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242267-01 AA · Änderungsantrag

BBB-Antrag zu Regionalplanung, Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien hier: Abgabe einer Stellungnahme Drucksache 242267

Nummer
242267-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
22.01.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Heiderhof Ortsteil· Bad Godesberg Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 04.02.2025 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 22.01.2025 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 242267 Regionalplanung, Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien hier: Information zum Sachstand

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Änderungsantrag
öffentlich
242267-01 AA
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
22.01.2025
BBB-Antrag zu Regionalplanung, Sachlicher
Teilplan Erneuerbare Energien
hier: Abgabe einer Stellungnahme
Drucksache 242267
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 22.01.2025 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
04.02.2025 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Die Mitteilungsvorlage 242267 - Regionalplanung, Sachlicher Teilplan
Erneuerbare Energien - wird zum ordentlichen Beschlusspunkt erhoben.
2. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, zur öffentlichen Auslegung gem. §
9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 13 LPlG des Sachlichen Teilplans Erneuerbare
Energien eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben, die die mit dem aktuellen
Planentwurf beabsichtigte Festlegung von Flächen für die Errichtung von
Windkraftanlagen in Bonn-Heiderhof (Haselingsberg) ablehnt.
Begründung
Mit nachstehender Verlautbarung weist die Bezirksregierung Köln auf die
Auslegung des Sachlichen Teilhabeplans Erneuerbare Energien hin. Sofern der
Stadtrat, wie laut Mitteilungsvorlage vorgesehen, erst nachlaufend, dann aber
eine andere als die von der Oberbürgermeisterin zur Einreichung beabsichtigte
Stellungnahme abgibt, besteht die Gefahr, dass diese von der Bezirksregung
als verfristet angesehen und unberücksichtigt bleibt. Die vorgeschlagene
Beschlussfassung ist daher dringlich.
Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner Sitzung
am 20.12.2024 unter TOP 6 den Planentwurf zur Aufstellung des
Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln –
kurz: Teilplan EE - zur öffentlichen Auslegung bzw. Veröffentlichung
beschlossen (vgl. Sitzungsvorlage RR 50/2024).
Wesentlicher Plangegenstand des Sachlichen Teilplans ErneuerbareSeite 1 von 3
Seite 2
Energien ist die Festlegung von Windenergiebereichen im gesamten
Regierungsbezirk, die der Erfüllung der bundesgesetzlich und
landesplanerisch vorgegebenen Flächenbeitragswerte für die
Windenergie (vgl. WindBG und LEP NRW) Rechnung trägt. Neben der
zeichnerischen Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergie und
der Ausweisung von Beschleunigungsgebieten werden im Sachlichen
Teilplan weitere textliche Vorgaben (d.h. raumordnerische Ziele und
Grundsätze) für die Nutzung der Wind-, Solar- und Bioenergie festgelegt.
Diese konkretisieren und ergänzen die landesplanerischen Vorgaben.
Der Geltungsbereich des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien
umfasst räumlich den gesamten Regierungsbezirk Köln.
Gemäß § 9 Abs. 2 ROG i.V.m. § 13 LPlG NRW wird der Öffentlichkeit
sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit
gegeben, zum Planentwurf Stellung zu nehmen.
Die Unterlagen können in der Zeit vom
13. Januar 2025 bis einschließlich 13. Februar 2025
weiter unten unter dem Punkt „Downloads“ eingesehen und
heruntergeladen werden. Der Download erfolgt als ZIP-Datei. Alternativ
können auch einzelne Dokumente der Planunterlagen unter dem Link:
https://membox.nrw.de/index.php/s/zduWWoGuDrlaS9x/authenticat
e (Passwort: TPEE) heruntergeladen werden.
Die Unterlagen liegen zudem während der oben genannten
Auslegungsfrist bei der Bezirksregierung Köln, Dienstgebäude
Scheidtweilerstraße 4 in 50933 Köln (montags bis freitags 09:00 Uhr bis
15:00 Uhr) zur Einsichtnahme durch jedermann aus. Es wird um
telefonische Voranmeldung unter 0221/147-2038, 0221/147-
3575 oder 0221/147-3516 oder per E-Mail
unter ErneuerbareEnergien@bezreg-koeln.nrw.de
gebeten.
Stellungnahmen zum Planentwurf können in der Zeit vom 13. Januar
2025 bis einschließlich 13. Februar 2025 abgegeben werden.
Nach Ablauf der Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die
nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs.2 S.4 Nr.3
ROG). Eine Fristverlängerung kann daher grundsätzlich nicht gewährt
werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch, insbesondere auf die folgende Art
und Weise übermittelt werden (§13 LPlG NRW i.V.m. § 9 Abs. 2 ROG):
1. Elektronisch über das Beteiligungsportal „Beteiligung NRW“ unterSeite 2 von 3
Seite 3
dem folgenden Link:
https://beteiligung.nrw.de/portal/brk/beteiligung/themen/1010918
oder
2. Per E-Mail an das Postfach
ErneuerbareEnergien@bezreg-koeln.nrw.de
Bitte geben Sie dazu in der Betreffzeile Ihrer E-Mail möglichst nur die
Kurzbezeichnung – Öff Teilplan EE – an. Dies erleichtert die technische
Weiterverarbeitung erheblich. Es hat keine Auswirkung, wenn die
vorstehende Bitte nicht beachtet wird. Alle fristgerecht eingegangenen
Stellungnahmen werden erfasst und ausgewertet.
In begründeten Fällen können Stellungnahmen ausnahmsweise
schriftlich auf die folgende Art und Weise vorgebracht werden: per Post
an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 32, 50606 Köln; per Fax an 0221
147-2905 oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Köln,
Dienstgebäude Scheidtweilerstraße 4, 50933 Köln.
Stellungnahmen der öffentlichen Stellen sollen über das Portal
„Beteiligung NRW“ erfolgen (§13 LPlG NRW).
Für weitere Informationen und Hinweise für die Abgabe Ihrer
Stellungnahme beachten Sie bitte den Bekanntmachungstext im
Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln vom 06.01.2025
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/bekanntmachungen/aufstellung-des-
sachlichen-teilplans-erneuerbare-energien-zum-regionalplan-koeln
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 01:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de