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242262-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zum Bürgerantrag: Anpassung der Pflegearbeiten an Bäumen am Rheinufer der Stadt Bonn

Nummer
242262-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
11.01.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte Hauptort
  • Rheinufer Straße· Mehlem, Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 19.03.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 242262 Bürgerantrag: Anpassung der Pflegearbeiten an Bäumen am Rheinufer der Stadt Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
242262-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
11.12.2024
Stellungnahme zum Bürgerantrag: Anpassung der
Pflegearbeiten an Bäumen am Rheinufer der Stadt
Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
12.02.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Linden am Beueler Rheinufer haben Frostrisse und keine Schäden, die bei
sommerlicher Hitze entstanden sind. Diese Risse entstehen bei jungen
Bäumen in den ersten Jahren nach der Pflanzung im Spätwinter oder zeitigen
Frühjahr, wenn bei Spätfrosttemperaturen und Sonneneinstrahlung
temperaturbedingte Spannungen im Holz entstehen, die zu Rissen führen.
Um diese Frostrisse zu vermeiden, werden die vom Amt für Umwelt und
Stadtgrün neu gepflanzten Bäume der für Frostrisse anfälligen Baumarten (z.
B. Ahorn, Linde, …) seit etwa 8 Jahren mit einem Weißanstrich versehen. Die
helle Farbe vermindert das Aufheizen des Stammes bei Sonneneinstrahlung
bei Frost im Spätwinter und reduziert daher die temperaturbedingten
Spannungen.
Ältere Bäume haben eine dickere Borke, die das Holz von Natur aus vor
solchen Spannungen schützt. Sie brauchen einen solchen Anstrich nicht mehr.
Der Weißanstrich hat auch keine heilende Wirkung. D.h. wenn ein Riss
entstanden ist, kann er mit dem Anstrich nicht wieder verschlossen werden.
Hier helfen nur die Selbstheilungskräfte des Baumes, der bei ausreichender
Vitalität den Riss überwallen und damit schließen kann. Auch wenn die Risse
an einzelnen Linden am Beueler Rheinufer nicht gewünscht sind, stellen sie
keine Beeinträchtigung der Baumstatik oder der Verkehrssicherheit dar.
Wie erläutert, brauchen ältere Bäume, die dickborkig oder an Sonne gewöhnt
sind, keinen Sonnenschutz durch einen Weißanstrich mehr. Das gilt auch für
die Beschattung, die von Stammaustrieben ausgehen könnte. Diese nutzen
dem Baum nicht. Im Gegenteil, wenn sie erst zu spät entfernt werden, sind die
dann entstehenden Schnittflächen größer und die Gefahr einer Pilzinfektion
steigt. Darum müssen diese Austriebe an hochstämmigen Bäumen regelmäßig
und möglichst frühzeitig entfernt werden. Dies geschieht regelmäßig beim
frühjährlichen Kronenschnitt der Bäume. Ein zusätzlicher Schnitt von
Stammaustrieben im Herbst kann aus Gründen der Arbeitsökonomie nicht
regelmäßig sichergestellt werden. Er ist baumphysiologisch nicht erforderlich.Seite 1 von 2
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Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Verwaltung und
erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24
GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren
abgeschlossen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 01:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de