242267-02 · Antrag
BBB-Antrag Stellungnahme der Stadt Bonn zum Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien Drucksachenfolge 242267
Kerndaten
- Nummer
- 242267-02
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 24.01.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Heiderhof
- Bonn
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Antrag öffentlich 242267-02Dokumentenklasse C (vertraulich) Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 23.01.2025 BBB-Antrag Stellungnahme der Stadt Bonn zum Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien Drucksachenfolge 242267 Beratungsfolge Rat 13.02.2025 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, zur öffentlichen Auslegung gem. § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 13 LPlG des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien eine Stellungnahme der Bundesstadt Bonn fristgerecht abzugeben, welche die mit dem aktuellen Planentwurf beabsichtigte Festlegung bzw. Ausweisung von Flächen für die Errichtung von Windenergieanlagen im Ortsteil Bonn-Heiderhof (Haselingsberg) ablehnt. Begründung Vorbemerkung Mit nachstehender Verlautbarung* hat die Bezirksregierung Köln auf die Auslegung des Sachlichen Teilhabeplans Erneuerbare Energien und damit auf die Möglichkeit für die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen hingewiesen, zum Planentwurf Stellung beziehen zu können. Mit dem in Rede stehenden Verfahren wird u.a. die Festlegung einer Waldfläche auf dem Heiderhof als sog. Windenergievorranggebiet im Sinne einer Positivplanung verfolgt. Statt dem Stadtrat rechtzeitig vor dem Ende der Einreichungsfrist (13.02.2025) einen Vorschlag für eine Stellungnahme bezüglich des Ansinnens im besagten Verfahren zu unterbreiten, will die Oberbürgermeisterin die von ihr beabsichtigte und verwaltungsintern mutmaßlich bereits Mitte Januar abgestimmte Eingabe dem Rat erst nachlaufend zur Beschlussfassung vorlegen. Sollte der Rat eine zu der dann bereits abgegebenen Stellungnahme abweichende Eingabe in eine seiner nachlaufenden Sitzungen beschließen, besteht die Gefahr, dass diese von der Bezirksregung als verfristet angesehen wird und unberücksichtigt bleibt. Gründe Beeinträchtigung des Radio-Teleskops (TIRA) in WachtbergSeite 1 von 8 Seite 2Dokumentenklasse C (vertraulich) Auf Einladung der Bezirksvertretung Bad Godesberg legten in deren Sitzung am 10. April 2024 Vertreter des Fraunhofer-Instituts für Hochfrequenzphysik und Radartechnik (FHR) ihre Bedenken gegen den geplanten Bau von Windenergieanlagen (WEA) auf dem Heiderhof dar. In dem Vortrag von Herrn Prof. Peter Knott wurde auch für technische Laien deutlich, dass die beabsichtigte Errichtung von Windrädern auf dem Haselingsberg zu starken Einschränkungen für den Betrieb des Radoms führen würde. Darüber hinaus verdeutlichte Prof. Knott, wie wichtig ein uneingeschränkter Betrieb der Radaranlage für die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland ist. Somit wird das Weltraumbeobachtungsradar von der Bundeswehr als militärische Anlage eingestuft, die vor Störungen zu schützen ist. Dem entsprechend wurde die rheinlandpfälzische Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord vom Bundesverteidigungsministerium mit Blick auf die „Verteidigungsanlage Werthhoven“ bereits aufgefordert, alle Windenergieanlagen im Radius von zwölf Kilometern wegen der Radarbeeinträchtigung abzulehnen.