- klassen/ Jahrgangs- mischung An- meldung wohnsitz- nahe Kinder Anmelde- überhang wohnsitz- nahe Kinder Carl-Schurz-Schule* GGS 4 16 ja 400 322 67 389 62 Nein Elsa-Brändström-Schule* EGS 2 5 ja 125 81 33 114 33 Nein Paulusschule* KGS 2 2 nein 50 0 64 64 61 Ja GESAMT 8 23 575 403 164 567 156 (Anmerkung: 5 Kinder im Schulbezugsraum Tannenbusch sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 09.12.2024). *Erläuterung: GGS Carl-Schurz-Schule Die GGS Carl-Schurz-Schule ist eine vierzügige Grundschule mit Jahrgangsmischung. Sie hat insgesamt 67 Neuanmeldungen. Neben den neu einzuschulenden Kindern sind auch 322 Kinder zu berücksichtigen, die bereits eingeschult sind und im Schuljahr 2025/26 weiterhin Eingangsklassen besuchen werden. Die Aufnahmekapazität wird auf 400 und die Zahl der Eingangsklassen auf 16 festgelegt. Freie Plätze können zur Kompensation von Anmeldeüberhängen im Schulbezugsraum, insbesondere der Paulusschule genutzt werden. EGS Elsa-Brändström-Schule An der zweizügigen Schule wurde die Klassenfrequenz auf 25 Kinder festgelegt und die Eingangsklassen ab dem Schuljahr 2022/23 jahrgangsübergreifend organisiert. Die Schule kann damit in fünf Eingangsklassen 125 Kinder aufnehmen. Bislang wurden 33 wohnortnahe Kinder angemeldet. Daneben sind 81 Kinder zu berücksichtigen, die bereits eingeschult sind und im Schuljahr 2025/26 weiterhin Eingangsklassen besuchen werden. Damit können im Rahmen der festgelegten Aufnahmekapazität alle wohnsitznahen und wohnortfernen Kinder aufgenommen werden. Für die EGS Elsa-Brändström-Schule sowie die KGS Paulusschule wird ein Erweiterungsneubau errichtet werden, um insbesondere die durch den Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz resultierenden zusätzlichen Bedarfe decken zu können. Das Raumprogramm sieht aufgrund des an diesem Standort tendenziell längeren Verbleibs in der Schuleingangsphase zwei zusätzliche Räume vor, so dass nach Inbetriebnahme des Erweiterungsneubaus bei entsprechender Nachfrage nach Schulplätzen die Einrichtung einer weiteren Klasse möglich wäre bzw. zusätzliche Schulplätze geschaffen werden könnten. KGS Paulusschule An der zweizügigen KGS Paulusschule wurde die Obergrenze der aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen ab dem Schuljahr 2019/2020 grundsätzlich auf 25 festgelegt. Somit können 50 Kinder neu aufgenommen werden. Bislang liegen Anmeldungen von 61 wohnsitznahenSeite 13 von 17 12 und 3 wohnsitzfernen Kindern vor. Anmeldüberhänge können z.B. an der GGS Carl-Schurz-Schule aufgenommen werden. Für die EGS Elsa-Brändström-Schule sowie die KGS Paulusschule wird ein Erweiterungsneubau errichtet werden, um insbesondere die durch den Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz resultierenden zusätzlichen Bedarfe decken zu können. Das Raumprogramm sieht aufgrund des an diesem Standort tendenziell längeren Verbleibs in der Schuleingangsphase zwei zusätzliche Räume vor, so dass nach Inbetriebnahme des Erweiterungsneubaus bei entsprechender Nachfrage nach Schulplätzen die Einrichtung einer weiteren Klasse möglich wäre bzw. zusätzliche Schulplätze geschaffen werden könnten. 2.6.3 Schulbezugsraum Bonn West Im Schulbezugsraum Bonn West liegen 141 neue Anmeldungen vor, davon 128 von wohnsitznahen Kindern. 201 Kinder verbleiben in den Eingangsklassen. 7 Kinder im Schulbezugsraum sind bislang noch nicht angemeldet worden. 14 Eingangsklassen werden gebildet, in die bei Anwendung der Klassenfrequenzrichtwerte bis zu 354 Kinder aufgenommen werden können. Der Platzbedarf für 349 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder kann damit im Schulbezugsraum gedeckt werden. Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der Jahrgangsmischung der Kettelerschule (s.o. Ziffer 2.1). Die Eingangsklassen werden im Schulbezugsraum abweichend von der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt (2 plus 8 aufgrund der Jahrgangsmischung an der Kettelerschule, plus 4 Eingangsklassen an der Matthias-Claudius-schule = 14 Eingangsklassen). Tabelle 9 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Bonn WestSchulname Schul-art Festg. Zügig- keit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahrgangs- mischung Festlegung Aufnahme- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächliche An- meldungen für 2024/25 Gesamtzahl Schüler*innen in Eingangs- klassen/ Jahrgangs- mischung An- meldung wohnsitz- nahe Kinder Anmelde- überhang wohnsitz- nahe Kinder Kettelerschule* GGS 2 10 ja 250 201 58 259 56 Ja Matthias-Claudius-Schule* GGS 4 4 nein 104 0 83 83 71 Nein GESAMT 6 14 354 201 141 342 127 (Anmerkung: 7 Kinder im Schulbezugsraum Bonn West sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 09.12.2024). *Erläuterung: GGS Kettelerschule Die GGS Kettelerschule ist eine zweizügige Grundschule mit Jahrgangsmischung. Sie hat insgesamt 58 Neuanmeldungen. Neben den neu einzuschulenden Kindern sind auch jene 201 Kinder zu berücksichtigen, die bereits eingeschult sind und im Schuljahr 2025/26Seite 14 von 17 13 weiterhin Eingangsklassen besuchen werden. Die Aufnahmekapazität wurde durch die Errichtung eines Interimsbaus auf 250 und die Gesamtzahl der Klassen auf 10 festgelegt. Da die Kettelerschule insgesamt 56 Anmeldungen von wohnsitznahen Kindern hat, kann dem Grundsatz einer wohnortnahen Beschulung nicht vollständig Rechnung getragen werden. Anmeldeüberhänge können insbesondere durch die GGS Matthias-Claudius-Schule aufgefangen werden. Perspektivisch soll die Zügigkeit der Kettelerschule durch die Errichtung eines Erweiterungsneubaus auf drei Züge festgelegt und die Aufnahmekapazität somit auf 12 Klassen erhöht werden (s. DS.- Nr. 220685). GGS Matthias-Claudius-Schule Die vierzügige Schule kann 104 Kinder in vier Eingangsklassen aufnehmen. Bislang liegen 83 neue Anmeldungen vor, davon 71 von wohnortnahen Kindern. Freie Plätze können insbesondere zur Kompensation des Anmeldeüberhangs an der GGS Kettelerschule verwendet werden. 2.6.4 Schulbezugsraum Innenstadt Im Schulbezugsraum liegen 237 neue Anmeldungen vor, davon 185 von wohnortnahen Kindern und 52 von wohnortfernen Kindern. 152 bereits eingeschulte Kinder verbleiben in den Eingangsklassen. 6 Kinder im Schulbezugsraum Innenstadt sind bislang noch nicht angemeldet worden. 16 Eingangsklassen werden gebildet, in die bis zu 416 Kinder aufgenommen werden können. Der Platzbedarf für 395 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder kann im Schulbezugsraum mit den vorhandenen Platzkapazitäten gedeckt werden. Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der Jahrgangsmischung der Münsterschule (s.o. Ziffer 2.1). Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt (10, plus 6 aufgrund der Jahrgangsmischung an der Münsterschule = 16 Eingangsklassen). Tabelle 10 Anmeldesituation Schulbezugsraum InnenstadtSchulname Schul-art Festg. Zügig- keit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahrgangs- mischung Festlegung Aufnahme- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächliche An- meldungen für 2024/25 Gesamtzahl Schüler*innen in Eingangs- klassen/ Jahrgangs- mischung An- meldung wohnsitz- nahe Kinder Anmelde- überhang wohnsitz- nahe Kinder Marien-/Nordschule KGS 4 4 nein 104 0 106 106 102 Nein Michaelschule GGS 2 2 nein 56 0 40 40 30 Nein Münsterschule GGS 2 8 ja 200 152 45 197 29 Nein Stiftschule GGS 2 2 nein 56 0 46 46 24 Nein GESAMT 10 16 416 152 237 389 185 (Anmerkung: 6 Kinder im Schulbezugsraum Innenstadt sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 09.12.2024). 