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242276-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stand der Bearbeitung zum Verbrauchermarkt in Ramersdorf

Nummer
242276-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.01.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Maarstraße Straße· Limperich, Beuel Hauptort
  • Rastenweg Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Ramersdorf Ortsteil· Beuel
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 29.01.2025 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 74,6 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 242276 FDP und BBB Große Anfrage: Stand der Bearbeitung zum Verbrauchermarkt in Ramersdorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
242276-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Stand der Bearbeitung zum Verbrauchermarkt in
Ramersdorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 29.01.2025 Kenntnisnahme
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung verweist auf die bereits vorliegende Mitteilungsvorlage 242022
„Aktueller Sachstand zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren Nr.
6920-1 Rastenweg“.
Wie in der Mitteilungsvorlage erläutert, haben im Dezember 2024 mehrere
Termine zwischen der Stadtverwaltung und der Vorhabenträgerin
stattgefunden.
In zwei von diesen Terminen ging es insbesondere um eine schadlose
Bewältigung von Starkregenereignissen im Plangebiet und der näheren
Umgebung des Plangebietes. Anlass hierfür waren insbesondere die durch das
Vorhaben zu erwartenden Beeinträchtigungen Dritter bei möglichen
Starkregenereignissen.
Das von der Vorhabenträgerin beauftragte Fachgutachterbüro präsentierte der
Stadtverwaltung insofern Konzepte, um die bisher unzureichende Bewältigung
von Starkregenereignissen zu lösen. Den vorgestellten Konzepten konnte die
Stadtverwaltung vom Prinzip her zustimmen, eine finale Ausarbeitung in Form
einer hydraulischen Gefährdungsanalyse durch das von der Vorhabenträgerin
beauftragte Planungsbüro steht allerdings noch aus.
Darüber hinaus wurden in einem dritten Termin (Mitte Dezember) der
Stadtverwaltung diverse Umplanungswünsche seitens der Vorhabenträgerin für
das Projekt unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit und Biodiversität präsentiert.
Die angedachten Änderungen beinhalten unter anderem:
• Erweiterung des geplanten Technik-/Sozialgeschosses zur Reduzierung
von Dachaufbauten
• Neuordnung der Stellplatzanlage (Anordnung)
• Erhöhung der Begrünung (Marktgebäude und Außenanlage)
• Neuordnung der Erschließungsstiche (Anordnung)
• Reduzierung des Eingriffes in die Autobahnböschung (ca.1,60 m
weniger)
• Verzicht einzelner baulicher ElementeSeite 1 von 2
Seite 2
Die Umplanungen haben zur Folge, dass auch die entsprechenden
gutachterlichen Untersuchungen an die geänderten Planungen angepasst
werden müssen, da unter anderem für dieses Vorhaben auch das städtische
Ökokonto in Anspruch genommen werden soll.
Zu den Änderungswünschen hat die Stadtverwaltung der Vorhabenträgerin
bereits Ende Dezember eine Rückmeldung gegeben, sodass die
Vorhabenträgerin momentan ihre Umplanungsüberlegungen in die
Planunterlagen einarbeitet.
Ein konkreter Termin, wann mit der Vorlage der geänderten Planunterlagen und
der überarbeiteten Fachplanungen gerechnet werden kann, wurde seitens der
Vorhabenträgerin nicht benannt.
Der Zeitpunkt für eine Veröffentlichung der Planunterlagen gemäß § 3 (2)
BauGB hängt daher maßgeblich von den noch ausstehenden Überarbeitungen
und Änderungswünschen seitens der Vorhabenträgerin ab.
Es besteht allerdings weiterhin ein hohes Interesse an der Realisierung der
Planungen, sodass sich die Verwaltung, nach Einreichung der Unterlagen, um
eine schnelle Prüfung und Erarbeitung einer Beschlussvorlage zur Beratung in
den politischen Gremien bemüht.
Die Verwaltung bedauert, dass offenbar der Eindruck entstanden ist, dass das
Vorhaben nicht mit der ihm zukommenden Bedeutung vorankommt. Die
Planungen sind angesichts der umfangreichen in den Abwägungsvorgang
einzustellenden Belange und den Wechselwirkungen zwischen den
beachtlichen Schutzgütern jedoch sehr komplex, so dass bei einer
Modifizierung der Vorhabenplanung oftmals Überarbeitungen und
Anpassungen der Planunterlagen unvermeidbar sind.
Zu der angesprochenen Errichtung eines Drogeriemarktes im Bereich der
Maarstraße wird auf die Beschlussvorlage DS-Nr. 1910506 und die bereits
2019 positiv beschiedene Bauvoranfrage verwiesen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 21:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de