** Beeinträchtigung der Tier- und Pflanzenwelt sowie des Naherholungsgebietes Waldbereich Heiderhof, Störung der Anwohner Mit dem Bau von Windenergierädern auf den in Rede stehenden Flächen würde ein erheblicher, über die reinen Ausmaße der Industrieanlagen hinausgehender und zudem nicht auszugleichender Eingriff in die Natur verbunden sein. Darüber hinaus ist von einer wesentlichen Beeinträchtigung der Naherholungsfunktion des Waldes und einer erheblichen Störung der Wohn- und Lebensqualität der Anwohner auf dem Heiderhof auszugehen. Auf die Ausführungen in der nachstehend aufgeführten, von 10.521 Unterzeichnern unterstützten und zwischenzeitlich an die Oberbürgermeisterin übergebenen Petition "KEINE WINDRÄDER IM WALD ZWISCHEN BONN- HEIDERHOF UND WACHTBERG" der „Bürgerinitiative Heiderhofer Wald (BIHW)“ wird im Übrigen verwiesen: An die Oberbürgermeisterin der Bundesstadt Bonn Frau Katja Dörner Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, stoppen Sie den von der SWB geplanten Bau von zwei bis drei Windkraftanlagen im Bereich Bonn-Heiderhof an der Grenze zur Gemeinde Wachtberg! Für unser Naherholungsgebiet Heiderhofer Wald bedeuten diese Windräder aufgrund der u. a. umfangreichen Rodungen eine unumkehrbare Konsequenz für Mensch und Tier, eine Katastrophe für unsere Umwelt, für unser Wohl und unsere Gesundheit, eine Katastrophe für den Tourismus-Magneten Bonn und Umgebung, wie Rheinhöhe, sowie Drachenfelser Ländchen. Anlass: Die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere vom Heiderhof und aus Wachtberg, wurden Anfang Oktober letzten Jahres durch die Bonner Stadtwerke (SWB) über deren Planung bezüglich Windenergie in Bonn informiert. Geplant sind:Seite 2 von 8 Seite 3Dokumentenklasse C (vertraulich) o 2 bis 3 Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils 250 Metern einschließlich Rotorblätter. Das entspricht einer Höhe, die den Kölner Dom um 93 Meter übertrifft. o Geplant ist der Bau in das kleine Waldstück, das sich vom Heiderhof bis hin zur Grenze von Wachtberg, dem Haselingerberg, erstreckt. Der Abstand zu den betroffenen Häusern betrage 800 Meter. o Für die Errichtung eines Windrades wird, laut SWB, 1 Hektar Land (das entspricht 10.000 Quadratmeter) benötigt. Inklusive der Zuwegungen würden die Rodungen somit 2-3 Hektar Waldfläche erfordern. Wer sind wir? Wir sind Bürgerinnen und Bürger des Heiderhofs und von Wachtberg und unmittelbar von diesen Plänen der SWB betroffen. Wir haben uns deshalb zu der „Bürgerinitiative Heiderhofer Wald (BIHW)“ zusammengeschlossen. Es sei ausdrücklich betont, dass wir nicht grundsätzlich gegen Windkraft sind und sehen die Relevanz alternativer Energien aufgrund geopolitischer Gegebenheiten und des Klimawandels. Jedoch setzen wir auf Nachhaltigkeit und den Schutz unserer Natur. Dazu gehört auch der Schutz unseres Waldes und unserer heimischen Tierwelt. Windkraft ist ein wichtiger alternativer Energieproduzent, aber bitte nicht um jeden Preis und bitte nicht an jedem Ort, zumal es bei gewisser Anstrengung der SWB alternative Standorte durchaus gäbe. Es ist völlig widersinnig, unseren Wald unwiderruflich zu zerstören, nur um 2-3 Windräder mitten in ein dicht besiedeltes Gebiet zu bauen. Deshalb sind wir gegen den Bau der von den Stadtwerken Bonn geplanten Windkraftanlagen! Argumente: 1. Unser Wald o Dieses geplante Windräder-Projekt bewirkt eine dauerhafte Zerstörung unseres Waldes und seines Ökosystems. Es werden Abholzungen von Altbaumbeständen in unserem Mischwald durchgeführt und auch Schneisen für Schwertransporter geschlagen. Bodenverdichtung und dauerhafte Austrocknung der Schneisenränder wären u.a. die Folge.Seite 3 von 8 Seite 4Dokumentenklasse C (vertraulich) o Unser Heiderhofer Wald, ein wichtiges Naherholungsgebiet, bietet Lebensraum für eine Vielzahl von Tieren und Pflanzenarten, entscheidend