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242277 · Informationsbrief

Informationsbrief: Kanalerneuerung Elsa-Brändström-Straße und Im Rheinfeld

Nummer
242277
Art
Informationsbrief
Veröffentlicht
18.12.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
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Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen und
Anwohner der Elsa-Brändström-Straße im Bereich zwischen Rosenweg und Marchstraße und
der Stichweg Im Rheinfeld in Bonn-Beuel
Kanalerneuerung Elsa-Brändström-Straße und Im Rheinfeld
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn wird die Kanäle in der Elsa-Brändström-Straße zwischen
Rosenweg bis Marchstraße und der Straße Im Rheinfeld erneuern bzw. renovieren. Der Baubeginn
ist für Ende Januar 2025 vorgesehen. Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage der vom Rat am
09. November 2017 unter der Drucksachennummer 1712151 beschlossenen Fortschreibung des
Abwasserbeseitigungskonzeptes durchgeführt.
In der Elsa-Brandström-Straße zwischen Rosenweg und Marchstraße wird die Sanierung des
Kanals in geschlossener Bauweise durch den Einzug eines Schlauchliners umgesetzt. Weiterhin
werden die Schachtbauwerke und die Sinkkästen mit den dazugehörigen Anschlussleitungen in
offener Bauweise erneuert. Da die offenen Bauarbeiten und die unterirdische Sanierung nicht
gleichzeitig stattfinden können, werden die Sanierungsarbeiten erst nach Abschluss der offenen
Arbeiten durch eine andere Firma zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt.
In der Straße Im Rheinfeld werden ebenso die Schächte und Sinkkästen sowie eine Kanalhaltung
in offener Bauweise erneuert. Die weitere Sanierung des Kanals durch den Einzug eines
Schlauchliners wird ebenfalls zu einem späteren Zeitpunkt durch eine gesonderte Firma erfolgen.
Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in den betroffenen
Straßenabschnitten zu Verkehrsbehinderungen kommt. Für die Durchführung der Arbeiten ist eine
Vollsperrung der Straße mit dem Zusatz „Anlieger frei bis Baustelle“ erforderlich. Entsprechende
Umleitungen werden ausgeschildert.
Straßenausbaubeiträge:
Die Maßnahmen lösen keine Beitragspflichten nach § 8 KAG aus. Die umlagefähigen Aufwendungen
werden der Stadt nach § 8a KAG vom Land NRW erstattet.
Bauzeit:
Die gesamten Arbeiten werden voraussichtlich bis April 2025 andauern. Es ist jedoch nicht
auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund oder durch
schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf kommen kann.Seite 1 von 2
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Ansprechpartner:
Alle Fragen zum Kanalbau: Tiefbauamt der Stadt Bonn
Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 1E, Aufzugsgruppe 3
Uwe Burdack, Telefon 0228-77 35 16
uwe.burdack@bonn.de
Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen
Informationsbrief an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten.
Allgemeine Informationen zu Kanalbau-Baustellen finden Sie hier: www.bonn.de/baustellen
Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu
erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Stadt Bonn
Bonn, im Dezember 2024
Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Tiefbauamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer
Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de