242265-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Verlängerung des Geländers am Rhein in Bonn-Castell im Bereich Biergarten Schänzchen und Römerkran
Kerndaten
- Nummer
- 242265-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 28.01.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Castell Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 242265-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Verlängerung des Geländers am Rhein in Bonn- Castell im Bereich Biergarten Schänzchen und Römerkran Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 04.02.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die angesprochene Fläche befindet sich nicht im Eigentum der Stadt, wird aber von hier aus unterhalten. Aus Verkehrssicherungsgründen ist hier kein Geländer erforderlich, da sich in dem Bereich eine gepflasterte Böschung befindet und keine Ufermauer. Darüber hinaus ist das Errichten eines Geländers in dem Bereich nicht ohne weiteres möglich, da es sich um ein Landschaftsschutzgebiet handelt. Die bestehenden Geländer dienen der Absturzsicherung an den Ufermauern und haben Bestandsschutz. Die Verwaltung empfiehlt, den Bürgerantrag abzulehnen. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de