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242271 · Beschlussvorlage

Der Familienkreis e.V. erhält für das Projekt „NewComer“ für das Jahr 2025 einen Zuschuss von bis zu 15.000,00 € zu den nachgewiesenen, anerkannten Personal- und Sachkosten.

Nummer
242271
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
21.12.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Integrationsrates 28.01.2025 Anhörung
  2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 23.01.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
242271
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
05 Amt für Integration und Vielfalt
Dezernat:
Dez. OB
Der Familienkreis e.V. erhält für das Projekt
„NewComer“ für das Jahr 2025 einen Zuschuss
von bis zu 15.000,00 € zu den nachgewiesenen,
anerkannten Personal- und Sachkosten.
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
23.01.2025 Entscheidung
Integrationsrat 28.01.2025 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Familienkreis e.V. erhält für das Projekt „NewComer“ für das Jahr 2025
einen Zuschuss von bis zu 15.000,00 € zu den nachgewiesenen, anerkannten
Personal- und Sachkosten.
Begründung
Der Verein Familienkreis e.V. wurde 2006 von Eltern gegründet, um Familien
in Bonn niederschwellig, unbürokratisch und individuell zu unterstützen. Dazu
wurde unter anderem die ehrenamtliche „Elternhilfe“ aufgebaut, das Projekt
„Großeltern auf Zeit“ oder auch das Patenprojekt „Huckepack“. Zudem
koordiniert der Familienkreis e.V. gemeinsam mit dem Caritasverband Bonn
das Netzwerk Frühe Hilfen Bonn.
Im Projekt „NewComer“ begleiten und unterstützen Ehrenamtliche werdende
Eltern mit Flucht- oder Einwanderungsgeschichte rund um die Geburt und in
den ersten Lebensjahren des Kindes, informieren sie über vorhandene
Strukturen im Gesundheits- und Hilfesystem und erleichtern ihnen den Zugang
zu entsprechenden Angeboten. Das Projekt wurde aufgrund des hohen
Bedarfes neu entwickelt und aufgebaut und wird seit 2017 vom Amt für
Integration und Vielfalt gefördert.
Hintergrund für das Projekt „NewComer“ ist die Situation geflüchteter oder
eingewanderter Eltern in der Schwangerschaft, rund um die Geburt und in den
ersten Lebensjahren des Kindes. Die Eltern sind meist zum einen mit ihrer
eigenen Situation stark beschäftigt (Rechtlicher Status, Lebensunterhalt,
Sprache, Ausbildung/Arbeit, Wohnsituation u.a.), zum anderen sind ihnen dieSeite 1 von 3
Seite 2
vorhandenen Strukturen und Angebote nicht bekannt. Da jedes Angebot seinen
eigenen spezifischen Rahmen, Ort und Zugang hat, werden sie von
Geflüchteten und Eingewanderten oft nicht in Anspruch genommen. Nicht
zuletzt fehlt den werdenden Müttern bzw. Eltern das vertraute Umfeld mit
Familie und Verwandtschaft im Herkunftsland. In vielen Fragen zu
Schwangerschaft, Geburt und Leben mit Baby und Kindern bringen sie zudem
Vorstellungen und familiäre Traditionen aus den Herkunftsländern mit. Die
Einarbeitung, Schulung und Begleitung der Ehrenamtlichen sowie die
Gewinnung neuer Ehrenamtlicher ist eine umfangreiche Aufgabe im Projekt
„NewComer“. In ihren Einsätzen kümmern sich die Ehrenamtlichen um
Behördenangelegenheiten der Familien (Ausländeramt, Jobcenter u.a.), um
deren finanzielle Lage, um Kita-Anmeldungen, Wohnungssuche und vieles
mehr. Die Einsätze der Ehrenamtlichen sind dabei oft zeitaufwendig und
komplex. Wichtig ist dem Familienkreis die langfristige Weitervermittlung an
entsprechende Beratungsstellen (z.B. Schwangerenberatungsstellen,
Sozialberatungsstellen, Schuldnerberatung).
Die Pandemie hat nochmal deutlich gezeigt, wie wichtig es ist, geflüchteten und
eingewanderten Familien den Zugang zu Beratungs- und Hilfsangeboten zu
ermöglichen. Hierzu werden erfahrungsgemäß niederschwellige Projekte wie
dieses gebraucht, die Vertrauen aufbauen, die Zielgruppe gut erreichen, die
vorhandenen Strukturen gut kennen und gut vernetzt sind.
Die weitere Förderung des Familienkreis e.V. wird von der Verwaltung
befürwortet. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel sind im Budget des
Amtes für Integration und Vielfalt enthalten. Die Auszahlung des Zuschusses
entspricht den Regelungen des § 82 GO NRW. Während der vorläufigen
Haushaltsführung wird der Zuschuss nur bis zu maximal 80% des
Jahreszuschusses ausgezahlt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01.04 Integration und Vielfalt 1.01.04.01 Integration und Vielfalt
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle / Veranschlagt Noch bereit- DeckungSeite 2 von 3
Seite 3
FiPos in zustellen
Auszahlungen /
Aufwendungen
15.000,00 190000104/
73.1000
2025
Einzahlungen /
Erträge
0,00
Haushaltsbelastung
jährlich
15.000,00
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 20:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de