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242258 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Röttgen, Im Jagdfeld 16 - Errichtung eines Pkw-Stellplatzes und Änderung eines vorhandenen Pkw-Stellplatzes als Schrägparkplatz Az.: 10484/2024

Nummer
242258
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.12.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 22.01.2025 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
242258
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Röttgen, Im Jagdfeld 16
- Errichtung eines Pkw-Stellplatzes und Änderung
eines vorhandenen Pkw-Stellplatzes als
Schrägparkplatz
Az.: 10484/2024
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 22.01.2025 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, den
Bauantrag auf Erteilung einer Befreiung abzulehnen, da die Voraussetzungen
nach § 31 BauGB nicht vorliegen.
Begründung
Beantragt ist eine Befreiung von den Festsetzungen des maßgeblichen Bebau-
ungsplanes für die Errichtung eines 4. Pkw-Stellplatzes im Vorgartenbereich
des o.g. Grundstückes.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7616-3 und
ist somit nach § 30 BauGB zu beurteilen. Nach dessen textlichen Festsetzun-
gen sind Garagen und Stellplätze nur innerhalb der überbaubaren Grund-
stücksflächen oder im Bauwich zulässig.
Der geplante 4. Pkw-Stellplatz liegt jedoch außerhalb der überbaubaren Grund-
stücksfläche und widerspricht insofern dem Bebauungsplan. Die Vorausset-
zungen für eine Befreiung nach § 31 BauGB liegen ebenfalls nicht vor.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sich im Vorgartenbereich außerhalb der
überbaubaren Grundstücksfläche bereits 3 Pkw-Stellplätze aus Rasengitter-
steinen sowie Mülltonnenabstellplätze befinden, die mit dem 1. Nachtrag im
Jahr 2004 genehmigt wurden. Gemäß der Nebenbestimmung Nr. 4 war an-
sonsten der Vorgartenbereich gemäß genehmigtem Lageplan so zu begrünen,
dass er dauerhaft nicht mehr befahren und als Stellplatz genutzt werden kann.
Aus planungsrechtlicher Sicht ist festzustellen, dass erhebliche Bedenken ge-
gen eine weitere bauliche Intensivierung des Vorgartens bestehen, der zukünf-
tig nahezu vollständig der Unterbringung von Pkw dienen würde.Seite 1 von 3
Seite 2
Aus den genannten Gründen ist beabsichtigt, den Antrag abzulehnen.
Anlage/n
1 Lageplan Im Jagdfeld 16_ (öffentlich)
2 Bauzeichnung Im Jagdfeld 16 (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 02.11.2026, 18:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de