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242274-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

FDP und BBB Antrag: Ausweisung von zusätzlichen Parkplätze an der Ennerthalle

Nummer
242274-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.02.2026
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Gallusstraße Straße· Küdinghoven, Beuel Hauptort
  • Pützchensweg Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Forstweg Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Kirchstraße Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 14.10.2026 Kenntnisnahme
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  1. 242274 FDP und BBB Antrag: Ausweisung von zusätzlichen Parkplätze an der Ennerthalle

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
242274-03 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
FDP und BBB Antrag: Ausweisung von
zusätzlichen Parkplätze an der Ennerthalle
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 04.03.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Durch die Einrichtung der Fahrradstraße im Pützchensweg/Forstweg wurde die
Anzahl der Stellplätze im Pützchensweg reduziert. Es ist aber vorgesehen, die
Markierungen der Fahrradstraße im Jahr 2026 anzupassen. Hierbei sollen
zusätzliche Kfz-Stellplätze entstehen.
Grundsätzlich sollen bei der Einrichtung von Fahrradstraßen so viele Kfz-
Stellplätze wie örtlich möglich erhalten bleiben und gleichzeitig ausreichend
Raum für den Fuß- und Radverkehr zur Verfügung gestellt werden, um einen
Kompromiss zwischen ruhendem Verkehr und dem Fuß- und Radverkehr zu
erreichen. Das Parken in umliegenden Seitenstraßen und im Pützchensweg ist
nach wie vor möglich. Die Einrichtung der Fahrradstraße bietet für Besuchende
und Nutzende der Ennerthalle die Möglichkeit, besser mit dem Fahrrad
anzureisen.
Zur Stellplatzsituation im Pützchensweg haben zwei Termine zwischen
Anwohnenden und der Verwaltung stattgefunden. Hierbei wurde auch die
Parkplatzsituation an der Ennerthalle thematisiert. Die Verwaltung konnte hier
einige Anregungen der Anwohnenden in die oben genannte Planung
übernehmen.
Die Ausweisung von Parkständen auf öffentlicher Fläche im Sinne einer
Reservierung für Besuchende der Ennerthalle ist nach der
Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht möglich. Eine Prüfung hat keine weiteren
Potenzialflächen hinsichtlich der Möglichkeit von Quartiersparken in der
unmittelbaren Umgebung der Ennerthalle ergeben.
Alternativ kann als Parkmöglichkeit der öffentliche Parkplatz an der Ecke
Gallusstraße/Kirchstraße genutzt werden. Dieser befindet sich in weniger als
250 m fußläufiger Entfernung von der Ennerthalle.
Vor dem Hintergrund der beschriebenen Überlegungen ist die Verwaltung der
Auffassung, einen guten Kompromiss zwischen den Intentionen der Antrag
stellenden Fraktionen, den Anwohnerinteressen und den Belangen des Fuß-
und Radverkehrs aufgezeigt zu haben und plädiert dafür, den Antrag in diesem
Sinne als erledigt zu betrachten.Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Zum gleichlautenden Bürgerantrag mit der Drucksachennummer 252724 hat
die Verwaltung eine Stellungnahme im o.g. Sinne vorgelegt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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