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242267-03 · Beschlussvorlage

Regionalplanung, Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien: Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 9 Abs. 2 ROG i. v. m. § 13 LPlG

Nummer
242267-03
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
29.01.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 13.02.2025 Entscheidung federführend
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  1. 242267 Regionalplanung, Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien hier: Information zum Sachstand

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Beschlussvorlage
öffentlich
242267-03
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Regionalplanung, Sachlicher Teilplan Erneuerbare
Energien: Stellungnahme im Rahmen der
öffentlichen Auslegung gem. § 9 Abs. 2 ROG i. v.
m. § 13 LPlG
Beratungsfolge
Rat 13.02.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der öffentlichen Auslegung bzw.
Veröffentlichung gem. § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 13
Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) eine Stellungnahme der Stadt Bonn
zum Planentwurf des Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien des
Regionalplans Köln einzureichen.
Begründung
Wie in den Mitteilungsvorlagen DS 241323 und DS 242267 dargestellt, befindet
sich im Regierungsbezirk Köln aktuell unter anderem der Sachliche Teilplan
Erneuerbare Energien in Erarbeitung.
In seiner Sitzung am 20. Dezember 2024 hat der Regionalrat gem. § 19 Abs. 1
Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) das Verfahren zur
Aufstellung und öffentlichen Auslegung gem. § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 13 LPlG
des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien beschlossen (Vorgang RR
50/2024, Planentwurf Anlage 1).
Die vom Regionalrat beschlossenen Planunterlagen liegen vom 13. Januar bis
13. Februar 2025 öffentlich aus.
Die Verwaltung prüft derzeit die Inhalte des Planentwurfs und arbeitet die für
Bonn relevanten Themen heraus. Daraus abgeleitet, erarbeitet die Verwaltung
einen Stellungnahmeentwurf, der dem Rat anschließend zum Beschluss
vorgelegt wird.
Aufgrund der kurzen Auslegungsfrist vom 13.Januar bis zum 13. Februar 2025
und der für die sachgerechte Prüfung und verwaltungsinterne Abstimmung des
Planentwurfs nötige Zeit wird die Stellungnahme zum Planentwurf erst mit
ergänzender Stellungnahme zur vorliegenden Vorlage zur Verfügung gestelltSeite 1 von 2
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werden können.
Die Verwaltung wird den Inhalt der Stellungnahme der Stadt Bonn zum
Planentwurf mit ergänzender Stellungnahme nachlaufend einreichen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de