242261-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Umweltmedizinisches Gutachten zu den negativen Folgen der nebeneinanderliegenden Großprojekte “Ausbau der A 565” und “Universitäts-Campus Endenich” auf die Gesundheit der Bevölkerung in den Stadtteilen Endenich, Weststadt, Nordstadt u.a.
Kerndaten
- Nummer
- 242261-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 29.04.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Nordstadt Hauptort
- Endenich
- Weststadt
- Bonn
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 242261-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Umweltmedizinisches Gutachten zu den negativen Folgen der nebeneinanderliegenden Großprojekte “Ausbau der A 565” und “Universitäts- Campus Endenich” auf die Gesundheit der Bevölkerung in den Stadtteilen Endenich, Weststadt, Nordstadt u.a. Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 15.05.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu dem Bürgerantrag, der die Forderung nach einem umweltmedizinischen Gutachten zum Inhalt hat, wird wie folgt Stellung genommen: a) Die geplante Erweiterung der A 565 von 4 auf 6 Streifen gemäß den Planungen im Rahmen der "Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord" Zu a) Derzeit wird für den geplanten Ausbau der A 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord zur Erlangung des erforderlichen Baurechtes ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Federführend für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens ist dabei die Bezirksregierung Köln. Da der Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Autobahn A 565 bislang noch nicht erfolgt ist, wird der Bürgerantrag mit der Bitte um Beachtung im weiteren Planfeststellungsverfahren sowie um Fertigung eines Antwortschreibens an die Bezirksregierung Köln übersandt. Die Stadt Bonn hat sowohl im Rahmen des Anhörungsverfahrens (DS-Nr. 201923) als auch zu beiden Deckblattverfahren Stellungnahmen abgegeben (DS-Nr. 222341 sowie DS-Nr. 240148) und sich darin jeweils kritisch gegenüber dem geplanten Ausbau positioniert. Konkret wurde gefordert: "Nach Abwägung der vorgenannten Einwände und Erwartungen präferiert die Stadt Bonn die 4-spurige Erneuerung der A565 inkl. Lärmschutz mit zusätzlichem Radweg. Es sollte geprüft werden, wo auf den Sicherheitsstreifen verzichtet werden kann, um den Flächenverbrauch zu minimieren.Seite 1 von 2 Seite 2 Die Stadt regt an, das Projekt nach dem Standard einer Stadtautobahn mit dem entsprechenden reduzierten Regelquerschnitt zu planen. Für den Fall, dass die A565 als Stadtautobahn anerkannt wird, wäre aufgrund des reduzierten Flächenverbrauchs ein 4-spuriger Ausbau mit durchgängigem Sicherheitsstreifen, Lärmschutz und zusätzlichem Radweg denkbar." (vgl. DS- Nr. 201923). b) Die der Stadt vorliegenden Planungen gemäß Bebauungsplan Nr. 6421-1 „Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich" (https://www.bonn.sitzungonline.de/public/to020?TOLFDNR=2067141) Zu b) Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6421-1 wird derzeit der Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB herbeigeführt. Daher soll der vorliegende Bürgerantrag bereits als „vorgezogene“ Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gewertet werden. Nach Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden die in der Stellungnahme angesprochenen Umweltbelange geprüft und bei Erfordernis gutachterlich untersucht. Die Ergebnisse der Prüfung werden Eingang in die weiteren Planungen und die Erstellung des Bebauungsplanentwurfes finden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de