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242265-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Verlängerung des Geländers am Rhein in Bonn-Castell im Bereich Biergarten Schänzchen und Römerkran

Nummer
242265-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
28.01.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Castell Ortsteil· Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 11.03.2025 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 58,2 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 242265 Bürgerantrag: Verlängerung des Geländers am Rhein in Bonn-Castell im Bereich Biergarten Schänzchen und Römerkran

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
242265-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Verlängerung des Geländers am Rhein in Bonn-
Castell im Bereich Biergarten Schänzchen und
Römerkran
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 04.02.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die angesprochene Fläche befindet sich nicht im Eigentum der Stadt, wird aber
von hier aus unterhalten.
Aus Verkehrssicherungsgründen ist hier kein Geländer erforderlich, da sich in
dem Bereich eine gepflasterte Böschung befindet und keine Ufermauer.
Darüber hinaus ist das Errichten eines Geländers in dem Bereich nicht ohne
weiteres möglich, da es sich um ein Landschaftsschutzgebiet handelt. Die
bestehenden Geländer dienen der Absturzsicherung an den Ufermauern und
haben Bestandsschutz.
Die Verwaltung empfiehlt, den Bürgerantrag abzulehnen. Mit diesem Votum ist
das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 09:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de