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242267-05 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Antrag Stellungnahme der Stadt Bonn zum Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien Drucksachenfolge 242267

Nummer
242267-05 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
06.02.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Heiderhof Ortsteil· Bad Godesberg Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 13.02.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 242267 Regionalplanung, Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien hier: Information zum Sachstand

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
242267-05 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
BBB-Antrag Stellungnahme der Stadt Bonn zum
Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien
Drucksachenfolge 242267
Beratungsfolge
Rat 13.02.2025 Kenntnisnahme
Vorbemerkung:
Für den Regierungsbezirk Köln wird aktuell der Sachliche Teilplan Erneuerbare
Energien zum Regionalplan Köln (STP EE) erstellt. Mit DS Nr. 242267
informiert die Verwaltung über den Stand des Verfahrens.
Im Zeitraum vom 13. Januar bis 13. Februar 2025 erfolgt die öffentliche
Auslegung des STP EE gem. § 9 Abs. 2 ROG i.V.m. § LPlG. Im Rahmen dieser
öffentlichen Auslegung hat auch die Bundesstadt Bonn Gelegenheit, den
vorliegenden Planentwurf zu prüfen und fristgerecht eine Stellungnahme
abzugeben.
Die entsprechende Prüfung erfolgte durch die Verwaltung, die mit DS Nr.
242267-04 einen dezernatsübergreifend abgestimmten Stellungnahmeentwurf
dem Rat der Stadt zu seiner Sitzung am 13.02.2025 zum Beschluss vorlegt.
Mit ihren Anträgen DS Nr. 242267-01 AA sowie DS Nr. 242267-02 beantragt
der BBB in wesentlichen Teilen wortgleich,
a) dass die Oberbürgermeisterin im Rahmen der o.g. öffentlichen
Auslegung des STP EE gem. § 9 Abs. 2 ROG i.V.m. § LPlG fristgerecht
eine Stellungnahme abgebe.
b) dass die Stellungnahme die im vorgelegten Planentwurf vorgesehene
Festlegung eines Windenergiebereichs (WEB) ‚Haselingsberg‘ (BN_02)
ablehnen solle.
Die Antragssteller begründen die Ablehnung der regionalplanerischen
Festlegung des WEB ‚Haselingsberg‘ mit
1. Beeinträchtigung des Radio-Teleskops (TIRA) in WachtbergSeite 1 von 3
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2. Beeinträchtigung der Tier- und Pflanzenwelt sowie des
Naherholungsgebiets Waldbereich Heiderhof, Störung der
Anwohner
Inhalt der Stellungnahme:
zu a) Mit DS Nr. 242267-04 ST wird dem Rat der Stadt zu seiner Sitzung am
13.02.2025 ein dezernatsübergreifend abgestimmter
Stellungnahmeentwurf zum Beschluss vorlegt. Erfolgt die abschließende
politische Beratung und Beschlussfassung in der vorgenannten Sitzung
ist die fristgereichte Einreichung der Stellungnahme bei der
Bezirksregierung Köln als Planungsträgerin durch die Verwaltung sicher
gestellt.
zu b) Gegenstand des vorgelegten dezernatsübergreifend abgestimmten
Stellungsnahmeentwurfs ist nicht die Ablehnung der Festlegung des
vorgenannten WEB ‚Haselingsberg‘.
Vor dem Hintergrund des programmatischen Beschluss des Rates aus
dem Jahr 2019, dass Bonn bis 2035 klimaneutral sein solle, wird der
vorgelegte STP EE als wichtiger Baustein und qualifizierte Grundlage
zum notwendigen Ausbau Erneuerbarer Energien auch in Bonn
verstanden. Die Klimaneutralität ist nur erreichbar, wenn der Strom- und
der Wärmebedarf durch erneuerbare Energien gedeckt werden.
Die seitens der Antragssteller aufgeführte Beeinträchtigung des
Weltraumbeobachtungsradar TIRA/Radom in Wachtberg-Werthhoven
kann so nicht nachvollzogen werden, da die Bezirksregierung Köln als
Planungsträgerin des STP EE im Rahmen der Planaufstellung den
notwendigen anlagenbezogenen Ausschlussradius von 4000 m
(Schutzbereichseinzelforderung) als Angabe des Bundesamts für
Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
übernahm und in der Planung berücksichtigte (vgl. Planbegründung S.
42).
Im Weiteren werden seitens der Antragsteller Beeinträchtigungen der
Tier- und Pflanzenwelt sowie des Naherholungsgebiets Waldbereich
Heiderhof und die Störung der Anwohner als Geründe zur
Nichtfestlegung des WEB genannt. Vor Festlegung der WEB wurde eine
strategische Umweltprüfung durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass die
Umweltauswirkungen für die Fläche BN_02 Haselingsbergnicht nicht als
erheblich eingeschätzt werden (vgl. Prüfbogen BN_02, Anhang C).
Darüber hinaus wird in den nachgelagerten Planungs- und
Genehmigungsverfahren darüber zu befinden sein, welche
kompensierenden bzw. Verminderungsmaßnahmen zu treffen sind. Vor
dem Hintergrund des gem. § 2 EEG bestehenden überragenden
öffentlichen Interesses an der Errichtung und dem Betrieb von AnlagenSeite 2 von 3
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der Erneuerbaren Energien wird die Planung als vertretbar bewertet.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 23:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de