für den Erhalt biologischer Vielfalt (Quelle: Bundesamt für Naturschutz). Unser Heiderhofer Wald beherbergt zahlreiche bisher unter Naturschutz stehende Vogel- und seltener Fledermaus-Arten. o Da es sich bei den geplanten Windrädern in unserem Wald um eine großindustrielle Anlage handelt, besteht ernsthafter Zweifel darüber, ob bei einem möglichen Rückbau in der Zukunft der ursprüngliche Zustand bei Baubeginn überhaupt wieder hergestellt werden kann. 2. Unsere Sicherheit o Brennende Windräder aufgrund von technischen Defekten und Blitzeinschlägen sind leider keine Ausnahmen. Es gibt laut deutschem Feuerwehrverband kein denkbares Szenario, wie man in 170 Meter Höhe eine Generatorgondel löschen könnte. „Kontrolliertes Abbrennen“ sei die einzige Möglichkeit. Und das in unserem Wald zwischen Heiderhof und Wachtberg? Es braucht nicht viel Phantasie, um sich die möglichen Auswirkungen eines Brandfalls auszumalen: Unser Wald wird abbrennen und die angrenzenden Wohnsiedlungen werden unmittelbar gefährdet sein. 3. Unsere Gesundheit o Zahlreiche Untersuchungen und Gutachten haben aufgezeigt, dass die gesundheitlichen Risiken und Belästigungen gerade für die Anwohner erheblich sind durch o permanenten Lärm, o Infraschall, o Vibrationen, o Schattenwurf, o nächtliche Leuchtfeuereffekte und die o Verringerung des Frischluftaustausches. o Die hohe Bevölkerungsdichte auf dem Heiderhof und im Umland sowie große berufliche und familiäre Belastungen der dort wohnenden Menschen machen einen unversehrten Wald als entscheidende Ressource für einen Ausgleich und Ruhepol unersetzlich.Seite 4 von 8 Seite 5Dokumentenklasse C (vertraulich) Aus unserer Sicht ist es unverantwortlich, dieses kleine zusammenhängende Waldgebiet in diesem dicht besiedelten Gebiet zu beschädigen und seinen Erholungscharakter nachhaltig zu zerstören. Unsere Forderung Die „Bürgerinitiative Heiderhofer Wald“ kann die Risiken und Gefahren, die mit der geplanten Errichtung der Windräder in unserem Waldgebiet verbunden sind, nicht mittragen und fordert deshalb: KEINE WINDRÄDER IM WALD ZWISCHEN BONN-HEIDERHOF UND WACHTBERG Quelle: https://www.change.org/p/keine-windr%C3%A4der-im-wald-zwischen- bonn-heiderhof-und-wachtberg Weitere Infos folgen auf bihw.org. Was Sie wissen sollten: • Die Stadtwerke Bonn (SWB) planen die Errichtung von 2- 3 Windkraftanlagen in das kleine Waldstück zwischen Bonn-Heiderhof und der Grenze zu Wachtberg. Der Heiderhof ist ein dicht besiedelter Teil von Bonn und der Wald für die Bewohner ein wichtiges Naherholungsgebiet, das nicht nur den dort lebenden Menschen, sondern auch zahlreichen Tierarten, wie z.B. den Fledermäusen einen aktiven Lebensraum bietet. • Laut Information der SWB haben diese Windanlagen eine Gesamthöhe von jeweils 250 Metern und einen Abstand von etwa 800 Metern zu den angrenzenden Wohnsiedlungen. • Für 1 Windrad werden 10.000 Quadratmeter Land benötigt, bei 3 Windrädern 30.000 Quadratmeter. Bei diesen „Windrädern“ der neueren Generation handelt es sich dementsprechend um Hightech- Großindustrieanlagen.Die Dimensionen sind so gewaltig, dass der Begriff ‚Windräder’ sprachlich eher eine Verniedlichungsform darstellt. Die SWB plant vielmehr den Bau eines Wind-Kraftwerks, einer Windkraft-Industriezone,und diese Anlage genau in unserem kleinen Wald zwischen Bonn-Heiderhof und Wachtberg-Pech. Für die Stabilisierung eines Windturbinen-Turms z.B. werden bis zu 10.000 Tonnen Beton als Fundament erforderlich sein mit einem Durchmesser von ca. 20-30 Metern. Die Bohrtiefe beträgt je nach Bodenbeschaffung 4 bis 12 Meter. Alleine für die Befestigung einer Windkraftanlage