242267-03 · Beschlussvorlage
Regionalplanung, Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien: Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 9 Abs. 2 ROG i. v. m. § 13 LPlG
Kerndaten
- Nummer
- 242267-03
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 29.01.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 242267-03 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Regionalplanung, Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien: Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 9 Abs. 2 ROG i. v. m. § 13 LPlG Beratungsfolge Rat 13.02.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der öffentlichen Auslegung bzw. Veröffentlichung gem. § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 13 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) eine Stellungnahme der Stadt Bonn zum Planentwurf des Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien des Regionalplans Köln einzureichen. Begründung Wie in den Mitteilungsvorlagen DS 241323 und DS 242267 dargestellt, befindet sich im Regierungsbezirk Köln aktuell unter anderem der Sachliche Teilplan Erneuerbare Energien in Erarbeitung. In seiner Sitzung am 20. Dezember 2024 hat der Regionalrat gem. § 19 Abs. 1 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) das Verfahren zur Aufstellung und öffentlichen Auslegung gem. § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 13 LPlG des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien beschlossen (Vorgang RR 50/2024, Planentwurf Anlage 1). Die vom Regionalrat beschlossenen Planunterlagen liegen vom 13. Januar bis 13. Februar 2025 öffentlich aus. Die Verwaltung prüft derzeit die Inhalte des Planentwurfs und arbeitet die für Bonn relevanten Themen heraus. Daraus abgeleitet, erarbeitet die Verwaltung einen Stellungnahmeentwurf, der dem Rat anschließend zum Beschluss vorgelegt wird. Aufgrund der kurzen Auslegungsfrist vom 13.Januar bis zum 13. Februar 2025 und der für die sachgerechte Prüfung und verwaltungsinterne Abstimmung des Planentwurfs nötige Zeit wird die Stellungnahme zum Planentwurf erst mit ergänzender Stellungnahme zur vorliegenden Vorlage zur Verfügung gestelltSeite 1 von 2 Seite 2 werden können. Die Verwaltung wird den Inhalt der Stellungnahme der Stadt Bonn zum Planentwurf mit ergänzender Stellungnahme nachlaufend einreichen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de