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242272 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Hühnerhaltung auf dem Grundstück Friesdorfer Straße 253

Nummer
242272
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
18.12.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 18.12.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 27.08.2025

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.08.2025 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 107 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 242272-01 ST Bürgerantrag: Hühnerhaltung auf dem Grundstück Friesdorfer Straße 253

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Text anzeigen (2.721 Zeichen)
Anregungen und Beschwerden
öffentlich
242272
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue-
rung
Dezernat:
Dez. OB
17.12.2024
Bürgerantrag: Hühnerhaltung auf dem Grundstück
Friesdorfer Straße 253
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 29.01.2025 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
Für die Zukunft beantragen wir gemäß Beschluss ovg nrw Beschluss vom
19.Dezember 2017-2A 1931/16-S.5 ff. das maximal zwanzig Tiere inclusive
eines Hahnes erlaubt, eine entsprechend Zahl an Tieren auf unserem Grund-
stück zu halten, das wir in keiner Weise teilen wollen, wie die Stadt Bonn in
ihrem Schreiben vom 25.11.2024 andeutet.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 3
Bürgerantrag Online
Datum
17.12.2024
Anrede
Frau
Herr
ohne Anrede
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Bürgerantrag: Hühnerhaltung auf dem Grundstück Friesdorfer Straße 253
Erstellt mit MACH formsolutions
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_01_002
TWStmQ1k
17.12.24 14:06Seite 2 von 3
Ihr Antrag
Bürgerantrag für die Bezirksvertretung in Bonn Bad Godesberg:
Unsere Hühnerhaltung gibt es seit über 60 Jahren in Friesdorf. Erst seit einigen Monaten gibt es plötzlich Kritik
daran. Nach unserer Kenntnis stammt die Kritik an unseren Tieren ausschließlich von einer einzigen Person. Alle
anderen Nachbarn, darunter viele Kinder, äußern immer wieder ihre Freude über unsere Tiere. Manche
Menschen kommen gelegentlich sogar zu uns in den Garten, um unsere Tiere zu bestaunen.
Darüber hinaus haben unsere Hühner mehrfach Auszeichnungen der Landwirtschaftskammer NRW erhalten.
Bereits jetzt haben wir die Zahl unserer Tiere erheblich reduziert. Unsere Haltung dient selbstverständlich
ausschließlich freizeitgemäßen Zwecken. Es handelt sich um eine reine Hobbyhaltung.
Für die Zukunft beantragen wir gemäß Beschluss ovg nrw Beschluss vom 19.Dezember 2017-2A 1931/16-S.5 ff.
das maximal zwanzig Tiere inclusive eines Hahnes erlaubt, eine entsprechend Zahl an Tieren auf unserem
Grundstück zu halten, das wir in keiner Weise teilen wollen, wie die Stadt Bonn in ihrem Schreiben vom
25.11.2024 andeutet.
Schließlich fragen wir, warum die Stadt Bonn in ihren Schreiben an uns vom 10.07.2024 und vom 25.11.2024
einen geradezu bürgerfeindlichen Ton anschlägt, indem sie direkt u.a. mit einem Zwangsgeld droht .
Bonn-Bad Godesberg im Dezember 2024
Begründung des Antrags
siehe oben
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
Erstellt mit MACH formsolutions
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 22:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de