müssen dementsprechend unglaubliche Mengen an Material verbaut werden. Die Folgen für den Heiderhofer Wald wären eine Katastrophe! • Die SWB hat immer wieder betont, dass für den Bau dieser Windkraftanlagen die sogenannten Kalamitätsflächen, diejenigen Flächen, die durch den Borkenkäfer befallen sind, genutzt würden. Das mag sein, aber diese Flächen reichen natürlich bei weitem nicht aus, denn umfangreiche Rodungen unseres Waldes, Schaffung von Waldschneisen z.B. werden zusätzlich erforderlich sein für Planierung der Bauflächen, breite Zufahrt- und Transportwege für dieSeite 5 von 8 Seite 6Dokumentenklasse C (vertraulich) Schwerlasttransporte, z.B. ist ein Windradflügel 80 Meter lang. Wo die Bagger, die Baufahrzeuge und Schwertransporter einmal gefahren sind, wächst kein Grashalm mehr, noch weniger ein Baum. Der Boden wird beton-hart verdichtet und die Wasserspeicher- und Filterfähigkeit des Waldbodens für immer zerstört. Ein Rückbau ist bei diesen gigantischen Dimensionen an Material und den massiven Eingriffen in unseren Wald, realistisch betrachtet, wohl kaum noch denkbar, obwohl dieser rechtlich verpflichtend wäre. • Es wird ferner seitens der Verantwortlichen argumentiert, dass ausschließlich Fichtenwald für die Errichtung der Windkraftanlagen infrage käme. Das mag auch sein, aber unser Wald zwischen Bonn- Heiderhof und Wachtberg ist kein Fichtenwald, sondern ein Mischwald.Und dieser hat aufgrund des Klimawandels durch Trockenheit, Sturm und Borkenkäfer bereits ausreichend Gefährdungspotential. Jetzt drohen ihm zusätzlich noch die 2 bis 3 Windkraftanlagen, jeweils 250 Meter hoch. • Auch das Argument, es gehe in Wirklichkeit aufgrund der Aufforstung an anderer Stelle überhaupt kein Wald verloren, ist nichts anderes als eine Verharmlosung und Verschleierung des tatsächlichen Sachverhalts, denn für unseren Wald sind die einmal gerodeten Bäume nicht nur physisch für immer verloren. Selbst wenn man einen kleinen Teil der im Rahmen der Errichtungs- bzw. Bebauungsfläche für die Windkrafträder erforderlichen Flächen wieder aufforstet, wird es Jahrzehnte dauern, bis die neuen Bäume alle wichtigen biologisch-ökologischen Funktionen, die die alten zurzeit erfüllen, übernehmen könnten. • Nicht nur unsere Bäume, sondern auch unsere Pflanzen-und Tierwelt sehen wir durch die Errichtung von Windkraftanlagen gefährdet. Der Haselinger Wald beherbergt z.B. geschützte Fledermaus-Arten. Die Erfahrung an anderen Standorten, an denen Windkraftanlagen in Waldgebieten errichtet wurden, haben gezeigt, dass tierische Tiefflieger, wie z.B. Fledermäuse besonders gefährdet sind und diese Anlagen für sie zur Todesfalle werden. Neben dem Shreddern der Tiere durch einen möglichen Kontakt mit den 80 Meter langen Rotorflügeln ist die Hauptursache für ihren Tod der Sog, der durch die Rotation der Flügel, somit einen Unterdruck produzierend, entsteht. Wenn die Tiere zu nahe an den Turbinenturm kommen, platzen deren Blutgefäße, da diese bei den Fledermäusen sehr dünnwandig sind. Die Folge ist, dass die Tiere innerlich verbluten. Quelle: https://bihw.org/?page_id=219 *Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner Sitzung am 20.12.2024 unter TOP 6 den Planentwurf zur Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln – kurz: Teilplan EE - zur öffentlichen Auslegung bzw. Veröffentlichung beschlossen (vgl. Sitzungsvorlage RR 50/2024). Wesentlicher Plangegenstand des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien ist die Festlegung von Windenergiebereichen im gesamten Regierungsbezirk, die der Erfüllung der bundesgesetzlich und landesplanerisch vorgegebenen