2.6.5 Schulbezugsraum Bonn SüdSeite 15 von 17 14 Im Schulbezugsraum Bonn Süd liegen 321 neue Anmeldungen vor, davon 245 von wohnsitznahen Kindern. 257 bereits eingeschulte Kinder verbleiben in den Eingangsklassen. 8 Kinder im Schulbezugsraum sind bislang noch nicht angemeldet worden. 24 Eingangsklassen werden gebildet, in die 628 Kinder aufgenommen werden können. Der Platzbedarf für 586 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder kann damit im Schulbezugsraum gedeckt werden. Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus den Jahrgangsmischungen der Montessorischule und der Nikolausschule (s.o. Ziffer 2.1). Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt (13, plus 9 wegen der Jahrgangsmischungen an Montessori, 2 durch Jahrgangsmischung an der Nikolausschule = 24 Eingangsklassen). Tabelle 11 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Bonn SüdSchulname Schul-art Festg. Zügig- keit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahrgangs- mischung Festlegung Aufnahme- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächliche An- meldungen für 2024/25 Gesamtzahl Schüler*innen in Eingangs- klassen/ Jahrgangs- mischung An- meldung wohnsitz- nahe Kinder Anmelde- überhang wohnsitz- nahe Kinder Clemens-August-Schule KGS 2 2 nein 56 0 67 67 60 Ja Erich-Kästner-Schule GGS 2 2 nein 56 0 47 47 35 Nein Montessorischule* GGS 3 12 ja 300 203 73 276 48 Nein Nikolausschule* KGS 2 4 ja 104 54 56 110 47 Nein Till-Eulenspiegel-Schule* GGS 2 2 nein 56 0 42 42 35 Nein Waldschule GGS 2 2 nein 56 0 36 36 20 Nein GESAMT 13 24 628 257 321 578 245 (Anmerkung: 8 Kinder im Schulbezugsraum Bonn Süd sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 09.12.2024). *Erläuterung: GGS Montessorischule Die dreizügige Schule mit Jahrgangsmischung nach dem Konzept 1-4 bietet in 12 Eingangsklassen Platz für 300 Kinder. Bislang wurden 73 Kinder angemeldet, davon 48 wohnortnahe. Mit den 203 Kindern, die in den Eingangsklassen verbleiben, können alle neu angemeldeten Kinder aufgenommen werden. Freie Plätze können zur Kompensation von Anmeldüberhängen im Einzugsbereich genutzt werden. KGS Nikolausschule Die zweizügige Grundschule mit Jahrgangsmischung 1 + 2 kann bis zu 104 Kinder in 4 Eingangsklassen aufnehmen. Mit den 54 Kindern, die in den Eingangsklassen verbleiben, können alle neu angemeldeten 47 wohnsitznahen, aber nicht alle wohnsitzfernen Kinder aufgenommen werden. Anmeldeüberhänge wohnsitzferner Kinder können im Schulbezugsraum, insbesondere durch die GGS Waldschule oder die GGS Erich-Kästner-Schule aufgefangen werden. GGS Till-Eulenspiegel-Schule Die zweizügige Grundschule bildet erstmals Eingangsklassen ohne Jahrgangsmischung. Die Zahl der Eingangsklassen reduziert sich daher von 4 auf 2, in die bis zu 56 Kinder aufgenommen werdenSeite 16 von 17 15 können. Zum Schuljahr 2025/26 liegen 42 Anmeldungen vor, die alle berücksichtigt werden können. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die jährliche Festlegung der Eingangsklassen nicht eine grundsätzliche Veränderung der bislang festgelegten Zügigkeit präjudiziert.Seite 17 von 17
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de