242267-05 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Antrag Stellungnahme der Stadt Bonn zum Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien Drucksachenfolge 242267
Kerndaten
- Nummer
- 242267-05 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 06.02.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Heiderhof Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 242267-05 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III BBB-Antrag Stellungnahme der Stadt Bonn zum Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien Drucksachenfolge 242267 Beratungsfolge Rat 13.02.2025 Kenntnisnahme Vorbemerkung: Für den Regierungsbezirk Köln wird aktuell der Sachliche Teilplan Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln (STP EE) erstellt. Mit DS Nr. 242267 informiert die Verwaltung über den Stand des Verfahrens. Im Zeitraum vom 13. Januar bis 13. Februar 2025 erfolgt die öffentliche Auslegung des STP EE gem. § 9 Abs. 2 ROG i.V.m. § LPlG. Im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung hat auch die Bundesstadt Bonn Gelegenheit, den vorliegenden Planentwurf zu prüfen und fristgerecht eine Stellungnahme abzugeben. Die entsprechende Prüfung erfolgte durch die Verwaltung, die mit DS Nr. 242267-04 einen dezernatsübergreifend abgestimmten Stellungnahmeentwurf dem Rat der Stadt zu seiner Sitzung am 13.02.2025 zum Beschluss vorlegt. Mit ihren Anträgen DS Nr. 242267-01 AA sowie DS Nr. 242267-02 beantragt der BBB in wesentlichen Teilen wortgleich, a) dass die Oberbürgermeisterin im Rahmen der o.g. öffentlichen Auslegung des STP EE gem. § 9 Abs. 2 ROG i.V.m. § LPlG fristgerecht eine Stellungnahme abgebe. b) dass die Stellungnahme die im vorgelegten Planentwurf vorgesehene Festlegung eines Windenergiebereichs (WEB) ‚Haselingsberg‘ (BN_02) ablehnen solle. Die Antragssteller begründen die Ablehnung der regionalplanerischen Festlegung des WEB ‚Haselingsberg‘ mit 1. Beeinträchtigung des Radio-Teleskops (TIRA) in WachtbergSeite 1 von 3 Seite 2 2. Beeinträchtigung der Tier- und Pflanzenwelt sowie des Naherholungsgebiets Waldbereich Heiderhof, Störung der Anwohner Inhalt der Stellungnahme: zu a) Mit DS Nr. 242267-04 ST wird dem Rat der Stadt zu seiner Sitzung am 13.02.2025 ein dezernatsübergreifend abgestimmter Stellungnahmeentwurf zum Beschluss vorlegt. Erfolgt die abschließende politische Beratung und Beschlussfassung in der vorgenannten Sitzung ist die fristgereichte Einreichung der Stellungnahme bei der Bezirksregierung Köln als Planungsträgerin durch die Verwaltung sicher gestellt. zu b) Gegenstand des vorgelegten dezernatsübergreifend abgestimmten Stellungsnahmeentwurfs ist nicht die Ablehnung der Festlegung des vorgenannten WEB ‚Haselingsberg‘. Vor dem Hintergrund des programmatischen Beschluss des Rates aus dem Jahr 2019, dass Bonn bis 2035 klimaneutral sein solle, wird der vorgelegte STP EE als wichtiger Baustein und qualifizierte Grundlage zum notwendigen Ausbau Erneuerbarer Energien auch in Bonn verstanden. Die Klimaneutralität ist nur erreichbar, wenn der Strom- und der Wärmebedarf durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Die seitens der Antragssteller aufgeführte Beeinträchtigung des Weltraumbeobachtungsradar TIRA/Radom in Wachtberg-Werthhoven kann so nicht nachvollzogen werden, da die Bezirksregierung Köln als Planungsträgerin des STP EE im Rahmen der Planaufstellung den notwendigen anlagenbezogenen Ausschlussradius von 4000 m (Schutzbereichseinzelforderung) als Angabe des Bundesamts für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr übernahm und in der Planung berücksichtigte (vgl. Planbegründung S. 42). Im Weiteren werden seitens der Antragsteller Beeinträchtigungen der Tier- und Pflanzenwelt sowie des Naherholungsgebiets Waldbereich Heiderhof und die Störung der Anwohner als Geründe zur Nichtfestlegung des WEB genannt. Vor Festlegung der WEB wurde eine strategische Umweltprüfung durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass die Umweltauswirkungen für die Fläche BN_02 Haselingsbergnicht nicht als erheblich eingeschätzt werden (vgl. Prüfbogen BN_02, Anhang C). Darüber hinaus wird in den nachgelagerten Planungs- und Genehmigungsverfahren darüber zu befinden sein, welche kompensierenden bzw. Verminderungsmaßnahmen zu treffen sind. Vor dem Hintergrund des gem. § 2 EEG bestehenden überragenden öffentlichen Interesses an der Errichtung und dem Betrieb von AnlagenSeite 2 von 3 Seite 3 der Erneuerbaren Energien wird die Planung als vertretbar bewertet. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de