Flächenbeitragswerte für die Windenergie (vgl. WindBG und LEP NRW)Seite 6 von 8 Seite 7Dokumentenklasse C (vertraulich) Rechnung trägt. Neben der zeichnerischen Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergie und der Ausweisung von Beschleunigungsgebieten werden im Sachlichen Teilplan weitere textliche Vorgaben (d.h. raumordnerische Ziele und Grundsätze) für die Nutzung der Wind-, Solar- und Bioenergie festgelegt. Diese konkretisieren und ergänzen die landesplanerischen Vorgaben. Der Geltungsbereich des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien umfasst räumlich den gesamten Regierungsbezirk Köln. Gemäß § 9 Abs. 2 ROG i.V.m. § 13 LPlG NRW wird der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit gegeben, zum Planentwurf Stellung zu nehmen. Die Unterlagen können in der Zeit vom 13. Januar 2025 bis einschließlich 13. Februar 2025 weiter unten unter dem Punkt „Downloads“ eingesehen und heruntergeladen werden. Der Download erfolgt als ZIP-Datei. Alternativ können auch einzelne Dokumente der Planunterlagen unter dem Link: https://membox.nrw.de/index.php/s/zduWWoGuDrlaS9x/authenticate (Pas swort: TPEE) heruntergeladen werden. Die Unterlagen liegen zudem während der oben genannten Auslegungsfrist bei der Bezirksregierung Köln, Dienstgebäude Scheidtweilerstraße 4 in 50933 Köln (montags bis freitags 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr) zur Einsichtnahme durch jedermann aus. Es wird um telefonische Voranmeldung unter 0221/147- 2038, 0221/147-3575 oder 0221/147-3516 oder per E-Mail unter ErneuerbareEnergien@bezreg-koeln.nrw.de gebeten. Stellungnahmen zum Planentwurf können in der Zeit vom 13. Januar 2025 bis einschließlich 13. Februar 2025 abgegeben werden. Nach Ablauf der Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs.2 S.4 Nr.3 ROG). Eine Fristverlängerung kann daher grundsätzlich nicht gewährt werden. Stellungnahmen sollen elektronisch, insbesondere auf die folgende Art und Weise übermittelt werden (§13 LPlG NRW i.V.m. § 9 Abs. 2 ROG): 1. Elektronisch über das Beteiligungsportal „Beteiligung NRW“ unter dem folgenden Link: https://beteiligung.nrw.de/portal/brk/beteiligung/themen/1010918 oder 2. Per E-Mail an das Postfach ErneuerbareEnergien@bezreg-koeln.nrw.deSeite 7 von 8 Seite 8Dokumentenklasse C (vertraulich) Bitte geben Sie dazu in der Betreffzeile Ihrer E-Mail möglichst nur die Kurzbezeichnung – Öff Teilplan EE – an. Dies erleichtert die technische Weiterverarbeitung erheblich. Es hat keine Auswirkung, wenn die vorstehende Bitte nicht beachtet wird. Alle fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen werden erfasst und ausgewertet. In begründeten Fällen können Stellungnahmen ausnahmsweise schriftlich auf die folgende Art und Weise vorgebracht werden: per Post an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 32, 50606 Köln; per Fax an 0221 147- 2905 oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Köln, Dienstgebäude Scheidtweilerstraße 4, 50933 Köln. Stellungnahmen der öffentlichen Stellen sollen über das Portal „Beteiligung NRW“ erfolgen (§13 LPlG NRW). Für weitere Informationen und Hinweise für die Abgabe Ihrer Stellungnahme beachten Sie bitte den Bekanntmachungstext im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln vom 06.01.2025 Quelle: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/bekanntmachungen/aufstellung-des- sachlichen-teilplans-erneuerbare-energien-zum-regionalplan-koeln ** Artikel Bonner General-Anzeiger "Schutzbereich um das Weltraumradar Tira soll vergrößert werden" vom 5.11.2024 Anlage/n KeineSeite 8 von 8
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